Justiz Im Namen der Globalisierung

Vor deutschen Gerichten soll künftig auf Englisch verhandelt werden. Nutznießer sind die Anwälte

Nichts deutet darauf hin, dass Justizgeschichte geschrieben wird an diesem Montag im Mai. Im lichtdurchfluteten Saal 2.07 des Landgerichts Bonn geht es eigentlich nur um ein paar Zehntausend Euro; eine belgische Firma verklagt ein deutsches Unternehmen. Doch dann betritt der Vorsitzende Richter Manfred Kaufmann den Saal und begrüßt die Streitenden. »Good afternoon«, sagt er.

Und das ist eine Revolution.

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Bislang nämlich gilt: »Die Gerichtssprache ist deutsch.« So unmissverständlich steht es im Gerichtsverfassungsgesetz, Paragraph 184. Aber nicht mehr lange. Denn die englische Sprache zieht ein in die deutschen Gerichtssäle.

Das Verfahren in Bonn war ein erster Test: Seit Kurzem darf an drei Landgerichten im Rheinland probeweise auf Englisch verhandelt werden. Nach dem Willen des Bundesrats sollen bald bundesweit ganze Prozesse auf Englisch stattfinden – von der Klageschrift bis zum Urteil. Anfang des Monats hat die Länderkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Dabei geht es nicht um Nachbarschaftsstreit und Unterhaltszahlungen – die werden weiterhin auf Deutsch verhandelt. Es geht um den länderübergreifenden Zwist zwischen Unternehmen. Die nämlich streiten sich immer seltener in Deutschland und vereinbaren lieber, vor ein ausländisches Gericht zu ziehen, vor allem in den Vereinigten Staaten und in Großbritannien.

Der wichtigste Grund: »Englisch ist zur Lingua franca der globalisierten Wirtschaft geworden«, sagt Professor Hein Kötz, der emeritierte Direktor des Max-Planck-Instituts für internationales Privatrecht in Hamburg. »Die ausländischen Vertragspartner eines deutschen Unternehmens werden immer lieber Englisch als Deutsch reden – selbst wenn sie aus Honduras oder Bolivien kommen.« Solange vor deutschen Gerichten aber nur Deutsch gesprochen werden dürfe, bedeute das einen handfesten Standortnachteil, glaubt Kötz: »Unsere Unternehmer und Anwälte müssen sich zähneknirschend auf einen anderen Gerichtsstand einlassen.«

»Es geht darum, attraktive Mandate und Streitfälle zu importieren«

Diese Abwanderung von Prozessen will der Bundesrat nun stoppen. Verhandelt werden soll nicht länger in New York und London, sondern wieder in München und Hamburg. »Wir müssen verhindern, dass dem deutschen Recht durch die Dominanz des Englischen der Boden entzogen wird«, sagt Hamburgs Justizsenator Till Steffen. Mit der Reform will die Politik den Unternehmen im Land helfen. Wenn häufiger deutsches Recht angewendet werde, sei das nämlich ein Heimvorteil für die Firmen – selbst wenn dabei englisch gesprochen werde.

»Die Idee scheint gut, aber ich weiß nicht, ob sie wirklich durchsetzbar ist«, sagt Christian Groß, der beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag für Zivilrecht zuständig ist. Zu viel sei noch ungewiss: ob die Richter fit genug sind in der Fremdsprache, ob die englischen Akten auch in weiteren Verfahren verwendet werden können, ob sich sprachkundige Sachverständige finden lassen. Rechtsanwalt Georg Maier-Reimer von der Kanzlei Oppenhoff & Partner fürchtet, »dass die Parteien vor Gericht aneinander vorbeireden und das Missverständnis erst im Urteil bemerken«. Zu sehr sei jede Fachsprache von ihrer eigenen Rechtstradition geprägt, als dass man deutsches Recht problemlos auf Englisch verhandeln könne. »Wo die Grenze zwischen Sprache und Recht verläuft, lässt sich nicht eindeutig festlegen.«

Und auch die großen Unternehmen im Land sind uneins, was sie von der Reform halten sollen. »Wir stehen der Gesetzesinitiative neutral gegenüber«, heißt es beim Ludwigshafener Chemiekonzern BASF, der viele Prozesse im Ausland führt. »Die Reform bringt für unsere Aktivitäten allerdings keinen unmittelbaren Mehrwert.« Eine führende Juristin eines anderen Dax-Unternehmens spricht jedoch von einem »Meilenstein, wenn vor deutschen Gerichten nicht mehr alles übersetzt werden muss«. Die Reform spare Kosten und erübrige den häufigen Streit um Übersetzungsfehler. »Wenn das Sprachproblem wegfällt«, sagt sie, »wird die Zahl unserer Verfahren vor normalen deutschen Gerichten steigen.«

In der Diskussion um den Paragraphen 184 geht es um weit mehr als nur die Sprache. Es geht um die Frage, welches Recht sich international durchsetzt. Zwei Systeme kämpfen um die Vorherrschaft: das Common Law aus Großbritannien und den USA, bei dem sich die Richter vor allem auf ältere Urteile beziehen, und das Civil Law der Kontinentaleuropäer, das viel stärker auf Gesetzestexten beruht. Es ist ein Streit um Marktanteile und Umsätze, ganz wie zwischen zwei Unternehmen.

Sogar Marketing kommt in diesem merkwürdigen Konkurrenzkampf zum Einsatz. Den Werbefeldzug eröffneten vor zwei Jahren die Befürworter des Common Law. England und Wales – das Rechtssystem erster Wahl, hieß eine Broschüre des dortigen Anwaltsverbandes. Das Ziel: Internationale Verträge sollen nach dem Recht der Insel verfasst werden. Der Kontinent antwortete prompt. In Berlin wurde ein »Bündnis für das deutsche Recht« gegründet, mit breiter Unterstützung vom Justizministerium bis zur Notarkammer. Als »global, effektiv, kostengünstig« wird das deutsche Recht angepriesen.

»Das kann man im Prinzip sehr wohl so sagen«, meint Anwalt Maier-Reimer, der gerade einen großen Prozess in den USA führt. Er hat einen Abschluss der angesehenen Harvard Law School und kennt die Tücken des amerikanischen Rechts. »Ein Albtraum!«, sagt er. »Da merkt man erst, wie segensreich die deutsche Zivilprozessordnung ist.« Zehn Wochen ziehe sich die Verhandlung schon hin, in Deutschland wäre der gleiche Fall wohl nach zwei Tagen geklärt.

Dass das keine Einzelmeinung ist, bestätigt die Weltbank in einer Studie zur Frage: Wie gut lassen sich Verträge in den verschiedenen Ländern juristisch durchsetzen? Im internationalen Vergleich liegt Deutschland auf Platz sieben – vor den Vereinigten Staaten (Platz acht) und Großbritannien (Platz 23).

Welches Rechtssystem ist systematischer, eleganter, zuverlässiger? Solche Fragen beschäftigen Akademiker, spielen im Konkurrenzkampf jedoch eine Nebenrolle. »Es geht ja keineswegs nur darum, deutsche Rechtsideen zu exportieren«, sagte vor einem Jahr die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. »Es geht auch darum, attraktive Mandate und Streitfälle für deutsche Kanzleien und die deutsche Justiz zu importieren.« Denn Wirtschaftsprozesse sind lukrativ für Anwälte und Gerichte. Ein Berufungsverfahren mit einem Streitwert von einer Million Euro kann teuer werden: Rund 25.000 Euro gehen an die Anwälte und etwa 18.000 Euro an das Gericht.

Dass der Staat an zusätzlichen Wirtschaftsprozessen verdient, ist ein offenes Geheimnis. Im Gesetzentwurf zur Einführung der englischen Gerichtssprache heißt es: »Das zu erwartende Gebührenmehraufkommen wird den Mehraufwand zumindest ausgleichen.« Wenn Verfahren zurück nach Deutschland geholt werden, klingelt die Justizkasse.

Noch wichtiger wären zusätzliche Prozesse aber für die deutschen Anwälte. Der Konkurrenzdruck in der Branche ist hoch, ihre wirtschaftliche Bedeutung ebenso. Die mehr als 150.000 zugelassenen Advokaten setzen pro Jahr etwa 18 Milliarden Euro um – so viel wie der Baukonzern Hochtief. Kein Wunder also, dass der Deutsche Anwaltverein die Reform »uneingeschränkt unterstützt«, wie Vizepräsident Friedrich Graf von Westphalen sagt. Und nicht nur das – die Anwälte haben sogar am Gesetzentwurf mitgeschrieben. »Ich hatte die große Ehre, vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen hinzugezogen zu werden«, berichtet von Westphalen und erinnert sich an angenehme Gespräche beim Spargelessen.

Die meisten Gesetze sind schlampig übersetzt

Es gibt aber auch Gegenstimmen. Zu den vehementen Kritikern der Reform gehört Klaus Tolksdorf. Ausgerechnet. Als Präsident des Bundesgerichtshofs ist Tolksdorf sozusagen die oberste deutsche Instanz im Zivilrecht. »Ich warne vor allzu forschen Globalisierungs-Euphorien«, sagte er im Februar in Karlsruhe. Der Gerichtspräsident sprach von drohenden Fehlurteilen und fragte sibyllinisch: »Endet mit Englisch als Gerichtssprache die Sprachverwirrung wirklich, oder fängt sie da erst an?«

Große Verwirrung herrscht schon bei einer ganz simplen Frage: Wie viele deutsche Gesetze liegen überhaupt auf Englisch vor? »Keine Ahnung«, heißt es im Bundesjustizministerium. Auch das Kanzleramt ist ratlos. Und die Bundestagsverwaltung bedauert: »Leider haben auch wir keine Information über diese Zahl.« Der Berliner Jurist Jan Scharlau betreibt das Center for German Legal Information – eine Internetseite mit Verweisen auf deutsche Rechtstexte in Übersetzung. »Einige wenige Gesetze liegen erstklassig auf Englisch vor«, sagt er. Die meisten Gesetze jedoch seien schlampig übersetzt, lange nicht mehr aktualisiert worden – oder auf Englisch überhaupt nicht vorhanden. Wie aber soll verhandelt werden, wenn sich die Parteien nicht einmal über die Gesetzesgrundlagen einig sind?

Solche Probleme bestärken die Kritiker der Reform. Zu denen zählt sogar der Bonner Richter Manfred Kaufmann, der mit seinem »good afternoon« Justizgeschichte geschrieben hat. Eine mündliche Verhandlung auf Englisch sei ja durchaus sinnvoll, meint er. Aber ein gesamter Prozess, bis zum Urteil? »Dafür«, sagt Richter Kaufmann, »sind wir noch nicht weit genug.«

 
Leser-Kommentare
  1. >Einem deutschen Studenten den Abstraktionsgrundsatz zu erklären, ist schwierig
    genug. Dies einem Asiaten, Afrikaner oder Südamerikaner zu erklären ist so gut wie aussichtslos. <

    Was vielleicht mehr über den Grundsatz sagt als über die Intelligenz der Anderen. Du hast wohl auch nicht den Sinn des Ganzen verstanden: indem man die Prozesse nach Deutschland holt, sichert man das deutsche Recht. Wenn die Prozesse im Ausland bleiben, dann werden sie nach dortigem Recht verhandelt.

    • keox
    • 23.05.2010 um 15:56 Uhr

    ist Westerwelle schon wieder deklassiert, so ist das mit den Leistungsträgern.

  2. „Solange vor deutschen Gerichten aber nur Deutsch gesprochen werden dürfe, bedeute das einen handfesten Standortnachteil.“

    Am besten wir verbieten die deutsche Sprache Komplet und kommunizieren ab sofort alle in Mandarin um unserer Wirtschaft einen Vorteil in der Erschließung des chinesischen Marktes zu sichern.

  3. und amerikanisiert.
    Wenn ich schreiben würde, was ich von den Volltro... halte, die das verbrechen, würde das hier zensiert.
    Was muss denn noch alles passieren, bis auch der letzte Schwachsinnige merkt, wie aggressiv, zerstörerisch und minderwertig der Amerikanismus ist?
    Muss erst die ganze Erde hoffnungslos verwüstet sein?
    Jede Kultur, die diese Bezeichnung verdient, plattgewalzt?
    Aller Reichtum der Restwelt in der Hand einiger dutzend US-Amerikaner?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • asx
    • 24.05.2010 um 5:21 Uhr

    "Jede Kultur, die diese Bezeichnung verdient, plattgewalzt?"
    genau darum gehts.
    Die Amerikaner sparen an Bildung und deshalb versucht jeder sein Kind irgendwie an die Privatschule zu bringen. Davon sind wir geschätzte 10-15 Jahre weg.
    Und dann die moralisch-religiöse Bigotterie. Wer mal eine Hooters Filiale betreten hat, weiß was ich meine. Der Schuppen heißt übersetzt "Eule's", im Umgangsenglisch sind Hooters aber "Hupen"/"Titten". Die Bedienungen haben hotpants und enge, weit ausgeschnittene Tops an. Die reinste Fleischbeschau und die Preise sind auch nicht weit vom Stripclub weg.
    Und das kommt aus einem Land, in dem Fluchen im Fernsehen verboten ist ebenso wie die lächerlichen Nachtclips von DSF.

    Man muss einfach einsehen, dass die Kultur der USA kein ist, da sie aus Intelligenzfeindlichkeit, Verklemmtheit und Oberflächlichkeit besteht.
    Ich sag nur "Von der Sowjetunion lernen heißt siegen lernen", nichts anderes machen wir mit den USA...

    • asx
    • 24.05.2010 um 5:21 Uhr

    "Jede Kultur, die diese Bezeichnung verdient, plattgewalzt?"
    genau darum gehts.
    Die Amerikaner sparen an Bildung und deshalb versucht jeder sein Kind irgendwie an die Privatschule zu bringen. Davon sind wir geschätzte 10-15 Jahre weg.
    Und dann die moralisch-religiöse Bigotterie. Wer mal eine Hooters Filiale betreten hat, weiß was ich meine. Der Schuppen heißt übersetzt "Eule's", im Umgangsenglisch sind Hooters aber "Hupen"/"Titten". Die Bedienungen haben hotpants und enge, weit ausgeschnittene Tops an. Die reinste Fleischbeschau und die Preise sind auch nicht weit vom Stripclub weg.
    Und das kommt aus einem Land, in dem Fluchen im Fernsehen verboten ist ebenso wie die lächerlichen Nachtclips von DSF.

    Man muss einfach einsehen, dass die Kultur der USA kein ist, da sie aus Intelligenzfeindlichkeit, Verklemmtheit und Oberflächlichkeit besteht.
    Ich sag nur "Von der Sowjetunion lernen heißt siegen lernen", nichts anderes machen wir mit den USA...

  4. Wer Deutsch spricht ist verdächtig.
    Die gemeinsame Sprache in Europa wird von Deutschland bereits jetzt festgelegt.Wir sind doch wer,ja wer sind wir eigentlich? Juristen nehmen Rechte für sich in Anspruch die ihnen nicht zustehen.
    Die Gerichtssprache bestimmt der jeweilige Vorsitzende? So weit sind wir bereits wieder ? Die Juristen haben sich an die Gesetze zu halten oder sie sollen sich einen anderen Beruf wählen.Zurücktreten bitte!
    Walter Wasilewski

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