Steuerhinterzieher Kein Privileg für Kapitalverbrecher!

Der Staat sollte Steuerhinterzieher künftig nicht mehr besser behandeln als andere Kriminelle.

Auf den ersten Blick ist es ein großer Erfolg für den Steuerstaat. Seit jenem denkwürdigen Tag im Februar 2008, als die Fahnder die Kölner Villa des damaligen Post-Vorstandschefs Klaus Zumwinkel durchsuchten, haben mehr als 30.000 Bürger ihre in den vergangenen Jahren begangenen Steuerhinterziehungen eingestanden . Die Nachzahlungen könnten sich auf mehr als zwei Milliarden Euro summieren, wird geschätzt. Auch in den kommenden Jahren wird der Fiskus mehr Geld aus Kapitaleinkünften einnehmen, denn diese bislang verborgenen Vermögen sind nun den Finanzämtern bekannt und ihre Erträge unterliegen künftig Jahr für Jahr der Steuer.

Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik haben Steuerzahler in einem solchen Umfang von der Möglichkeit einer Selbstanzeige nach Paragraf 371 der Abgabenordnung Gebrauch gemacht. Es ist schon fast eine Massenbewegung. Und ausgerechnet jetzt wirbt die SPD dafür, diese Bestimmung zu streichen. Zu Recht?

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Den Sozialdemokraten ist es mittlerweile ein Dorn im Auge, dass geständige Steuerhinterzieher ohne jede Strafe davonkommen. Als sie noch regierten, haben sie sich daran nicht gestört. Im Gegenteil: Zu Zeiten des Bundesfinanzministers Hans Eichel beschlossen sie sogar eine Amnestie für Steuerkriminelle, die 2004 sowie im ersten Vierteljahr 2005 galt und neben der Straffreiheit auch besonders günstige Nachzahltarife bot.

Das war eine falsche Politik und wohl auch verfassungswidrig. Heute ist es richtig, die Möglichkeit der Selbstamnestierung zu streichen.

Bislang funktioniert die Selbstanzeige so: Der Steuerhinterzieher teilt dem Finanzamt die in seinen früheren Erklärungen verschwiegenen Einkünfte mit und zahlt die Steuern zügig nach. Obendrauf kommen Zinsen für die Verspätung. Damit ist der Schaden komplett wiedergutgemacht. Der Steuerhinterzieher hat dann einen Anspruch auf Straffreiheit. Er wird dem ehrlichen und pünktlichen Steuerzahler gleichgestellt. Das ist offenkundig ungerecht, aber für beide Seiten praktisch.

Dass der Staat geständigen Steuerhinterziehern Straffreiheit zusichert, wird meist mit finanziellen, mit fiskalischen Erwägungen begründet. Man glaubt, auf diese Weise sonst unentdeckte Steuerquellen erschließen zu können. Für den Fiskus bringt die Selbstanzeige weitere Vorteile. Sie erleichtert den Beamten das Besteuern erheblich und trägt dazu bei, dass schnell und unkompliziert zusätzliche Einnahmen in die Staatskassen fließen.

Die wenigen deutschen Steuerfahnder wären gegenwärtig kaum in der Lage, in kurzer Zeit den Tausenden Kunden ausländischer Banken hinterherzuspüren, deren Daten sie auf angekauften CDs gefunden haben. Ohne die Mithilfe der Steuerhinterzieher würde es ihnen schwerfallen oder gar unmöglich sein, das genaue Ausmaß der Hinterziehung festzustellen. Sie brauchen die Kooperation der Kriminellen. Wenn die sich strafbefreiend anzeigen, haben sie eine Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht. Als Angeklagte dürften sie dagegen schweigen.

Gleichwohl ist die Welle der Selbstanzeigen ein Argument gegen dieses Rechtsinstrument. Da werden auf einmal in riesigem Umfang Vermögen legalisiert, die in den vergangenen Jahren versteckt wurden und trotz Amnestie und Selbstanzeigemöglichkeit lange versteckt blieben.

Dass die Steuerkriminellen es sich nun anders überlegt haben, dafür ist nicht etwa Reue oder Einsicht das Motiv, sondern Angst. Nachdem die Behörden eine Reihe von Datenträgern angekauft haben, müssen die Hinterzieher damit rechnen, entdeckt zu werden. Sie zeigen sich an, weil ihnen das Risiko zu groß geworden ist. In der Vergangenheit war das Risiko für sie auch deshalb gering, weil es den Notausgang Selbstanzeige gab.

Wenn der Gesetzgeber die strafbefreiende Selbstanzeige jetzt abschaffte , signalisierte er damit, dass er Steuerkriminelle gegenüber Dieben und Betrügern nicht länger privilegiert. Das wäre ein rechtspolitischer Fortschritt.

Müssten Staatsanwälte und Richter dann mit aller Härte gegen sonst unbescholtene Steuerhinterzieher vorgehen? Nein. Sie könnten Milde walten lassen, wo diese angebracht ist: Wenn Steuerkriminelle reuig sind. Wenn sie sich selbst anzeigen. Wenn sie bei der Aufklärung helfen und Unterlagen besorgen. Und wenn sie das Unrecht schnell wiedergutmachen. Aber einen gesetzlichen Anspruch auf Straffreiheit sollten sie nicht länger haben.

Es ist falsch, dass Steuerkriminelle straffrei bleiben, wenn sie sich selbst anzeigen. Tätige Reue aber sollte belohnt werden

Diesen Artikel finden Sie als Audiodatei im Premiumbereich unterwww.zeit.de/audio

 
Leser-Kommentare
    • Askay
    • 31.07.2010 um 17:42 Uhr

    Der Staat sollte zunächst mal seine ganzen im Schwarzbuch aufgeführten Verschwender einer gerechten Strafe zuführen und ein Steuersystem einführen, das einfach und gerecht den Steuerzahler z.B. mit max. 10% Flattax belastet, wie es andere Europäische Länder auch tun. Das Verbrechen ist, die Ausweichreaktion des Bürgers so zu kriminalisieren. Man darf nicht vergessen, dass der Staat die Regeln einseitig definiert, wie man jetzt wieder am Verfassungsgerichtsurteil sieht und man kann ganz schnell einfach durch Fehler - auch vom Steuerberater zum so genannten Hinterzieher werden - selbst dann wenn man objektiv gute Gründe für die Fallbeurteilung hat, aber der Staat es einfach einseitig anders sieht.

    Das ist eine Frechheit so über Bankleute zu sprechen.

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Vergleiche. Die Redaktion/cs

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    • peku28
    • 31.07.2010 um 18:18 Uhr

    wenn diese lame Regierung endlich mal ein gerechte Steursystem in Gange bringen könnte, dann wäre auch so mancher bereit eine ordentliche Steuererklärung zu machen.
    Aber solange Großkonzerne aus, von Steuergeldern unterstützt werden und nur der wirklich kleine Mann Steuern hierzlande zahlen MUß......................

    Solange wird es welche geben die das nicht einsehen.
    Und das weiß auch Frau Merkel und Genossen...............

    ...wie in anderen Diskussionen immer wieder abfällig über Menschen gesprochen wird, die mit HartzIV leben müssen. [...]

    Bitte kennzeichnen Sie Zitate, damit Ihre Replik für die Redaktion klar erkennbar ist, und keine Missverständnisse entstehen. Die Redaktion/is

    • kael
    • 01.08.2010 um 18:20 Uhr

    Ist ihr Beitrag nun als Satire zu verstehen oder stehen Sie tatsächlich dahinter?

    Sie schreiben u. a.: "Das Verbrechen ist, die Ausweichreaktion des Bürgers so zu kriminalisieren."

    "Ausweichreaktion"? Ist das die vornehme Variante von steuerlicher "Notwehr" armer begüterter Zeitgenossen, die ihr mühsam erarbeitetes oder ererbtes Geld ins Exil tranferieren müssen? Und genau diese Vorzeigebürger werden Ihrer Meinung nach "kriminalisiert"?

    Nein, Ihr Beitrag kann nur Satire sein.

    • peku28
    • 31.07.2010 um 18:18 Uhr

    wenn diese lame Regierung endlich mal ein gerechte Steursystem in Gange bringen könnte, dann wäre auch so mancher bereit eine ordentliche Steuererklärung zu machen.
    Aber solange Großkonzerne aus, von Steuergeldern unterstützt werden und nur der wirklich kleine Mann Steuern hierzlande zahlen MUß......................

    Solange wird es welche geben die das nicht einsehen.
    Und das weiß auch Frau Merkel und Genossen...............

    ...wie in anderen Diskussionen immer wieder abfällig über Menschen gesprochen wird, die mit HartzIV leben müssen. [...]

    Bitte kennzeichnen Sie Zitate, damit Ihre Replik für die Redaktion klar erkennbar ist, und keine Missverständnisse entstehen. Die Redaktion/is

    • kael
    • 01.08.2010 um 18:20 Uhr

    Ist ihr Beitrag nun als Satire zu verstehen oder stehen Sie tatsächlich dahinter?

    Sie schreiben u. a.: "Das Verbrechen ist, die Ausweichreaktion des Bürgers so zu kriminalisieren."

    "Ausweichreaktion"? Ist das die vornehme Variante von steuerlicher "Notwehr" armer begüterter Zeitgenossen, die ihr mühsam erarbeitetes oder ererbtes Geld ins Exil tranferieren müssen? Und genau diese Vorzeigebürger werden Ihrer Meinung nach "kriminalisiert"?

    Nein, Ihr Beitrag kann nur Satire sein.

  1. In welchen europäischen Ländern wird der Steuerzahler nur mit 10% besteuert?
    Was haben die braunen Horden mit den Machenschaften von heutigen reichen Steuerhinterziehern zu tun?

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    • Askay
    • 31.07.2010 um 18:51 Uhr

    Bulgarien 10% Flat

    • kael
    • 01.08.2010 um 18:34 Uhr

    Sie fragen Nr. 2 zu Recht:

    "In welchen europäischen Ländern wird der Steuerzahler nur mit 10% besteuert?
    Was haben die braunen Horden mit den Machenschaften von heutigen reichen Steuerhinterziehern zu tun?"

    Bin mal gespannt, ob eine Antwort kommt. Allerdings habe ich dem Autor gegenüber schon den Verdacht geäußert, dass sein Beitrag als Satire gedacht ist.

    • Askay
    • 31.07.2010 um 18:51 Uhr

    Bulgarien 10% Flat

    • kael
    • 01.08.2010 um 18:34 Uhr

    Sie fragen Nr. 2 zu Recht:

    "In welchen europäischen Ländern wird der Steuerzahler nur mit 10% besteuert?
    Was haben die braunen Horden mit den Machenschaften von heutigen reichen Steuerhinterziehern zu tun?"

    Bin mal gespannt, ob eine Antwort kommt. Allerdings habe ich dem Autor gegenüber schon den Verdacht geäußert, dass sein Beitrag als Satire gedacht ist.

    • peku28
    • 31.07.2010 um 18:18 Uhr

    wenn diese lame Regierung endlich mal ein gerechte Steursystem in Gange bringen könnte, dann wäre auch so mancher bereit eine ordentliche Steuererklärung zu machen.
    Aber solange Großkonzerne aus, von Steuergeldern unterstützt werden und nur der wirklich kleine Mann Steuern hierzlande zahlen MUß......................

    Solange wird es welche geben die das nicht einsehen.
    Und das weiß auch Frau Merkel und Genossen...............

    Antwort auf "Blödsinn hoch 3"
    • Askay
    • 31.07.2010 um 18:51 Uhr

    Bulgarien 10% Flat

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    Wer keine Lust hat Steuern zu zahlen, dem steht es doch jederzeit frei nach Bulgarien umzuziehen. Dann muss er aber auch ständig ein Bündel Bargeld bereithalten, um die Willkür der Justiz Herr zu werden oder einen Sicherheitsdienst engagieren um halbwegs sicher zu sein.

    Man sollte sich einfach mal klar machen, dass die Steuern nötig sind, um ein funktionierendes Gemeinwesen aufrecht zu erhalten. Wer das nicht möchte oder nicht für nötig hält, muss sich an rote und grüne Zonen gewöhnen, die er besser nicht überschreitet.

    Die Steuern in Deutschland sind absolut fair und günstiger als so manches Nachbarland. Wer sie nicht zahlen möchte darf gerne auswandern. Wer aber hier gutes Geld verdient, steht in der Pflicht sich am Solidarsystem zu beteiligen.

    Hier geht es nicht um Almosen, die man gnädigerweise mal gibt wenn einem danach ist. Die Regeln sind klar und in einer globalisierten Welt steht es jedem (mit dicken Geldbeutel) offen sich ein land seiner Wahl auszusuchen.

    Wer keine Lust hat Steuern zu zahlen, dem steht es doch jederzeit frei nach Bulgarien umzuziehen. Dann muss er aber auch ständig ein Bündel Bargeld bereithalten, um die Willkür der Justiz Herr zu werden oder einen Sicherheitsdienst engagieren um halbwegs sicher zu sein.

    Man sollte sich einfach mal klar machen, dass die Steuern nötig sind, um ein funktionierendes Gemeinwesen aufrecht zu erhalten. Wer das nicht möchte oder nicht für nötig hält, muss sich an rote und grüne Zonen gewöhnen, die er besser nicht überschreitet.

    Die Steuern in Deutschland sind absolut fair und günstiger als so manches Nachbarland. Wer sie nicht zahlen möchte darf gerne auswandern. Wer aber hier gutes Geld verdient, steht in der Pflicht sich am Solidarsystem zu beteiligen.

    Hier geht es nicht um Almosen, die man gnädigerweise mal gibt wenn einem danach ist. Die Regeln sind klar und in einer globalisierten Welt steht es jedem (mit dicken Geldbeutel) offen sich ein land seiner Wahl auszusuchen.

  2. nur, diese hat viele Erscheinungsbilder, keineswegs nur den Herrn Zumwinkel, aber viel Unrat, der von amtswegen unter den Teppich gekhrt wird.
    Während beim Einen AO § 30, siehe Zumwinkel, bedeutungslos ist, der Mann wird an die öffentlichkeit gezerrt, dem Volk als Gabe geopfert, bleiben Tausende andere unbemerkt unter, na klar, AO § 30.
    Die Fehlgriffe der Finanzverwaltung sind erklecklich und fatal zugleich, denn sie lassen auch jenen beschädigt, der sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, wo Versäumnisse der Behörde den Verdacht entstehen ließen, was für die Behörde folgenlos ist und bleibt.
    Steuerhinterziehung und Neid, Denunziantentum und Mißgunst sind Elemente, die das deutsche Steuerrecht und die hier tätigen Beamten charakterisieren und diese Beamten sind es auch, die, um Steuerhinterziehung zu beweisen, sie sich erst ausdenken, Dokumentendiebstahl eingeschlossen.
    Natürlich, nicht alle Beamten sind so gestrickt, aber wehe man gerät an eine solche Gemeinschaft.
    Aus diesem Grunde sollte der gewollte Mißgriff ebenso radikal der Strafverfolgung zugeführt werden, was bei einer selbst betroffenenen Staatsanwaltschaft natürlich nicht durchsetzbar ist.

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    • ddkddk
    • 31.07.2010 um 22:05 Uhr

    und begehen Dokumentendiebstahl, um das zu beweisen.

    Solche Äußerungen sind natürlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt und bedürfen eigentlich keines Kommentars.

    Was hier zu kommentieren ist, ist, dass diese Äußerung von der Zeit-Online-Redaktion durch den Hinweis "Empfohlener Kommentar" offenbar mitgetragen wird, obwohl ein solcher Kommentar eher editiert gehört.

    • ddkddk
    • 31.07.2010 um 22:05 Uhr

    und begehen Dokumentendiebstahl, um das zu beweisen.

    Solche Äußerungen sind natürlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt und bedürfen eigentlich keines Kommentars.

    Was hier zu kommentieren ist, ist, dass diese Äußerung von der Zeit-Online-Redaktion durch den Hinweis "Empfohlener Kommentar" offenbar mitgetragen wird, obwohl ein solcher Kommentar eher editiert gehört.

    • gquell
    • 31.07.2010 um 20:15 Uhr

    Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, daß auch unbescholtene Bürger ständig Steuern hinterziehen! Das deutsche Steuerrecht ist so abgefaßt, daß es fast unmöglich ist, sich gesetzestreu zu verhalten.
    Warum werden über 90% aller Steuerliteratur in deutscher Strache abgefaßt?
    Das Schlimme an den deutschen Finanzgesetzen ist aber u.a., daß sie rückwirkend gelten können. Man kann sich als Steuerbürger vollkommen legal verhalten haben, durch eine rückwirkende Gesetzesänderung wird man plötzlich zum Straftäter. Auch ist es im Grunde ein Skandal, daß die Entscheidungen der höchsten deutschen Steuergerichte (BFH) mit Hilfe eines sogenannten Nichtanwendungserlasses ignoriert werden können. Oder, was auch passiert, die Entscheidungen des BFH werden einfach nicht veröffentlicht.
    Ein einfaches Beispiel sind die Arbeitszimmer. Rückwirkend erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regeln für verfassungswidrig. Die Steuerbürger, die einen Anspruch auf Erstattung hätten, der Steuerbescheid aber schon rechtskräftig ist, werden vom Staat regelrecht betrogen. Sie haben keine Chance.

    • ddkddk
    • 31.07.2010 um 20:59 Uhr

    Bei den Hinterziehungstatbeständen der jährlich zu veranlagenden Steuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) handelt es sich meistens um Dauertatbestände.

    Gäbe es die Möglichkeit der Selbstanzeige nicht, hätte ein Steuerhinterzieher nicht die Möglichkeit, für die Zukunft ehrlich zu werden, ohne sich zwingend für die Vergangenheit selbst mit Straffolge zu belasten.

    Der Weg zur Ehrlichkeit ist ich nur möglich, wenn er sich selbst auch für die Vergangenheit belastet. Der Zwang zur Selbstbelastung wird aber als nicht vereinbar mit den Menschenrechten angesehen.

    Man könnte natürlich argumentieren, es ist ja gar kein Zwang vorhanden, soll er eben, was er einmal angefangen hat, konsequent Jahr für Jahr weiter machen.

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    es sich eben VORHER zu überlegen, ob es ihm das wirklich WERT ist.

    So einfach ist das.

    es sich eben VORHER zu überlegen, ob es ihm das wirklich WERT ist.

    So einfach ist das.

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