Münchner S-Bahn-Mord Der Fall Dominik Brunner kommt jetzt vor Gericht

Schon bevor am 13. Juli der Prozess vor dem Landgericht München beginnt, hat die Öffentlichkeit ihr Urteil gefällt: Der damals 18-jährige Markus S. und sein Mitangeklagter Sebastian L., zur Tatzeit 17, sind die »S-Bahn-Mörder von Solln« . Am 12. September des vergangenen Jahres sollen sie den 50 Jahre alten Dominik Brunner am S-Bahnhof München-Solln (rechts ein Foto vom Tatort) vor den Augen tatenloser Passanten zu Tode geprügelt haben. Brunner hatte zuvor versucht, vier Kindern zu helfen, die von den beiden Schlägern bedroht worden waren.

Über Wochen debattierte die Republik damals über Zivilcourage . 70.000 Menschen ehrten Brunner in der Münchner Allianz-Arena mit einer Schweigeminute. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler verlieh Brunner posthum das Bundesverdienstkreuz . Der Prozess findet nun unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt: Alle Zuhörer müssen sich einer Leibesvisitation unterziehen.

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Laut Anklageschrift hatte Brunner, Geschäftsführer eines Ziegelherstellers, an jenem Septembertag in der S-Bahn beobachtet, wie Markus S. und Sebastian L. die Kinder drangsalierten. Brunner ging dazwischen, rief noch aus dem Zug die Polizei und stieg mit den Kindern am Bahnhof Solln aus – die Täter folgten. Auf dem Bahnsteig schlugen sie auf Brunner ein, der ging zu Boden. Sie traten ihn weiter mit Füßen, auch gegen den Kopf. Die Polizei hat die Minute, in der Brunner das Bewusstsein verlor, mitgeschnitten – sie war noch mit seinem Handy verbunden. »Fuck, fuck, fuck!«, rief einer der jungen Männer wie von Sinnen. Brunner starb im Krankenhaus, die Polizei fasste die mutmaßlichen Mörder in einem Gebüsch am S-Bahnhof.

Neun Verhandlungstage sind jetzt angesetzt, 50 Zeugen und Sachverständige geladen. Wozu braucht es dieses aufwendige Verfahren? Weil unter anderem geklärt werden muss, was in den Minuten vor der Eskalation geschah. Im Februar waren irritierende Details publik geworden: So soll es Brunner gewesen sein, der auf dem Bahnsteig den ersten Schlag gesetzt hat. Zuvor habe er Jacke und Rucksack abgelegt und sei in Kampfstellung gegangen. Beides hätten Augenzeugen der Polizei berichtet, heißt es. Die Staatsanwaltschaft äußert sich dazu nicht, ihre Anklage ist eindeutig: hier das Opfer, dort die Mörder. »Das Gericht muss sowohl dem Opfer als auch den Angeklagten gerecht werden«, sagt die Justizsprecherin jetzt. Und fügt an: »Um Denkmäler geht es für uns nicht.« Christian Denso

 
Leser-Kommentare
  1. Irritierend und schockierend - Opfer soll sich gewehrt haben!

    Da schreibt die ZEIT“ (Nr. 28, Seite 13) wie es war. Und dann gibt es irritierende Details

    Wir fragen uns
    • Warum haben die Täter die Kinder bedroht (war es überhaupt eine Bedrohung??
    • Warum steigen sie mit aus (um sich zu entschuldigen????)
    • Hat Herr Brunner wirklich die Täter provoziert (in dem er zuvor Jacke und Rucksack abgelegt hat hat)???
    • Hätte Brunner (nicht in Kampfstellung) warten sollen, bis die faktische Totschläger/mutmaßlichen Mörder ihn einfach ohne Gegenwehr erschlagen hätten?
    • Hätten die Täter ihn nicht erschlagen, wenn er sein Jackett angelassen hätte??
    • Wäre Brunner nicht erschlagen worden, wenn er einfach nur da gestanden hätte?
    • Ist Herr Brunner am Ende gar selber schuld, dass er erschlagen wurde, weil er versucht hatte, dem (faktischen!) Totschlag/ mutmaßlichen Mord durch Markus S. und Sebastian L. zuvorzukommen???
    Fragen über Fragen!!
    Solche Beiträge wie dieser von Herrn Denso sind nicht irritierend, sie sind schockierend. Man liest auch aus diesem Artikel die von der ZEIT (besonders von Frau Rückert)vorgetragene Linie: Unschuldig sind in der Regel die Tä(ö)ter, die Opfer sind offensichtlich meistens selber schuld.
    Ich wünsche Herrn Denso so viel Zivilcourage, wie sie Herr Brunner gezeigt hat. Und wenn er dann doch den Schlägen erliegen werden sollte: könnte es möglich, dass er die Täter durch sein Abwehrverhalten irritierenderweise vorher provoziert haben könnte?

  2. Den Tathergang zu rekonstruieren wird Aufgabe der Gerichte sein. Herr Denso findet es jedenfalls schon mal irritierend, dass Augenzeugen nun berichten, Herr Brunner sei zuerst in Kampfstellung gegangen. Das finde ich auch - allerdings aus einem anderen Grund, deutet es doch darauf hin, dass es Fahrgäste gibt, die der Auseinandersetzung einfach zugesehen haben. Wieso sind diese Zeugen den bedrohten Jugendlichen nicht zu Hilfe gekommen? Wieso haben sie sich nicht wie Herr Brunner zwischen die Jugendlichen und ihre Bedroher gestellt? Wollten sie erst auf das Eintreffen eines Psychologen für schwer erziehbare Jugendliche warten? Es ist gut, dass in der Öffentlichkeit nun über Zivilcourage debattiert wird. Und es ist gut, dass gerade nach der sinnlosen Tat von Solln auch Fälle bekannt geworden sind, in denen durch mutiges Eingreifen von zufällig Beteiligten Schlimmeres verhindert worden ist.
    Im Artikel wird angedeutet, die Anklage der Staatsanwaltschaft impliziere Vorverurteilung: "Hier das Opfer - dort die Mörder". Herr Denso, auch wenn Ihnen das vielleicht nicht gefällt: in diesem Fall IST die Anklage eindeutig.

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