Geschichte der Demokratie Die Politiker – das sind wir
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Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt, wie wichtig Condorcets Ideen sind

Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt, wie wichtig Condorcets Ideen sind

Dieser Vorschlag unterscheidet sich durch zwei entscheidende Aspekte vom Rousseauschen Demokratieverständnis. Zum einen ist die Willensbildung pluralistisch organisiert. Durch die kleinteilige Gliederung in lokale Räume soll möglichst viel Bürger-Mitsprache organisiert werden. Condorcet stellt sich diese Beteiligung jedoch nicht in Form nationaler Volksentscheide vor. Vielmehr geht es ihm darum, durch kommunale Zusammenkünfte, ebenjene Primärversammlungen, Orte der Debatte zu schaffen, in denen die Bürger Argumente, Gesetzesvorschläge und Kritik zur Sprache bringen können. Über mehrere Vermittlungsinstanzen bleiben diese Orte mit der Nationalrepräsentation des Parlaments verbunden.

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Nicht die direkte und unmittelbare Entscheidung des einheitlichen Volkes wird propagiert. Es kommt vielmehr auf die »geordneten Beratungen« der Bürger an, die an etlichen Orten zugleich stattfinden und zudem durch Zeitungen und Bücher unterstützt werden. Der souveräne Volkswille bleibt für jede direkte Aneignung – durch eine Partei, eine Avantgarde, einen Volkstribun – unverfügbar. Selbst eine absolute Mehrheit der Bürger hat nicht die absolute Macht. Nur als indirekte, vermittelte Größe und als Resultat eines pluralistischen Prozesses ist der Gemeinwille in einer freiheitlichen Demokratie möglich.

Der zweite Unterschied besteht darin, dass diese Verfassung eine Selbstkorrektur demokratischer Entscheidungen möglich machen will, die dem Schutz der Bürgerrechte dient. Wie kann eine solche Korrektur aussehen? Condorcet entwirft das Instrument der »Zensur des Volkes«, das sich besser als Bürgerveto beschreiben lässt. Danach steht es jedem offen, gegen ein von der Nationalversammlung beschlossenes Gesetz auf Verletzung seiner Rechte zu klagen. Es bedarf lediglich fünfzig Gleichgesinnter in einer Primärversammlung, um eine Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit des betreffenden Gesetzes in Gang zu bringen. Heute sind wir die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewohnt – damals war dieser Versuch des Grundrechtsschutzes etwas radikal Neues. Allerdings beabsichtigt Condorcet, diese Kontrolle nicht in der Judikative, sondern in der vielgliedrigen Legislative zu verankern.

Der Marquis, der jetzt nur noch der Bürger Caritat ist, will die demokratische Souveränität nicht dadurch stärken, dass die Volksmacht sich möglichst ungebrochen Ausdruck verschafft. Im Gegenteil: Nicht in der souveränen Gewalt des Volkes, sondern in deren Entzerrung besteht die Freiheitsgarantie der demokratischen Verfassung. Der Gemeinwille spricht nicht exklusiv hier und jetzt aus einem Mund – sei es ein demokratisch gewähltes Staatsoberhaupt, ein Plebiszit oder gar das Parlament. Demokratische Willensbildung findet als ein offenes Streitgespräch über die Zeit hinweg an verschiedenen Orten statt, das im Parlament zwar fokussiert, aber nicht monopolisiert wird. Per Gesetz getroffene Entscheidungen gelten somit nicht absolut. Sie müssen im Namen der Bürgerfreiheiten korrigierbar bleiben. Rousseau hat behauptet, der wahre Gemeinwille könne niemals irren. Für Condorcet aber besteht der Vorzug einer liberalen Demokratie gerade darin, ohne fatale Konsequenzen irren zu können.

Die moderne Republik bleibt auf den Gemeinsinn aller angewiesen – um der Freiheit willen darf sie jedoch die Bürgergesellschaft nicht auf eine substanzielle, immer schon feststehende Idee des Gemeinwohls verpflichten. Demokratische Willensbildung lässt sich nur im Konflikt bewältigen; höhere Wahrheiten stehen dieser politischen Ordnung nicht zur Verfügung. Selbst eine vernünftige Verfassung ersetzt nicht den Streit um deren Auslegung. Unverfügbar bleiben für Condorcet allein die Menschen- und Bürgerrechte.

Auch die Geschichte der Bundesrepublik hat gezeigt, was lokal engagierte Teilhabe und Teilnahme an der politischen Willensbildung für die Legitimität der Verfassung bedeutet. Es waren gerade die vielen Bürgerbewegungen und -initiativen, die den starren Gegensatz zwischen repräsentativer und direkter Demokratie, zwischen exklusivem Parlamentarismus und radikaler »außerparlamentarischer Opposition« aufgebrochen haben. Während die einen auf die Vernunft der distanzierenden und professionellen Verfahren setzten, wollten die anderen die politische Repräsentation durch unmittelbare Beteiligung überflüssig machen.

Beides für sich genommen bildet keine ausreichende Grundlage für eine freiheitliche Verfassungsordnung. Condorcets Verfahrensdemokratie will den Raum der Willensbildung erweitern. Damit unterscheidet er sich auch von einem anderen großen liberalen Demokraten der Französischen Revolution. Der Abbé Sieyès ergänzte Rousseaus Modell des Gemeinwillens um den Gedanken der Repräsentation und erklärte das Parlament zum Ort der volonté générale . Dieser Wille wird jedoch nur von den Stellvertretern artikuliert: Sprechen die Abgeordneten, so schweigen die Bürger. In Condorcets Verfassungsentwurf hingegen beruht die Repräsentation auf dem großen Gespräch. Erst im Dialog der Bürger mit ihren Stellvertretern bildet sich der demokratische Gemeinwille.

Von heute her gesehen, sind Condorcets Ideen in vielen Staaten – auch in der Bundesrepublik als offen verfasster Bürgergesellschaft – zur lebendigen Grundlage der Demokratie geworden. Sie geben Mut und Inspiration, diesen Weg weiterzugehen. Denn die Politiker – das sind wir.

1793 indes scheitert sein Verfassungsentwurf in der Nationalversammlung. Die Radikalen bringen ihren eigenen Entwurf erfolgreich zur Volksabstimmung. Condorcet verlässt Paris, taucht unter und schreibt im Verborgenen sein Buch über die Fortschritte des menschlichen Geistes. Am 27. März 1794 wird er in der Nähe von Paris verhaftet und zwei Tage später tot in seiner Zelle aufgefunden: Ob Freitod oder Giftmord – die Spekulationen gehen bis heute je nach Interessenlage auseinander.

Die Fortschrittspropheten des 19. Jahrhunderts verwandelten Condorcets letzten Text in ein philosophisches Testament und eine historische Vision. Erst nach der Götterdämmerung der großen Utopien wurde klar: Bereits für Condorcet war die Garantie der Freiheit nicht in den rationalen Gesetzen des Fortschritts zu finden, sondern in einer durch politischen Bürgersinn getragenen demokratischen Verfassung; nicht in der permanenten Revolution, sondern in der permanenten öffentlichen Debatte der Bürger.

 
Leser-Kommentare
    • joG
    • 14.07.2010 um 11:27 Uhr

    Die Frage so gestellt zeigt ein Hauptproblem deutsche politischer Kultur.

    Der Staat braucht gar nichts. Der Bürger braucht und unterhält daher einen Staat. Da aber leicht die Denkweise Ihres Satzes in Regierenden Köpfen spukt, braucht der Bürger Kontrolle über die Regierenden. Er muss sich vor der Macht schützen, die er den Regierenden übertragen muss um die öffentlichen Aufgaben zu erledigen.

    Es geht also vornehmlich um Kontrolle des Staates. Um Mitsprache geht es erst in zweiter Linie, wobei das Agent Problem natürlich zu lösen ist.

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    ... Agentenproblem?:
    http://de.wikipedia.org/w...

    Und bist trotzdem immer ein so eifriger Verfechter des Marktes? Schonmal was von "Adverse Selektion" gehört? Eines der Probleme die zwischen Agent und Prinzipal auftreten können, ein typisches Vertrags- und damit Marktproblem. Die Arbeit dazu wurde mit dem Nobelpreis ausgezeichnet:
    http://de.wikipedia.org/w...

    ... Agentenproblem?:
    http://de.wikipedia.org/w...

    Und bist trotzdem immer ein so eifriger Verfechter des Marktes? Schonmal was von "Adverse Selektion" gehört? Eines der Probleme die zwischen Agent und Prinzipal auftreten können, ein typisches Vertrags- und damit Marktproblem. Die Arbeit dazu wurde mit dem Nobelpreis ausgezeichnet:
    http://de.wikipedia.org/w...

  1. Das waren noch Zeiten!

    Zeitgleich mit Condorcet lebte und wirkte übrigens Anacharsis Cloots, der sich als Kosmopolit für ein Weltparlament einsetzte, was zum damaligen Zeitpunkt so revolutionär war, dass es ihn unter die Guillotine brachte.

    Ich wünschte wir hätten in den letzten 200 Jahren mehr von den damaligen Ideen umgesetzt und weniger Kriege geführt, aber vielleicht braucht es einfach noch ein weiteres Jahrhundert.

    Vielen Dank für den Artikel!

    • joG
    • 14.07.2010 um 12:02 Uhr

    ... dass der Bürger unveräußerliche liberale Rechte hat und der Staat Gedanken- und Religionsfreiheit gewähren muss."

    Auch dies ist eine Eigentümlichkeit. Der Mensch hat keine Rechte, wenn man sie nicht durchsetzt. Umgekehrt impliziert "festigt sich seine Einsicht", dass solche Rechte unabhängig sein könnten von ihrer Durchsetzung. Rechte, die eine Gesellschaft nicht durchsetzt bzw für eine Gruppe nicht durchsetzt sind für Jene, für die sie nicht durchgesetzt werden, keine Rechte. Sie sind nur Träumerei.

  2. ... Agentenproblem?:
    http://de.wikipedia.org/w...

    Und bist trotzdem immer ein so eifriger Verfechter des Marktes? Schonmal was von "Adverse Selektion" gehört? Eines der Probleme die zwischen Agent und Prinzipal auftreten können, ein typisches Vertrags- und damit Marktproblem. Die Arbeit dazu wurde mit dem Nobelpreis ausgezeichnet:
    http://de.wikipedia.org/w...

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    • joG
    • 14.07.2010 um 17:48 Uhr

    ....Einwand(?) nicht.

    • joG
    • 14.07.2010 um 17:48 Uhr

    ....Einwand(?) nicht.

  3. "Im Gegenteil: Nicht in der souveränen Gewalt des Volkes, sondern in deren Entzerrung besteht die Freiheitsgarantie der demokratischen Verfassung."

    Klingt mir alles ein bisschen verschwurbelt. Wie soll das konkret aussehen? Klar ist Willensbildung ein Prozess, klar muss jede Entscheidung korrigierbar bleiben, aber wie sollen überhaupt Entscheidungen zustande kommen ohne "Volksmacht"?

    "Heute sind wir die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewohnt – damals war dieser Versuch des Grundrechtsschutzes etwas radikal Neues."

    Leider ist das wohl nicht deckungsgleich mit Condorcets Vorstellung, denn unsere "Verfassung" wurde nie vom Volk verfasst und kann recht beliebig vom Parlament geändert werden.

    Und in einem muss ich JoG Recht geben, es gibt keine "unveräußerlichen Rechte", nur eine Wunschvorstellung davon, vermutlich basierend auf dem kategorischen Imperativ:
    "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde."

    Einem Gesetzesbrecher steht man ja z.B. auch keine Freizügigkeit zu, von daher kann diese z.B. nicht als unveräußerlich gelten. Letztlich muss sich alles und jedes dem Mehrheitswillen unterordnen oder aber für eigene Souveränität kämpfen. IdR ist letzteres, in guten Demokratien, zum Glück nicht notwendig.

  4. Ich bin kein Politiker, das ist nicht mein Job.
    Ich lausche Politikern nur sehr gern.

    http://www.kath.net/detai...

    ...

    idea: Das sieht man allerdings in kirchlichen Kreisen anders, wo es nur eine Bundesarbeitsgemeinschaft „Kirche für Demokratie – gegen Rechtsextremismus“ gibt – nicht aber auch gegen Linksextremismus.

    Wagner: Das ist in der Tat einseitig. Ein Demokrat sollte weder mit Rechts- noch mit Linksradikalen zusammenarbeiten. In Hessen haben wir in der CDU-Landtagsfraktion unter meiner Führung klar jede Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausgeschlossen, deren Vertreter sich ja zum größten Teil auch als Kommunisten bezeichnen. Es darf in Deutschland keine Gemeinsamkeiten mit Feinden unserer Demokratie geben, heißen sie nun Linkspartei oder beispielsweise NPD.

    Hier die passende Musik. Für Jehoshua.
    http://www.youtube.com/wa...

    • joG
    • 14.07.2010 um 17:48 Uhr

    ....Einwand(?) nicht.

    Antwort auf "Du kennst das..."

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