Nachbarschaftsstreit Sie können ja nüscht dafür
Zwei Nachbarn beschäftigen jahrzehntelang die Gerichte: Nun soll eine Familie samt Haus verschwinden.
Im Jahre 1510 zog eine Räuberbande durch die Niederlausitz und stiftete erhebliche Unruhe. Sie kam auch durch Weskow, was dem Ort seine erste schriftliche Erwähnung eintrug. Heute liegt Weskow zwischen Maisfeldern und Eichenwäldern, seine Straßen heißen Heidefrieden oder Zeidelweide. Unsere kleine Wohnidylle, sagen die Weskower. Sie pflegen den sorbischen Brauch des Osterreitens, im Fasching wird gezampert: mit Masken und Trompeten, die sollen böse Geister vertreiben.
Wenn Weskow in wenigen Wochen seinen 500. Geburtstag feiert, werden Abrissbagger den Frieden stören. Sie kommen, den Konsum niederzureißen. In der Dachwohnung über dem Lädchen sitzt die Inhaberin Christina Manteufel, reckt das Kinn und verschränkt die Arme vor der Brust: »Die müssen uns hier raustragen.«
Frau Manteufel hatte das Grundstück mit dem maroden Gebäude Anfang der neunziger Jahre erworben, um das Geschäft weiterzuführen. Es gibt viele alte Menschen in Weskow, der nächste Supermarkt ist ein paar Kilometer entfernt. Da ist ein Laden gut, in dem man fix mal was holen kann. Die Manteufels renovierten die Fenster und brachten ein Schild mit dem neuen Namen an: »Hole fix«. 1994 beschlossen sie, dem Flachbau ein Spitzdach aufzusetzen, in dem sie mit Sohn und Tochter wohnen könnten. Der Landrat des Kreises Spree-Neiße in Brandenburg genehmigte den Ausbau.
Der Nachbar, der sich ebenfalls um den Kauf der Baracke beworben hatte, legte Widerspruch ein. Das bestandsgeschützte Gebäude stehe ohnedies zu nah an seiner Grundstücksgrenze. Tatsächlich: Nur gute fünf Meter trennen das Haus von dem seinen, fast einer zu wenig. Nun sollte es auch noch in die Höhe wachsen! Am Ende nehme es ihm die Sonne weg, fürchtete er. Der Landrat stoppte die Bauarbeiten zunächst, dann erteilte er den Manteufels eine Sondergenehmigung; kurz nach der Wende war Wohnraum knapp.
Jahre später, 1999, Familie Manteufel war längst eingezogen, befand ein Richter in Cottbus, die Baugenehmigung sei rechtswidrig. Die Ausnahme auch. Im Übrigen erlösche der DDR-Bestandsschutz bei einem Umbau: Der Nachbar könne nun den Komplettabriss fordern. Das tat der Nachbar. Der Landrat lehnte ab. Der Nachbar klagte. Der Richter teilte dem Landrat mit, er möge den regelwidrigen Bau beseitigen. Das tat der Landrat nicht. Wieder beschwerte sich der Nachbar, wieder teilte der Richter dem Landrat mit, er möge den regelwidrigen Bau beseitigen. Er drohte ein Zwangsgeld an, 5000 Euro. Der Landrat widersprach, der Richter verdoppelte das Zwangsgeld. Gesetz ist Gesetz.
Kurz vor Weihnachten 2006, die Tochter war längst aus dem Haus, erreichte die Manteufels ein Brief vom Landratsamt. Sie sollten ihr Haus binnen Jahresfrist abreißen. Der Termin wurde verschoben, einmal, noch einmal und noch einmal. Jetzt ist es so weit. »Aber wir gehen hier nicht raus«, sagt Christina Manteufel mit fester Stimme. »Das ist doch unser Privateigentum!«
Die Decke hängt niedrig in der kleinen Wohnung, nicht höher als nötig. Es fällt nicht viel Licht ins Wohnzimmer. Als die Manteufels den Dachstuhl errichteten, habe der Nachbar sich beobachtet gefühlt. Drei Fenster zu ihm hin hätten sie deshalb weggelassen, vorsichtshalber. »Obwohl wir vier genehmigt bekommen haben!«, versichert Frau Manteufel. Jetzt können sie das Haus des Nachbarn nur erspähen, wenn sie sich übers Balkongeländer beugen.
Die Beschlüsse und Urteile sammelt Christina Manteufel in dicken Ordnern, in die sie bunte Lesezeichen klebt: Beweise, mit denen sie sich wappnet gegen die Willkür der Obrigkeit. Da stehe es, schwarz auf weiß: Die unselige Baugenehmigung war ein Behördenfehler. »Jetzt müssen die dafür geradestehen«, sagt sie trotzig, »wir können dafür ja nüscht.« Schadensersatz, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Geschäftsausfall, weil sie im letzten Sommer den Laden schließen musste: Frau Manteufel kommt auf rund 700.000 Euro. Darüber muss jetzt ein Richter entscheiden.
Mittlerweile hat sie den vierten Anwalt. Der erste habe nichts getan, der zweite sei gestorben, der dritte sei befangen gewesen. Christina Manteufel ist misstrauisch, sie informiert sich im Internet, am Ende müsse man sowieso alles selber machen. »Als normaler Bürger hat man keine Rechte in diesem Staat«, sekundiert ihr Mann – als ob man mit ihnen kurzen Prozess gemacht hätte.
Das Fernsehen ist auf ihrer Seite. Herr Escher vom MDR war da und soll im Büro des Landrats sehr laut geworden sein. Die Lokalzeitung schrieb, Hund und Katze der Familie könnten nicht in einer Mietwohnung leben, sie seien es doch nicht gewohnt. Die Manteufels reden gern mit den Medien: »Anders wissen wir uns nicht mehr zu wehren.«
Dieter Friese redet nicht gern mit den Medien. Als der Nachbar erstmals vor Gericht zog, war Friese gerade zum Landrat gewählt worden, erst kürzlich wurde ein neuer eingesetzt. Sein ganzes Landratsleben lang ließ Friese ausführliche Pressemitteilungen über den Weskower Dorfkonsum schreiben. Dass der Konsum das Haus des Klägers unmöglich beschatten könne, da die Sonne aus Norden nicht scheine. Dass er die Brandenburgische Bauordnung zweimal habe ändern lassen, um das Haus der Familie Manteufel zu schützen. Dass er ihr schließlich 200.000 Euro für ihren Auszug geboten habe, die sie erbost abgelehnt habe. »Aber so ist es natürlich viel einfacher: Hier die arme Familie, da die verstockte Kreisverwaltung«, schimpft Friese.
Zu seiner Zeit gab es freitags eine Kummerstunde, da konnten die Bürger zu ihm kommen. Wie oft hätten sich die Leute über ihre Nachbarn beschwert, sagt Friese, einmal sei ein Streit erst durch zwei Selbstmorde beigelegt worden. »Dass Menschen so böse miteinander umgehen«, sagt er und sieht ein bisschen müde aus.
Dieter Friese ist Bauingenieur, er mag konstruktive Lösungen. Einen Streit entscheide man nicht mit der Abrissbirne. »Das ist doch irre!«, ruft Friese. »Das ist doch irre! Da wird eine Familie ruiniert.« Ein Richterspruch sei zwar ein Richterspruch, dieser jedoch störe sein Gerechtigkeitsempfinden beträchtlich. »Wenn die da eine Kompostieranlage gebaut hätten oder ein kleines Atomkraftwerk oder irgendetwas Furchtbares. Aber da steht doch nur ein Konsum!«
Vor drei Jahren bat Friese in seiner Not das Landesministerium um Beistand. Man schickte ihm einen pensionierten Bundesverwaltungsrichter, Günter Gaentzsch aus Köln, ehedem Vorsitzender des Senats für Baurecht. Noch heute schreibt er Abhandlungen über den Ermessensspielraum von Behörden, über Vernunft und Verhältnismäßigkeit und die Grenzen richterlicher Entscheidungen. Auf seiner Wohnzimmercouch schlägt er die Beine übereinander, denkt zurück und reibt sich die Stirn: »Fürchterlich kompliziert war das damals.«
Gaentzsch, der die Kunst der Diplomatie und der feinen Worte beherrscht, war also nach Brandenburg gefahren. Dort traf er auf die dickköpfigen Nachbarn, die einander und dem Landrat nicht einen Schritt entgegenkommen wollten. Da seine Bemühung um Vermittlung nichts brachte, reiste der Rechtsgelehrte wieder ab. Die Geschichte ließ ihn aber nicht los. Er vertiefte sich in die Brandenburgische Bauordnung und die Besonderheiten der Abstandsflächenregeln, schrieb Aufsätze und hielt Vorträge über den einmaligen Fall. »Hätten die sich nur mal alle zusammengesetzt«, seufzt der Bundesverwaltungsrichter a.D. über die inzwischen vielen Beteiligten.
Die Manteufels sitzen jetzt unter ihrem Dach, aber nicht auf gepackten Koffern. »Freiwillig gehen wir nicht«, sagen sie. Neulich gab es auf der Straße vor ihrem Haus eine Demonstration. Heidemarie Hiller, Christina Manteufels Freundin aus Schultagen, hat nämlich eine Bürgerinitiative gegründet: Irgendjemand müsse doch endlich mal was tun. »Für mich ist das alles ein Wirrwarr«, sagt Frau Hiller. So viele Aussagen, die sich widersprechen, am Ende wisse man nicht mehr, wer recht habe.
Und was sagt der Nachbar? Nichts. Er lässt seinen Anwalt sprechen. Und der Anwalt sagt: »Man muss nur die Urteile lesen.« Ein Richterspruch sei nun mal ein Richterspruch. Dass die Manteufels nach dem Baustopp weiterzimmerten: ihr Fehler. Dass sein Mandant die namhaften Geldbeträge, die der Landkreis ihm für den Fall seines Einlenkens in Aussicht stellte, nicht wollte: sein gutes Recht. Das könne man ihm eben nicht einfach abkaufen.
Im Dorf sagt man, der Nachbar wäre erst zufrieden, wenn der Konsum endlich weg sei, mitsamt dem Dach und den Manteufels. »Dem geht es ums Prinzip. Der gibt keine Ruhe.« Manche sagen, wenn ihm das gelänge, würden sie ihn wohl nicht mehr grüßen. Es heißt, der Nachbar habe sich letzthin etwas zurückgezogen. Beim Zampern sei er in diesem Jahr auch nicht gesehen worden.
- Datum 31.07.2010 - 11:20 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 29.07.2010 Nr. 31
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Wenn man den Ort auf einer Karte erstmal gefunden hat, beantwortet sich auch die Frage, welche anderen langwierigen Hobbies die Einwohner sich denn sonst suchen sollen. Wobei ich den leichten Zugang zu Lebensmitteln höher bewerten würde. Das einzig Positive in diesem speziellen Fall dürfte wohl die Förderung einer strukturschwachen Region durch die entstehenden Kosten des Rechtsstreits und den Medienrummel sein. Denn andere Beispiele und ähnliche Fälle lassen sich auch leicht in zivilisierteren Gegenden wie Illertissen, St. Tönis oder Heinsberg finden. Wahrscheinlich wird nur die Abschaffung des Grundbesitzes für ein Ende der zahlreichen Streitereien unter Nachbarn sorgen.
MfG aus VLC
pta
Krank! Und zwar von Beiden Parteien!
Alle reden übereinander aber nicht miteinander.
Wer bezahlt eigentlich die späteren Kosten für die Heilbehandlungen?!
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