Kommentar Wie ein Untoter

Deutschland braucht ein neues Embryonenschutzgesetz. Ein Kommentar

Es gibt durchaus Gesetze mit Ewigkeitsanspruch – selbst wenn sie vor Generationen in Kraft traten. Viele Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gehören dazu. Andere Gesetze waren bereits an dem Tag hinfällig, als der Bundestag sie beschloss. Das Embryonenschutzgesetz ist dafür ein klassisches Beispiel. Erlassen im Jahr 1990, steckte es schon damals voller Absurditäten und Halbherzigkeiten. Heute zwingen seine Bestimmungen kinderlose Paare zu Reisen ins Ausland, Ärzte zu medizinischer Stümperei und Richter zu juristischen Verrenkungen.

Am vergangenen Freitag wurde dies wieder einmal deutlich. Da erlaubte das Oberlandesgericht Rostock einer Witwe, von ihrem toten Mann schwanger zu werden . Die Frau hatte neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen einlagern lassen. Nach einem tödlichen Motorradunfall ihres Mannes weigerte die Klinik sich, die befruchteten Eizellen auf die Frau zu übertragen. Die Begründung der Ärzte: Das Embryonenschutzgesetz verbietet es, ein Kind mit dem Samen eines Toten zu zeugen.

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Normalerweise stimmt das, argumentierten die Rostocker Richter nun. In diesem Fall jedoch nicht. Denn, so ihre Begründung, als Eizellen und Spermien eingelagert wurden, war der Mann ja noch am Leben.

Das Urteil ist formal korrekt, inhaltlich jedoch unsinnig. Denn sollte es zu einer erfolgreichen Schwangerschaft kommen, muss das Kind mit der Erkenntnis leben, dass es seine Existenz einem inzwischen Verstorbenen verdankt. Genau dies jedoch will das Embryonenschutzgesetz verhindern.

Es ist nicht das erste Mal, dass Richter auf die Lücken und Widersprüche des bestehenden Gesetzes hinweisen. Anfang April beanstandete der Straßburger Gerichtshof das Verbot der Eizellspende. Geklagt hatte ein Paar in Österreich. Aber die Rechtslage in Deutschland ist dieselbe. Anders als die Samenspende ist die Eizellspende in beiden Ländern untersagt. Für diese Ungleichbehandlung gebe es keinen überzeugenden Grund, urteilten die Straßburger Richter. Dass eine genetische Mutter wichtiger sei als ein genetischer Vater, könne niemand ernsthaft behaupten.

Und dann steht noch die Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) an. Auch die ist in Deutschland untersagt, im Gegensatz zu den meisten Nachbarländern. Ein Berliner Fertilitätsmediziner wandte den Gencheck dennoch an. Bei drei Paaren, die schon mehrere Fehlgeburten erlebt hatten, testete er Embryonen auf genetische Fehler. Weil er Klarheit darüber haben wollte, ob er tatsächlich ein Unrecht begangen hatte, zeigte sich der Arzt selbst an – und wurde vom Berliner Landgericht freigesprochen. Jetzt liegt der Fall beim Bundesgerichtshof. Bestätigen die obersten Richter das Urteil, wird das Embryonenschutzgesetz endgültig zum juristischen Untoten.

Bevor das geschieht, sollte die Politik den Mut fassen und die zwanzig Jahre alten Paragrafen der Realität anpassen. Dabei ist heftiger Streit zu erwarten. Die Debatte um den Beginn des Lebens wird schmerzhaft sein – aber auch unvermeidlich. Denn der richtige Ort für ethische Kontroversen dieser Tragweite ist das Parlament, nicht der Gerichtssaal.

Diesen Artikel finden Sie als Audiodatei im Premiumbereich unterwww.zeit.de/audio

 
Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 13.05.2010 um 11:26 Uhr

    "Denn sollte es zu einer erfolgreichen Schwangerschaft kommen, muss das Kind mit der Erkenntnis leben, dass es seine Existenz einem inzwischen Verstorbenen verdankt."

    Nehmen wir an, das Kind sei vor dem Unfall gezeugt worden. Kurz danach passiert es und der Vater stirbt. Auch dann muss das Kind "mit der Erkenntnis leben, dass es seine Existenz einem inzwischen Verstorbenen verdankt." Ist das nun "unsinnig", falsch, schlecht, was auch immer? Sollte man Sex innerhalb 9 Monate vor risikoreichen Aktivitäten wie Motorradfahren zum Schutz der Kinder im o.g. Sinne unterlassen? bzw. umgekehrt 9 Monate lang nach der Befruchtung nicht mehr Motorradfahren?

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    traumatisierte Kinder sind wahrscheinlicher durch jedwelche Form von (domestic) violence und/oder (sexual) abuse...

    ich bin voll und ganz mit den Gedankengaengen meines Vorredners!!!

    in der logischen Konsequenz hiesse das Urteil, dass alle Kinder, deren Vaeter zB bei Unfaellen umkommen, bevor die Kinder geboren wurden dann abgetrieben werden muessten(!???!)... dass Kinder gefallener Soldaten abgetrieben werden muessten (!???!)

    Embryonen-Schutz-Gesetz sollte davor schuetzen, dass Samen & Eizellen vermarktet werden, aber doch nicht, um Menschen das Herz total zu brechen oder hypothetische Schaeden von Kindern zu verhindern, indem man ihnen gar keine Chance gibt ueberhaupt erst in diese Welt zu gelangen... . ...

    P.S. ich lebe seit vielen Jahren nicht (mehr) unter Deutscher Jurisdiction

    traumatisierte Kinder sind wahrscheinlicher durch jedwelche Form von (domestic) violence und/oder (sexual) abuse...

    ich bin voll und ganz mit den Gedankengaengen meines Vorredners!!!

    in der logischen Konsequenz hiesse das Urteil, dass alle Kinder, deren Vaeter zB bei Unfaellen umkommen, bevor die Kinder geboren wurden dann abgetrieben werden muessten(!???!)... dass Kinder gefallener Soldaten abgetrieben werden muessten (!???!)

    Embryonen-Schutz-Gesetz sollte davor schuetzen, dass Samen & Eizellen vermarktet werden, aber doch nicht, um Menschen das Herz total zu brechen oder hypothetische Schaeden von Kindern zu verhindern, indem man ihnen gar keine Chance gibt ueberhaupt erst in diese Welt zu gelangen... . ...

    P.S. ich lebe seit vielen Jahren nicht (mehr) unter Deutscher Jurisdiction

    • Crest
    • 13.05.2010 um 14:58 Uhr

    Den in #1 angesprochenen Punkt aus Spiewaks Kommentar habe ich ebenfalls als etwas "pütscherisch" empfunden (obwohl ich der Argumentationslinie von Spiewak gut folgen kann).

    Kinder sind im Laufe der Menschheitsgschichte in so unterschiedlichen Situationen in die Welt gesetzt worden, dass die Menschheit als Ganzes wohl schon "ausgemendelt" worden wäre, wenn sich hier Traumata akkumuliert hätten.

    Vor einiger Zeit ist anscheinend (ich meine es war England) ein Kind allein aus dem Grund gezeugt worden, um eine Stammzelltherapie (o.ä.) an einem kranken Geschwisterkind durchführen zu können.

    Für das Kind ein Trauma? Nun, ich habe genug Phantasie, mir vorstellen zu können, dass es später vielleicht auch Stolz empfinden könnte.

    Aber es ist doch instrumentalisiert worden, werden Sie einwenden. Sicher. Aber wenn Sie dieses Fass öffneten, müssten Sie lange schöpfen. Denn Sie würden sich wundern, wie oft und mit welchen Gründen Kinder "instrumentalisiert" auf die Welt gesetzt werden. (Überlassen wir die Gründe also gerost den Betroffenen.)

    Vieles von dem, was man bei der Embryonenschutzdebatte erlebt, erinnert atmosphärisch schon sehr an die Debatte bei der Einführung der jetzt 50 Jahre alten Antibabypille. (Man hatte es in der Zwischenzeit einfach vergessen, denn der Untergang des Abendlandes hat, allen Unkenrufen zum Trotz, nicht stattgefunden.)

    Herzlichst Crest

  1. traumatisierte Kinder sind wahrscheinlicher durch jedwelche Form von (domestic) violence und/oder (sexual) abuse...

    ich bin voll und ganz mit den Gedankengaengen meines Vorredners!!!

    in der logischen Konsequenz hiesse das Urteil, dass alle Kinder, deren Vaeter zB bei Unfaellen umkommen, bevor die Kinder geboren wurden dann abgetrieben werden muessten(!???!)... dass Kinder gefallener Soldaten abgetrieben werden muessten (!???!)

    Embryonen-Schutz-Gesetz sollte davor schuetzen, dass Samen & Eizellen vermarktet werden, aber doch nicht, um Menschen das Herz total zu brechen oder hypothetische Schaeden von Kindern zu verhindern, indem man ihnen gar keine Chance gibt ueberhaupt erst in diese Welt zu gelangen... . ...

    P.S. ich lebe seit vielen Jahren nicht (mehr) unter Deutscher Jurisdiction

  2. robuster als man dnkt. Warum soolte man nicht existierende Spermazellen nutzen? Bei einer künstlichen befruchtung kann es schließlich auch sein, dass der Spender verstorben ist.

    • sauce
    • 19.05.2010 um 15:44 Uhr

    Da wünschen sich Paare dringend ein Kind. Darüber vergehen die Jahre und dann wird die Frau assistiert schwanger und wird, weil sie inzwischen die "magische Grenze" von 35 Jahren überschritten hat, mit allem konfrontiert was die moderne Pränataldiagnostik so zu bieten hat. Ihr wird dringend empfohlen eine Fruchtwasseruntersuchung machen zu lassen.
    Dass sie damit ihre mühsam erworbene Schwangerschaft wieder aufs Spiel setzt wird in Kauf genommen.
    Die Untersuchung der Eizellen ist verboten, die Amniozentese bei fortgeschrittener Schwangerschaft nicht.
    Ich bin ganz und gar kein Freund der ausgeuferten Pränataldiagnostik - legt sie doch den Trugschluß nahe, daß Variationen des "Normalen" nicht zumutbar sindund "ausgemerzt" gehören (denn die Beratung bei auffälligen Befunden tendiert fast immer zum Abbruch der Schwangerschaft, nur ganz selten werden positive Wege aufgezeigt wie man auch mit einem "anderen" Kind leben könnte) - aber dieses Gesetz finde ich pervers und widersinnig. Es gibt einer befruchteten Eizelle mehr Lebensrecht als einem Fötus.

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