Justiz Im Namen der Globalisierung
Vor deutschen Gerichten soll künftig auf Englisch verhandelt werden. Nutznießer sind die Anwälte
Nichts deutet darauf hin, dass Justizgeschichte geschrieben wird an diesem Montag im Mai. Im lichtdurchfluteten Saal 2.07 des Landgerichts Bonn geht es eigentlich nur um ein paar Zehntausend Euro; eine belgische Firma verklagt ein deutsches Unternehmen. Doch dann betritt der Vorsitzende Richter Manfred Kaufmann den Saal und begrüßt die Streitenden. »Good afternoon«, sagt er.
Und das ist eine Revolution.
Bislang nämlich gilt: »Die Gerichtssprache ist deutsch.« So unmissverständlich steht es im Gerichtsverfassungsgesetz, Paragraph 184. Aber nicht mehr lange. Denn die englische Sprache zieht ein in die deutschen Gerichtssäle.
Das Verfahren in Bonn war ein erster Test: Seit Kurzem darf an drei Landgerichten im Rheinland probeweise auf Englisch verhandelt werden. Nach dem Willen des Bundesrats sollen bald bundesweit ganze Prozesse auf Englisch stattfinden – von der Klageschrift bis zum Urteil. Anfang des Monats hat die Länderkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Dabei geht es nicht um Nachbarschaftsstreit und Unterhaltszahlungen – die werden weiterhin auf Deutsch verhandelt. Es geht um den länderübergreifenden Zwist zwischen Unternehmen. Die nämlich streiten sich immer seltener in Deutschland und vereinbaren lieber, vor ein ausländisches Gericht zu ziehen, vor allem in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien.
Der wichtigste Grund: »Englisch ist zur Lingua franca der globalisierten Wirtschaft geworden«, sagt Professor Hein Kötz, der emeritierte Direktor des Max-Planck-Instituts für internationales Privatrecht in Hamburg. »Die ausländischen Vertragspartner eines deutschen Unternehmens werden immer lieber Englisch als Deutsch reden – selbst wenn sie aus Honduras oder Bolivien kommen.« Solange vor deutschen Gerichten aber nur Deutsch gesprochen werden dürfe, bedeute das einen handfesten Standortnachteil, glaubt Kötz: »Unsere Unternehmer und Anwälte müssen sich zähneknirschend auf einen anderen Gerichtsstand einlassen.«
»Es geht darum, attraktive Mandate und Streitfälle zu importieren«
Diese Abwanderung von Prozessen will der Bundesrat nun stoppen. Verhandelt werden soll nicht länger in New York und London, sondern wieder in München und Hamburg. »Wir müssen verhindern, dass dem deutschen Recht durch die Dominanz des Englischen der Boden entzogen wird«, sagt Hamburgs Justizsenator Till Steffen. Mit der Reform will die Politik den Unternehmen im Land helfen. Wenn häufiger deutsches Recht angewendet werde, sei das nämlich ein Heimvorteil für die Firmen – selbst wenn dabei englisch gesprochen werde.
»Die Idee scheint gut, aber ich weiß nicht, ob sie wirklich durchsetzbar ist«, sagt Christian Groß, der beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag für Zivilrecht zuständig ist. Zu viel sei noch ungewiss: ob die Richter fit genug sind in der Fremdsprache, ob die englischen Akten auch in weiteren Verfahren verwendet werden können, ob sich sprachkundige Sachverständige finden lassen. Rechtsanwalt Georg Maier-Reimer von der Kanzlei Oppenhoff & Partner fürchtet, »dass die Parteien vor Gericht aneinander vorbeireden und das Missverständnis erst im Urteil bemerken«. Zu sehr sei jede Fachsprache von ihrer eigenen Rechtstradition geprägt, als dass man deutsches Recht problemlos auf Englisch verhandeln könne. »Wo die Grenze zwischen Sprache und Recht verläuft, lässt sich nicht eindeutig festlegen.«
Und auch die großen Unternehmen im Land sind uneins, was sie von der Reform halten sollen. »Wir stehen der Gesetzesinitiative neutral gegenüber«, heißt es beim Ludwigshafener Chemiekonzern BASF, der viele Prozesse im Ausland führt. »Die Reform bringt für unsere Aktivitäten allerdings keinen unmittelbaren Mehrwert.« Eine führende Juristin eines anderen Dax-Unternehmens spricht jedoch von einem »Meilenstein, wenn vor deutschen Gerichten nicht mehr alles übersetzt werden muss«. Die Reform spare Kosten und erübrige den häufigen Streit um Übersetzungsfehler. »Wenn das Sprachproblem wegfällt«, sagt sie, »wird die Zahl unserer Verfahren vor normalen deutschen Gerichten steigen.«
In der Diskussion um den Paragraphen 184 geht es um weit mehr als nur die Sprache. Es geht um die Frage, welches Recht sich international durchsetzt. Zwei Systeme kämpfen um die Vorherrschaft: das Common Law aus Großbritannien und den USA, bei dem sich die Richter vor allem auf ältere Urteile beziehen, und das Civil Law der Kontinentaleuropäer, das viel stärker auf Gesetzestexten beruht. Es ist ein Streit um Marktanteile und Umsätze, ganz wie zwischen zwei Unternehmen.
- Datum 23.05.2010 - 14:49 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 20.05.2010 Nr. 21
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Es stellt sich nachhaltig die Frage, was sich eigentlich ein Souverän dabei denkt, Teile des eigenen Justizwesens einer ausländischen Sprache zu unterstellen. Im Übrigen: Alle Verhandlungen müssen öffentlich sein - und die Zuschauer haben ein vorbehaltloses Recht, der Verhandlung auf deutsch zu folgen. Werden jetzt für die Zuschauer Simultandolmetscher angestellt?
Im Übrigen wird an der Justiz ständig herumgezauselt: Die Verfahren sollen kürzer werden (obwohl sie schon zu den kürzesten Verfahren der Welt gehören - und das bei herausragender Qualtität), die Justiz soll gleichzeitig umgänglicher gegenüber den Rechtssuchenden werden, den Richtern werden immer mehr nichtrichterliche Aufgaben zusätzlich zugewiesen. Dann auch noch Manpower abzuziehen für Leute, die geschliffen Fachenglisch beherrschen sollen ... ein Irrwitz.
Auch der Ansatz ist falsch. Dass viele internationale Firmen ausländisches Recht vereinbaren, liegt schlicht daran, dass nicht nur Englisch die Lingua Franca der Industrie ist, sondern in weiten Teilen ist es auch das angelsächsische Recht. Das deutsche Recht, durchaus in andere Länder wie Griechenland oder China exportiert, ist heute kaum bekannt und international bedeutungslos. Einem deutschen Studenten den Abstraktionsgrundsatz zu erklären, ist schwierig genug. Dies einem Asiaten, Afrikaner oder Südamerikaner zu erklären ist so gut wie aussichtslos.
Und das hiesige Firmen nicht einen deutschen Gerichtsstandort durchsetzen können, glaub ich nicht.
ist Westerwelle schon wieder deklassiert, so ist das mit den Leistungsträgern.
ist Westerwelle schon wieder deklassiert, so ist das mit den Leistungsträgern.
Die Argumentation, Englisch als Sprache in Zivilprozessen zuzulassen und damit heimischen Unternehmen die Chance zu geben Deutschland als Gerichsstand in ihre internationalen Vertäge zu schreiben finde ich richtig.
Aber wie sieht das denn in anderen Staaten aus? Mit Aussnahme der englischsprachigen Länder stellt sich das Problem ja überall, gibt es da schon Erfahrungen, aus denen man lernen kann?
>Einem deutschen Studenten den Abstraktionsgrundsatz zu erklären, ist schwierig
genug. Dies einem Asiaten, Afrikaner oder Südamerikaner zu erklären ist so gut wie aussichtslos. <
Was vielleicht mehr über den Grundsatz sagt als über die Intelligenz der Anderen. Du hast wohl auch nicht den Sinn des Ganzen verstanden: indem man die Prozesse nach Deutschland holt, sichert man das deutsche Recht. Wenn die Prozesse im Ausland bleiben, dann werden sie nach dortigem Recht verhandelt.
>Einem deutschen Studenten den Abstraktionsgrundsatz zu erklären, ist schwierig
genug. Dies einem Asiaten, Afrikaner oder Südamerikaner zu erklären ist so gut wie aussichtslos. <
Was vielleicht mehr über den Grundsatz sagt als über die Intelligenz der Anderen. Du hast wohl auch nicht den Sinn des Ganzen verstanden: indem man die Prozesse nach Deutschland holt, sichert man das deutsche Recht. Wenn die Prozesse im Ausland bleiben, dann werden sie nach dortigem Recht verhandelt.
>Einem deutschen Studenten den Abstraktionsgrundsatz zu erklären, ist schwierig
genug. Dies einem Asiaten, Afrikaner oder Südamerikaner zu erklären ist so gut wie aussichtslos. <
Was vielleicht mehr über den Grundsatz sagt als über die Intelligenz der Anderen. Du hast wohl auch nicht den Sinn des Ganzen verstanden: indem man die Prozesse nach Deutschland holt, sichert man das deutsche Recht. Wenn die Prozesse im Ausland bleiben, dann werden sie nach dortigem Recht verhandelt.
Es wird dort verhandelt weil man jemanden für fast alles Anzeigen kann...
Der Familienname wird für einen kleinen Betrieb benutzt und ist der Name eines großen Konzerns... in den USA ein Grund zu klagen: http://www.nissan.com/
Und England steht auf der Liste für Verleumdungsklagen - so dass sich Zeitschriften und Journalisten sogar sorgen müssen...
Ah ja, und das englische Recht ist dazu auch recht zweideutig, teilweise wird das Urteil kurzerhand von vornherein eingeschränkt... - Gerechtigkeit? Nö.
http://www.timesonline.co...
ist Westerwelle schon wieder deklassiert, so ist das mit den Leistungsträgern.
„Solange vor deutschen Gerichten aber nur Deutsch gesprochen werden dürfe, bedeute das einen handfesten Standortnachteil.“
Am besten wir verbieten die deutsche Sprache Komplet und kommunizieren ab sofort alle in Mandarin um unserer Wirtschaft einen Vorteil in der Erschließung des chinesischen Marktes zu sichern.
und amerikanisiert.
Wenn ich schreiben würde, was ich von den Volltro... halte, die das verbrechen, würde das hier zensiert.
Was muss denn noch alles passieren, bis auch der letzte Schwachsinnige merkt, wie aggressiv, zerstörerisch und minderwertig der Amerikanismus ist?
Muss erst die ganze Erde hoffnungslos verwüstet sein?
Jede Kultur, die diese Bezeichnung verdient, plattgewalzt?
Aller Reichtum der Restwelt in der Hand einiger dutzend US-Amerikaner?
"Jede Kultur, die diese Bezeichnung verdient, plattgewalzt?"
genau darum gehts.
Die Amerikaner sparen an Bildung und deshalb versucht jeder sein Kind irgendwie an die Privatschule zu bringen. Davon sind wir geschätzte 10-15 Jahre weg.
Und dann die moralisch-religiöse Bigotterie. Wer mal eine Hooters Filiale betreten hat, weiß was ich meine. Der Schuppen heißt übersetzt "Eule's", im Umgangsenglisch sind Hooters aber "Hupen"/"Titten". Die Bedienungen haben hotpants und enge, weit ausgeschnittene Tops an. Die reinste Fleischbeschau und die Preise sind auch nicht weit vom Stripclub weg.
Und das kommt aus einem Land, in dem Fluchen im Fernsehen verboten ist ebenso wie die lächerlichen Nachtclips von DSF.
Man muss einfach einsehen, dass die Kultur der USA kein ist, da sie aus Intelligenzfeindlichkeit, Verklemmtheit und Oberflächlichkeit besteht.
Ich sag nur "Von der Sowjetunion lernen heißt siegen lernen", nichts anderes machen wir mit den USA...
"Jede Kultur, die diese Bezeichnung verdient, plattgewalzt?"
genau darum gehts.
Die Amerikaner sparen an Bildung und deshalb versucht jeder sein Kind irgendwie an die Privatschule zu bringen. Davon sind wir geschätzte 10-15 Jahre weg.
Und dann die moralisch-religiöse Bigotterie. Wer mal eine Hooters Filiale betreten hat, weiß was ich meine. Der Schuppen heißt übersetzt "Eule's", im Umgangsenglisch sind Hooters aber "Hupen"/"Titten". Die Bedienungen haben hotpants und enge, weit ausgeschnittene Tops an. Die reinste Fleischbeschau und die Preise sind auch nicht weit vom Stripclub weg.
Und das kommt aus einem Land, in dem Fluchen im Fernsehen verboten ist ebenso wie die lächerlichen Nachtclips von DSF.
Man muss einfach einsehen, dass die Kultur der USA kein ist, da sie aus Intelligenzfeindlichkeit, Verklemmtheit und Oberflächlichkeit besteht.
Ich sag nur "Von der Sowjetunion lernen heißt siegen lernen", nichts anderes machen wir mit den USA...
Wer Deutsch spricht ist verdächtig.
Die gemeinsame Sprache in Europa wird von Deutschland bereits jetzt festgelegt.Wir sind doch wer,ja wer sind wir eigentlich? Juristen nehmen Rechte für sich in Anspruch die ihnen nicht zustehen.
Die Gerichtssprache bestimmt der jeweilige Vorsitzende? So weit sind wir bereits wieder ? Die Juristen haben sich an die Gesetze zu halten oder sie sollen sich einen anderen Beruf wählen.Zurücktreten bitte!
Walter Wasilewski
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