Anlegerschutz Sie scheuen das Licht

Ein Gesetz soll die riskanten geschlossenen Fonds endlich kontrollieren und Anleger besser schützen. Die Branche wehrt sich.

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) schützt die geschlossenen Fonds vor Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU, rechts), der die Branche stärker regulieren will

Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) schützt die geschlossenen Fonds vor Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU, rechts), der die Branche stärker regulieren will

Grau kann eine düstere Farbe sein, nicht umsonst wird ein Teil der Finanzbranche nach ihr benannt: der graue Kapitalmarkt. Ein Bereich, der komplett unreguliert ist, keiner Aufsicht unterliegt und in dem die Anbieter im Großen und Ganzen machen können, was sie wollen. Das nutzen vor allem einige geschlossene Fonds rege aus. Ändern soll dies das Anlegerschutzgesetz, das das Bundeskabinett eigentlich längst beschließen wollte. Wenn da nicht dieser Streit zwischen zwei Ministerien wäre. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will den Graumarkt stärker beaufsichtigen, Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) blockt ab. Die Sache ist dramatisch, und den Schaden hat am Ende – der Anleger.

Am Graumarkt kursieren seriöse Finanzprodukte neben höchst gefährlichen. Beide in rauen Mengen: Rund zwei Millionen Bundesbürger haben 164 Milliarden Euro in geschlossenen Fonds investiert. Weil aber weder die Produkte noch deren Verkauf reguliert werden, wissen Anleger oft erst nach Jahren, welche davon gut und welche schlecht sind.

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Folglich haben Sparer am Graumarkt bereits Milliarden verloren, mahnen Verbraucherschützer. Zum gleichen Schluss kam auch ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherministeriums vom September 2008, in dem es heißt: »Der kaum regulierte Graue Kapitalmarkt ist ein Unikum, das in dieser Ausprägung in keinem anderen EU-Land existiert. Er ist geprägt durch Produkte mit hohen Risiken und durch eine Vielzahl von Missbräuchen. Wird dann noch mit dem Siegel Altersvorsorge geworben, sind hohe finanzielle Schäden für große Gruppen unbedarfter Anleger absehbar.« Die Studie stuft die Hälfte der 373 Fondsinitiatoren im Graumarkt als unseriös ein.

In diesen halbseidenen Fonds steckt zwar nicht die Hälfte der Anlegergelder. Doch sind sie auch nur die Spitze des Eisberges, sagt Anlegeranwalt Peter Mattil, der als Sachverständiger am Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist. Spektakuläre Fälle, bei denen als seriös geltende Fonds kollabierten, gab es reichlich. Zuletzt brachte der Zusammenbruch der Göttinger Gruppe 2007/08 rund 200.000 Kleinsparer um insgesamt eine Milliarde Euro. Bei den VIP Medienfonds geht es um 400 Millionen Euro. »Das sind aber nur die großen Namen«, sagt Mattil, »es gibt jedes Jahr Dutzende von Fonds, von denen viele noch nie gehört haben, die alle floppen.« Egal ob Private Equity, Flugzeuge, Schiffe, Immobilien oder Windparks – viele Beteiligungsfonds für Privatanleger seien in Schieflage, die guten eher die Ausnahme.

Geschlossene Fonds

Bei geschlossenen Fonds bindet sich ein Anleger meist für 10 bis 15 Jahre an einen Anbieter, oft ohne Chance, ohne  Verluste vorzeitig  auszusteigen – anders als bei offenen Fonds. Der Anleger wird zum Mitunternehmer, der an den Gewinnen, aber auch den Verlusten eines Windparks, Immobilienprojekts oder Containerschiffes beteiligt wird. Als Miteigner haftet der Sparer sogar für  die Schulden, die ein Fondsbetreiber macht

Müsste es da nicht im Interesse der Politik sein, den Geldvernichtern das Handwerk zu legen? Zumal die Fonds auch Steuersparmodelle sind. Im Gesetzentwurf des Finanzministeriums heißt es deshalb: »Auf den Graumarktbereich sollen zukünftig aufsichtsrechtliche Instrumente ausgedehnt werden, die im regulierten Bereich bereits Standard sind. Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offenzulegen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen.« Alternativen? »Keine«.

Ansetzen soll das Gesetz bei den Vermittlern, die die Fonds wegen der hohen Provisionen oft ohne Rücksicht auf Verluste verkaufen. Und ohne zu erwähnen, dass geschlossene Fonds viel riskanter sind als normale Investmentfonds. Bei ihnen haftet der Sparer nämlich persönlich. Das Tückische ist die Nachschusspflicht: Geht ein Fonds pleite, droht dem Anleger, dass er für Schulden des Initiators aufkommen muss. Rechtsanwalt Mattil kämpft gerade für eine Klientin, die 30.000 Euro in einen Windpark investierte und nun drei Millionen Euro nachschießen soll. Keine Ausnahme, sagt er, und ein Grund, warum in anderen europäischen Ländern nur institutionelle Investoren wie Pensionsfonds oder Versicherungen in geschlossene Fonds investieren dürfen und keine Privatleute.

Schwachstellen räumt indirekt sogar ihr eigener Verband ein, der VGF, dessen Hauptgeschäftsführer Eric Romba bekräftigt: »Wir treten als Verband für eine Regulierung des Marktes ein, weil wir einen Nutzen darin sehen, die Qualität zu verbessern.« In manchen Punkten fordert er noch viel mehr Kontrolle und wünscht sich »ein vernünftiges Anlegergesetz«. Nur eben nicht das derzeit diskutierte. Deutlicher ist die Kritik des Vermittler-Verbands Votum, der die Pläne »falsch und ungeeignet«, ja sogar »mittelstandsfeindlich« nennt, weil sie sich »aggressiv gegen die Berufsgruppe der selbstständigen Dienstleister« wendeten.

Leser-Kommentare
  1. Geschlossene Fonds gehören zu den am besten regulierten Kapitalanlageprodukten. Sie sind reguliert durch das Einkommensteuergesetz, das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz und das Vermögensanlagengesetz. Es gibt eine Fülle höchstrichterliche Urteile über Geschlossene Fonds. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die Richtlinie IDW S4 für die Prüfung von Fondsprospekten durch Wirtschaftsprüfer veröffentlicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft die formale Einhaltung der Gesetze im Prospekt. Fast alle Anbieter legen in Leistungsbilanzen Rechenschaft über die Ergebnisse der Vergangenheit ab, meistens werden diese Leistungsbilanzen auch von Wirtschaftsprüfern testiert. Falschinformationen in Propsekten sind nach § 264 a Strafgesetzbuch verboten.
    Zu schreiben, der Markt sei "komplett unreguliert" ist kompletter Blödsinn.

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    ...sind nutzlos: Überprüfte Schriftgröße und Druckfarbe schützen Anleger nicht. Sowenig wie betriebswirtschaftliche Berechnungen der Vergangenheit. Der beste Schutz für Anleger wäre ihnen klarzumachen - deutlich - daß sie Mitunternehmer werden mit sämtlichen Risiken eines Unternehmers, also Totalverlust oder Nachschußpflicht. Dazu der erschwerten Handelbarkeit der Kommanditanteile. Daß sich 200 000 FDP-"Feierabendvermittler" ihr Geschäft durch schärfere Schutzvorschriften nicht verderben lassen wollen liegt auf der Hand.

    In der Gestalt von Normen (aber auch Gerichtsurteilen), die mit Begriffen wie "unternehmerisches Ermessen", "ordentliche Geschäftsführung" und entsprechenden Konkretisierungen operieren, haben Sie einen gewissen Anlegerschutz. Übrigens, den kein Anleger (und die meisten Rechtsversteher nicht) versteht(en). Dieser ist aber repressiv ausgerichtet und in Fällen, in denen Sie es mit "Affairisten" zu tun haben, sehr uneffektiv, weil zu spät. Da hilft übrigens die Prospekthaftung auch nicht weiter. Einen präventiven Schutz bietet vor offensichtlichen Abzockern nur eine Zugangskontrolle wie § 32 KWG oder § 33 h f. GewO (schafft aber Bürokratie).

    Sie erwähnen das Einkommenssteuergesetz und hier wird es richtig spannend. Denn mit dem Anlegerschutz hat dieses nichts zu tun. Schutz vor dem Anleger: Die Abschreibungsgesellschaften, aber auch manche Treuhandkonstrukte mit denen Sie sich armrechnen können, bis es nicht mehr geht, sind ja aus der Überlegung heraus entstanden, dass Zahlen von Steuern dämlich und eines bestimmten Standes nicht würdig ist. Nach der tausendsten Ausnahme von der Ausnahme haben Sie ein Steuerrecht, welches nur noch von Spezialisten verstanden wird. Welche Signalwirkung entfaltet eine solche Materie? Und wer ist Adressat dieser Signalwirkung? Die Fachwelt? Vermutlich schon. Eine Steuerungswirkung entfaltet eine solche Materie nur in wenigen (ganz offensichtlichen) Fällen. Der Rest motiviert die hochmotivierten Lücken- und Ausnahmensucher. Das ist ... zum Kot...

    ...sind nutzlos: Überprüfte Schriftgröße und Druckfarbe schützen Anleger nicht. Sowenig wie betriebswirtschaftliche Berechnungen der Vergangenheit. Der beste Schutz für Anleger wäre ihnen klarzumachen - deutlich - daß sie Mitunternehmer werden mit sämtlichen Risiken eines Unternehmers, also Totalverlust oder Nachschußpflicht. Dazu der erschwerten Handelbarkeit der Kommanditanteile. Daß sich 200 000 FDP-"Feierabendvermittler" ihr Geschäft durch schärfere Schutzvorschriften nicht verderben lassen wollen liegt auf der Hand.

    In der Gestalt von Normen (aber auch Gerichtsurteilen), die mit Begriffen wie "unternehmerisches Ermessen", "ordentliche Geschäftsführung" und entsprechenden Konkretisierungen operieren, haben Sie einen gewissen Anlegerschutz. Übrigens, den kein Anleger (und die meisten Rechtsversteher nicht) versteht(en). Dieser ist aber repressiv ausgerichtet und in Fällen, in denen Sie es mit "Affairisten" zu tun haben, sehr uneffektiv, weil zu spät. Da hilft übrigens die Prospekthaftung auch nicht weiter. Einen präventiven Schutz bietet vor offensichtlichen Abzockern nur eine Zugangskontrolle wie § 32 KWG oder § 33 h f. GewO (schafft aber Bürokratie).

    Sie erwähnen das Einkommenssteuergesetz und hier wird es richtig spannend. Denn mit dem Anlegerschutz hat dieses nichts zu tun. Schutz vor dem Anleger: Die Abschreibungsgesellschaften, aber auch manche Treuhandkonstrukte mit denen Sie sich armrechnen können, bis es nicht mehr geht, sind ja aus der Überlegung heraus entstanden, dass Zahlen von Steuern dämlich und eines bestimmten Standes nicht würdig ist. Nach der tausendsten Ausnahme von der Ausnahme haben Sie ein Steuerrecht, welches nur noch von Spezialisten verstanden wird. Welche Signalwirkung entfaltet eine solche Materie? Und wer ist Adressat dieser Signalwirkung? Die Fachwelt? Vermutlich schon. Eine Steuerungswirkung entfaltet eine solche Materie nur in wenigen (ganz offensichtlichen) Fällen. Der Rest motiviert die hochmotivierten Lücken- und Ausnahmensucher. Das ist ... zum Kot...

    • TDU
    • 15.08.2010 um 11:38 Uhr

    Es ist immer bedauerlich, wenn ein an sich vorteilhaftes Instrument, es ist einen Investition wie alle anderen auch, runter geschrieben wird. Z. B. Berater mehrheitlich bei FDP, ist ja schon ein: Achtung aufgepasst.

    Man sollte den Wildwuchs im Rahmen des Aufbau Ost nicht 1:1 auf heutige Verhältnisse übertragen. Da sind auch Anlegerschützer in der Verantwortung, nicht durch pauschale Aussagen Stimmung zu machen.

    Die Rechtsfortbildung und Rechtsprechung hat einiges bewirkt. Die steuerliche Absetzbarkeit ist drastisch reduziert und das Haften mit dem eigenen Vermögen gab und gibt es nur bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

    Die Berliner Bankenpleite war genau diesen Fonds geschuldet. Optimismus Gier und Unkenntnis haben sich fröhlich vereint. Allerdings nicht im Nebenberuf auch nicht bei den Verkäufern der Anteile.

    Die Gier und der Optimismus ist eingedämmt. Die Unkenntnis bleibt. Und natürlich wie immer die Meinung, dass kostenreibende Massnahmen die Sicherheit erhöhen.

    Dann gibt es die kritisierten Produkte von der Stange durch Anbietermonopole, und es wird wieder über die mageren Renditen gemault. Klar, dass die Banken zustimmen. Die waren auch gegen das "Maklerunwesen". Jetzt parken die Bilder der Häuser bei ihnen im Fenster, maklen tun sie selbst und die Zahl der Zwangsversteigerungen steigt.

    Der Artikel ist einfach schlecht, weil er alles durcheinander würfelt.

  2. Geschlossene Fonds sind nicht unreguliert - der Eindruck, dass diese Fonds ein Spielplatz für Betrüger sind und zwangsläufig kollabieren, ist blanker Unfug.

    Dass geschlossene Fonds das Vehikel kleiner Anleger sind, ist auch Quatsch. Wer in geschlossene Fonds investiert, weiß was er tut - wer sich da nicht geschützt fühlt, soll die Finger davon lassen. Jeder Genosse einer Volksbank haftet übrigens mit Teilen seines Vermögens, dazu braucht es keine speziellen Fondsprodukte.

    Ich hab es reichlich satt, dass hier jeder meint er müsse mich vor irgendetwas schützen. Wer seine Nachschusspflicht nicht kennt, kann nicht lesen. Davor kann man nicht schützen, in der Marktwirtschaft ist man im Zweifel immer nur eine Unterschrift vom finanziellen Ruin entfernt.

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    ...sind Sie falsch in einer menschlichen Gesellschaft, die ohne Regeln zum Schutz ihrer Mitglieder vor Betrügern nicht existiren könnte. Geschlossene Fonds sind ein Tummelplatz für Betrüger - die die Unerfahrenheit kleiner Anlaeger ausnutzen. Und natürlich sind sie an Kleinanleger adressiert - wofür brauchte man sonst 200 000 "Vermittler" wenn, wie Sie suggerieren, nur wenige Anlageprofis beteiligt sind? Volksbankgenossen haften mit ihrem Genossenschaftsanteil - auch da liegen Sie falsch.

    ...sind Sie falsch in einer menschlichen Gesellschaft, die ohne Regeln zum Schutz ihrer Mitglieder vor Betrügern nicht existiren könnte. Geschlossene Fonds sind ein Tummelplatz für Betrüger - die die Unerfahrenheit kleiner Anlaeger ausnutzen. Und natürlich sind sie an Kleinanleger adressiert - wofür brauchte man sonst 200 000 "Vermittler" wenn, wie Sie suggerieren, nur wenige Anlageprofis beteiligt sind? Volksbankgenossen haften mit ihrem Genossenschaftsanteil - auch da liegen Sie falsch.

  3. ...sind Sie falsch in einer menschlichen Gesellschaft, die ohne Regeln zum Schutz ihrer Mitglieder vor Betrügern nicht existiren könnte. Geschlossene Fonds sind ein Tummelplatz für Betrüger - die die Unerfahrenheit kleiner Anlaeger ausnutzen. Und natürlich sind sie an Kleinanleger adressiert - wofür brauchte man sonst 200 000 "Vermittler" wenn, wie Sie suggerieren, nur wenige Anlageprofis beteiligt sind? Volksbankgenossen haften mit ihrem Genossenschaftsanteil - auch da liegen Sie falsch.

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    "Wenn Sie keinen Schutz brauchen, sind Sie falsch in einer menschlichen Gesellschaft, die ohne Regeln zum Schutz ihrer Mitglieder vor Betrügern nicht existiren könnte."
    ---> Unsinn! Ich bin nirgendwo falsch. Es gibt auch schon Regeln. Welche Form von Betrug ist denn möglich? Werden Sie doch mal konkret, bevor Sie Behauptungen aufstellen.

    "Geschlossene Fonds sind ein Tummelplatz für Betrüger"
    ---> Sie haben keine Ahnung davon.

    "Volksbankgenossen haften mit ihrem Genossenschaftsanteil"
    ---> Googlen Sie mal "Nachschusspflicht" und "Genossenschaftsanteile". Sie kennen sich einfach nicht aus. Letztlich hängt es von der Satzung ab.

    "wofür brauchte man sonst 200 000 "Vermittler""
    ---> Kann es sein, dass Sie Strukturvertrieb mit geschlossenen Fonds verwechseln (tut die Autorin dieses Artikels stellenweise auch). Wieder einmal gegen Windmühlen gekämpft, mein Lieber - passiert den Besten, seien sie nicht enttäuscht und bleiben Sie skeptisch.

    "Wenn Sie keinen Schutz brauchen, sind Sie falsch in einer menschlichen Gesellschaft, die ohne Regeln zum Schutz ihrer Mitglieder vor Betrügern nicht existiren könnte."
    ---> Unsinn! Ich bin nirgendwo falsch. Es gibt auch schon Regeln. Welche Form von Betrug ist denn möglich? Werden Sie doch mal konkret, bevor Sie Behauptungen aufstellen.

    "Geschlossene Fonds sind ein Tummelplatz für Betrüger"
    ---> Sie haben keine Ahnung davon.

    "Volksbankgenossen haften mit ihrem Genossenschaftsanteil"
    ---> Googlen Sie mal "Nachschusspflicht" und "Genossenschaftsanteile". Sie kennen sich einfach nicht aus. Letztlich hängt es von der Satzung ab.

    "wofür brauchte man sonst 200 000 "Vermittler""
    ---> Kann es sein, dass Sie Strukturvertrieb mit geschlossenen Fonds verwechseln (tut die Autorin dieses Artikels stellenweise auch). Wieder einmal gegen Windmühlen gekämpft, mein Lieber - passiert den Besten, seien sie nicht enttäuscht und bleiben Sie skeptisch.

  4. "Wenn Sie keinen Schutz brauchen, sind Sie falsch in einer menschlichen Gesellschaft, die ohne Regeln zum Schutz ihrer Mitglieder vor Betrügern nicht existiren könnte."
    ---> Unsinn! Ich bin nirgendwo falsch. Es gibt auch schon Regeln. Welche Form von Betrug ist denn möglich? Werden Sie doch mal konkret, bevor Sie Behauptungen aufstellen.

    "Geschlossene Fonds sind ein Tummelplatz für Betrüger"
    ---> Sie haben keine Ahnung davon.

    "Volksbankgenossen haften mit ihrem Genossenschaftsanteil"
    ---> Googlen Sie mal "Nachschusspflicht" und "Genossenschaftsanteile". Sie kennen sich einfach nicht aus. Letztlich hängt es von der Satzung ab.

    "wofür brauchte man sonst 200 000 "Vermittler""
    ---> Kann es sein, dass Sie Strukturvertrieb mit geschlossenen Fonds verwechseln (tut die Autorin dieses Artikels stellenweise auch). Wieder einmal gegen Windmühlen gekämpft, mein Lieber - passiert den Besten, seien sie nicht enttäuscht und bleiben Sie skeptisch.

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    ...ließen sich Anbieter und Vertreiber von geschlossenen Fonds (vulgo für Kommanditanteile in sogenannten Gmbh & Co.KG -Konstruktionen) nicht in die Karten sehen, als geschlossene Fonds noch als Steuerspar-und -stundungsmodelle eingesetzt wurden - häufig wegen nicht nachgewiesener Gewinnerzielungsabsicht zum Nachteil der Anleger (Immobilien-Göttinger Gruppe, Schiffe, Film) Das wissen Sie vermutlich so gut wie ich. Geschlossene Fonds dienen auch heute noch v.a. der Generierung sogenannter weicher Kosten, die die Renditen oft vollständig resorbieren - zum Nachteil der Anleger.

    ...ließen sich Anbieter und Vertreiber von geschlossenen Fonds (vulgo für Kommanditanteile in sogenannten Gmbh & Co.KG -Konstruktionen) nicht in die Karten sehen, als geschlossene Fonds noch als Steuerspar-und -stundungsmodelle eingesetzt wurden - häufig wegen nicht nachgewiesener Gewinnerzielungsabsicht zum Nachteil der Anleger (Immobilien-Göttinger Gruppe, Schiffe, Film) Das wissen Sie vermutlich so gut wie ich. Geschlossene Fonds dienen auch heute noch v.a. der Generierung sogenannter weicher Kosten, die die Renditen oft vollständig resorbieren - zum Nachteil der Anleger.

  5. ...sind nutzlos: Überprüfte Schriftgröße und Druckfarbe schützen Anleger nicht. Sowenig wie betriebswirtschaftliche Berechnungen der Vergangenheit. Der beste Schutz für Anleger wäre ihnen klarzumachen - deutlich - daß sie Mitunternehmer werden mit sämtlichen Risiken eines Unternehmers, also Totalverlust oder Nachschußpflicht. Dazu der erschwerten Handelbarkeit der Kommanditanteile. Daß sich 200 000 FDP-"Feierabendvermittler" ihr Geschäft durch schärfere Schutzvorschriften nicht verderben lassen wollen liegt auf der Hand.

  6. und deren Produkte dringenst kontrolliert werden müssen:

    1. Banken sind die Infrastruktur der globalen Umverteilung und ermöglichen es den Vermögenden, ihren Reichtum zu konzentrieren und zu vermehren, auf Kosten von Mensch und Natur.
    2. Durch ihre Geschäfte mit Steueroasen helfen Banken, dass jährlich Milliarden von Steuergeldern hinterzogen werden. Damit berauben sie nicht nur die öffentlichen Haus­halte, sondern treiben auch die globale Umverteilung von Süden nach Norden voran.
    3. Banken haben die Krise mit ausgelöst. Sie haben die Liberalisierung und Deregulierung der globalen Finanzmärkte vorangetrieben. Sie haben hochspekulative Finanzpapiere aufgelegt, verkauft, gehandelt und eine undurchsichtige Schattenwirtschaft geschaffen. Damit sorgten sie auch dafür, dass Armut zunimmt, der Sozialstaat ausgehöhlt und soziale Infrastruktur zerschlagen wird.
    4. Banken berauben die Allgemeinheit. Banken haben für ihre Verluste in der Krise Milliarden öffentlicher Rettungsgelder verschleudert und dazu benutzt, weiter im Finanzkasino zu spielen.
    5. Banken zerstören die Demokratie und erzeugen staatliche Ohnmacht. Einige Banken sind so groß, dass sie als systemrelevant gelten. Weil ihr Zusammenbruch das gesamte Finanz- und Wirtschaftssystem gefährden würde, spekulieren sie darauf, auch künftig mit Steuergeldern gerettet zu werden.

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    Sie haben gut begründet, warum sich diese Interessengruppe nicht der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellen will.
    Denn, "Insbesondere Vermittler geschlossener Fonds haften nicht für ihr Tun".
    Das ist die Klientel einer gewissen 3%-Partei.

    Sie haben gut begründet, warum sich diese Interessengruppe nicht der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellen will.
    Denn, "Insbesondere Vermittler geschlossener Fonds haften nicht für ihr Tun".
    Das ist die Klientel einer gewissen 3%-Partei.

  7. ...ließen sich Anbieter und Vertreiber von geschlossenen Fonds (vulgo für Kommanditanteile in sogenannten Gmbh & Co.KG -Konstruktionen) nicht in die Karten sehen, als geschlossene Fonds noch als Steuerspar-und -stundungsmodelle eingesetzt wurden - häufig wegen nicht nachgewiesener Gewinnerzielungsabsicht zum Nachteil der Anleger (Immobilien-Göttinger Gruppe, Schiffe, Film) Das wissen Sie vermutlich so gut wie ich. Geschlossene Fonds dienen auch heute noch v.a. der Generierung sogenannter weicher Kosten, die die Renditen oft vollständig resorbieren - zum Nachteil der Anleger.

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