Doping Pechsteins Erbe
Deutsche Fachleute entlasten die Eisschnellläuferin – Zweifel bleiben. Ein Kommentar
Gewissheit kann ein Indizienprozess nicht liefern, sonst wäre es ja keiner. Das gilt auch im Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein. Den Urteilen der Sportgerichte, die sie von Wettkämpfen ausschlossen und diese Sperre aufrechterhielten, liegen keine Beweise für Doping zugrunde. Sie wurden gefällt, weil Messwerte eine – willkürlich festgesetzte – Grenze überschritten hatten. In diesem Fall ist Doping zwar plausibel, aber es bleibt Raum für alternative Interpretationen – und für Zweifel.
Weil es keine letzte Gewissheit gibt, wird ein Kampf der Experten vollführt. In dieser Woche traten die Fürsprecher der Sportlerin auf: Deutsche Blutexperten von der Fachgesellschaft für Hämatologie und Onkologie präsentierten neue Untersuchungsergebnisse von Pechsteins Blut. Ihre Interpretation: Pechstein sei unschuldig. Die Sportlerin leide an einer leichten Form der Sphärozytose (Kugelzellanomalie), einer erblichen Blutkrankheit. Verdächtige Blutwerte aus vergangenen Jahren ließen sich mit der Anomalie erklären. Für diese Interpretation spreche auch, dass bei Pechsteins Vater Hinweise auf die Erkrankung festgestellt worden seien.

Was Claudia Pechsteins Blutbild beweisen kann. Die medizinischen Fakten
Die Krankheit verläuft in Schüben, die auch durch Infekte oder körperliche Anstrengung ausgelöst werden können. Der Körper bildet vermehrt Blutzellen, Massen reifender Blutkörperchen (Retikulozyten) erscheinen im Blut. Dies ist aber auch ein charakteristisches Merkmal von Doping mit Epo oder verwandten Substanzen.
Genau deren Einsatz schließen Pechsteins Fürsprecher aus – wiederum aufgrund von Messwerten. »Aus medizinischer Sicht ist der Dopingvorwurf haltlos«, sagen sie. Das klingt wie: Der Fall ist gelöst, die Medizin hat Claudia Pechsteins Unschuld bewiesen.
Hat sie nicht. Und kann sie auch nicht.
Das Gedankenexperiment Sphärozytose ließe sich weiterspielen: Eine Vielzahl von Defekten in drei bekannten Genen löst die erbliche Blutanomalie aus. Eine individuelle Genanalyse wäre aufwendig und sehr teuer. Sie könnte weitere und besser belegte (Unschulds-)Indizien liefern, aber auch dann noch – bei einem positiven Gendefekt-Befund – wäre Doping nicht vollständig ausgeschlossen. Wenn die Athletin sowohl die Krankheit hätte als auch unbekannte Leistungssteigerer genommen hätte, ließe sich das sportliche Vergehen nicht zweifelsfrei nachweisen – oder ausschließen. Am Ende hinge es davon ab, wie rigoros Gerichte die Unschuldsvermutung anwenden.
Die Dopingjäger sind in den letzten Jahren ins Hintertreffen geraten: Immer schwerer nachweisbare Substanzen stehen Sportlern und ihren Ärzten zur Verfügung. Es ist das Spiel zwischen Hase und Igel – ein Wettlauf. Indizien statt Beweise, indirekte Messwerte statt direkter Nachweise: Mit dieser Strategie wollten die Dopingjäger das Rennen für sich entscheiden. Der Preis dafür ist eine ewige Schleife des Zweifels.
Auch wenn die Argumente von Pechsteins Fürsprechern weniger überzeugen, als diese es sich wünschen: Sie offenbaren die prinzipielle Schwäche des Verfahrens.
- Datum 17.03.2010 - 11:11 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 18.03.2010 Nr. 12
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Dieser Artikel hat durchaus Unterhaltungswert: Es scheint, als wäre nicht Frau Pechstein auf hoffnungsloser Suche nach Ihrer verlorenen Reputation, sondern der Zeit-"Wissen"-Autor. Aus meiner Sicht leider vergebens. Der Text offenbart dramatische Lücken in Verständnis und Kenntnis der Sachzusammenhänge.
Die Behauptung "Gewissheit kann ein Indizienprozess nicht bringen, sonst waere es ja keiner" ist unzutreffend"
Ein Indizienbeweis ist kein schlechter sondern nur ein anderer Beweis, als beispielsweise der Zeugenbeweis.Oftmals kann er sogar besser sein, als ein Zeugenbeweis mit all seinen subjektiven Verfaerbungen.
Wenn der Indizienbeweis keine Gewissheit bringen koennte, dann koennte mit Hilfe eines solchen Beweises niemand verurteilt werden, was selbstverstaendlich nicht der Fall ist.
Allerdings: Die Indizienkette muss lueckenlos sein, und einen alternativen Ablauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschliessen. Genau dies war bei Frau Pechstein nicht der Fall, weil ein alternativer Geschehensablauf vorlag.Die Indizien taugten nicht fuer den Indizienbeweis.
Die Diagnose der Sphaerozytose erfordert darueberhinaus auch nicht eine aufwaendige Genanalyse. Bei der Sphaerozytose kommt es zu einer Zerstoerung der roten Blutkoerperchen, die sich mit einfachen Testmethoden nachweisen laesst, und die bei der Einnahme von EPO eben nicht gegeben ist.Das allein haette gereicht, um ein deratiges Fehlurteil von Anfang an zu vermeiden.
Dr. Alexander von Paleske
Arzt fuer Innere Medizin, Haematologie
Leitender Arzt, Bulawayo/Simbabwe
Ex Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt (M)
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