Vermögensteuer Eine Frage der Gerechtigkeit

Über Jahre wurden die Vermögenden steuerlich entlastet – jetzt pochen einige Politiker auf Änderungen

Kaum jemand hat so sehr davon profitiert, dass die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird, wie der Industrielle Stefan Quandt. Mit 17,4 Prozent ist er der größte Anteilseigner von BMW. Sein Aktienpaket hat zurzeit einen Wert von 4,2 Milliarden Euro. Gäbe es die Vermögensteuer noch, müsste Quandt ein halbes Prozent an den Fiskus abführen – 21 Millionen Euro. Und das, abhängig vom Aktienkurs, in ähnlicher Größenordnung Jahr für Jahr.

Seit 1996 wird die Vermögensteuer nicht mehr erhoben, weil das Bundesverfassungsgericht sie in der zuvor praktizierten Form für grundgesetzwidrig erklärt hat. Die Steuer wurde nie abgeschafft, nur ausgesetzt. Sie ist so etwas wie eine Untote des Fiskalstaates. Neuerdings gibt es aber wieder Lebenszeichen.

Anzeige

Auf ihrem Parteitag im November 2009 beschloss die SPD, die Vermögensteuer wieder zu ihrem Programmpunkt zu machen – ein Überraschungssieg der Juso-Vorsitzenden Franziska Drohsel. Dem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel fiel es nicht schwer zuzustimmen. Als Ministerpräsident von Niedersachsen hatte er versucht, die Vermögensteuer wiederzubeleben, allerdings vergeblich. Jüngst äußerte der Erzbischof und Autor Reinhard Marx ( Das Kapital ) seine »Sympathie für eine erneuerte Vermögensteuer«. Gewerkschafter und Linkspolitiker fühlen wie der Gottesmann.

Dabei geht es den Befürwortern um mehr als eine Steuerart. Es geht ihnen darum, mehr Steuereinnahmen von den Reichen einzufordern.

Das ließe sich über eine Vielzahl von Steuern bewerkstelligen: über die Einkommensteuer mit ihrem Spitzensatz, über die Steuern auf Kapitalerträge, über die Grundsteuer (auf Immobilienvermögen) und über die Erbschaftsteuer. Die Vermögensteuer wäre die Abgabe mit der größten Symbolkraft – und zugleich die mit den größten praktischen und rechtlichen Problemen.

Die Verfassungsrichter haben die alte Vermögensteuer 1995 aus zwei Gründen verworfen. Als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz werteten sie, dass Bargeld, Betriebsvermögen und Immobilien sehr unterschiedlich besteuert wurden. Überdies formulierte das Gericht unter dem Einfluss des damaligen Richters Paul Kirchhof, dass die »Substanz des Vermögens« trotz Steuern »unberührt« bleiben müsse, was nichts anderes heißt, als dass nur Vermögenserträge und nicht das Vermögen selbst besteuert werden dürfen. Aber auch bei den Erträgen solle der Fiskus mit all seinen Steuern nicht wesentlich mehr als die Hälfte abzwacken. Diesen »Halbteilungsgrundsatz« kippte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts jedoch 2006 wieder.

Der Steuerstaat bleibt aber in der Pflicht, gerechte Gesetze gerecht anzuwenden. Und das ist im Fall der Vermögensteuer außerordentlich schwer, viele meinen sogar: unmöglich. Es müssten alle Arten von Vermögen erfasst werden, also Aktien und Bankguthaben ebenso wie Immobilien, Lebensversicherungen, Kunst und Schmuck. Alle Vermögenswerte müssten Jahr für Jahr realistisch bewertet werden. Der Fiskus kann auch nicht das Altersvorsorgevermögen der Selbstständigen besteuern und gleichzeitig die Pensionsansprüche von Beamten verschonen. Die Politik steht zudem vor der Frage: Soll Betriebsvermögen erfasst werden – mit der Gefahr, dass auch Unternehmen, die Verluste schreiben, Steuern aus der Substanz zahlen müssen? Oder soll man es freistellen und riskieren, dass die Unternehmer ihr privates Geld in der Firma verstecken?

»Eine gleichmäßige Erfassung und Bewertung des Vermögens hat es nie gegeben und wird es nie geben«, schreibt Klaus Tipke, der 84-jährige Doyen der deutschen Steuerrechtler, der zahlreiche Einwände gegen die Legitimität einer Vermögensteuer hat. Selbst wenn man diese beiseiteschiebe, sei die Vermögensteuer »letzlich nicht zu rechtfertigen, weil sie sich nach aller Erfahrung nicht gleichmäßig in die Wirklichkeit umsetzen lässt«.

Jedenfalls nicht in Deutschland.

Leser-Kommentare
  1. ...in der Wissenschaft. Tipke als ein solcher bestreitet die Möglichkeit der gleichmäßigen Erfassung und Bewertung von Vermögen - und deshalb soll sie nicht erhoben werden. Da frage ich mich schon: Wie bewerten denn Banken Kontostände? Mit Zahlen? Und wenn ich ein (kleines)Schloß kaufen will? Wie wird das bewertet? Mit Zahlen? Und kaufe ich mir einen Beuys: Wie wird der bewertet? Mit Zahlen? Bei jeder simplen Scheidung muß genau dies getan werden. Vermögen wird bewertet. Mit Zahlen. Wie es dann verteilt wird - darum entsteht dann oft Streit. Und welche Vermögenssteuer angemessen ist - darum wird auch Streit entstehen. Den wird man schlichten können.

  2. ...wenn man nur wollte.
    Alle Einkünfte - egal woher diese auch kommen - werden für alle gleich behandelt und unterliegen der Einkommenssteuer. Fertig ist das gerechte Steuersystem. Dann könnte man sogar diverse andere Steuern auf den Prüfstand stellen und diese dann ggf. abschaffen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • tom310
    • 21.06.2010 um 15:28 Uhr

    Ihre Forderung klingt sehr nach dem Steuersystem des Paul Kirchhof, das woll(t)en die Deutschen aber nicht.

    • tom310
    • 21.06.2010 um 15:28 Uhr

    Ihre Forderung klingt sehr nach dem Steuersystem des Paul Kirchhof, das woll(t)en die Deutschen aber nicht.

  3. Obwohl BMW den Gewinn versteuert hat, muss er für seinen Anteil daran nochmals Steuern zahlen – rund acht Millionen Euro. Rechnet man die von BMW abgeführten Steuern hinzu, holt sich der Fiskus von Quandts Erträgen etwa die Hälfte.

    BMW ist eine rechtlich selbständige Einheit. Die Steuern die von BMW gezahlt werden haben mit Herrn Quandt nichts zu tun.
    Der gute Mann lebt von seinen Kpitalerträger, die im Vergleich zu Normalstrblichen nur wenig mit Steuern und Abgaben belastet sind. Schließlich kann ich mir doch auch nicht die Steuern, die mein Bäcker zu bezahlen hat, mir zurechnen. Für leistungloses Einkommen wird er extrem nidrig bedsteuert.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ... der Arbeitnehmer, der Geld auf sein Sparbuch packt, tut dies ja auch (!) von seinem Nettoeinkommen und muss die Gewinne spaeter dennoch noch einmal versteuern. Wir alle kaufen von unserem Nettoeinkommen ein und muessen dennoch auf die Waren Mehrwertsteuern zahlen. Im Warenpreis enthalten sind auch die Lohnsteuern derjenigen, die die Ware erzeugt und vertrieben haben. Wo auch imme eine Transaktion stattfindet, fallen eben in der Regel Steuern an. Und der Gewinn der Firma BMW ist eben nicht gleichzusetzen mit dem Gewinn des Privatmenschen Quandt - deshalb ist es voellig korrekt, beides zu besteuern.

    Steuern sind eben keine "einmalige" Angelegenheit, vielmehr wird der Staat als Bereitsteller der Infrastruktur und der sozialen Sicherheit, in der der Markt ueberhaupt stattfinden kann, am "Geschaeft" beteiligt. Wenn Sie und ihr Geschaeftspartner eine Ware einige Male zwischen sich hin und her verkaufen, dann wird ebay auch nicht mit dem Argument "aber es ist doch immer die gleiche Ware" auf seine Verkaufsgebuehren verzichten.

    ... der Arbeitnehmer, der Geld auf sein Sparbuch packt, tut dies ja auch (!) von seinem Nettoeinkommen und muss die Gewinne spaeter dennoch noch einmal versteuern. Wir alle kaufen von unserem Nettoeinkommen ein und muessen dennoch auf die Waren Mehrwertsteuern zahlen. Im Warenpreis enthalten sind auch die Lohnsteuern derjenigen, die die Ware erzeugt und vertrieben haben. Wo auch imme eine Transaktion stattfindet, fallen eben in der Regel Steuern an. Und der Gewinn der Firma BMW ist eben nicht gleichzusetzen mit dem Gewinn des Privatmenschen Quandt - deshalb ist es voellig korrekt, beides zu besteuern.

    Steuern sind eben keine "einmalige" Angelegenheit, vielmehr wird der Staat als Bereitsteller der Infrastruktur und der sozialen Sicherheit, in der der Markt ueberhaupt stattfinden kann, am "Geschaeft" beteiligt. Wenn Sie und ihr Geschaeftspartner eine Ware einige Male zwischen sich hin und her verkaufen, dann wird ebay auch nicht mit dem Argument "aber es ist doch immer die gleiche Ware" auf seine Verkaufsgebuehren verzichten.

  4. "Rechnet man die von BMW abgeführten Steuern hinzu, holt sich der Fiskus von Quandts Erträgen etwa die Hälfte."

    Wie kommt es aber, dass die Summe der Unternehmens- und Vergögensgewinne nur mit 12% besteuert werden? Also 71Mrd von 583Mrd., wovon außerdem 22Mrd. nur mittels Betriebsprüfungen eingetrieben werden konnten?

  5. Vermögen darf nicht besteuert werden, lediglich die Erträge.
    Da liegt der größte Fehler. Das eigentliche Vermögen müßte jährlich mit 2% besteuert werden. Ich gönne Menschen auch Milliarden. Aber: Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen. Es kann doch nicht sein, dass sich Gelddynastien bilden. Mit welchem Recht soll mein Enkel Arbeitsleistung erbringen, die vom Enkel des Herrn Qundt abgeschöpft wird. Bei einer Lebensschaffensperiode von 50 Jahren ergibt sich bei solch einer Betrachtung eben ein Steuersatz von 2%. Die Leute müssen eben besser sein als die Steuer. Leistung bringen eben!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Auch 2% sind wohl noch zu wenig. Das richtige Maß zu finden dürfte nicht ganz einfach sein; im wesentlichen geht es ja um eine (sinnvolle!) Umverteilung. Leute wie Quandt haben ihr Geld ohnehin nicht selbst erwirtschaftet, sie lassen arbeiten, sie haben geerbt. Mit welchem Recht eignen sie sich das Vermögen derer an, die wirklich Leistung erbringen? Nur, weil sie geerbt haben?

    Die Obergrenze wären bei mir irgendwo um die 20% - das ist die Eigenkapitalrendite, die Ackermann haben will. Bei kleinen Vermögen sind 2% schon sinnvoll, die bringen auch in der Regel keine große Rendite, und den Leuten fällt es schon schwer, die Substanz überhaupt aufzubauen.

    • tom310
    • 21.06.2010 um 15:32 Uhr

    Ihre Argumentation ist vollkommen falsch. Wenn der Enkel von Herrn Quandt etwas von Ihrem Enkel abschöpft, dann ist dies ein Einkommen. Das wird versteuert. Das hat nichts mit seinem Vermögen zu tun.

    Auch 2% sind wohl noch zu wenig. Das richtige Maß zu finden dürfte nicht ganz einfach sein; im wesentlichen geht es ja um eine (sinnvolle!) Umverteilung. Leute wie Quandt haben ihr Geld ohnehin nicht selbst erwirtschaftet, sie lassen arbeiten, sie haben geerbt. Mit welchem Recht eignen sie sich das Vermögen derer an, die wirklich Leistung erbringen? Nur, weil sie geerbt haben?

    Die Obergrenze wären bei mir irgendwo um die 20% - das ist die Eigenkapitalrendite, die Ackermann haben will. Bei kleinen Vermögen sind 2% schon sinnvoll, die bringen auch in der Regel keine große Rendite, und den Leuten fällt es schon schwer, die Substanz überhaupt aufzubauen.

    • tom310
    • 21.06.2010 um 15:32 Uhr

    Ihre Argumentation ist vollkommen falsch. Wenn der Enkel von Herrn Quandt etwas von Ihrem Enkel abschöpft, dann ist dies ein Einkommen. Das wird versteuert. Das hat nichts mit seinem Vermögen zu tun.

  6. Wie vom Autor und einigen Kommentatoren beschrieben, entstehen Bewertungsprobleme. Was zählt man dazu? Was lässt man weg? Wie wird es bewertet? Grundsätzlich wird Vermögen, dessen Einkünfte sich quantitativ bewerten lassen, meist ja schon indirekt besteuert: Aktiengewinne, Mieteinkünfte, Hausverkäufe, etc. - wird letztlich alles bereits versteuert.

    Wie aber bewertet man einen Monet oder Picasso, der ggf. auf einer Auktion einen viel höheren Wert erzielen würde, als ein normaler Gutachter ihn taxieren würde? Es gibt genügend Beispiele, wo eine faire Bewertung schier unmöglich oder quantitativ zu komplex wird, was wiederum zu erheblichen Verzerrungen zwischen den Vermögensklassen führt. Eine Vermögenssteuer führt auch dazu, dass Vermögen nicht korrekt angegeben (bzw. versteckt) wird, letztlich dem Geldkreislauf und damit der Wirtschaft entzogen wird. Von den unzähligen Streiteren vor Gericht mal gar nicht zu sprechen.

    Auch ist eine doppelte Versteuerung ungerecht. Außerdem: wie wird ein Bundesverfassungsgericht dazu erneut urteilen?

    • Chali
    • 21.06.2010 um 14:41 Uhr

    21 Millonen werden Herrn Quandt nicht weh tun. Auf der anderen Seite ... wenn er sie sich erarbeitet hat, also beispielsweise viele Überstunden gemacht hat oder eine geniale Idee gehabt was oder ein blondgelocktes Mädchern Amalia unter Lebensgefahr aus der Isar gerettet - dann seien auch sie ihm gegeönnt.

    Was ich allerdingse nicht verstehe, wieso seinen Erben diese Millionen (von den Milliarden mal zu schweigen) umsonst kriegen sollen? Die haben mit Amalia und der harten Arbeit nix zum tun?

    Wenn sie genauso fleissig und genial und mutig gewesen wären, hätten sie sich ebenso viele Milliarden ja selbst erarbeitet! Wie Herr Kirchhoff!

  7. Auch 2% sind wohl noch zu wenig. Das richtige Maß zu finden dürfte nicht ganz einfach sein; im wesentlichen geht es ja um eine (sinnvolle!) Umverteilung. Leute wie Quandt haben ihr Geld ohnehin nicht selbst erwirtschaftet, sie lassen arbeiten, sie haben geerbt. Mit welchem Recht eignen sie sich das Vermögen derer an, die wirklich Leistung erbringen? Nur, weil sie geerbt haben?

    Die Obergrenze wären bei mir irgendwo um die 20% - das ist die Eigenkapitalrendite, die Ackermann haben will. Bei kleinen Vermögen sind 2% schon sinnvoll, die bringen auch in der Regel keine große Rendite, und den Leuten fällt es schon schwer, die Substanz überhaupt aufzubauen.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service