Sterbehilfe Dem Schutz des Daseins verpflichtet
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Ein Suizid bleibt ein Widerspruch zum Leben

Auch wenn der Anspruch auf Selbstbestimmung heute die Vorstellung moderner Lebensführung prägt: Selbstbestimmung ist bescheidener als die begriffsverwandte Autonomie. Selbstbestimmung denkt die Relativität des menschlichen Lebensstils mit: Ich bestimme selbst, was mir obliegt und was ich zu überblicken imstande bin. Allerdings bleibt das Individuum dabei stets auf die Solidarität der Gemeinschaft angewiesen. Ungeklärt bleibt daher, inwieweit sich der Anspruch auf Selbstbestimmung auch auf Entscheidungen zum selbst gewählten Ende des Lebens erstrecken kann und inwiefern andere Menschen, zum Beispiel Ärzte, eine entsprechende Verfügung umsetzen dürfen. Gerade an diesem Punkt setzen bioethische Kontroversen der Gegenwart an – sie lassen sich weder durch plausibel erscheinende Einzelfälle auflösen noch durch eine Neudefinition von Mitmenschlichkeit.

In unserer Gesellschaft hat das Leitbild der Selbstbestimmung nicht dazu geführt, dass der Einzelne alle Entscheidungen über das eigene Leben beliebig selbst fällen kann. Auch heute erkennen Menschen an, dass es moralische Pflichten gegen sich selbst gibt, die der Selbstbestimmung Grenzen setzen. Zu diesen Pflichten gehören die Ehrfurcht vor dem eigenen Leben und die Akzeptanz des Nichterklärbaren.

Ein Suizid bleibt ein Widerspruch zum Leben. Um dies zu verstehen, bedarf es keiner theologischen Kategorien. Jeder, der über Leben oder Tod entscheidet, fällt ein Urteil über Wert oder Unwert des eigenen oder fremden Lebens. Aufgrund der Irreversibilität dieser Entscheidung kommt eine solche Handlung einer endgültigen Absage an das Menschsein nahe.

Sicher: Niemand ist wirklich in der Lage, die Gründe zu erkennen und zu bewerten, die zu einer Selbsttötung führen. Insofern verbietet es sich, moralisch darüber zu richten oder gar einen Versuch strafrechtlich zu verfolgen. Aber davon abzuleiten, eine Selbsttötung könne zu einem Akt der Selbstbehauptung werden, entspricht nicht der Kapitulation vor einer übermächtigen Krankheit, sondern der Kapitulation vor der menschlichen Existenz.

Würden wir die Sterbehilfe tolerieren, wären die Auswirkungen auf das Leben evident. Sie werden schon daran erkennbar, dass mögliche Missbrauchsszenarien ignoriert und insofern intuitiv akzeptiert werden. Wenn sich Menschen nicht mehr darauf verlassen können, dass ärztliche Handlungen ausschließlich zum Schutz ihres Daseins durchgeführt werden, bricht die Vertrauensbasis zwischen Ärzteschaft und Gesellschaft – und wir verlieren ein wesentliches Fundament unseres Zusammenlebens. Die Folge wäre eine permanente Kontrolldiskussion: Wie kann man absolut sicher sein, dass der Suizidwunsch des Patienten nicht doch einer vorübergehenden seelischen Krise entspringt, die überwunden oder durch anderweitiges Handeln gelindert werden könnte? Wie können die jeweiligen Absichten des Patienten und des zum Suizid verhelfenden Arztes zweifelsfrei festgestellt werden?

Das Leben ist ein unverdientes, wunderbares Geschenk. Mit unserem Geburtstag dürfen wir es annehmen und müssen mit seinen natürlichen Gefährdungen umgehen lernen. Die moderne Medizin wird an der Endlichkeit unseres Daseins nichts ändern. Manchmal zu heilen, oft zu lindern und immer zu trösten – das ist keine resignierte Beschreibung ärztlicher Handlungsoptionen, sondern die Antwort auf die Herausforderungen eines selbstbestimmten Lebens, das um die eigenen menschlichen Grenzen weiß.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich habe von einem "Mann des Glaubens" keine andere Argumentation erwartet.
    Wie der Verfasser des ersten Kommentars bereits schrieb, zwei überflüssige und unbarmherzige Seiten.

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  2. Herr Nagel argumentiert:

    "Auch heute erkennen Menschen an, dass es moralische Pflichten gegen sich selbst gibt, die der Selbstbestimmung Grenzen setzen. Zu diesen Pflichten gehören die Ehrfurcht vor dem eigenen Leben"

    Wissen Sie, woran mich diese Argumentationsweise erinnert? Es ist nicht allzu lange her, da argumentierten in Deutschland konservative Männer gerne mit der "Würde der Frau". Klingt doch gut, könnte man meinen: Er will etwas für die Würde der Frau durch ihre Besserstellung, ihre Befreiung tun. Weit gefehlt! Bei Frauenrechtlerinnen sollten die Alarmglocken klingen, wenn ein konservativer Mann so anhub. Denn es folgte: "Wir Deutschnationalen wollen der deutschen Frau ihre Würde wieder geben, die in ihrer Mutterschaft besteht, indem wir sie aus ihrer Berufsarbeit befreien, die der Würde der Frau widerspricht. Zu ihrer Würde gehört die Ehrfurcht vor ihrer eigenen Bestimmung". Diese Argumentation mit der "Würde der Frau" diente nicht der weiblichen Selbstbestimmung und Befreiung, sondern war ein Anschlag darauf. Ebenso sollten die Alarmglocken klingen, wenn ein bevormundender Arzt wie Eckhard Nagel von der Ehrfurcht vor dem eigenen Leben spricht.

    Ich hoffe, wir haben seit 68 gelernt: Unsere eigene Würde und die Ehrfurcht, die wir uns selbst schulden, lassen wir nicht nicht von kerikalen und bevormundenden Männern definieren. Wir definieren sie selbst!

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  3. "Auch heute erkennen Menschen an, dass es moralische Pflichten gegen sich selbst gibt, die der Selbstbestimmung Grenzen setzen. Zu diesen Pflichten gehören die Ehrfurcht vor dem eigenen Leben und die Akzeptanz des Nichterklärbaren."

    Was Hilfe ist oder nicht, bestimmt der Hilfebedürftige und nicht der Helfer. Aufgezwungene Hilfe, die sich aus der Festsetzung moralischer Normen bestimmt, denen sich der Hilfebedürftige zu fügen hat, ist Altruismus in seiner schlimmsten Form - Motto: Ich weiß, was wirklich gut für Dich ist, und wenn Du Dir so nicht helfen lässt, bist Du ein schlechter Mensch.

    Der Gewissenskonflikt eines Arztes als Sterbehelfer steht für mich außer Frage; die Verweigerung der Sterbehilfe ist für mich auch nicht unmoralisch. Gleichwohl hat sich der Sterbehelfer genauso mit dem Empfinden des Sterbewilligen auseinanderzusetzen, wie sich der Sterbewillige dem inneren Konflikt des Arztes stellen muss.

    Sich der Diskussion um zwei völlig berechtigte (vermutlich auch unvereinbare) Standpunkte dadurch zu entziehen, dass man den Standpunkt des Hilfebedürftigen für unmoralisch erklärt (und dem Sterbewilligen zusätzlich zu seinem physisch begründeten psychischen Leiden auch noch ein schlechtes Gewissen implementiert) ist einfach nur feige.

    Den Sterbewilligen auch noch in die Nähe von NS-Gedankengut zu bringen ("Wert oder Unwert des (...) Lebens") ist, Verzeihung, dämlich.

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  4. ...zu leben hat, sondern wie er zu leben hat. Solange er das Leben noch als erfüllend ansieht (auch im Wissen um die absehbare Endlichkeit), lebt er es auch noch - kann er nur noch dahinvegetieren, ohne sich bewegen zu können, im Bewusstsein, in allem abhängig zu sein, also sich als menschenunwürdig lebend zu empfinden, dann befindet er sich in der Situation, in der sich die Frage nach einem vorzeitigen Ableben stellt.

    Antwort auf
  5. Herr Nagel argumentiert:

    "Ein Suizid bleibt ein Widerspruch zum Leben. ... Jeder, der über Leben oder Tod entscheidet, fällt ein Urteil über Wert oder Unwert des eigenen oder fremden Lebens. Aufgrund der Irreversibilität dieser Entscheidung kommt eine solche Handlung einer endgültigen Absage an das Menschsein nahe."

    Auch das erinnert mich an den moralischen Imperativ in einem autoritären Zeitabschnitt unserer Geschichte: "Die deutsche Frau raucht nicht!"

    Eine deutsche Frau, die raucht, setzt ja nicht nur ihre eigene Würde herab, sondern die aller deutscher Frauen! Ein Angriff auf Ansehen und Würde der deutschen Frau überhaupt! Sah zum Beispiel ein britischer Journalist, der die Olympischen Spiele 1936 besuchte, in Berlin eine rauchende Deutsche, musste er ja denken: Viele deutsche Frauen sind so und rauchen! Diese eine Frau beschmutzt die Ehre aller deutschen Frauen.

    Und ein Angehöriger der Spezies homo sapiens, der sein eigenes Leben nicht mehr als lebenswert empfindet und auslöscht, fällt damit ein Unwerturteil nicht nur über sein eigenes, sondern über alle Leben der Spezies homo sapiens. Denn ein menschliches Leben als lebensunwert zu behandeln, sei es ein eigenes oder fremdes, beleidigt das gesamte Menschengeschlecht, weil diese Handlung aussagt: Ein Menschenleben kann unter bestimmten Umständen lebensunwert werden. Das ist Majetätsbeleidigung an der Krone der Schöpfung, der Herrenrasse Mensch!

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    • Hickey
    • 30.07.2010 um 15:40 Uhr

    Mehr ist das leider nicht...da hat sich jemand recht einseitig mit dem Thema befasst oder war nicht in der lage seine Bewußtseinsgrenzen kurzfristig zu erweitern.

    Bitte kritisieren Sie konstruktiv. Die Redaktion/is

    • Hickey
    • 30.07.2010 um 15:40 Uhr

    Mehr ist das leider nicht...da hat sich jemand recht einseitig mit dem Thema befasst oder war nicht in der lage seine Bewußtseinsgrenzen kurzfristig zu erweitern.

    Bitte kritisieren Sie konstruktiv. Die Redaktion/is

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  • Quelle DIE ZEIT, 29.07.2010 Nr. 31
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  • Schlagworte Sterbehilfe | Medizin | Ethik
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