Philipp Melanchthon Magister Philipps sanfte Kur
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 »Ich habe von ihm das Evangelium gelernt.«

Kehren wir also zum Verhältnis zwischen Luther und Melanchthon zurück. Melanchthons unermüdliches Suchen nach Ausgleich kontrastiert zu Luthers realistischer Annahme, dass es mit den Männern der alten Kirche keine Einigung geben konnte. Darin hat Luther im Grunde recht behalten, genau genommen bis auf den heutigen Tag.

Es gab freilich eine sachlich tief greifende Differenz, über welche die beiden sich nie direkt ausgesprochen haben und in der letztlich Melanchthon sich durchgesetzt hat. Dieser heikle Punkt war Luthers Lehre vom Abendmahl. Zwar lehnten beide, Luther wie Melanchthon, die katholische Transsubstantiationslehre kategorisch ab. Doch Martin Luthers Vorstellung, dass im Abendmahl Christus in Brot und Wein real präsent sei, war Melanchthon nie ganz geheuer – übrigens auch nicht Johannes Calvin, wie sehr sie alle drei wiederum Huldrich Zwinglis Auffassung vom reinen Erinnerungsmahl ablehnten.

Wie aber sollte nun zwischen der katholischen Opferlehre, in welcher der Priester, also der Mensch, konstitutiv handelt, und dem reinen Gedächtnismahl, in dem nach Zwingli nur die Gemeinde, also wiederum nur der Mensch handelt, die reformatorische Einsicht formuliert werden, dass allein Christus im Abendmahl der Handelnde ist – ohne dass man mit Luther quasisubstantialistisch redete?

Im Augsburger Bekenntnis von 1530 formulierte Melanchthon im Artikel X, dass der Leib Christi und das Blut Christi »wirklich zugegen sind und den Essenden beim Mahl des Herrn gereicht werden«. Aus dem Reichstag von 1530 kam nichts heraus – außer übrigens der Carolina, der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V., die zwei Jahre darauf in Kraft gesetzt wurde. So konnte Melanchthon später den Text weiter bearbeiten.

1540 erschien eine veränderte Fassung, die Confessio Augustana Variata . Dort heißt es nun, vom Mahl des Herrn werde gelehrt, »dass mit Brot und Wein Christi Leib und Blut den Essenden und Trinkenden […] wirklich dargereicht werden«. Die Differenz zwischen 1530 und 1540 lässt sich im Lateinischen festmachen an der Alternative von in pane (im Brot) und cum pane (mit dem Brot). Als dann auf einem neuerlichen Augsburger Reichstag 1555, der zum berühmten Augsburger Religionsfrieden führen sollte, die Lutherischen nicht mehr so schwach dastanden, griffen sie wieder auf die orthodoxere Formulierung von 1530 zurück, und damals erst wurde das Augsburger Bekenntnis reichsrechtlich relevant.

Wozu nun aber an solche dogmatischen Feinheiten erinnern, über vierhundert Jahre danach? Weil sie, verblüffend genug, höchst aktuell sind. Erst 1973 verständigten sich nämlich die lutherischen, die unierten und die reformierten Kirchen Europas auf einen gemeinsamen Bekenntnistext, die Leuenberger Konkordie. Dort heißt es nun endlich: »Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit (!) Brot und Wein…« Cum pane: Die Lutheraner sind an diesem Punkt also über ihren Schatten gesprungen und zu Melanchthons Formel und Confessio Augustana Variata zurückgekehrt.

Was immer Martin Luther für den Durchbruch zur und in der Reformation geleistet hat – man darf darüber nie vergessen, was Philipp Melanchthon zur spät verwirklichten Einheit und Gemeinschaft der reformatorischen Kirchen beigetragen hat. Schon in seinem im Jahr 1539 aufgesetzten Testament bekannte er seine Dankbarkeit gegen Luther: »Ich habe von ihm das Evangelium gelernt.« Als dann im April 1560 wirklich seine letzte Stunde nahte, notierte er in seiner letzten Aufzeichnung auf einem Zettel die Gründe, aus denen man den Tod nicht fürchten muss, unter anderem: »Du entkommst den Sünden. Du wirst befreit von aller Mühsal und der Wut der Theologen.« Seine letzten Stunden verbrachte er im Gebet. Am Abend des 19. April 1560, um Viertel auf sieben, schloss er die Augen, glaubend, was er auf jenem Zettel notiert hatte: »Du wirst ins Licht kommen, Gott schauen, Gottes Sohn betrachten.«

 
Leser-Kommentare
    • bubu-1
    • 26.03.2010 um 15:13 Uhr

    Der kleine Nebensatz im Artikel über Melanchton zum "vermeintlichen Häretiker Michael Servet" bedarf einer Ergänzung. Servet lehnte die Trinitätslehre ab, verneinte also die göttliche Natur von Jesus und Heiligem Geist. Da aber die Trinität ein Grundpfeiler des Christentums ist, ist das Adjektiv "vermeintlich" wohl fehl am Platz. Dass man deswegen Servet in Genf verbrannte, ist ein anderes Kapitel - war aber 1553 die üblich unmenschliche Methode, sich der Ketzer zu entledigen. Mit dieser Feststellung soll das weder entschuldigt, noch Verständnis dafür geäussert werden.
    Karl Hotz, Beringen (Schweiz)

    • sdue
    • 29.03.2010 um 4:25 Uhr

    Sehr geehrter Herr Leicht,

    Seit über 20 Jahren verfolge ich Ihre Arbeiten in der Zeit und wenn immer ich gedanklich zurückkehre, ist meistens Ihr Name in der Autorenzeile. Vielen Dank dafür.

    sdue

  1. In der Tat: Servet war ein VERMEINTLICHER Häretiker. Er hat nicht etwa unbegründet das Trintitäsdogma geleugnet, sondern behauptet, dass es in der Bibel (i.e.: im Neuen Testament) keine Grundlage habe und da doch das Prinzip gelte sola scriptura... Und darin hatte er einfach recht - das Trinitätsdogma wurde erst auf den frühen Konzilien entwickelt. Man mochte und kann es durchaus für sinnvoll halten - aber der Hinweis darauf, dass es keine direkte Grundlage in der Schrift hat, ist einfach geboten und auch zu tolerieren, jedenfalls unter Anhängern des Schriftprinzipes. Übrigens hatte Calvin, einer der intensivsten Anstifter dieses Justizmordes, selber sich in Genf geweigert, die altkirchlichen Bekenntnisse undifferenziert zu unterschreiben. So ist das halt mit der Geschichte unserer Kirche(n)...
    Ansonsten erst einmal Dank für die Einwände und Zuschriften.
    R.L.

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