Späte, aber heftige Reaktion
Deshalb fragt der Deutsche Steuerberaterverband bereits: »Elena vor dem Aus?« Eine umfangreiche Datenspeicherung auf Vorrat komme nur zum Schutz für »überragend wichtige Rechtsgüter« in Betracht. Dies sei beispielsweise bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten oder Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit von Menschen der Fall. Davon aber könne bei Elena nicht die Rede sein.
Bis Ende März will Arbeitsministerin von der Leyen auf jeden Fall überprüfen, welche Daten rechtmäßig und tatsächlich gesammelt werden dürfen. Eine Frage schien ihr bereits dermaßen brisant, dass diese gestrichen wurde: die nach der Teilnahme an Streiks. Die Verarbeitung solcher Daten ist grundsätzlich untersagt. Selbst die Bundesagentur für Arbeit betont, dass sie solche Daten gar nicht erhalten wolle. Darauf habe sie das Wirtschaftsministerium bereits vor langer Zeit hingewiesen.
Doch es bleiben weitere Informationen, deren massenhafte Speicherung höchst umstritten ist. Nach wie vor bemängeln Kritiker die Angaben zu Abmahnungen und Kündigungen. In sogenannten Freitextfeldern sollen die Unternehmen ihre Einschätzung zu »vertragswidrigem Verhalten« schildern. »Absolut skandalös,« sagt Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di. Mit dieser Einschätzung steht er nicht allein. Die Möglichkeit zur einseitigen Darstellung von arbeitsrechtlichen Konflikten entsetzt auch den Marburger Bund, der die Interessen der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte vertritt.
Die zwar späten, aber heftigen Reaktionen auf das Gesetz nimmt der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, sehr ernst. Er stand der Bundesregierung von Anfang an beratend zur Seite. Er beklagt, dass einige Merkmale erst nach der Beschlussfassung über das Gesetz aufgenommen wurden – ohne seine Kenntnis. Schaars Verdienst besteht vor allem darin, dass die Daten – gemessen an anderen Projekten – ziemlich sicher aufbewahrt werden. Ihre Speicherung erfolgt in verschlüsselter Form und unter Pseudonym. Abgerufen werden können sie nur von jenen Behörden und für solche Aufgaben, die ausdrücklich im Verfahren zugelassen sind. Der Zugriff ist zudem nur möglich, wenn der Arbeitnehmer mit einer Chipkarte die Erlaubnis erteilt.
Experten zeugen diesen Vorkehrungen Respekt, allerdings bleibt immer ein Rest von Skepsis. Die Erfahrung zeige, dass »jede Verschlüsselung irgendwann zu knacken ist«, sagt Peter Wedde, Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit an der Universität Frankfurt. Wedde hält es für eine bessere Idee, die Daten erst dann zu übertragen, wenn es einen Anlass dafür gebe. Dadurch würde die zentrale Massenspeicherung vermieden. Ähnlich argumentiert auch Sandro Gayckem.
Die zentrale Speicherung ist vor allem auch deshalb problematisch, weil der Kreis jener, die Zugriff darauf haben, jederzeit per Gesetz ausgedehnt werden kann. Die zu übertragenden Informationen können ebenfalls geändert und ausgeweitet werden – und das sogar auf dem kleinen Dienstweg, ohne Gesetzesänderung und öffentliche Kontrolle. Denn welche Daten abgefragt und übertragen werden können, entscheidet zurzeit ein kleines, erlauchtes Gremium. Angehört werden muss lediglich die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA); Arbeitnehmervertreter blieben bislang außen vor. Der Bundesrat regt in seiner Entschließung an, den Beschäftigten wenigstens die Möglichkeit zu geben, »sofort und effektiv« zu erfahren, was über sie gespeichert ist. Aber selbst das bleibt ihnen vorerst verwehrt.
Seit Beginn dieser Woche ruft die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD dazu auf, sich an einer Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Dafür hat sie ein Online-Formular ins Netz gestellt. Viel Zeit bleibt nicht. Ende des Monats läuft die Frist ab, innerhalb derer eine solche Klage eingereicht werden kann.
Bekannt ist der FoeBuD vor allem durch seinen deutschen Big Brother Award. Mit diesen Negativpreisen werden Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen ausgezeichnet, die nach Ansicht der Jury besonders eklatant gegen die Grundsätze der informationellen Selbstbestimmung verstoßen haben. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung sieht sich FoeBuD bestärkt: »Die Politik muss endlich begreifen, dass es so nicht weitergehen kann«, sagt Rena Tangens, Vorsitzende der Organisation.
- Datum 18.03.2010 - 09:53 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 18.03.2010 Nr. 12
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"Zensursula das Datenmonster". Zusammen mit dem gezeigten Foto ;-)
Was im öffentlichen Bereich in der Informationsverarbeitung passiert, kann man nur noch als Lachnummer bezeichnen. Leider bleibt dem Bürger das Lachen sehr schnell im Halse stecken, denn am Ende ist immer er betroffen. Er kann warten, redundante und vollkommen überflüssige Informationen besorgen und sich von Sachbearbeitern sagen lassen, dass Beamte sich nicht für den Onlineauftritt ihrer Behörde interessieren. Wegen eines Todesfalls in der Familie musste ich vor kurzem einige Anträge stellen und habe dadurch das ganze Desaster hautnah mitbekommen. Wenn ein privates Unternehmen mit den für den Betrieb wichtigen Informationen so umgehen würde, wäre es in Kürze am Ende. Ausgenommen vielleicht die Telekom. Es wird Zeit, dass der Staat sich auf seinen wesentlichen Zweck konzentriert, sich selbst überflüssig zu machen und nicht das krasse Gegenteil verfolgt.
... allein dieses Wort müsste bei uns allen sämtliche roten Warnlampen angehen lassen ...
Aber die BDA wird es sicher bald durch ein anderes ersetzen, wie wäre es mit gewohnteren Begriffen, z.B. "Lager für Datenkonzentration" oder freundlicher "Bürgerbackup"?
Wie sicher unsere Daten in Staates Hand sind, wissen wir. Bereits jetzt werden unsere Bankdaten an die Amis geliefert.
In mir dämmert zunehmend die Erkenntnis, dass es nicht mehr genügt, hier Kommentare zu schreiben ...
für den Einblick in diese Ungeheuerlichkeiten. Der Wahn, alles von allen wissen zu wollen, weil ich ja weiß, ich schummele, also schummeln alle anderen auch, ist die Krankheit unserer Gesellschaft: Offene Psychatrie.
"Denn welche Daten abgefragt und übertragen werden können, entscheidet zurzeit ein kleines, erlauchtes Gremium. Angehört werden muss lediglich die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA); Arbeitnehmervertreter blieben bislang außen vor."
Das Elena ein Monstrum ist, war mir klar, aber die Details sind trotzdem erschütternd.
Man kann es nicht häufig genug sagen:
Orwell's 1984 ist keine Anleitung, sondern eine Warnung.
...einer der kostbarsten Schätze der Vorstellungskraft."
Hans Krailsheimer, deutscher Autor (1888-1958)
pssst - was haben eigentlich seinerzeit die Nazis oder die Stasi mit ihren "gesammelten Daten" gemacht?!
Na - fühlst Du Dich jetzt noch frei und sicher?!
...nicht der Hans hats gesagt.
Es war der US-amerikanische Autor Ambrose Bierce (1842-1914)
...nicht der Hans hats gesagt.
Es war der US-amerikanische Autor Ambrose Bierce (1842-1914)
...nicht der Hans hats gesagt.
Es war der US-amerikanische Autor Ambrose Bierce (1842-1914)
Was gibt es denn da noch zu prüfen?
Der Arbeitnehmer wird vollkommen nackig gemacht. Das ist unter aller Sau. Zumal man in dieses Feld, wo der Arbeitgeber nochmal seinen Senf reinschreiben darf, alles mögliche reinschreiben kann.
Und überhaupt ist das Ganze wirklich arg diskriminierend. Ich zum Beispiel bin chronisch krank. Wenn das ein potenzieller Arbeitgeber von vornherein weiß, bin ich doch schonmal aus dem Rennen. Da kann ich gleich Hartz 4 beantragen und meine Ausbildung abbrechen.
Kann doch echt nicht wahr sein.
Zudem wir alle wissen, wie leicht man sich in sowas reinhacken kann, wenn man son Hackerprofi ist. Die haben sich doch schon in die "100% sicheren" Systeme einhacken können. Und dann werden die Daten missbraucht. Ne danke.
Kill Elena!
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