VerfassungsgerichtDer Mann, der schweigt

Das Verhältnis zwischen Bundesregierung und Verfassungsgericht ist gespannt. Andreas Voßkuhle, der neue Präsident des Gerichts, setzt zumindest rhetorisch auf Entspannung

Es war ein Augenblick höchster Spannung, als Hans-Jürgen Papier, der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sich vor ein paar Tagen noch einmal seine Kritiker vorknöpfte. Wer dem Verfassungsgericht pauschal den Vorwurf mache, es gängele die Politik und schwinge sich zum Gesetzgeber auf, der treffe »den Nerv des Verfassungsstaates«. Das ist, zumindest für Karlsruher Verhältnisse, ein hartes Wort. Fast ein Affront. Papiers Zuhörer hielten die Luft an: Warum diese Zuspitzung jetzt? Hat die Kritik aus Berlin die Richter doch tiefer getroffen, als sie üblicherweise einräumen?

Nur ein Zuhörer gab sich demonstrativ unbewegt. Andreas Voßkuhle, damals noch Vizepräsident, seit Dienstag Präsident des höchsten deutschen Gerichts, saß gleich neben Papier und hörte seinem Vorgänger aufmerksam, aber völlig regungslos zu. Kein Zucken der Mundwinkel, kein Schatten auf seinem beinahe noch jungenhaften Gesicht ließ ahnen, was er über Papiers irritierend deutliche Worte dachte.

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Der 46-jährige Jurist übernimmt die Führung des Verfassungsgerichts in einem heiklen Moment. Das Verhältnis zwischen den Gewalten, das gar nicht anders als schwierig sein kann, hat sich zuletzt zusehends aufgeladen. Ein spektakuläres Urteil nach dem anderen, mit dem Karlsruhe wichtige Gesetze aufhob oder drastisch korrigierte, hat das Grummeln in Berlin über die Allmacht der Richter verstärkt.

Keine Entscheidung der letzten Zeit aber hat so viel Widerspruch und Wut ausgelöst wie Karlsruhes Spruch zum EU-Reformvertrag von Lissabon – ausgerechnet die erste große Entscheidung, die unter Voßkuhles Vorsitz im Zweiten Senat ergangen war. Das Gericht ruiniere Jahrzehnte deutscher Europapolitik, schäumten Abgeordnete, Minister und Wissenschaftler. »Deprimierend« und »absurd« sei das Urteil, giftete Ex-Außenminister Joschka Fischer in der ZEIT .

Voßkuhle hat auf die Angriffe mit fast schon aufreizender Zurückhaltung reagiert. Die »teilweise ausladende Rhetorik« der Kritiker habe ihn »etwas« überrascht, erklärte er und mahnte, »eine sachliche Diskussion wäre wünschenswerter«. Im Übrigen aber sei es nach großen Entscheidungen nur normal, wenn neben Zustimmung »im Hintergrund auch Waffengeklirre« zu hören sei. Im Hintergrund?

Einiges spricht dafür, dass Voßkuhle im Verhältnis zu Berlin künftig eher auf rhetorische Entspannung denn auf Provokation setzen wird. Das Gericht kann sich Gelassenheit allemal leisten, weil es im Zweifel ohnehin stets das letzte Wort hat. Und weil es um seine enorme Popularität in der Bevölkerung weiß. Deeskalation dürfte aber auch Voßkuhles Wesen entsprechen. Der baumlange Mann tritt stets freundlich und verbindlich auf, ihm fehlt völlig das Statuarische, bisweilen Steife und Strenge seines Vorgängers.

Leserkommentare
  1. Zitat:" Und weil es um seine enorme Popularität in der Bevölkerung weiß."

    Die verfassungsgebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Volke aus. In der Realität der repräsentativen Demokratien ist diese meist an einen Verfassungsgesetzgeber delegiert, der jedoch gerade in letzter Zeit immer öfter Anlass gibt, diese Institution anzurufen. Da es in D (leider) keine verpflichtenden Volksabstimmungen gibt, ist das BVerfG die letzte Bastion der Willkür und Kontrolle derjenigen, die zu unserem Wohle tätig sein soll(t)en. Ihre absolut richtige Einschätzung über die Beliebtheit in der Bevölkerung spricht Bände über das Gebaren "unserer" Volksvertreter in Berlin in jüngster Vergangenheit.

    Zitat:" Als Präsident des Verfassungsgerichts muss Voßkuhle vor allem Diplomat sein."
    Es gibt meines Erachtens nicht einen Grund, warum das deutsche Grundgesetz einen Diplomaten benötigt. Wären seine Vorgänger(innen) als solche tätig gewesen, bedürfte es jetzt möglicherweise noch nicht einmal mehr eines Präsidenten. Ein Diplomat, zumal noch "angehaucht" von der ein oder anderen Coleur, wäre eher geneigt die ein oder andere Kante entsprechend zu verrunden. Insofern hoffe ich auf einen Burgherrn, der die Bastion zu schätzen weiss und diese zur Verteidigung seiner Bewohner in Schuss hält.

    Man sehen was dabei heraus kommt, wenn er zum erstenmal die Kelle in die Hand nimmt.

    http://de.wikipedia.org/w...

    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

  2. "Das Gericht kann sich Gelassenheit allemal leisten, weil es im Zweifel ohnehin stets das letzte Wort hat."
    Seine Popularität verdankt dieses Gericht dem Umstand, daß es sich immer öfter als die letzte und standhafte Verteidigungslinie der Regierten GEGEN ihre allzu dreiste Regierung erweist. Und anstatt sich in den Boden zu schämen, wenn mal wieder ein blödsinniges oder stümperhaft formuliertes Gesetz an Karlsruhe zerschellt, schimpft der Gesetzgeber reflexhaft entweder auf's Vefassungsgericht oder gar gleich auf die Verfassung. Daß einer der Regierten (gelegentlich auch "Souverän" genannt) am Grundgesetz rumnörgelt, habe ich hingegen noch nie erlebt.
    Wer bedroht also unsere Verfassung, vor wem muß man sie schützen und was tut eigentlich dieser "Verfassungsschutz"?

    • Ranjit
    • 21.03.2010 um 15:47 Uhr

    Allen Politikern, die sich am Bundesverfassungsgericht reiben, möchte ich vor Augen führen, dass viele in diesem Land sich nur noch durch das Verfassungsgericht vertreten sehen.

    Die extrem erfolgreiche Petition gegen Frau von der Leyens Zensurgesetz sowie die vielen Mitkläger im Prozess gegen die monströse Voratsdatenspeicherung können hierbei als Hinweise gewertet werden.

    Unsere Regierungen versagen seit Jahren (man mag sogar sagen: Jahrzenten) dabei, grundlegende Probleme zu lösen und versteigen sich zeitgleich zu immer neuen gesetzlichen Abartigkeiten.

    Das Volk wir hierbei ausgeklammert, sowohl in Deutschland als auch auf Ebene der EU. Das Zensurgesetz wurde durch das Parlament gepeitscht. Das Swift-Abkommen sollte noch knapp vor ermächtigung des EU Parlaments durchgedrückt werden. Der Skandal um Herrn zu Guttenberg verschleiert sich vor der Öffentlichkeit mit ausufernder Geheimniskrämerei. Deutsche Regierungsvertreter sind maßgeblich mit beteiligt gewesen, öffentliche Debatten und Informationen des Copyright-Monstrums ACTA zu verhindern.

    "Sprechstunden" mit Ministerpräsidenten werden verschachert, Unsummen wandern in Parteikassen, gefolgt von neuen Gesetzen, die pur zufällig den Interessen der Spendenden dienen...

    Man bekommt den Eindruck, zwischen Deutschland und dem Abgrund steht wirklich nur noch das Verfassungsgericht. Dass sich die Politik darüber aufregt, ganz im Stile Berlusconis, war zu erwarten.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Die Gesetzgebung unseres Staates pauschal als "Abartigkeit" abzuqualifizieren und der Vergleich mit Berlusconis Beeinflussung der Justiz zu seinen Gunsten überschreitet den Rahmen erlaubter Kritik.

    Sie schreiben: "dass viele in diesem Land sich nur noch durch das Verfassungsgericht vertreten sehen.Die extrem erfolgreiche Petition gegen Frau von der Leyens Zensurgesetz sowie die vielen Mitkläger im Prozess gegen die monströse Voratsdatenspeicherung können hierbei als Hinweise gewertet wer... Das Volk wir hierbei ausgeklammert,"

    Was glauben Sie, wie die Dinge ausgegangen wären, wäre "das Volk" NICHT ausgeklammert worden? Zumindest das "Zensurgesetz" hätte vermutlich eine überwältigende Zustimmung gefunden wie immer, wenn es in Deutschland um "Zensur", "keine Toleranz gegen Intoleranz" und Verbote geht.

    Die Gleichsetzungen "das Volk= gut", "Politiker = böse" grenzt schon an politisch-mentale Unterbelichtung.

    Die Gesetzgebung unseres Staates pauschal als "Abartigkeit" abzuqualifizieren und der Vergleich mit Berlusconis Beeinflussung der Justiz zu seinen Gunsten überschreitet den Rahmen erlaubter Kritik.

    Sie schreiben: "dass viele in diesem Land sich nur noch durch das Verfassungsgericht vertreten sehen.Die extrem erfolgreiche Petition gegen Frau von der Leyens Zensurgesetz sowie die vielen Mitkläger im Prozess gegen die monströse Voratsdatenspeicherung können hierbei als Hinweise gewertet wer... Das Volk wir hierbei ausgeklammert,"

    Was glauben Sie, wie die Dinge ausgegangen wären, wäre "das Volk" NICHT ausgeklammert worden? Zumindest das "Zensurgesetz" hätte vermutlich eine überwältigende Zustimmung gefunden wie immer, wenn es in Deutschland um "Zensur", "keine Toleranz gegen Intoleranz" und Verbote geht.

    Die Gleichsetzungen "das Volk= gut", "Politiker = böse" grenzt schon an politisch-mentale Unterbelichtung.

  3. Dass die schon pathologischen Ominipotenzanfälle der Freiheitsstatue Deutschlands ein Schlaglicht auf die geistig-moralische Verfassung des deutschen Parlamentarismus werfen, ist aufgrund der geistig-moralischen Wende des Jahres 1982 und des moralisch-ethischen Zusammenbruchs der Jahre 1998 bis 2009 nicht mehr verwunderlich.
    Dass ein Verfassungsgerichtspräsident sich bemüht, aus der Konfrontation zwischen Gericht und Parlament Spannungen heraus zu nehmen, ist lobens- und ehrenwert.

    Bei der real-existierenden Fülle des Machtmissbrauchs und der inzwischen vollkommen haltlosen Hingabe der sogen. Parlamentarier gegenüber den Forderungen, Bedürfnissen und Wünschen der einschlägigen Lobbygruppen, dürfte dies jedoch ein hoffnungsloses Unterfangen bleiben oder die Verfassungsrichter degardieren sich selbst zu juristischen Bütteln dieser Lobby.

    Wünschen wir dem Herrn Vosskuhle, dass er den Blick für die Realitäten behält und mit beiden Füßen auf dem Boden der Verfassung stehen bleibt, um die sich dieses "Parlament und seine Mitglieder" inzwischen einen Teufel scheren.

  4. Dass die „herrschende Politik“ so häufig mit dem Verfassungsgericht aneinander gerät, hat zu weiten Teilen seinen Ursprung darin, dass die Politikakteure parteiübergreifend zum Vollzugspersonal des Neoliberalismus degenerierten. Da in der neoliberalen Ideologie der Markt über der Demokratie steht, kommt es zu permanenten Kollisionen mit der (noch) geltenden deutschen Verfassung. Diese steht auch im Widerspruch zum Lissabon-Vertrag, denn dieser stellt den „freien und unverfälschten Wettbewerb“ - also die herrschende Wirtschaftsordnung - über den demokratischen Rechtsstaat.

    Für die neoliberalen Akteure ist "der Markt" einziger Referenzrahmen. Sie setzen sich täglich über geltendes bürgerliches Recht und Gesetz hinweg, organisieren die eigene Schuldlosigkeit & Schuldunfähigkeit. Sie versuchen, sich weitgehend unangreifbar zu machen, indem sie durch ihre Netzwerke dafür sorgen, dass geltendes Recht für sie entweder nicht zur Anwendung gelangt (wenn es ihnen schaden könnte) oder aber in dem sie verhindern, dass erforderliche Gesetze erlassen werden, die ihnen und ihren Vorhaben gefährlich werden könnten. Sie organisieren auch ihre eigene Straffreiheit, um selbst dann noch „unbehelligt“ zu bleiben, wenn sie Milliarden- oder sogar Billionenschäden hinterlassen. In diesem Zusammenhang ist auch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, der Soffin und die Tatsache zu sehen, dass die Finanzhasadeure mit Unterstützung der politischen Klasse genauso weiter machen können wie bisher.

  5. Diese Haltung ist insofern konsistent und konsequent, als im „Wertesystem“ der Neoliberalen der Markt der Demokratie vorgeordnet ist und dem Staat allein die Funktion zukommt, „Hüter dieser Ordnung“ (Merkel), also Wächter dieser Ordnung, zu sein. Im Klartext bedeutet dies: Die neoliberalen Akteure beanspruchen für sich „rechtsfreie Räume“, sie stellen sich außerhalb des demokratischen Rechtsstaats, sie stellen sich über ihn. Darum sind Machtmissbrauch, Rechtsnihilismus, die Produktion gigantischer Schäden sowie Verfassungsbruch auf breiter Front an der Tagesordnung. Dabei stört das Verfassungsgericht, darum die „Spannungen“ zwischen Gericht und politischem Abwrackpersonal. Das Verfassungsgericht ist das letzte Bollwerk gegen den totalen Durchmarsch der neoliberalen Ideologen.

    • ddkddk
    • 21.03.2010 um 16:32 Uhr

    ist ein Meisterstück des Senats, der unter dem Vorsitz von Voßkuhle einstimmig in dieser heiklen Frage entschieden hat.

    Natürlich konnte das Bundesverfassungsgericht nicht den Eklat riskieren, diesen Vertrag platzen zu lassen.

    Gleichwohl wurden einige Eckpunkte für die Zukunft geklärt:

    Die Grenzen sind mit diesem Vertrag offenbar erreicht.

    Für den Beitritt zu einem Bundesstaat wäre eine Verfassungsneuschöpfung erforderlich.

    Es ist nicht möglich, die Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts auch für EU-Angelegenheiten auszuschalten. Insbesondere ist eine wirksame Kontrolle erforderlich, ob die EU ihre Kompetenzen nicht überschreitet.

    Die europäische Vereinigung darf nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt.

    Das Europäische Parlament hat keine dem Demokratieanspruch genügende Legitimation.

    Die Übertragung von Hoheitsrechten ist nicht global, sondern nur auf Grund von Einzelermächtigungen möglich.

  6. Die Gesetzgebung unseres Staates pauschal als "Abartigkeit" abzuqualifizieren und der Vergleich mit Berlusconis Beeinflussung der Justiz zu seinen Gunsten überschreitet den Rahmen erlaubter Kritik.

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