Insolvenzrecht Der Justizministerin droht die Pleite
In dem Versuch zu sparen, macht die Regierung das Insolvenzrecht schlechter, statt es zu verbessern.
Die ganz große Pleitewelle ist zum Glück ausgeblieben. 32.687 Unternehmen haben im vergangenen Jahr Insolvenz angemeldet , erwartet worden waren 35.000 Pleiten. Gemessen an der Tiefe des wirtschaftlichen Einbruchs blieb die Zahl der Firmenzusammenbrüche erfreulich niedrig. Viele Unternehmen konnten sich Luft dadurch verschaffen, dass sie ihre Mitarbeiter über längere Zeit kurzarbeiten ließen.
Zu denen, die nicht über die Runden kamen, zählen Traditionsfirmen wie Schiesser, Märklin und Rosenthal. Die größte und spektakulärste Pleite war die von Arcandor . Das unterschiedliche Schicksal zweier Tochterunternehmen dieses Konzerns zeigt, dass die Insolvenz eines Unternehmens wie eine Weggabelung ist: Während Quelle abgewickelt wurde, erhält Karstadt wohl eine zweite Chance . Ein neuer Eigentümer will das Unternehmen – von Schulden befreit – fortführen.
Ein Neustart gescheiterter Unternehmen ist in Deutschland bislang die Ausnahme. Im Regelfall werden Pleitefirmen dichtgemacht. Die Arbeitnehmer verlieren ihre Jobs und die Gläubiger den allergrößten Teil ihres Geldes. Der Einzige, der von solchen Pleiten profitiert, ist der Insolvenzverwalter .
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich vorgenommen, das zu ändern. Die Liberale hat einen Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt, der aufzeigt, wie sie das Insolvenzrecht in vielen Details reformieren will, um mehr Unternehmen als bisher zu sanieren statt zu liquidieren. Bisher gehen nur zwei Prozent aller zahlungsunfähigen Firmen den Weg über eine Plansanierung. Dabei könnten eigentlich viel mehr gerettet werden.
In einem Insolvenzverfahren können Betriebe ja problemloser saniert werden als unter normalen Bedingungen. Ein guter Insolvenzverwalter kann das Unternehmen auf seinen gesunden Kern verkleinern und es anschließend, von Altlasten befreit, an einen neuen Investor verkaufen. Er kann dabei sämtliche Verträge mit Vermietern, Lieferanten und anderen Dienstleistern kündigen und sich die Personalkosten bis zu drei Monate lang von der Bundesarbeitsagentur abnehmen lassen. Im Grunde sind das ideale Bedingungen für einen Neustart.
Dass trotzdem nur so wenige Unternehmen ein Leben nach der Pleite haben, hat mehrere Gründe. Einer ist, dass die Geschäftsführer oder Inhaber den Insolvenzantrag so lange hinauszögern, bis auch das letzte Vermögen, das noch in der Firma steckte, verbraucht ist. In einem solchen Fall ist meist wirklich nichts mehr zu retten.
Wenn künftig mehr Unternehmen als bisher saniert werden sollen, darf die Insolvenz nicht mehr als Stigma gelten, sondern muss als Chance für einen Neuanfang begriffen werden. Deshalb ist es gut, dass die Justizministerin es gesetzlich erleichtern will, dass Unternehmen öfter als in der Vergangenheit in Eigenverwaltung das Insolvenzverfahren durchlaufen. Das alte Management bleibt dabei am Ruder, allerdings unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters.
- Datum 16.07.2010 - 19:25 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 15.07.2010 Nr. 29
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Jeder kann sich aussuchen, ob er mit einem Unternehmen Geschäfte macht oder nicht. Er kann sich über deren Liquidät und voraussichtliche Zahlungsfähigkeit über Bankauskünfte und Auskunfteien Kenntnis verschaffen.
Banken geben sowieso ohne Nachforschungen und ohne Sicherheiten keinen Kredit.
Der Fiskus, also z. B. die Renten- und Krankenversicherungen, hat da keine Chance. Er ist gezwungen, auch bei Unternehmen in Vorlage zu treten, von denen er demnächst Insolvenz erwartet.
Die Lage wurde durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dramatisch zu Lasten des Fiskus verschlechtert.
Danach können freiwillige Zahlungen, die der Fiskus in Kenntnis der schlechten Lage des Unternehmens noch entgegengenommen hat, bis zu zehn Jahren rückwirkend vom Insolvenzverwalter angefochten und zur Insolvenzmasse gezogen werden.
Es ist wirklich fraglich, ob hierfür die Masse der Steuer- bzw. Beitragszahler gerade stehen muss.
Es ist auch zu hinterfragen, ob Insolvenzen ständig immer mehr erleichtert werden sollen.
Für die Verluste, die da zum großen Teil durch leichtfertiges, leichtsinniges Handeln und unfähige Manager auflaufen, muss schließlich immer jemand gerade stehen. Vielleicht sollte etwas mehr an den Schutz der ehrlichen Kaufleute als an den der Pleitefirmen gedacht werden.
1. Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Durchgriffshaftung von den Verantwortlichen eingezogen werden, d.h. die Geschäftsführer haften selbst sogar mit ihren ganzen Privatvermögen für etwaige Sozialversicherungsschulden.
2. Für Lohnsteuer gilt das Gleiche, auch hier ist die Durchgriffshaftung möglich.
Desweiteren sind beide Fälle ein Fall für den Staatsanwalt, d.h. es wird Anklage wegen Veruntreuung erhoben.
Es ist schon richtig, wenn der Fiskus kein Vorrecht auf Begleichung etwaiger Schulden haben. Wenn dem so wäre, dann können sie problemlos jedes Unternehmen dichtmachen, ganz einfach, indem sie eine unrealistische Steuerforderung erheben. Da Steuerschulden immer erst einmal bezahlt werden müssen, können so Unternehmen ruiniert werden, obwohl sich die Forderung im Nachhinein als falsch herausstellt.
Viel wichtiger wäre die Begrenzung der Vergütung für die Insolvenzverwalter, denn die ist unverschämt. Wer sich einmal die Insolvenzordnung angesehen hat, der wird feststellen, daß diese auch noch bevorrechtigt sind. Dann wird auch verständlich, warum die meisten Vertreter dieser Zunft kein wirkliches Interesse an einer Unternehmenssaninierung haben. Es geht schließlich um ihre Profite.
Ein Unternehmen, daß der Insolvenzverwalter "rettet", war mit höchster Wahrscheinlichkeit auch vorher noch gesund!
Wir brauchen in Deutschland ein Insolvenzrecht in der Art des Chapter 11, welches Unternehmen die wirkliche Sanierung erlaubt.
1. Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Durchgriffshaftung von den Verantwortlichen eingezogen werden, d.h. die Geschäftsführer haften selbst sogar mit ihren ganzen Privatvermögen für etwaige Sozialversicherungsschulden.
2. Für Lohnsteuer gilt das Gleiche, auch hier ist die Durchgriffshaftung möglich.
Desweiteren sind beide Fälle ein Fall für den Staatsanwalt, d.h. es wird Anklage wegen Veruntreuung erhoben.
Es ist schon richtig, wenn der Fiskus kein Vorrecht auf Begleichung etwaiger Schulden haben. Wenn dem so wäre, dann können sie problemlos jedes Unternehmen dichtmachen, ganz einfach, indem sie eine unrealistische Steuerforderung erheben. Da Steuerschulden immer erst einmal bezahlt werden müssen, können so Unternehmen ruiniert werden, obwohl sich die Forderung im Nachhinein als falsch herausstellt.
Viel wichtiger wäre die Begrenzung der Vergütung für die Insolvenzverwalter, denn die ist unverschämt. Wer sich einmal die Insolvenzordnung angesehen hat, der wird feststellen, daß diese auch noch bevorrechtigt sind. Dann wird auch verständlich, warum die meisten Vertreter dieser Zunft kein wirkliches Interesse an einer Unternehmenssaninierung haben. Es geht schließlich um ihre Profite.
Ein Unternehmen, daß der Insolvenzverwalter "rettet", war mit höchster Wahrscheinlichkeit auch vorher noch gesund!
Wir brauchen in Deutschland ein Insolvenzrecht in der Art des Chapter 11, welches Unternehmen die wirkliche Sanierung erlaubt.
Zitat: "Die ganz große Pleitewelle ist zum Glück ausgeblieben. 32.687 Unternehmen haben im vergangenen Jahr Insolvenz angemeldet, erwartet worden waren 35.000 Pleiten."
Das vergangene Jahr hatte durchschnittlich 255 Arbeitstage. Erwartet wurden somit 137 Pleiten (arbeits) täglich. Eingetroffen sind jedoch "nur" 128 Konkurse in dieser Zeit. Welch eine Bilanz zum Aufatmen. Deshalb auch folgerichtig ihre Bemerkung.
Zitat: "Gemessen an der Tiefe des wirtschaftlichen Einbruchs blieb die Zahl der Firmenzusammenbrüche erfreulich niedrig."
Welch famose Nachrichten in dieser trüben ZEIT.
Wie wäre es denn mit folgender Zeile im Anschluss?
Dank steuerlicher Subventionen, bezahlt von den verbliebenen Erwerbstätigen sowie sozial Schwachen und Armen, hat der Staat durch Verschiebebahnhöfe, hier Kurzarbeitergeld genannt, die Pfründe der Unternehmen gesichert.
Mir sind einige Firmen bekannt, die offiziell Kurzarbeit angemeldet, jedoch gleichzeitig Überstunden gefahren und teilweise an Wochenenden gearbeitet haben. Wie glauben sie, ist sonst zu erklären, daß der Export weiterhin stieg?
Die von ihnen genannten Firmen sind ruiniert worden durch das Management, die lieber den eigenen Vorteil im Auge hatten als das Wohl der Firma. Oder Entwicklungen komplett verschlafen haben und somit nicht mehr den Anforderungen des Marktes gewachsen waren.
Die Pleite von LH und ggf. der FDP zeigt sich (leider) erst 2011.
1. Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Durchgriffshaftung von den Verantwortlichen eingezogen werden, d.h. die Geschäftsführer haften selbst sogar mit ihren ganzen Privatvermögen für etwaige Sozialversicherungsschulden.
2. Für Lohnsteuer gilt das Gleiche, auch hier ist die Durchgriffshaftung möglich.
Desweiteren sind beide Fälle ein Fall für den Staatsanwalt, d.h. es wird Anklage wegen Veruntreuung erhoben.
Es ist schon richtig, wenn der Fiskus kein Vorrecht auf Begleichung etwaiger Schulden haben. Wenn dem so wäre, dann können sie problemlos jedes Unternehmen dichtmachen, ganz einfach, indem sie eine unrealistische Steuerforderung erheben. Da Steuerschulden immer erst einmal bezahlt werden müssen, können so Unternehmen ruiniert werden, obwohl sich die Forderung im Nachhinein als falsch herausstellt.
Viel wichtiger wäre die Begrenzung der Vergütung für die Insolvenzverwalter, denn die ist unverschämt. Wer sich einmal die Insolvenzordnung angesehen hat, der wird feststellen, daß diese auch noch bevorrechtigt sind. Dann wird auch verständlich, warum die meisten Vertreter dieser Zunft kein wirkliches Interesse an einer Unternehmenssaninierung haben. Es geht schließlich um ihre Profite.
Ein Unternehmen, daß der Insolvenzverwalter "rettet", war mit höchster Wahrscheinlichkeit auch vorher noch gesund!
Wir brauchen in Deutschland ein Insolvenzrecht in der Art des Chapter 11, welches Unternehmen die wirkliche Sanierung erlaubt.
Allein bei dieser Steuerart fallen jährlich mehrere Milliarden aus, die die Gesamtheit der Bürger finanzieren muss.
Da die Umsatzsteuer inzwischen 19 % beträgt, kommen unglaubliche Beträge zusammen. Hinzu kommt, dass die Vorsteuerbeträge, die nach dem Sollprinzip bereits beim Finanzamt als steuermindernd geltend gemacht wurden, zurückgefordert werden müssen, weil die Rechnungen, in denen diese Steuer ausgewiesen wurde, auf Grund der Insolvenz voraussichtlich nicht bezahlt wird.
In der Praxis läuft das wie folgt: Der Unternehmer beantragt beim Finanzamt Stundung oder Vollstreckungsaufschub mit der Begründung, dass er ansonsten pleite geht und xy Arbeitsplätze gefährdet sind.
Das Finanzamt will natürlich nicht an dem Untergang des Unternehmens schuld sein und geht jahresang darauf ein. Der Unternehmer zahlt zwar die Raten, aber immer neue Schulden türmen sich auf. Irgendwann ist klar, dass es keine Rettung mehr gibt.
Die Insolvenz wird eröffnet und der Insolvenzverwalter verlangt alle Steuerbeträge, die in bis zu zehn Jahren vor der Insolvenzeröffnung bezahlt wurden zurück.
Dies finanzieren, wie bereits gesagt, alle Bürger mit ihren Steuern.
Bleibt die Rechtslage wie sie ist, dürfen Finanzämter eben nicht mehr auf die unerbittliche sofortige zwangsweise Beitreibung verzichten.
Dass dabei manche Unternehmen untergehen, die tatsächlich nur vorübergehend in Schwierigkeiten waren, muss dann eben in Kauf genommen werden.
Allein bei dieser Steuerart fallen jährlich mehrere Milliarden aus, die die Gesamtheit der Bürger finanzieren muss.
Da die Umsatzsteuer inzwischen 19 % beträgt, kommen unglaubliche Beträge zusammen. Hinzu kommt, dass die Vorsteuerbeträge, die nach dem Sollprinzip bereits beim Finanzamt als steuermindernd geltend gemacht wurden, zurückgefordert werden müssen, weil die Rechnungen, in denen diese Steuer ausgewiesen wurde, auf Grund der Insolvenz voraussichtlich nicht bezahlt wird.
In der Praxis läuft das wie folgt: Der Unternehmer beantragt beim Finanzamt Stundung oder Vollstreckungsaufschub mit der Begründung, dass er ansonsten pleite geht und xy Arbeitsplätze gefährdet sind.
Das Finanzamt will natürlich nicht an dem Untergang des Unternehmens schuld sein und geht jahresang darauf ein. Der Unternehmer zahlt zwar die Raten, aber immer neue Schulden türmen sich auf. Irgendwann ist klar, dass es keine Rettung mehr gibt.
Die Insolvenz wird eröffnet und der Insolvenzverwalter verlangt alle Steuerbeträge, die in bis zu zehn Jahren vor der Insolvenzeröffnung bezahlt wurden zurück.
Dies finanzieren, wie bereits gesagt, alle Bürger mit ihren Steuern.
Bleibt die Rechtslage wie sie ist, dürfen Finanzämter eben nicht mehr auf die unerbittliche sofortige zwangsweise Beitreibung verzichten.
Dass dabei manche Unternehmen untergehen, die tatsächlich nur vorübergehend in Schwierigkeiten waren, muss dann eben in Kauf genommen werden.
Allein bei dieser Steuerart fallen jährlich mehrere Milliarden aus, die die Gesamtheit der Bürger finanzieren muss.
Da die Umsatzsteuer inzwischen 19 % beträgt, kommen unglaubliche Beträge zusammen. Hinzu kommt, dass die Vorsteuerbeträge, die nach dem Sollprinzip bereits beim Finanzamt als steuermindernd geltend gemacht wurden, zurückgefordert werden müssen, weil die Rechnungen, in denen diese Steuer ausgewiesen wurde, auf Grund der Insolvenz voraussichtlich nicht bezahlt wird.
In der Praxis läuft das wie folgt: Der Unternehmer beantragt beim Finanzamt Stundung oder Vollstreckungsaufschub mit der Begründung, dass er ansonsten pleite geht und xy Arbeitsplätze gefährdet sind.
Das Finanzamt will natürlich nicht an dem Untergang des Unternehmens schuld sein und geht jahresang darauf ein. Der Unternehmer zahlt zwar die Raten, aber immer neue Schulden türmen sich auf. Irgendwann ist klar, dass es keine Rettung mehr gibt.
Die Insolvenz wird eröffnet und der Insolvenzverwalter verlangt alle Steuerbeträge, die in bis zu zehn Jahren vor der Insolvenzeröffnung bezahlt wurden zurück.
Dies finanzieren, wie bereits gesagt, alle Bürger mit ihren Steuern.
Bleibt die Rechtslage wie sie ist, dürfen Finanzämter eben nicht mehr auf die unerbittliche sofortige zwangsweise Beitreibung verzichten.
Dass dabei manche Unternehmen untergehen, die tatsächlich nur vorübergehend in Schwierigkeiten waren, muss dann eben in Kauf genommen werden.
Forderungen behandelt werden, wie Privatleute oder Unternehmer/Unternehmen.
Gleiches gilt für Kreditgeber, Arbeitnehmer oder Insolvenzverwalter oder sonstige.
D.h., keine Vorrechte, für niemanden.
Dafür gibt es 2 Gründe:
a) Andere werden ansonsten grundlos benachteiligt
b) Bzgl. der staatlichen Stellen gibt es sonst keine Motivation, die Gesetze so zu machen, dass sie gut und gerecht sind
Punkt b) muss noch näher erläutert werden: In Deutschland werden unfähige und/oder betrügerische Schuldner durch das Justizsystem bzw. durch die Gesetze de facto in großen Stil bevorzugt; in diesem Zusammenhang gibt es ein erhebliches Defizit an guten Gesetzen sowie bzgl. der praktischen, für den Gläubiger kostengünstigen Durchsetzung von Forderungen. Des weiteren bzgl. der vorherigen Ermittlung von potentiellen Betrügern (Stichwort zentrales Register von Betrügern etc.). Wenn nun die staatlichen Stellen nicht mehr bevorzugt werden, würde dies den entsprechenden Gesetzgebern auch auffallen, momentan ist die anscheinend unterm Strich nicht der Fall. Nur durch die Gleichstellung aller wird der notwendige Druck erzielt.
Und was das "Argument" angeht, der Staat könne sich seine Schuldner nicht aussuchen: De facto sind bei richtigem Vorgehen wohl kaum mehr Verluste als 1-2 Monate MWST-Verlust oder was auch immer möglich. Und das ist immer noch weit weniger als was andere ggf. zu verlieren haben.
weil die in den unbezahlten Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer bereits als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht wurde und dies bei Insolvenz rückgängig gemacht werden muss.
Das bedeutet, dass gegen ein Unternehmen, das bei Insolvenzeröffnung unbezahlte Rechnungen von z. B. 1 Mio hat, zusätzlich zu den ohnehin offenen Umsatzsteuerbeträgen ein Vorsteuerberichtungsanspruch von 190000 € entsteht.
Im Übrigen haben Sie offenbar meine Ausführungen nicht aufmerksam gelesen und nehmen die Möglichkeit, dass der Verwalter bezahlte Steuern bis zu 10 Jahre zurückfordert einfach nicht zur Kenntnis.
Eine Insolvenz kommt nicht von einem Tag auf den anderen, sondern es wird schon Jahre herumgewürgt und versucht sich durch Hinausschieben von Verpflichtungen zu retten. Wenn es dann soweit ist, dass die Insolvenz unvermeidlich ist, sind riesige Rückstände aufgelaufen.
Wer mit Unternehmen, die schleppend bezahlen, noch Geschäfte macht, kann dies sorgfältig abwägen und ggf. durch einen höheren Risikoaufschlag ausgleichen. Wer ein solches Unternehmen als Dauerkunde hat, nimmt auch ein höheres Risiko hin, um diesen Kunden nicht zu verlieren.
Die Banken verlangen regelmäßig Sicherheiten, die ihr Risiko möglichst vollständig abdecken. Ferner können Sie sich jederzeit zurückziehen und Sicherheiten verwerten, wenn sie merken, dass eine Insolvenz unvermeidlich ist.
Die etwa 80 Mio USt-Zahler, die die Steuerausfälle in der Insolvenz tragen müssen, können solche Abwägungen nicht treffen.
weil die in den unbezahlten Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer bereits als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht wurde und dies bei Insolvenz rückgängig gemacht werden muss.
Das bedeutet, dass gegen ein Unternehmen, das bei Insolvenzeröffnung unbezahlte Rechnungen von z. B. 1 Mio hat, zusätzlich zu den ohnehin offenen Umsatzsteuerbeträgen ein Vorsteuerberichtungsanspruch von 190000 € entsteht.
Im Übrigen haben Sie offenbar meine Ausführungen nicht aufmerksam gelesen und nehmen die Möglichkeit, dass der Verwalter bezahlte Steuern bis zu 10 Jahre zurückfordert einfach nicht zur Kenntnis.
Eine Insolvenz kommt nicht von einem Tag auf den anderen, sondern es wird schon Jahre herumgewürgt und versucht sich durch Hinausschieben von Verpflichtungen zu retten. Wenn es dann soweit ist, dass die Insolvenz unvermeidlich ist, sind riesige Rückstände aufgelaufen.
Wer mit Unternehmen, die schleppend bezahlen, noch Geschäfte macht, kann dies sorgfältig abwägen und ggf. durch einen höheren Risikoaufschlag ausgleichen. Wer ein solches Unternehmen als Dauerkunde hat, nimmt auch ein höheres Risiko hin, um diesen Kunden nicht zu verlieren.
Die Banken verlangen regelmäßig Sicherheiten, die ihr Risiko möglichst vollständig abdecken. Ferner können Sie sich jederzeit zurückziehen und Sicherheiten verwerten, wenn sie merken, dass eine Insolvenz unvermeidlich ist.
Die etwa 80 Mio USt-Zahler, die die Steuerausfälle in der Insolvenz tragen müssen, können solche Abwägungen nicht treffen.
weil die in den unbezahlten Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer bereits als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht wurde und dies bei Insolvenz rückgängig gemacht werden muss.
Das bedeutet, dass gegen ein Unternehmen, das bei Insolvenzeröffnung unbezahlte Rechnungen von z. B. 1 Mio hat, zusätzlich zu den ohnehin offenen Umsatzsteuerbeträgen ein Vorsteuerberichtungsanspruch von 190000 € entsteht.
Im Übrigen haben Sie offenbar meine Ausführungen nicht aufmerksam gelesen und nehmen die Möglichkeit, dass der Verwalter bezahlte Steuern bis zu 10 Jahre zurückfordert einfach nicht zur Kenntnis.
Eine Insolvenz kommt nicht von einem Tag auf den anderen, sondern es wird schon Jahre herumgewürgt und versucht sich durch Hinausschieben von Verpflichtungen zu retten. Wenn es dann soweit ist, dass die Insolvenz unvermeidlich ist, sind riesige Rückstände aufgelaufen.
Wer mit Unternehmen, die schleppend bezahlen, noch Geschäfte macht, kann dies sorgfältig abwägen und ggf. durch einen höheren Risikoaufschlag ausgleichen. Wer ein solches Unternehmen als Dauerkunde hat, nimmt auch ein höheres Risiko hin, um diesen Kunden nicht zu verlieren.
Die Banken verlangen regelmäßig Sicherheiten, die ihr Risiko möglichst vollständig abdecken. Ferner können Sie sich jederzeit zurückziehen und Sicherheiten verwerten, wenn sie merken, dass eine Insolvenz unvermeidlich ist.
Die etwa 80 Mio USt-Zahler, die die Steuerausfälle in der Insolvenz tragen müssen, können solche Abwägungen nicht treffen.
Einige der Punkte, die Sie als problematisch für das Finanzamt und damit die Steuerzahler anführen, sind ja nur darauf zurückzuführen, dass die Gesetze bzw. die Durchführung mangelhaft sind. Hier muss ggf. etwas geändert werden. Im Übrigen haben Finanzämter sehr wohl weit über das übliche Maß hinausgehende Möglichkeiten, Gelder einzutreiben, sie können z.B. einfach Konten sperren etc.
Grundsätzlich muss man sicherlich auch konstatieren, dass es bzgl. dieser ganzen Kontexte grundsätzlich unmöglich ist, eine Lösung vorzuschlagen, die alle Einzelpunkte gut und gerecht und vollständig löst. Man kann also nur schauen, dass man die Dinge etwas justiert, so das das Gesamtergebnis besser wird und einzelne nicht in dem Maße benachteiligt werden, wie das jetzt der Fall ist.
Daher nochmal mein Punkt: Der Gesetzgeber wird bestimmte Missstände solange nicht abstellen, wie er nicht selbst (bzw. die entsprechenden Staatshaushalte) von den Missständen betroffen ist.
Und diese Missstände betreffen keineswegs in erster Linie den Punkt, dass das Finanzamt bei Insolvenz evtl. zu wenig Geld erhält.
Einige der Punkte, die Sie als problematisch für das Finanzamt und damit die Steuerzahler anführen, sind ja nur darauf zurückzuführen, dass die Gesetze bzw. die Durchführung mangelhaft sind. Hier muss ggf. etwas geändert werden. Im Übrigen haben Finanzämter sehr wohl weit über das übliche Maß hinausgehende Möglichkeiten, Gelder einzutreiben, sie können z.B. einfach Konten sperren etc.
Grundsätzlich muss man sicherlich auch konstatieren, dass es bzgl. dieser ganzen Kontexte grundsätzlich unmöglich ist, eine Lösung vorzuschlagen, die alle Einzelpunkte gut und gerecht und vollständig löst. Man kann also nur schauen, dass man die Dinge etwas justiert, so das das Gesamtergebnis besser wird und einzelne nicht in dem Maße benachteiligt werden, wie das jetzt der Fall ist.
Daher nochmal mein Punkt: Der Gesetzgeber wird bestimmte Missstände solange nicht abstellen, wie er nicht selbst (bzw. die entsprechenden Staatshaushalte) von den Missständen betroffen ist.
Und diese Missstände betreffen keineswegs in erster Linie den Punkt, dass das Finanzamt bei Insolvenz evtl. zu wenig Geld erhält.
Einige der Punkte, die Sie als problematisch für das Finanzamt und damit die Steuerzahler anführen, sind ja nur darauf zurückzuführen, dass die Gesetze bzw. die Durchführung mangelhaft sind. Hier muss ggf. etwas geändert werden. Im Übrigen haben Finanzämter sehr wohl weit über das übliche Maß hinausgehende Möglichkeiten, Gelder einzutreiben, sie können z.B. einfach Konten sperren etc.
Grundsätzlich muss man sicherlich auch konstatieren, dass es bzgl. dieser ganzen Kontexte grundsätzlich unmöglich ist, eine Lösung vorzuschlagen, die alle Einzelpunkte gut und gerecht und vollständig löst. Man kann also nur schauen, dass man die Dinge etwas justiert, so das das Gesamtergebnis besser wird und einzelne nicht in dem Maße benachteiligt werden, wie das jetzt der Fall ist.
Daher nochmal mein Punkt: Der Gesetzgeber wird bestimmte Missstände solange nicht abstellen, wie er nicht selbst (bzw. die entsprechenden Staatshaushalte) von den Missständen betroffen ist.
Und diese Missstände betreffen keineswegs in erster Linie den Punkt, dass das Finanzamt bei Insolvenz evtl. zu wenig Geld erhält.
ist zwar theoretisch möglich, indem die Konten gepfändet werden und dies wird auch gemacht, wenn der Unternehmer stur ist.
Aber die Folge ist natürlich unweigerlich der Zusammenbruch des Unternehmens, was natürlich bei einer vorübergehenden Liquiditätskrise nicht so einfach riskiert wird. Ob tatsächlich eine Sanierungsmöglichkeit außerhalb der Insolvenz besteht, ist nicht immer einfach zu beurteilen.
Die Unternehmen kämpfen hier natürlich auch mit dem Rücken an der Wand, um Aufschub zu erhalten und bombardieren die Finanzbehörden mit Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Einsprüchen, gerichtlichen Anträgen auf einstweilige Anordnungen usw., die rechtsstaatlich beschieden werden müssen, während die Rückstände weiter auflaufen.
In dieser Situation würde jeder Privatmann längst aussteigen und mit dem Unternehmen keine Geschäfte mehr machen. Dem Staat ist dieser Ausweg verwehrt.
In der Tat sind hier die Gesetze mangelhaft und müssen geändert werden. Eine Möglichkeit ist, wie beabsichtigt, die Forderungen der Allgemeinheit zu bevorrechtigen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die durch die Rechtsprechung ausgeuferten Anfechtungsmöglichkeiten drastisch einzuschränken.
Immer wieder werden Unternehmer beobachtet, die alle paar Jahre eine Insolvenz hinlegen, was in den Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG ziemlich unproblematisch und billig ist und sodann gleich wieder ein neues Unternehmen unter ähnlicher Firma aufmachen.
Diese Zustände dürfen nicht weiter gefördert werden.
ist zwar theoretisch möglich, indem die Konten gepfändet werden und dies wird auch gemacht, wenn der Unternehmer stur ist.
Aber die Folge ist natürlich unweigerlich der Zusammenbruch des Unternehmens, was natürlich bei einer vorübergehenden Liquiditätskrise nicht so einfach riskiert wird. Ob tatsächlich eine Sanierungsmöglichkeit außerhalb der Insolvenz besteht, ist nicht immer einfach zu beurteilen.
Die Unternehmen kämpfen hier natürlich auch mit dem Rücken an der Wand, um Aufschub zu erhalten und bombardieren die Finanzbehörden mit Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Einsprüchen, gerichtlichen Anträgen auf einstweilige Anordnungen usw., die rechtsstaatlich beschieden werden müssen, während die Rückstände weiter auflaufen.
In dieser Situation würde jeder Privatmann längst aussteigen und mit dem Unternehmen keine Geschäfte mehr machen. Dem Staat ist dieser Ausweg verwehrt.
In der Tat sind hier die Gesetze mangelhaft und müssen geändert werden. Eine Möglichkeit ist, wie beabsichtigt, die Forderungen der Allgemeinheit zu bevorrechtigen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die durch die Rechtsprechung ausgeuferten Anfechtungsmöglichkeiten drastisch einzuschränken.
Immer wieder werden Unternehmer beobachtet, die alle paar Jahre eine Insolvenz hinlegen, was in den Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG ziemlich unproblematisch und billig ist und sodann gleich wieder ein neues Unternehmen unter ähnlicher Firma aufmachen.
Diese Zustände dürfen nicht weiter gefördert werden.
ist zwar theoretisch möglich, indem die Konten gepfändet werden und dies wird auch gemacht, wenn der Unternehmer stur ist.
Aber die Folge ist natürlich unweigerlich der Zusammenbruch des Unternehmens, was natürlich bei einer vorübergehenden Liquiditätskrise nicht so einfach riskiert wird. Ob tatsächlich eine Sanierungsmöglichkeit außerhalb der Insolvenz besteht, ist nicht immer einfach zu beurteilen.
Die Unternehmen kämpfen hier natürlich auch mit dem Rücken an der Wand, um Aufschub zu erhalten und bombardieren die Finanzbehörden mit Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Einsprüchen, gerichtlichen Anträgen auf einstweilige Anordnungen usw., die rechtsstaatlich beschieden werden müssen, während die Rückstände weiter auflaufen.
In dieser Situation würde jeder Privatmann längst aussteigen und mit dem Unternehmen keine Geschäfte mehr machen. Dem Staat ist dieser Ausweg verwehrt.
In der Tat sind hier die Gesetze mangelhaft und müssen geändert werden. Eine Möglichkeit ist, wie beabsichtigt, die Forderungen der Allgemeinheit zu bevorrechtigen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die durch die Rechtsprechung ausgeuferten Anfechtungsmöglichkeiten drastisch einzuschränken.
Immer wieder werden Unternehmer beobachtet, die alle paar Jahre eine Insolvenz hinlegen, was in den Rechtsformen GmbH und GmbH & Co. KG ziemlich unproblematisch und billig ist und sodann gleich wieder ein neues Unternehmen unter ähnlicher Firma aufmachen.
Diese Zustände dürfen nicht weiter gefördert werden.
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