Plagiatsfall Bushido Die Kunst des Ideendiebs

Der Plagiatsfall des Rappers Bushido zeigt, wie fremd Bastler und Behörden einander sind

Kredit verspielt: Anis Ferchichi alias Bushido

Kredit verspielt: Anis Ferchichi alias Bushido

Schade eigentlich, dass Bushido sich in seinem jüngsten Skandal nicht auf das Prinzip der Intertextualität berufen hat. Es wäre als Beitrag zu aktuellen Debatten angekommen, die Formeln dazu sind ja seit Helene Hegemann in aller Munde. Collage-Technik, Copy & Paste, die »Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess durch das Recht zum Kopieren und zur Transformation« (Hegemann) – es hätte so schön werden können. Aber Bushido, als Rapper sonst um keine Antwort verlegen, hat offenbar seinen Derrida nicht gelesen. Zum Hamburger Urteil von vergangener Woche, das ihn des Plagiats schuldig spricht und zur Zahlung von 63.000 Euro Schadenersatz verpflichtet, bloß Schweigen.

Am Sachverhalt selbst gibt es nichts zu deuteln: Anis Ferchichi, wie Bushido staatsbürgerlich heißt, hat in gleich 13 Fällen Stücke der französischen Band Dark Sanctuary seinem eigenen Schaffen einverleibt. Ganze Passagen hat er zu Schleifen geformt (»geloopt«), um Bollerbeats und seinen berüchtigten Sprechgesang darüberzulegen. Das war nicht nur nicht nett, es erfüllt den Straftatbestand des geistigen Diebstahls. Nach herrschender Rechtslage, bekräftigt durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom letzten Jahr, das selbst das Verwenden »kleinster Tonfetzen« unter Strafe stellt, konnten die Hamburger Richter gar nicht anders, als so zu entscheiden. Dass die Berufung ein anderes Ergebnis bringt, ist nicht zu erwarten. Leider entspricht die Rechtslage nicht im Geringsten dem Stand der Künste.

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Was im Fall Hegemann mit großem begrifflichen Aufwand hin- und hergewälzt wurde, ist in der Popmusik seit einem gefühlten halben Jahrhundert gang und gäbe: Man nimmt, was man zu eigenen Zwecken brauchen kann. Elvis hat sich ausgiebig bei schwarzen Bluessängern und weißen Hillbillymusikanten bedient, doch im Rückblick erkennen wir darin keine Urheberrechtsverletzung, sondern die Geburtsstunde des Rock’n’Roll. Die Beatles haben auf ihren ersten Alben frisch importierten Rock’n’Roll mit britischen Music-Hall-Traditionen versetzt, doch niemand käme auf die Idee, sie deswegen als Ideendiebe vor Gericht zu stellen. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen, vom Blues zum Jazz zum Techno und zurück: Die Geschichte der populären Musik ist eine Geschichte der Ab- und Umschriften, bei der Original, Kopie und Weiterentwicklung nicht klar voneinander zu trennen sind.

Die Kultur des Hip-Hops, der Bushido im weitesten Sinne zuzurechnen ist, hat diesen Sachverhalt nur zugespitzt. Hip-Hop ist Musik aus Musik, in ihrer rohesten Form bestand sie einmal aus zwei Klangquellen, die gemischt wurden, während der Rapper seine Reime darüberspricht. Was seither geschah, lässt sich als Ausweitung des technisch Möglichen bei gleichzeitigem Anwachsen der Sound-Archive beschreiben. Heute stehen dem universellen Collageur, den der DJ vor seinem Equipment darstellt, sämtliche jemals aufgenommenen Klangquellen zur Verfügung, die Kunst besteht in der Rekontextualisierung. Nichts anderes hat Helene Hegemann mit der Bemerkung gemeint, es sei Echtheit, nicht Originalität, die zählt: In den Radikalcollagen des Gegenwartspops verabschiedet sich eine beschleunigte Kultur vom Wunderkind, das zu Hause in seiner Stube aus sich selbst heraus schöpft.

Dem steht ein Copyright gegenüber, das in seinen Grundzügen noch immer den Geist des 19. Jahrhunderts atmet. Text und Melodie sind geschützt, in den meisten Fällen aber entsteht die Musik gar nicht mehr vor dem Notenblatt, sondern im Studio, als Prozess zwischen Band und Produzent. Im Mittelpunkt der Rechtsprechung steht der Komponist als »Urheber«, doch viel entscheidender als die Komposition sind inzwischen Kriterien wie Rhythmus, Sound, Mix. Die Entscheidung, auch »kleinste Fetzen« unter Schutz zu stellen, trägt dieser Dynamisierung der Verfahren Rechnung, was aber ist ein Fetzen, wo fängt er an und wo hört er auf, wenn kleinste Soundpartikel wie Atome am Computer hin- und hergeschoben werden? Ironie des Fortschritts: Wenn die Rechtsprechung einen Sachverhalt verhandelbar gemacht hat, ist die Avantgarde des Pops immer schon einen Schritt weiter.

Leser-Kommentare
    • Lapje
    • 30.03.2010 um 17:41 Uhr

    ...scheint den Unterschied zwischen "nachspielen" (hier wurde Elvis angesprochen) und dem benutzen fertiger Soundfetzen nicht zu kennen. Bei letzterem hat z.B. der Künstler auch Kosten für die Aufnahme ect. gehabt - da kann es nicht sein, dass jemand auf Kosten des Künstlers daran bedient.

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    ..eben, das Gericht hat ja entschieden dass keinerlei Bearbeitung von Bushido vorliegt, also copy/paste. Da nicht um Erlaubnis gefragt wurde ist die Verbreitung illegal.
    Das ganze hat ja jetzt noch ein Nachspiel für die Labels da sie unerlaubt geistiges Eigentum im Internet und viel schlimmer noch im Blödmarkt & Co zum Verkauf angeboten haben. Mal sehen ob man sie mit dem gleichen Maß messen wird wie kleine Raubkopierer in Tauschbörsen oder Musikblog-Djs. Pro verbreitetem Song werden ja bis zu tausend Euro eingefordert, und das obwohl er kostenlos angeboten wurde.

    ..eben, das Gericht hat ja entschieden dass keinerlei Bearbeitung von Bushido vorliegt, also copy/paste. Da nicht um Erlaubnis gefragt wurde ist die Verbreitung illegal.
    Das ganze hat ja jetzt noch ein Nachspiel für die Labels da sie unerlaubt geistiges Eigentum im Internet und viel schlimmer noch im Blödmarkt & Co zum Verkauf angeboten haben. Mal sehen ob man sie mit dem gleichen Maß messen wird wie kleine Raubkopierer in Tauschbörsen oder Musikblog-Djs. Pro verbreitetem Song werden ja bis zu tausend Euro eingefordert, und das obwohl er kostenlos angeboten wurde.

  1. ... beschrieb auch schon Dendemann von Eins Zwo in dem Lied Rechte Dritter, von ich glaube 2002, treffend:

    http://www.youtube.com/wa...

  2. ..eben, das Gericht hat ja entschieden dass keinerlei Bearbeitung von Bushido vorliegt, also copy/paste. Da nicht um Erlaubnis gefragt wurde ist die Verbreitung illegal.
    Das ganze hat ja jetzt noch ein Nachspiel für die Labels da sie unerlaubt geistiges Eigentum im Internet und viel schlimmer noch im Blödmarkt & Co zum Verkauf angeboten haben. Mal sehen ob man sie mit dem gleichen Maß messen wird wie kleine Raubkopierer in Tauschbörsen oder Musikblog-Djs. Pro verbreitetem Song werden ja bis zu tausend Euro eingefordert, und das obwohl er kostenlos angeboten wurde.

    Antwort auf "Herr Gross..."
  3. Der Vergleich mit der restlichen, innovation Musikwelt der zweiten Haelfet des 20. Jahrhunderts hinkt massiv. Zwischen Inspiration, Kombinierung verschiedener Stile, Einbeziehung anderer Elemente, als Gesamtpaket geformt durch eigene Kreativität und Kunst und der rohen Kopiererei in einen Loop liegen Galaxien. Als Ideenquelle ist sogar die Einbeziehung der Werke diverser Künstler von meiner Seite sogar überaus hoch willkommen, jedoch endet der Spaß dort, wo Passagen oder meinetwegen auch Fetzen einzelner Songs geschnitten und in irgendeiner Weise in 'eigene' Songs integriert werden. Das ist und bleibt Diebstahl und keine eigene Kunst. Diese Art von Transformation und Schaffen könnnen sich nur DJs erlauben und auch nur dann, wenn sie kein Geld dafür verlangen oder Betroffene um Erlaubnis fragen.

    • mr. x
    • 31.03.2010 um 9:35 Uhr

    Der Vergleich zwischen Sampling und der Kreation neuer Musikstile durch Vermischung von Einflüssen hat doch überhaupt nichts miteinander zu tun.
    Und...bei den 63.000 Euro wird es nicht bleiben. Wer einen Bandübernahmevertrag schließt sichert zu das seine Kompositionen frei von Rechten Dritter ist. Heißt zum Beispiel das ein Hersteller einer Compilation, auf der sich eines dieser besagten Stücke befindet und welche jetzt aus den Läden genommen werden muß, Herren Bushido auf Schadensersatz verklagen kann. Der Schaden ist recht eindeutig zu beziffern. Und auch sein Ex Vertrieb Universal hat sich von ihm distanziert. Was ich nicht verstehe...seit Snap 1991 die Samples von "I've got the Power" nicht angefragt hatte und seinerzeit wirklich sämtliche Tantiemen abgeben mußte, weiß man, das man seine Samples cleart. Wie kann man nur so doof sein...???

  4. alles was eben garantiert frei ist in den Computer und dann stellt sich vieles in der Musik der letzten 175 Jahre als Kopie raus.

    Da werden noch viele "Skandale" raus kommen, wenn die Fetzen der Hits mal wirklich analysiert werden.

    Und dann sind diese kopierten Fetzen natürlich verwendbar.

    Die Endspirale des Copyrights bisheriger Art ist bald erreicht.

    • Ich135
    • 04.04.2010 um 22:03 Uhr

    Hier wurde bei der Höhe der Strafe jedoch nicht erwähnt, das den Eigentümern der Songs (Dark Sanctuary) noch eine Gewinnbeteiligung zusteht.
    Zusätzlich teuer für Bushido und sein eigenes Label ersguterjunge werden Rückzahlungen an die GEMA, sowie an Personen, die die betroffenen 13 Songs illegal runter geladen haben und verklagt wurden, da Bushido keine Urheberrechte mehr besitzt.

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