Sterbehilfe Die Rechtslage

Der Wille des Patienten ist verbindlich, bis zum Lebensende. Und was jemand festlegt für den Fall, dass er seinen Willen nicht mehr äußern kann, das muss sein Arzt beachten. So garantiert es seit vergangenem Jahr das neue Patientenverfügungsgesetz .

Lange Zeit hatten Mediziner und Juristen den Lebensschutz über alles gestellt. Welche Behandlungen ein Patient selbst wollte, war zweitrangig. Doch 1984 sprach der Bundesgerichtshof erstmals einen Arzt frei, der eine Frau hatte sterben lassen, obwohl er sie – gegen ihren Willen – hätte retten können. Zehn Jahre später dehnte die Rechtsprechung das Recht der Selbstbestimmung am Lebensende über die unmittelbare Sterbephase hinaus aus. 2005 bekräftigte ein Urteil, das der Anwalt Wolfgang Putz miterwirkte, den Vorrang des Patientenwillens vor allen anderen Argumenten.

Anzeige

Diese Änderung der Rechtslage besiegelte der Bundestag im Juni 2009. Sechs Jahre lang hatten die Parlamentarier leidenschaftlich über das Recht zu sterben gestritten. Am Ende erhielt der liberalste von drei Gesetzesentwürfen die Mehrheit.

Das neue Gesetz schränkt den Wirkungsraum einer Patientenverfügung nicht ein. Auch wenn etwa ein junger Mensch im Koma liegt und theoretisch noch jahrelang weiterleben könnte, gilt sein Wunsch, nicht mehr weiter behandelt oder ernährt zu werden. Kein Notar muss eine solche Willensbekundung beglaubigen, kein Mediziner sie bestätigen. Auch mündliche Aussagen gelten, obwohl die schriftliche Form eine größere Sicherheit gibt.

Im Strafrecht hingegen haben die Abgeordneten nichts verändert. Darum ist bis heute fraglich: Macht sich ein Arzt, der, dem Patientenwillen entsprechend, die Beatmungsmaschine ab- oder die künstliche Ernährung einstellt, trotz allem strafbar ? Bleibt dies eine Tötung, zu der man keinen Arzt zwingen kann? Darüber wird der Strafsenat des Bundesgerichtshofs am kommenden Mittwoch entscheiden.

In der Praxis hat Anwalt Putz beobachtet: Durch das neue Gesetz gibt es weniger Streitigkeiten um das Lebensende. Auch seine Kanzlei verzeichnet deutlich weniger Fälle. Ohne Beachtung bleibt aber eine unbekannte Zahl künstlich ernährter Komapatienten oder an Alzheimer Erkrankter , bei denen niemand darauf hinweist, dass eine weitere Behandlung medizinisch keinen Sinn mehr hat. spi

 
Leser-Kommentare
  1. Bei den Diskussionen über lebenserhaltende Maßnahmen oder
    Sterbehilfe wird oft nicht darauf hingewiesen, daß der
    Arzt in keinem Fall das willenlose Werkzeug des Patienten
    ist, der dessen Weisungen auszuführen hat. Ist der
    Patient mit den vom Arzt empfohlenen Maßnahmen - sei es
    auch zur Lebensverlängerung - nicht einverstanden, kann der
    Arzt die Behandlung insgesamt ablehnen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Der Arzt ist kein Werkzeug, aber er sollte zur Hilfeleistung verpflichtet sein - da stellt sich natürlich die Frage, wann Hilfeleistung aufhört und wo unterlassene Hilfeleistung anfängt.
    Ich habe meinen Eltern nach diesem Urteil jedenfalls sehr dringend geraten, sich eher dreimal zu viel als einmal zu wenig zu überlegen, ob sie eine Patientenverfügung unterschreiben wollen.
    Bei dem Kostendruck, der auf den Ärzten lastet, sind sie sonst unter Umständen schneller tot, als sie für möglich halten.

    Der Arzt ist kein Werkzeug, aber er sollte zur Hilfeleistung verpflichtet sein - da stellt sich natürlich die Frage, wann Hilfeleistung aufhört und wo unterlassene Hilfeleistung anfängt.
    Ich habe meinen Eltern nach diesem Urteil jedenfalls sehr dringend geraten, sich eher dreimal zu viel als einmal zu wenig zu überlegen, ob sie eine Patientenverfügung unterschreiben wollen.
    Bei dem Kostendruck, der auf den Ärzten lastet, sind sie sonst unter Umständen schneller tot, als sie für möglich halten.

  2. Der Arzt ist kein Werkzeug, aber er sollte zur Hilfeleistung verpflichtet sein - da stellt sich natürlich die Frage, wann Hilfeleistung aufhört und wo unterlassene Hilfeleistung anfängt.
    Ich habe meinen Eltern nach diesem Urteil jedenfalls sehr dringend geraten, sich eher dreimal zu viel als einmal zu wenig zu überlegen, ob sie eine Patientenverfügung unterschreiben wollen.
    Bei dem Kostendruck, der auf den Ärzten lastet, sind sie sonst unter Umständen schneller tot, als sie für möglich halten.

    Antwort auf "Arzt kein Werkzeug"
  3. Man könnte meinen, daß die Art zu sterben hinsichtlich des uns alle erwartenden Todes eine Frage sei, die der Gesellschaft unter den Nägeln brenne.
    EINE Kommentarseite, hier mit ganzen 2 Kommentaren, bei ähnlichen Themen 2 oder 3.

    Plagiatsaffäre Guttenberg: mehr als 100 Kommentarseiten.
    Äußerungen eines T.Sarrazin: ebenfalls mehr als 100 Kommentarseiten.

    Enttäuschend.

    zu 2.:
    In der konkreten Patientenbehandlung kommt es mitunter zu stundenlangen Diskussionen, wie genau es mit dem Patienten weitergehen sollte. Und viele Patienten haben sich vorher überhaupt keine Gedanken über das Sterben gemacht. Und dann sitzen wir als Arzt da, müssen überlegen, ob eine Intensivbehandlung gewollt wäre bei dem Patienten mit fortgeschrittener Tumorerkrankung. Es kann dennoch eine Intensivbehandlung angezeigt sein! Es kann gut sein, aber auch zu verlängertem Leiden führen. Man kann nichts garantieren, nur Erfahrungswerte aufzeigen.

    Und dann kommt man nach Hause und liest Kommentare wie:

    "Bei dem Kostendruck, der auf den Ärzten lastet, sind sie sonst unter Umständen schneller tot, als sie für möglich halten."

    Vielen Dank. Eine gute Motivation, sich weiterhin mit ganzer Kraft für die Patienten einzusetzen.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service