Sterbehilfe Dem Schutz des Daseins verpflichtet
Die ärztliche Beihilfe zum Suizid ist keine menschliche Zuwendung. Dies zu verwechseln hätte dramatische Konsequenzen

Wenn Therapien am Lebensende versagen, kann es angebracht sein, eine Behandlung zu begrenzen oder zu beenden
Es gehört zu den problematischsten Formen der Argumentation in der Medizin, wenn von Einzelbeispielen auf das generelle Handeln geschlossen wird. So geschah es vergangene Woche in einem Beitrag von Michael de Ridder. Er berichtete von einem Patienten, der in schwerster, aussichtsloser Krankheit seinen Arzt bat, ihm dabei zu helfen, sein Leben zu beenden.
Der Autor stellte die Frage, ob unsere Gesellschaft mitfühlend genug sei, Menschen in einer solchen Situation diesen Wunsch zu erfüllen – eine rhetorische Frage, die er wie vermutet beantwortete: Es sei die Pflicht der Ärzteschaft, Beihilfe zum Suizid zu leisten. Eine Verweigerung leiste einer kommerzialisierten Sterbehilfe von »dilettierenden Nicht-Ärzten« Vorschub. Einwände von Palliativmedizinern, die andere, dem Töten des Patienten regelrecht diametrale Verhaltensweisen vorschlagen und einen assistierten Suizid als nicht erforderlich ansehen, ließ de Ridder nicht gelten.
Wer so scherenschnittartig argumentiert, dem fällt es nicht schwer, das Zulassen des Sterbens Schwerstkranker mit dem Beistand zum Sterbeverlangen gleichzusetzen.

Der promovierter Arzt und Philosoph lehrt seit 1999 an der Universität Bayreuth. Er leitet das Transplantationszentrum am Klinikum Augsburg. 2001 und 2005 wurde Nagel in den Nationalen Ethikrat berufen. Er ist seit 2001 Mitglied des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentags. Nagel war der evangelische Präsident des 2. Ökumenischen Kirchentags 2010 in München.
Die Schlussfolgerung de Ridders, dass nämlich jenseits der Palliativmedizin die Suizidbeihilfe zu einer »unverzichtbaren ärztlichen Aufgabe« werden kann, die mit Sanktionen zu belegen unangemessen sei, ist keine Konsequenz, die ich persönlich aus den vorgetragenen Argumenten ziehen würde. Und auch die beschwichtigende Feststellung, die Beihilfe zur Selbsttötung würde die Anerkennung der Palliativmedizin in einer Gesellschaft noch erhöhen, es handle sich ja bei einem solchen Vorgehen nicht um das Beenden eines menschlichen Lebens, sondern geradezu um die einzig verbliebene Möglichkeit, die »Integrität« einer schwerstkranken Persönlichkeit zu wahren, gibt Fragen auf: Wie steht es um unser Menschenbild? Welche Vorstellung haben wir vom Tod? Wie viel trauen wir jener zwischenmenschlichen Hilfestellung zu, die sich darauf beschränkt, alles Erdenkliche zu tun, Leiden zu mindern, die Sterben zulässt, aber nicht herbeiführt?
Wer diese Fragen beantworten will, muss zuallererst über die Bandbreite an palliativmedizinischen Versorgungsmöglichkeiten aufklären: Ein zentrales Ziel der Palliativmedizin ist der Versuch, Sterbende in eine Situation zu bringen, in der sie sich in Würde dem Tod nähern, sich auf ihn vorbereiten und ihn, wenn möglich, aktiv erleben können. Dabei darf nicht ausgeblendet werden, dass es furchtbare und für alle Beteiligten extrem belastende Krankheitsverläufe gibt. Auch darauf können Ärzte reagieren: bis hin zur sogenannten palliativen Sedierung, die es möglich macht, jede spürbare Wahrnehmung des Patienten auszuschalten, hat die Medizin heute ein umfangreiches Handlungsspektrum.
Diese Möglichkeiten haben medizinisch und juristisch mit Sterbehilfe oder assistiertem Suizid nichts zu tun, wie der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Palliativstiftung, Thomas Sitte, zu Recht wiederholt betont. Das machen auch die gerade veröffentlichten Leitlinien der European Association for Palliative Care für den Einsatz sedierender Maßnahmen noch einmal deutlich. Dass dabei gilt, Selbstbestimmung und Fürsorge sorgsam gegeneinander abzuwägen, hat nicht zuletzt der Nationale Ethikrat in seiner Stellungnahme im Jahr 2006 formuliert.
Zur ärztlichen Sterbebegleitung gehören: die körperliche Pflege, das Lindern von Hunger- und Durstgefühlen, das Abwenden von Übelkeit, Angst und Atemnot. Gleichzeitig geht es um menschliche Zuwendung, seelsorgerischen Beistand und die erklärte Bereitschaft, den Sterbenden und seine Angehörigen niemals allein zu lassen. Wenn Therapien am Lebensende versagen, kann es angebracht sein, eine Behandlung zu begrenzen oder zu beenden, um einen Patienten friedlich sterben zu lassen. All dies hat nichts mit Beihilfe zur Selbsttötung zu tun. Der assistierte Suizid zielt darauf ab, einem Lebenden ein todbringendes Mittel zu verschaffen, oder unterstützt ihn auf andere Weise bei der Durchführung einer eigenverantwortlichen Selbsttötung. Es handelt sich also nicht nur um etwas graduell anderes, sondern um etwas vollständig anderes: Es geht um die Übernahme der Verantwortung für den Tod eines Menschen.
Auch wenn der Anspruch auf Selbstbestimmung heute die Vorstellung moderner Lebensführung prägt: Selbstbestimmung ist bescheidener als die begriffsverwandte Autonomie. Selbstbestimmung denkt die Relativität des menschlichen Lebensstils mit: Ich bestimme selbst, was mir obliegt und was ich zu überblicken imstande bin. Allerdings bleibt das Individuum dabei stets auf die Solidarität der Gemeinschaft angewiesen. Ungeklärt bleibt daher, inwieweit sich der Anspruch auf Selbstbestimmung auch auf Entscheidungen zum selbst gewählten Ende des Lebens erstrecken kann und inwiefern andere Menschen, zum Beispiel Ärzte, eine entsprechende Verfügung umsetzen dürfen. Gerade an diesem Punkt setzen bioethische Kontroversen der Gegenwart an – sie lassen sich weder durch plausibel erscheinende Einzelfälle auflösen noch durch eine Neudefinition von Mitmenschlichkeit.
In unserer Gesellschaft hat das Leitbild der Selbstbestimmung nicht dazu geführt, dass der Einzelne alle Entscheidungen über das eigene Leben beliebig selbst fällen kann. Auch heute erkennen Menschen an, dass es moralische Pflichten gegen sich selbst gibt, die der Selbstbestimmung Grenzen setzen. Zu diesen Pflichten gehören die Ehrfurcht vor dem eigenen Leben und die Akzeptanz des Nichterklärbaren.
Ein Suizid bleibt ein Widerspruch zum Leben. Um dies zu verstehen, bedarf es keiner theologischen Kategorien. Jeder, der über Leben oder Tod entscheidet, fällt ein Urteil über Wert oder Unwert des eigenen oder fremden Lebens. Aufgrund der Irreversibilität dieser Entscheidung kommt eine solche Handlung einer endgültigen Absage an das Menschsein nahe.
Sicher: Niemand ist wirklich in der Lage, die Gründe zu erkennen und zu bewerten, die zu einer Selbsttötung führen. Insofern verbietet es sich, moralisch darüber zu richten oder gar einen Versuch strafrechtlich zu verfolgen. Aber davon abzuleiten, eine Selbsttötung könne zu einem Akt der Selbstbehauptung werden, entspricht nicht der Kapitulation vor einer übermächtigen Krankheit, sondern der Kapitulation vor der menschlichen Existenz.
Würden wir die Sterbehilfe tolerieren, wären die Auswirkungen auf das Leben evident. Sie werden schon daran erkennbar, dass mögliche Missbrauchsszenarien ignoriert und insofern intuitiv akzeptiert werden. Wenn sich Menschen nicht mehr darauf verlassen können, dass ärztliche Handlungen ausschließlich zum Schutz ihres Daseins durchgeführt werden, bricht die Vertrauensbasis zwischen Ärzteschaft und Gesellschaft – und wir verlieren ein wesentliches Fundament unseres Zusammenlebens. Die Folge wäre eine permanente Kontrolldiskussion: Wie kann man absolut sicher sein, dass der Suizidwunsch des Patienten nicht doch einer vorübergehenden seelischen Krise entspringt, die überwunden oder durch anderweitiges Handeln gelindert werden könnte? Wie können die jeweiligen Absichten des Patienten und des zum Suizid verhelfenden Arztes zweifelsfrei festgestellt werden?
Das Leben ist ein unverdientes, wunderbares Geschenk. Mit unserem Geburtstag dürfen wir es annehmen und müssen mit seinen natürlichen Gefährdungen umgehen lernen. Die moderne Medizin wird an der Endlichkeit unseres Daseins nichts ändern. Manchmal zu heilen, oft zu lindern und immer zu trösten – das ist keine resignierte Beschreibung ärztlicher Handlungsoptionen, sondern die Antwort auf die Herausforderungen eines selbstbestimmten Lebens, das um die eigenen menschlichen Grenzen weiß.
- Datum 30.07.2010 - 11:40 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 29.07.2010 Nr. 31
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Niemand ist davor gefeit, an einer schweren Krankheit mit absehbaren tödlichen Ende zu erkranken.
Wenn ich mir vorstelle, dass ich zu der Gruppe 'Mensch' gehöre, die ein erhöhtes Krebsrisiko tragen, wird mir schlecht bei diesem Beitrag.
Der Beitrag ist voller Passagen, welche man hier zitieren müsste.
Man hätte sich diese 2 (!) Seiten Text sparen bzw. auf eine halbe Seite kürzen können. Es steht nicht zur Diskussion, einen 'Freibrief' zu erteilen. Aber wenn der Patient schriftlich hinterlegt hat, dass er ab einem bestimmten Zeitpunkt nichtmehr leiden und leben will, so hat die Gesellschaft das zu respektieren.
Das Gefasel über "Selbstbestimmung bis zu einem gewissen Grad" ist doch nicht ihr ernst !
Es mag Patienten geben, Beispiel Komapatienten, wo man nicht klar differenzieren kann, sofern nicht vorher der Patient sich explizit zu dem Thema äusserte.
Aber habe ich, wie oben erwähnt, zu einem beliebigen Zeitpunkt klar ausgedrückt, dass ich nicht bis zum Tode leiden will, dann sollte mir die Option offen stehen meinem Leid ein Ende zu bereiten. Ist abzusehen, dass diese Krankheit tödlich Endet, nützt es mir wenig schmerzfrei evtl Monatelang in Krankenhausbett dahin zu vetetieren und zu warten.
Das ist kein Lebenswertes Leben, also erzählt mir nichts von Bedenken.
Es ist falsch, nur die Ärzte als mögliche Sterbehelfer anzusehen, es sollte dem Patienten ebenso möglich sein.
Es ist >mein< Leben.
Mich interessiert weder Gott noch die Moral der Gesellschaft.
....dass man sich so über den Willen Anderer erhebt. Warum, wenn jemand sterben will, darf er kein Gift kaufen? Warum soll es besser sein: "Auch darauf können Ärzte reagieren: bis hin zur sogenannten palliativen Sedierung, die es möglich macht, jede spürbare Wahrnehmung des Patienten auszuschalten, hat die Medizin heute ein umfangreiches Handlungsspektrum." Bisher konnte mir keiner erklären, wieso man sich faktisch nicht töten darf, wenn man nur noch Schmerzen erwarten kann. Warum darf sich der Staat da einmischen?
....dass man sich so über den Willen Anderer erhebt. Warum, wenn jemand sterben will, darf er kein Gift kaufen? Warum soll es besser sein: "Auch darauf können Ärzte reagieren: bis hin zur sogenannten palliativen Sedierung, die es möglich macht, jede spürbare Wahrnehmung des Patienten auszuschalten, hat die Medizin heute ein umfangreiches Handlungsspektrum." Bisher konnte mir keiner erklären, wieso man sich faktisch nicht töten darf, wenn man nur noch Schmerzen erwarten kann. Warum darf sich der Staat da einmischen?
Ich habe von einem "Mann des Glaubens" keine andere Argumentation erwartet.
Wie der Verfasser des ersten Kommentars bereits schrieb, zwei überflüssige und unbarmherzige Seiten.
Herr Nagel argumentiert:
"Auch heute erkennen Menschen an, dass es moralische Pflichten gegen sich selbst gibt, die der Selbstbestimmung Grenzen setzen. Zu diesen Pflichten gehören die Ehrfurcht vor dem eigenen Leben"
Wissen Sie, woran mich diese Argumentationsweise erinnert? Es ist nicht allzu lange her, da argumentierten in Deutschland konservative Männer gerne mit der "Würde der Frau". Klingt doch gut, könnte man meinen: Er will etwas für die Würde der Frau durch ihre Besserstellung, ihre Befreiung tun. Weit gefehlt! Bei Frauenrechtlerinnen sollten die Alarmglocken klingen, wenn ein konservativer Mann so anhub. Denn es folgte: "Wir Deutschnationalen wollen der deutschen Frau ihre Würde wieder geben, die in ihrer Mutterschaft besteht, indem wir sie aus ihrer Berufsarbeit befreien, die der Würde der Frau widerspricht. Zu ihrer Würde gehört die Ehrfurcht vor ihrer eigenen Bestimmung". Diese Argumentation mit der "Würde der Frau" diente nicht der weiblichen Selbstbestimmung und Befreiung, sondern war ein Anschlag darauf. Ebenso sollten die Alarmglocken klingen, wenn ein bevormundender Arzt wie Eckhard Nagel von der Ehrfurcht vor dem eigenen Leben spricht.
Ich hoffe, wir haben seit 68 gelernt: Unsere eigene Würde und die Ehrfurcht, die wir uns selbst schulden, lassen wir nicht nicht von kerikalen und bevormundenden Männern definieren. Wir definieren sie selbst!
"Auch heute erkennen Menschen an, dass es moralische Pflichten gegen sich selbst gibt, die der Selbstbestimmung Grenzen setzen. Zu diesen Pflichten gehören die Ehrfurcht vor dem eigenen Leben und die Akzeptanz des Nichterklärbaren."
Was Hilfe ist oder nicht, bestimmt der Hilfebedürftige und nicht der Helfer. Aufgezwungene Hilfe, die sich aus der Festsetzung moralischer Normen bestimmt, denen sich der Hilfebedürftige zu fügen hat, ist Altruismus in seiner schlimmsten Form - Motto: Ich weiß, was wirklich gut für Dich ist, und wenn Du Dir so nicht helfen lässt, bist Du ein schlechter Mensch.
Der Gewissenskonflikt eines Arztes als Sterbehelfer steht für mich außer Frage; die Verweigerung der Sterbehilfe ist für mich auch nicht unmoralisch. Gleichwohl hat sich der Sterbehelfer genauso mit dem Empfinden des Sterbewilligen auseinanderzusetzen, wie sich der Sterbewillige dem inneren Konflikt des Arztes stellen muss.
Sich der Diskussion um zwei völlig berechtigte (vermutlich auch unvereinbare) Standpunkte dadurch zu entziehen, dass man den Standpunkt des Hilfebedürftigen für unmoralisch erklärt (und dem Sterbewilligen zusätzlich zu seinem physisch begründeten psychischen Leiden auch noch ein schlechtes Gewissen implementiert) ist einfach nur feige.
Den Sterbewilligen auch noch in die Nähe von NS-Gedankengut zu bringen ("Wert oder Unwert des (...) Lebens") ist, Verzeihung, dämlich.
...zu leben hat, sondern wie er zu leben hat. Solange er das Leben noch als erfüllend ansieht (auch im Wissen um die absehbare Endlichkeit), lebt er es auch noch - kann er nur noch dahinvegetieren, ohne sich bewegen zu können, im Bewusstsein, in allem abhängig zu sein, also sich als menschenunwürdig lebend zu empfinden, dann befindet er sich in der Situation, in der sich die Frage nach einem vorzeitigen Ableben stellt.
Die Kernfrage dieses Themas ist und bleibt die Selbstbestimmung. Sie wird im Plädoyer des Autors zwar angerissen, doch offenbar nicht ernstgenommen und offen infrage gestellt.
Ich hingegen frage: Wenn ein Mensch nicht das Recht hat, selbst zu bestimmen, ob er sein Leben fortsetzen oder beenden möchte - das gilt im Übrigen nicht nur für schwer kranke oder dem Tode nahe Personen -, wie soll er dann ein selbstbestimmtes Leben führen können? Die Frage, inwiefern ein Leben "lebenswert" ist, muss dabei nicht beantwortet werden. Diese stellt sich erst, wenn über das Leben eines Dritten entschieden werden soll, ohne dass dieser eine eindeutige Absichtserklärung gegeben hat.
Das Ganze ist natürlich auch eine Frage der Freiheit: Darf jeder tun, was er möchte, solange er die Freiheitsrechte anderer nicht einschränkt - oder muss er tun, was andere für sein Leben für richtig halten? Frei nach dem Motto: Wir wissen schon, was für Dich das Beste ist!
Natürlich muss darauf geachtet werden, dass ein eindeutiger Wille der betroffenen Person vorliegt und auch weiterhin müssen potenzielle Missbrauchsfälle betrachtet werden. Aber wie der Autor es schon so schön sagt: "Das Leben ist ein unverdientes, wunderbares Geschenk." - Fragt sich nur an wen? An den Einzelnen oder an das Kollektiv? Ich meine Ersteres.
Herr Nagel argumentiert:
"Ein Suizid bleibt ein Widerspruch zum Leben. ... Jeder, der über Leben oder Tod entscheidet, fällt ein Urteil über Wert oder Unwert des eigenen oder fremden Lebens. Aufgrund der Irreversibilität dieser Entscheidung kommt eine solche Handlung einer endgültigen Absage an das Menschsein nahe."
Auch das erinnert mich an den moralischen Imperativ in einem autoritären Zeitabschnitt unserer Geschichte: "Die deutsche Frau raucht nicht!"
Eine deutsche Frau, die raucht, setzt ja nicht nur ihre eigene Würde herab, sondern die aller deutscher Frauen! Ein Angriff auf Ansehen und Würde der deutschen Frau überhaupt! Sah zum Beispiel ein britischer Journalist, der die Olympischen Spiele 1936 besuchte, in Berlin eine rauchende Deutsche, musste er ja denken: Viele deutsche Frauen sind so und rauchen! Diese eine Frau beschmutzt die Ehre aller deutschen Frauen.
Und ein Angehöriger der Spezies homo sapiens, der sein eigenes Leben nicht mehr als lebenswert empfindet und auslöscht, fällt damit ein Unwerturteil nicht nur über sein eigenes, sondern über alle Leben der Spezies homo sapiens. Denn ein menschliches Leben als lebensunwert zu behandeln, sei es ein eigenes oder fremdes, beleidigt das gesamte Menschengeschlecht, weil diese Handlung aussagt: Ein Menschenleben kann unter bestimmten Umständen lebensunwert werden. Das ist Majetätsbeleidigung an der Krone der Schöpfung, der Herrenrasse Mensch!
Mehr ist das leider nicht...da hat sich jemand recht einseitig mit dem Thema befasst oder war nicht in der lage seine Bewußtseinsgrenzen kurzfristig zu erweitern.
Bitte kritisieren Sie konstruktiv. Die Redaktion/is
Mehr ist das leider nicht...da hat sich jemand recht einseitig mit dem Thema befasst oder war nicht in der lage seine Bewußtseinsgrenzen kurzfristig zu erweitern.
Bitte kritisieren Sie konstruktiv. Die Redaktion/is
Nach dem PRO nun ein KONTRA. Der Ansatz des Kontra hier ist - weil nachgeordnet - durchaus korrekt: Aus einem Einzelfall sollte man keine allgemeine Regel formulieren. Aber danach folgt (fast) das selbe Problem, weil das KONTRA aus dieser Ablehnung einer argumentativen Konstruktion eine generelle Ablehnung von Sterbehilfe im Allgemeinen machen will. Würde der Autor dabei nicht noch engstirniger auf seine wenigen Argumente pochen, so könnte man beide Texte als Umrahmung des Problems einschließlich der gegensätzlichen Meinungen ansehen. Aber Nagel übertreibt es zu sehr; so sehr, dass ich an einigen Stellen das Gefühl habe, er redet überhaupt nicht mehr über das Thema.
Am Rande bemerkt: Dass er den Nationalen Ethikrat anführt, besagt wenig. Der ist seit einigen Jahren fest in der Hand einiger weniger Extremisten, bis hin zu dem einen akademischen Mitglied, dass mir vor Jahren schrieb, Ethik interessiere ihm nur insofern, wie Diskussionen und Einrichtungen dazu dienen, seine eigenen moralischen Vorstellungen durchzusetzen.
Ein großer Teil von Nagels Text stützt sich auf einen Konflikt, der sich aus dem Patientenwunsch und den ärztlichen Aufgaben ergeben könnte. Dem kann ich - wieder einmal - nur meinen Vorschlag entgegen halten, den ich in den Kommentaren zum anderen Text erneut anführte. Seltsamerweise kommt von einer potenziellen Gegenseite keine überarbeitete Version ihrer Argumente.
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