NS-Raubkunst Der Fluch der bösen TatSeite 3/3

Erst wenn man diesen Hintergrund berücksichtigt, ist es sinnvoll, über die Tragfähigkeit der von Diethard Leopold in den Raum gestellten Lösung zu diskutieren. Will man es dem Leopold Museum ermöglichen, sich neu zu positionieren? Wenn ja, dann wird man verhandeln. Will man der Enkelin von Jenny Steiner noch zu deren Lebzeiten eine von ihr gutgeheißene Lösung bieten? Wenn ja, dann wird man rasch verhandeln. Will man es dem Leopold Museum ermöglichen, sich billig davonzustehlen? Wenn nein, dann wird man hart verhandeln. Will man, dass alles bleibt, wie es ist? Wenn ja, dann wird man in der von der Republik Österreich praktizierten Entweder-oder-Haltung verharren und jede Verhandlung von vornherein ablehnen.

Aus durchaus nachvollziehbaren Gründen gibt es Stimmen, die ausschließlich darauf setzen, die Restitutionsansprüche vor einem Gericht durchzusetzen. Deshalb wurde auch der Vergleich, der die Rückkehr des Bildnis Wally in das Leopold Museum ermöglichte, bedauert. Nun werde man niemals wissen, was »Recht« sei, denn dies hätte nur ein Gerichtsurteil feststellen können. Demgegenüber sei in Erinnerung gerufen, dass auch Gerichte irren können – und ein Vergleich hat dem herrschaftlichen Urteil der Justiz immerhin voraus, dass er mit Zustimmung beider Parteien geschlossen wird. Vor dem Hintergrund häufig nicht vollständig geklärter historischer Sachlage und angesichts des Umstands, dass sich heute in der Regel Personen gegenüberstehen, die keine eigene Wahrnehmung über den tatsächlichen Ablauf der Enteignungen vor 1945 und die anschließenden Abpressungspraktiken nach 1945 mehr haben können, scheinen solche Vergleiche durchaus angemessen.

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Die »Verhandlungen«, die in dem ersten Jahrzehnt nach der Befreiung mit den Naziopfern geführt wurden, waren oft nicht mehr als eine Fortsetzung nationalsozialistischen Unrechts. Die daraus erwachsenen »Vergleiche« waren fast immer ungerecht, in vielen Fällen sogar extrem ungerecht.

Aber die Zeiten haben sich geändert. Kein Anspruchsberechtigter muss sich heute unter Druck setzen lassen. Und es gibt gute Gründe, den noch lebenden Opfern und deren Nachkommen genug Autonomie und Selbstbewusstsein zuzutrauen, um derartige, sicher schwierige Verhandlungen in einer Weise zum Abschluss zu bringen, die es anschließend beiden Seiten ermöglicht, festzustellen: »Damit können wir leben.« Erst eine derartige, von selbstgewisser Souveränität und geschichtsbewusster Verhandlungsbereitschaft getragene Haltung lässt in den Opfern jenes Gefühl entstehen, das sie in diesem Land seit vielen Jahren vermissen müssen: das der Anerkennung.

 
Leser-Kommentare
  1. Sie schreiben: "Die »Verhandlungen«, die in dem ersten Jahrzehnt nach der Befreiung mit den Naziopfern geführt wurden, waren oft nicht mehr als eine Fortsetzung nationalsozialistischen Unrechts. Die daraus erwachsenen »Vergleiche« waren fast immer ungerecht, in vielen Fällen sogar extrem ungerecht."

    Ich unterstelle, dass Ihre Aussage, was das erste Jahrzehnt nach der Befreiung betrifft, zutreffend ist. Das erklärt aber nicht warum diese Forderungen nicht spätestens ab 1960 erhoben wurden, sondern erst jetzt 50 Jahre später.

    Sicherlich sind Sie mit mir einer Meinung, dass die Rechtmäßigkeit derartiger Forderungen, die ca. 75 Jahre nach dem tatsächlichen oder vermeintlichen Raub erhoben werden, nur noch schwer zu erbringen ist, weil die seinerzeit Beteiligten nicht mehr leben.

  2. http://www.lootedart.com/...
    Imho hat Österreich gerade in diesem Fall wohl kaum mies gehandelt und Leopold hat mit seinem Schiele - Fanatismus die Bildpreise in ungeahnte Höhen getrieben, von denen anno 1949 kein Mensch träumen konnte. Wieso gerade nach dem Krieg unter Oberhoheit der Besatzungsarmeen die jüdischen Opfer besonderts schlecht fuhren erschließt sich auch nicht so ohne weiteres. Auch nicht aus diesem Dokument.
    Ich empfehle Seite 17 zu lesen. Das "undisclosed settlement" scheint also auch der Richterin in New York und all den Erben "undisclosed" geblieben zu sein. Darüber kann man sich trefflich streiten.

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  • Quelle DIE ZEIT, 29.07.2010 Nr. 31
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  • Schlagworte Egon Schiele | Rechtslage | Wien | New York
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