Verfassungsgericht Der Mann, der schweigtSeite 2/2
Als Präsident des Verfassungsgerichts muss Voßkuhle vor allem Diplomat sein. Nach außen, als Repräsentant einer Institution, deren Macht ziemlich einzigartig ist – die aber sogleich an Ansehen verlieren würde, wenn sie diese Macht allzu lautsprecherisch einsetzen würde. Aber auch nach innen, im Gespräch mit seinen fünfzehn Richterkollegen, muss Voßkuhle ständig vermitteln und moderieren. Die Richter sind allesamt älter als er, erfahrener am Gericht, ausgestattet mit kompaktem Selbstbewusstsein und der professionellen Dickschädeligkeit derer, die gern recht haben. Und ihre Stimme zählt genauso viel wie seine. Wie Voßkuhle bei den Beratungen mit diesen Kollegen agiert, gehört zu den bestgehüteten Geheimnissen der Republik. Der Umstand aber, dass es ihm gelungen ist, im politisch und emotional hochaufgeladenen Streit um den Lissabon-Vertrag ein einmütiges Urteil seines Zweiten Senats herbeizuführen, spricht schon für seine Vermittlungskunst.
Bislang ist Voßkuhles Karriere nicht in Schritten verlaufen, sondern in Sprüngen. Mit 35 Jahren erhielt der in Detmold geborene Verfassungsrechtler seinen ersten Lehrstuhl an der Universität Freiburg, 2007 wurde er dort zum Rektor gewählt – nur um nach kaum sechs Wochen im neuen Amt den nächsten Ruf zu bekommen: nach Karlsruhe, ans Bundesverfassungsgericht. Ein Ruf, den ein deutscher Jurist nicht ablehnen kann.
Dass der parteilose Voßkuhle nicht der erste Kandidat dafür war, ist kein Geheimnis. Eine Weile wohl hatte die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erwogen, die Stelle selbst zu übernehmen, für die der SPD das Vorschlagsrecht zustand. Das hätte der jämmerlichen Frauenquote am Gericht gutgetan, aber auch Proteste gegen eine Parteipolitisierung Karlsruhes provoziert. Deshalb nominierte die SPD den Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier, dessen Kandidatur aber in einem giftigen Durcheinander von linken Vorwürfen und rechten Ressentiments scheiterte.
Nun also Voßkuhle. Mit ihm, dem jüngsten Verfassungsgerichtspräsidenten aller Zeiten, wird auch die Republik ein Stück jünger. Dass sie linker wird, steht zu bezweifeln. Er halte nichts vom Lagerdenken, hat Voßkuhle zu Protokoll gegeben – und damit bestätigt, was bislang noch für alle Karlsruher Richter galt: Sie werden von den Parteien ausgewählt – aber danach endet die Freundschaft.
- Datum 21.03.2010 - 13:50 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 18.03.2010 Nr. 12
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Zitat:" Und weil es um seine enorme Popularität in der Bevölkerung weiß."
Die verfassungsgebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Volke aus. In der Realität der repräsentativen Demokratien ist diese meist an einen Verfassungsgesetzgeber delegiert, der jedoch gerade in letzter Zeit immer öfter Anlass gibt, diese Institution anzurufen. Da es in D (leider) keine verpflichtenden Volksabstimmungen gibt, ist das BVerfG die letzte Bastion der Willkür und Kontrolle derjenigen, die zu unserem Wohle tätig sein soll(t)en. Ihre absolut richtige Einschätzung über die Beliebtheit in der Bevölkerung spricht Bände über das Gebaren "unserer" Volksvertreter in Berlin in jüngster Vergangenheit.
Zitat:" Als Präsident des Verfassungsgerichts muss Voßkuhle vor allem Diplomat sein."
Es gibt meines Erachtens nicht einen Grund, warum das deutsche Grundgesetz einen Diplomaten benötigt. Wären seine Vorgänger(innen) als solche tätig gewesen, bedürfte es jetzt möglicherweise noch nicht einmal mehr eines Präsidenten. Ein Diplomat, zumal noch "angehaucht" von der ein oder anderen Coleur, wäre eher geneigt die ein oder andere Kante entsprechend zu verrunden. Insofern hoffe ich auf einen Burgherrn, der die Bastion zu schätzen weiss und diese zur Verteidigung seiner Bewohner in Schuss hält.
Man sehen was dabei heraus kommt, wenn er zum erstenmal die Kelle in die Hand nimmt.
http://de.wikipedia.org/w...
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
"Das Gericht kann sich Gelassenheit allemal leisten, weil es im Zweifel ohnehin stets das letzte Wort hat."
Seine Popularität verdankt dieses Gericht dem Umstand, daß es sich immer öfter als die letzte und standhafte Verteidigungslinie der Regierten GEGEN ihre allzu dreiste Regierung erweist. Und anstatt sich in den Boden zu schämen, wenn mal wieder ein blödsinniges oder stümperhaft formuliertes Gesetz an Karlsruhe zerschellt, schimpft der Gesetzgeber reflexhaft entweder auf's Vefassungsgericht oder gar gleich auf die Verfassung. Daß einer der Regierten (gelegentlich auch "Souverän" genannt) am Grundgesetz rumnörgelt, habe ich hingegen noch nie erlebt.
Wer bedroht also unsere Verfassung, vor wem muß man sie schützen und was tut eigentlich dieser "Verfassungsschutz"?
Allen Politikern, die sich am Bundesverfassungsgericht reiben, möchte ich vor Augen führen, dass viele in diesem Land sich nur noch durch das Verfassungsgericht vertreten sehen.
Die extrem erfolgreiche Petition gegen Frau von der Leyens Zensurgesetz sowie die vielen Mitkläger im Prozess gegen die monströse Voratsdatenspeicherung können hierbei als Hinweise gewertet werden.
Unsere Regierungen versagen seit Jahren (man mag sogar sagen: Jahrzenten) dabei, grundlegende Probleme zu lösen und versteigen sich zeitgleich zu immer neuen gesetzlichen Abartigkeiten.
Das Volk wir hierbei ausgeklammert, sowohl in Deutschland als auch auf Ebene der EU. Das Zensurgesetz wurde durch das Parlament gepeitscht. Das Swift-Abkommen sollte noch knapp vor ermächtigung des EU Parlaments durchgedrückt werden. Der Skandal um Herrn zu Guttenberg verschleiert sich vor der Öffentlichkeit mit ausufernder Geheimniskrämerei. Deutsche Regierungsvertreter sind maßgeblich mit beteiligt gewesen, öffentliche Debatten und Informationen des Copyright-Monstrums ACTA zu verhindern.
"Sprechstunden" mit Ministerpräsidenten werden verschachert, Unsummen wandern in Parteikassen, gefolgt von neuen Gesetzen, die pur zufällig den Interessen der Spendenden dienen...
Man bekommt den Eindruck, zwischen Deutschland und dem Abgrund steht wirklich nur noch das Verfassungsgericht. Dass sich die Politik darüber aufregt, ganz im Stile Berlusconis, war zu erwarten.
Die Gesetzgebung unseres Staates pauschal als "Abartigkeit" abzuqualifizieren und der Vergleich mit Berlusconis Beeinflussung der Justiz zu seinen Gunsten überschreitet den Rahmen erlaubter Kritik.
Sie schreiben: "dass viele in diesem Land sich nur noch durch das Verfassungsgericht vertreten sehen.Die extrem erfolgreiche Petition gegen Frau von der Leyens Zensurgesetz sowie die vielen Mitkläger im Prozess gegen die monströse Voratsdatenspeicherung können hierbei als Hinweise gewertet wer... Das Volk wir hierbei ausgeklammert,"
Was glauben Sie, wie die Dinge ausgegangen wären, wäre "das Volk" NICHT ausgeklammert worden? Zumindest das "Zensurgesetz" hätte vermutlich eine überwältigende Zustimmung gefunden wie immer, wenn es in Deutschland um "Zensur", "keine Toleranz gegen Intoleranz" und Verbote geht.
Die Gleichsetzungen "das Volk= gut", "Politiker = böse" grenzt schon an politisch-mentale Unterbelichtung.
Die Gesetzgebung unseres Staates pauschal als "Abartigkeit" abzuqualifizieren und der Vergleich mit Berlusconis Beeinflussung der Justiz zu seinen Gunsten überschreitet den Rahmen erlaubter Kritik.
Sie schreiben: "dass viele in diesem Land sich nur noch durch das Verfassungsgericht vertreten sehen.Die extrem erfolgreiche Petition gegen Frau von der Leyens Zensurgesetz sowie die vielen Mitkläger im Prozess gegen die monströse Voratsdatenspeicherung können hierbei als Hinweise gewertet wer... Das Volk wir hierbei ausgeklammert,"
Was glauben Sie, wie die Dinge ausgegangen wären, wäre "das Volk" NICHT ausgeklammert worden? Zumindest das "Zensurgesetz" hätte vermutlich eine überwältigende Zustimmung gefunden wie immer, wenn es in Deutschland um "Zensur", "keine Toleranz gegen Intoleranz" und Verbote geht.
Die Gleichsetzungen "das Volk= gut", "Politiker = böse" grenzt schon an politisch-mentale Unterbelichtung.
Dass die schon pathologischen Ominipotenzanfälle der Freiheitsstatue Deutschlands ein Schlaglicht auf die geistig-moralische Verfassung des deutschen Parlamentarismus werfen, ist aufgrund der geistig-moralischen Wende des Jahres 1982 und des moralisch-ethischen Zusammenbruchs der Jahre 1998 bis 2009 nicht mehr verwunderlich.
Dass ein Verfassungsgerichtspräsident sich bemüht, aus der Konfrontation zwischen Gericht und Parlament Spannungen heraus zu nehmen, ist lobens- und ehrenwert.
Bei der real-existierenden Fülle des Machtmissbrauchs und der inzwischen vollkommen haltlosen Hingabe der sogen. Parlamentarier gegenüber den Forderungen, Bedürfnissen und Wünschen der einschlägigen Lobbygruppen, dürfte dies jedoch ein hoffnungsloses Unterfangen bleiben oder die Verfassungsrichter degardieren sich selbst zu juristischen Bütteln dieser Lobby.
Wünschen wir dem Herrn Vosskuhle, dass er den Blick für die Realitäten behält und mit beiden Füßen auf dem Boden der Verfassung stehen bleibt, um die sich dieses "Parlament und seine Mitglieder" inzwischen einen Teufel scheren.
Dass die „herrschende Politik“ so häufig mit dem Verfassungsgericht aneinander gerät, hat zu weiten Teilen seinen Ursprung darin, dass die Politikakteure parteiübergreifend zum Vollzugspersonal des Neoliberalismus degenerierten. Da in der neoliberalen Ideologie der Markt über der Demokratie steht, kommt es zu permanenten Kollisionen mit der (noch) geltenden deutschen Verfassung. Diese steht auch im Widerspruch zum Lissabon-Vertrag, denn dieser stellt den „freien und unverfälschten Wettbewerb“ - also die herrschende Wirtschaftsordnung - über den demokratischen Rechtsstaat.
Für die neoliberalen Akteure ist "der Markt" einziger Referenzrahmen. Sie setzen sich täglich über geltendes bürgerliches Recht und Gesetz hinweg, organisieren die eigene Schuldlosigkeit & Schuldunfähigkeit. Sie versuchen, sich weitgehend unangreifbar zu machen, indem sie durch ihre Netzwerke dafür sorgen, dass geltendes Recht für sie entweder nicht zur Anwendung gelangt (wenn es ihnen schaden könnte) oder aber in dem sie verhindern, dass erforderliche Gesetze erlassen werden, die ihnen und ihren Vorhaben gefährlich werden könnten. Sie organisieren auch ihre eigene Straffreiheit, um selbst dann noch „unbehelligt“ zu bleiben, wenn sie Milliarden- oder sogar Billionenschäden hinterlassen. In diesem Zusammenhang ist auch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, der Soffin und die Tatsache zu sehen, dass die Finanzhasadeure mit Unterstützung der politischen Klasse genauso weiter machen können wie bisher.
Diese Haltung ist insofern konsistent und konsequent, als im „Wertesystem“ der Neoliberalen der Markt der Demokratie vorgeordnet ist und dem Staat allein die Funktion zukommt, „Hüter dieser Ordnung“ (Merkel), also Wächter dieser Ordnung, zu sein. Im Klartext bedeutet dies: Die neoliberalen Akteure beanspruchen für sich „rechtsfreie Räume“, sie stellen sich außerhalb des demokratischen Rechtsstaats, sie stellen sich über ihn. Darum sind Machtmissbrauch, Rechtsnihilismus, die Produktion gigantischer Schäden sowie Verfassungsbruch auf breiter Front an der Tagesordnung. Dabei stört das Verfassungsgericht, darum die „Spannungen“ zwischen Gericht und politischem Abwrackpersonal. Das Verfassungsgericht ist das letzte Bollwerk gegen den totalen Durchmarsch der neoliberalen Ideologen.
ist ein Meisterstück des Senats, der unter dem Vorsitz von Voßkuhle einstimmig in dieser heiklen Frage entschieden hat.
Natürlich konnte das Bundesverfassungsgericht nicht den Eklat riskieren, diesen Vertrag platzen zu lassen.
Gleichwohl wurden einige Eckpunkte für die Zukunft geklärt:
Die Grenzen sind mit diesem Vertrag offenbar erreicht.
Für den Beitritt zu einem Bundesstaat wäre eine Verfassungsneuschöpfung erforderlich.
Es ist nicht möglich, die Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts auch für EU-Angelegenheiten auszuschalten. Insbesondere ist eine wirksame Kontrolle erforderlich, ob die EU ihre Kompetenzen nicht überschreitet.
Die europäische Vereinigung darf nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt.
Das Europäische Parlament hat keine dem Demokratieanspruch genügende Legitimation.
Die Übertragung von Hoheitsrechten ist nicht global, sondern nur auf Grund von Einzelermächtigungen möglich.
Die Gesetzgebung unseres Staates pauschal als "Abartigkeit" abzuqualifizieren und der Vergleich mit Berlusconis Beeinflussung der Justiz zu seinen Gunsten überschreitet den Rahmen erlaubter Kritik.
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