Roman Polanski Eine kleine Frechheit

Endlich bietet die Schweiz den USA im Fall Polanski die Stirn. Jetzt kann sie es sich leisten, denn die Fragen um Bankkundendaten und Guantánamo-Häftlinge sind geklärt.

Polanski ist frei - auch ganz zur Freude der Schweizer Regierung

Polanski ist frei - auch ganz zur Freude der Schweizer Regierung

Wie in Stein gemeißelt saß sie da und verkündete Ungeheuerliches: »Herr Polanski ist seit heute 11.30 Uhr ein freier Mann.« Man traute seinen Ohren nicht bei den Worten der Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Zehn Monate nach der Verhaftung des weltberühmten Regisseurs soll er einfach so wieder gehen können? Einfach wegfahren aus seinem Chalet Milky Way in Gstaad, wo man ihn, mit einer elektronischen Fußfessel versehen, dingfest gemacht hatte? Ja. Man sei sich nicht sicher, ob Polanski seine Haftstrafe nicht schon längst abgesessen habe, sagte die Ministerin. Ein amerikanischer Richter habe die Herausgabe eines Zeugenprotokolls, das für die Klärung dieser Frage entscheidend sei, verweigert. In dubio pro reo.

Man muss das verstehen. Die Justizministerin wollte Polanski gar nie verhaften lassen. Aber ein einfacher Beamter hatte sie in diese ungemütliche Lage gebracht, indem er in dienstfertiger Beflissenheit den Amerikanern meldete, dass ein international gesuchter Mann namens Roman Polanski beabsichtige, in die Schweiz einzureisen. Diese schickten den Haftbefehl sofort nach Bern. Und die Schweiz hat ein Auslieferungsabkommen mit den USA. Die Ministerin wusste bis zu diesem Zeitpunkt von nichts.

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Es herrschte damals, im September 2009, schlechte Stimmung zwischen der Schweiz und den USA. Man befand sich in einem Streit um die Auslieferung von Daten amerikanischer Bankkunden in der Schweiz. Die Steuerbehörden vermuteten darunter viele Steuerhinterzieher, nicht zu Unrecht.

Und nun stand dieser Polanski vor der Tür. Was sollte die Justizministerin machen? Die Verhandlungen mit den USA gefährden? Nur das nicht. Nur jetzt nicht. Zehn Monate später ist alles anders. Die Schweiz hat einen Teil der Bankkundendaten nach Washington geschickt, drei Guantánamo-Häftlinge aufgenommen – und die Libyen-Geiseln sind auch wieder da. Endlich war die Zeit gekommen, sich gegenüber den Amerikanern eine kleine Frechheit leisten zu können.

Anders ist der plötzliche Meinungsumschwung der Schweizer Behörden nicht zu deuten. Die Wahrheit ist eine politische. Man wollte sich die gute Nachbarschaft mit Frankreich, wo sich höchste Würdenträger heftig für die Freilassung Polanskis eingesetzt hatten, nicht verderben. Da riskierte man lieber eine kurzfristige Verstimmung von ein paar amerikanischen Staatsanwälten. Auf der Strecke bleibt damit wohl für immer die Frage nach der Schuld Polanskis und der US-Justiz.

 
Leser-Kommentare
  1. Ist die Schweiz ein Rechtsstaat?

    Oder gilt das Opportunitätsprinzip?

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    @lapidar

    Nennen Sie mir im Jahre 2010 einen perfekten Rechtsstaat ohne derlei opportunistische Schelmereien. Jedenfalls können Sie nach der unverforenen Nichtbeachtung der Maastricht-Kriterien und Installation der Finanzhilfen für Griechenland nur ausserhalb der EU danach suchen. Evtl. auf dem nordamerikanischen Kontinent???

    leben und leben lassen

    Schöne Grüsse aus der Schweiz

    • fips13
    • 14.07.2010 um 19:31 Uhr

    - x-mal war Polanski folgenlos in Deutschland
    - macht der Hehlerstaat Deutschland Geschäfte mit Ganoven
    - Rechtsstaat Deutschlan ?????

    • Miezu
    • 15.07.2010 um 10:13 Uhr

    Das Opportunitätsprinzip ist einem Rechtsstaat, auch dem deutschen, nicht fremd. Im Gegenteil, es steht neben dem Legalitätsprinzip und weiteren Grundsätzen. Interationale Politik als Motiv für eine Strafverfolgung ist ebenfalls nicht unbekannt. Eine Gleichstellung von Legalitätsprinzip und Rechtsstatt ist daher unterkomplex. Aus der schweizer Begründung ergibt sich darüber hinaus, dass materielle und formelle Fragen ein Rolle bei der Entscheidung gespielt haben. Die Legitimation durch ein rechtliches Verfahren ist ebenfalls Merkmal eines Rechtsstaates.

    @lapidar

    Nennen Sie mir im Jahre 2010 einen perfekten Rechtsstaat ohne derlei opportunistische Schelmereien. Jedenfalls können Sie nach der unverforenen Nichtbeachtung der Maastricht-Kriterien und Installation der Finanzhilfen für Griechenland nur ausserhalb der EU danach suchen. Evtl. auf dem nordamerikanischen Kontinent???

    leben und leben lassen

    Schöne Grüsse aus der Schweiz

    • fips13
    • 14.07.2010 um 19:31 Uhr

    - x-mal war Polanski folgenlos in Deutschland
    - macht der Hehlerstaat Deutschland Geschäfte mit Ganoven
    - Rechtsstaat Deutschlan ?????

    • Miezu
    • 15.07.2010 um 10:13 Uhr

    Das Opportunitätsprinzip ist einem Rechtsstaat, auch dem deutschen, nicht fremd. Im Gegenteil, es steht neben dem Legalitätsprinzip und weiteren Grundsätzen. Interationale Politik als Motiv für eine Strafverfolgung ist ebenfalls nicht unbekannt. Eine Gleichstellung von Legalitätsprinzip und Rechtsstatt ist daher unterkomplex. Aus der schweizer Begründung ergibt sich darüber hinaus, dass materielle und formelle Fragen ein Rolle bei der Entscheidung gespielt haben. Die Legitimation durch ein rechtliches Verfahren ist ebenfalls Merkmal eines Rechtsstaates.

  2. Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich und nennen Sie im Zweifel Quellen für Ihre Äußerungen. Die Redaktion/cs

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    • medwed
    • 14.07.2010 um 15:03 Uhr

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion /ft

    • medwed
    • 14.07.2010 um 15:03 Uhr

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion /ft

    • medwed
    • 14.07.2010 um 15:03 Uhr

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion /ft

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    Die Verhörprotokolle kann man im Internet nachlesen. Bestürzend.

    • Oli.M
    • 14.07.2010 um 15:15 Uhr

    ...den meisten Anderen und auch der Justiz nicht.
    Herr Polanski hat die Tat gestanden.

    Die Verhörprotokolle kann man im Internet nachlesen. Bestürzend.

    • Oli.M
    • 14.07.2010 um 15:15 Uhr

    ...den meisten Anderen und auch der Justiz nicht.
    Herr Polanski hat die Tat gestanden.

  3. Die Verhörprotokolle kann man im Internet nachlesen. Bestürzend.

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    http://en.wikipedia.org/w...

    Das Verhör Samantha Geimers (die mittlerweile übrigens selbst die Freilassung Polanskis fordert) war zum Zeitpunkt des Verfahrens in den 70ern durchaus bekannt, und u.a. Grundlage des damals gefällten Urteils gegen Polanski, der sich schuldig bekannte. Er musste sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen und wurde zu 90 Tagen Gefängnis verurteilt (wobei er nach 42 Tagen entlassen wurde). Mit Zustimmung von Geimers Anwälten, die ihre Mandantin nicht einer Befragung vor Gericht aussetzen wollten.

    Die von der Schweiz angeführten Verhörprotokolle bezieht sich auf die Darstellung von Polanskis Anwälten, dass das o.g. Urteil nach Aussage des damaligen Richters das volle Strafmaß sein sollte - was dieser Richter (inzwischen verstorben) im Nachhinein bestritt, woraufhin Polanski kurz vor Urteilsverkündung die USA verließ. Hätte der Richter dies jedoch tatsächlich zugesagt, würde sich eine Auslieferung jedoch erübrigen, da Polanski das volle Strafmaß bereits verbüßt hätte.

    Die Protokolle könnten vermutlich aufklären, werden aber nicht freigegeben.
    Auf einem ganz anderen Blatt steht nun, ob man findet, dass das von Polanski verbüßte Strafmaß ausreichend ist.

    Wie der Artikel schon sagt: "Auf der Strecke bleibt damit wohl für immer die Frage nach der Schuld Polanskis und der US-Justiz."

    Warum ist Herr Polanski denn geflohen, wenn er seine Strafe schon abgesessen hat? Nicht sehr glaubwürdig. Er sollte sich endlich seiner Verantwortung stellen [...]

    Gekürzt. Bitte verzichen Sie auf pauschalisierende Provokationen. Die Redaktion/cs

    http://en.wikipedia.org/w...

    Das Verhör Samantha Geimers (die mittlerweile übrigens selbst die Freilassung Polanskis fordert) war zum Zeitpunkt des Verfahrens in den 70ern durchaus bekannt, und u.a. Grundlage des damals gefällten Urteils gegen Polanski, der sich schuldig bekannte. Er musste sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen und wurde zu 90 Tagen Gefängnis verurteilt (wobei er nach 42 Tagen entlassen wurde). Mit Zustimmung von Geimers Anwälten, die ihre Mandantin nicht einer Befragung vor Gericht aussetzen wollten.

    Die von der Schweiz angeführten Verhörprotokolle bezieht sich auf die Darstellung von Polanskis Anwälten, dass das o.g. Urteil nach Aussage des damaligen Richters das volle Strafmaß sein sollte - was dieser Richter (inzwischen verstorben) im Nachhinein bestritt, woraufhin Polanski kurz vor Urteilsverkündung die USA verließ. Hätte der Richter dies jedoch tatsächlich zugesagt, würde sich eine Auslieferung jedoch erübrigen, da Polanski das volle Strafmaß bereits verbüßt hätte.

    Die Protokolle könnten vermutlich aufklären, werden aber nicht freigegeben.
    Auf einem ganz anderen Blatt steht nun, ob man findet, dass das von Polanski verbüßte Strafmaß ausreichend ist.

    Wie der Artikel schon sagt: "Auf der Strecke bleibt damit wohl für immer die Frage nach der Schuld Polanskis und der US-Justiz."

    Warum ist Herr Polanski denn geflohen, wenn er seine Strafe schon abgesessen hat? Nicht sehr glaubwürdig. Er sollte sich endlich seiner Verantwortung stellen [...]

    Gekürzt. Bitte verzichen Sie auf pauschalisierende Provokationen. Die Redaktion/cs

    • Oli.M
    • 14.07.2010 um 15:12 Uhr

    Die Schweiz hat wieder einmal bewiesen, dass es letztendlich nur darum ging, ausschließlich zum eigenen Vorteil zu handeln.
    Reines politisches Kalkül.
    Recht und Gerechtigkeit blieben wieder einmal auf der Strecke.
    Zumindest muss sich Herr Polanski in Zukunft genau überlegen zu welchem Filmfestival er fährt und wo er Urlaub macht.
    Ein kleiner Trost.

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    • medwed
    • 14.07.2010 um 15:19 Uhr

    ...die Schweiz war immer und wird immer ein Rechtsstaat bleiben. Die Opportunität, die man ihr jetzt unterschieben will, findet lediglich in den Medien statt. Guantanomo und das Bankabkommen haben mit Polanski nichts gemein. Aber ohne diesen Zusammenhang ist die Story natürlich bei Weitem nicht mehr so aufregend, also konstruiert man eben was. Kleine Indizien gefällig? Die Justizministerin sass bei der Pressekonferenz alles andere als versteinert da. Das konnte jedermann im TV erkennen. Zweitens wird im Bericht noch Lybien eingeflochten. Was wohl soll das denn mit Polanski zu tun haben? Drittens wurden schon ganz andere Grössen ohne Rücksicht auf Verbindlichkeiten in der Schweiz verhaftet, wie beispielsweise Pawel Borodin, den damaligen Staatssekretär von Russland. Nein, die Schweiz hatte noch nie Angst vor grossen Tieren, das war schon – bekanntlich – vor 750 Jahren so, das bleibt. Für einen deutschen Journalisten ist es allerdings kaum begreiflich, dass einem Obrigkeiten so lang wie breit sind, also muss man... – siehe oben.

    • medwed
    • 14.07.2010 um 15:19 Uhr

    ...die Schweiz war immer und wird immer ein Rechtsstaat bleiben. Die Opportunität, die man ihr jetzt unterschieben will, findet lediglich in den Medien statt. Guantanomo und das Bankabkommen haben mit Polanski nichts gemein. Aber ohne diesen Zusammenhang ist die Story natürlich bei Weitem nicht mehr so aufregend, also konstruiert man eben was. Kleine Indizien gefällig? Die Justizministerin sass bei der Pressekonferenz alles andere als versteinert da. Das konnte jedermann im TV erkennen. Zweitens wird im Bericht noch Lybien eingeflochten. Was wohl soll das denn mit Polanski zu tun haben? Drittens wurden schon ganz andere Grössen ohne Rücksicht auf Verbindlichkeiten in der Schweiz verhaftet, wie beispielsweise Pawel Borodin, den damaligen Staatssekretär von Russland. Nein, die Schweiz hatte noch nie Angst vor grossen Tieren, das war schon – bekanntlich – vor 750 Jahren so, das bleibt. Für einen deutschen Journalisten ist es allerdings kaum begreiflich, dass einem Obrigkeiten so lang wie breit sind, also muss man... – siehe oben.

    • ludna
    • 14.07.2010 um 15:12 Uhr

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion /ft

    Antwort auf
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    Wäre es Ihre Tochter, würde ich mich in Acht nehmen vor einer Klage von mir gegen Sie, denn warum haben Sie nicht Ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen, sondern ihre Tochter zu einem berühmten Schauspieler gehen lassen - hier Jack Nicholsons Haus zusammen mit Polanski?

    Wenn es schon sexueller Missbrauch ist mit einem minderjährigen Mädchen - also auch Mädchen unter 18 Jahren - sexuellen Kontakt gehabt zu haben, dann können Sie wohl halb Deutschland einbuchten. So aber ist die Rechtslage in den USA.

    Meine Frau war 17, als wir uns kennenlernten. Ich war über 18. Und jetzt? Wir leben glücklich mit einer Tochter seit 14 Jahren zusammen, länger als viele Ehen halten.

    • ludna
    • 14.07.2010 um 15:55 Uhr

    @Zeit,
    in Anbetracht des Themas war das sachlich, oder darf man nicht mehr emotional und ueberspitzt argumentieren.

    Wäre es Ihre Tochter, würde ich mich in Acht nehmen vor einer Klage von mir gegen Sie, denn warum haben Sie nicht Ihre Aufsichtspflicht wahrgenommen, sondern ihre Tochter zu einem berühmten Schauspieler gehen lassen - hier Jack Nicholsons Haus zusammen mit Polanski?

    Wenn es schon sexueller Missbrauch ist mit einem minderjährigen Mädchen - also auch Mädchen unter 18 Jahren - sexuellen Kontakt gehabt zu haben, dann können Sie wohl halb Deutschland einbuchten. So aber ist die Rechtslage in den USA.

    Meine Frau war 17, als wir uns kennenlernten. Ich war über 18. Und jetzt? Wir leben glücklich mit einer Tochter seit 14 Jahren zusammen, länger als viele Ehen halten.

    • ludna
    • 14.07.2010 um 15:55 Uhr

    @Zeit,
    in Anbetracht des Themas war das sachlich, oder darf man nicht mehr emotional und ueberspitzt argumentieren.

  4. @lapidar

    Nennen Sie mir im Jahre 2010 einen perfekten Rechtsstaat ohne derlei opportunistische Schelmereien. Jedenfalls können Sie nach der unverforenen Nichtbeachtung der Maastricht-Kriterien und Installation der Finanzhilfen für Griechenland nur ausserhalb der EU danach suchen. Evtl. auf dem nordamerikanischen Kontinent???

    leben und leben lassen

    Schöne Grüsse aus der Schweiz

    Antwort auf "Bleibt die Frage:"
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    Die Schweiz und der Fall Polanski ist nur stellvertretend als Beispiel für die Heuchelei, mit der in allen Ländern das Recht an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wird.

    Die Schweiz und der Fall Polanski ist nur stellvertretend als Beispiel für die Heuchelei, mit der in allen Ländern das Recht an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wird.

    • Oli.M
    • 14.07.2010 um 15:15 Uhr

    ...den meisten Anderen und auch der Justiz nicht.
    Herr Polanski hat die Tat gestanden.

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