Sterbehilfe Das aufgezwungene Leben
Wenn Todkranke sterben wollen, ist das ihr elementares Freiheitsrecht.
Nein, »scherenschnittartig«, wie es Eckhard Nagel dem Plädoyer Michael de Ridders für eine ärztliche Beihilfe zum Suizid vorwirft, wird man seinen eigenen Beitrag nicht nennen können. Es steht schlimmer: Nach einigen diskutablen Überlegungen zu Möglichkeiten und Grenzen der Palliativmedizin bestimmen trotz des lobenswerten Gelöbnisses, sich »theologischer Kategorien« zu enthalten, massive theologische Vorurteile die Pseudoargumentation.
Mag man das Geraune von der »Akzeptanz des Nichterklärbaren«, vom Leben als »unverdientem, wunderbarem«, nur anzunehmendem »Geschenk« noch als frommen Kitsch gelten lassen, obwohl es sich angesichts etwa des von de Ridder geschilderten Falles wie blanker Hohn ausnimmt, so sind die gefällten Werturteile von solcher Penetranz, dass sie Widerspruch provozieren müssen.
Der Suizid als »Widerspruch zum Leben« soll »einer endgültigen Absage« an – ja, nicht etwa das Leben, sondern »an das Menschsein« nahekommen, mehr noch: die »Kapitulation vor der menschlichen Existenz« sein. Als ob es eine von der griechisch-römischen Philosophie über die europäische Aufklärung bis zum Existenzialismus, in der Gegenwart bis zu Jean Amérys Hand an sich legen reichende Apologie des Suizids nicht gegeben hätte, eine Verteidigung des Selbsttötens, die gerade im Zeichen einer radikalen Freiheit des Menschseins argumentiert.
Gesprochen wird dafür die alte dogmatische Sprache der Heteronomie, einer Fremdbestimmtheit, die das Leben unter allen, auch den grausamsten Umständen als – paradox verpflichtendes – »Geschenk« verstehen will und den Suizid demgemäß als unzulässigen, schuldhaften Widerspruch zum gottgegebenen Leben verwirft. Die Beihilfe zur Selbsttötung muss dieser Logik zufolge die Beihilfe zur Geschenkverweigerung, zur – offenbar inhumanen – »Absage an das Menschsein« sein.

Ludger Lütkehaus ist Philosoph und Professor für Literaturwissenschaft an der Universität Freiburg
Eine tatsächlich humane, sich auf den Boden des Menschen und des Menschlichen stellende Argumentation wird demgegenüber beharren: Die Erfüllung des Todesbegehrens, der Todesbitte eines zu direkter Selbsttötung nicht mehr fähigen Suizidenten als indirekter, assistierter Suizid ist nicht nur legitim. Sie erhält dem Suizidenten auch ebenjene menschliche Würde und Autonomie, die eine in ihrer Herkunft und in ihren Werturteilen theologische Ethik nach wie vor nicht gelten lassen will und mit der Unterscheidung zwischen Autonomie und der »bescheideneren Selbstbestimmung« unterbietet. Als Verwerfung des Menschenrechtes auf Freiheit zum Tod, als theologisch motivierte Freiheitsberaubung und Angriff auf das irreführend berufene »Menschsein« muss man sie daher diskutieren.
Erfreulicherweise ist es inzwischen bis auf einige argumentationsgeschichtlich rückständige Reservate weithin akzeptiert, dass es im Gegensatz zu der traditionellen Verwerfung des Suizids und der vormaligen religiösen und gesellschaftlichen Ächtung der Suizidenten, im Gegensatz auch zu einer angeblich kategorischen Pflicht zur Selbsterhaltung (Kant) und den normativen Vorgaben einer »Pflicht zum Sein« (Hans Jonas), keine moralische Verbindlichkeit gibt, sein Leben unter allen Umständen zu erhalten. Geschweige denn, dass es ein Recht des Staates gäbe, jemandem, der erklärtermaßen sein Leben beenden will, das zu verbieten oder diejenigen, die ihm zur Realisierung seines Willens zum Tode verhelfen können, unter Strafe zu stellen.
Die Zeiten der im höchsten Maße lieblosen, ja abgrundtief grausamen christlich-abendländischen Verfolgung des »Selbstmordes« und der »Selbstmörder«, die diese vom christlichen Begräbnis ausgeschlossen, der ewigen Verdammnis überantwortet, das Vermögen ihrer Familien nach den Regeln suizidaler Sippenhaft konfisziert und noch ihre Leichen gefoltert hat, sind vorbei. Das bittere Schlusswort von Goethes Werther – »Handwerker trugen ihn. Kein Geistlicher hat ihn begleitet« – ist in diesem Sinn überholt. Wer gehen will, kann gehen. Ebenso hört man von der – immerhin ironischen – vormaligen Strafverfolgung der »Selbstmörder«, mündend in die Todesstrafe, nicht mehr. Die verbliebenen Sanktionen sind allein auf die assistierenden Sterbehelfer übergegangen.
Jenen Diskutanten, die ihren Argumentationsschatz ihrer theologischen Mitgift verdanken, scheint es indessen noch heute unglaublich, dass ein Suizident sich in Freiheit gegen das angebliche »Geschenk des Lebens«, die verpflichtendste aller Obligationen, entscheiden kann und, wo er zwar aus eigener Verantwortung, aber nicht mehr aus eigener Kraft dazu imstande ist, menschliche Hilfe zur Realisierung seiner Todesentscheidung in Anspruch nimmt. Man kann es sich offenbar gar nicht vorstellen, dass jemand wirklich sagt und das auch genau so meint: »Ich habe genug« – und dass ein anderer ihm notfalls dabei hilft.
- Datum 13.08.2010 - 13:03 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 12.08.2010 Nr. 33
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ist eine sexuell übertragene Krankheit
die immer mit dem Tod endet.
ach ja, sommerloch. da passen die evergreens ja immer gut. warum nicht auch noch beiträge zu Schuld&Sühne, embryonaler Genetik, Willensfreiheit im gemeinen????
So alt (und abgelutscht) wie das thema, muss auch die antwort ausfallen:
theoretische probleme:
Natürlich kann man, wie geschehen, mit der Freiheit argumentieren, die diese art ihrer ausübung (nämlich der beseitigung der eigenen existenz) mitumfassen müsse, ansonsten könne von Freiheit -dem Begriffe nach- keine rede sein. allerdings wird hier zu bedenken sein, dass der freiheitsraum des einzelnen und damit die dem begriffe der freiheit als solchen unterfallenden sachbezogenen einzelnen elemente nicht der eigenen subjektiven bestimmung obliegen, sondern im rahmen sozialer interaktion vonseiten der gesellschaft beigemessen zu werden pflegen. Kurz: Soziale Interaktion bestimmt Begriffsinhalte. Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Denn ich kann nicht mit einem vermeintlich "natürlichen", in wahrheit aber nicht existenten freiheitsbegriff gegen den freiheitsbegriff der gesellschaft ankämpfen, bzw. diesen verfehlt für jenen ausgeben. Was fehlt, ist nämlich die Nennung der sachlichen Argumente, warum die freiheit gerade diese art ihrer ausübung erfassen müsse.
praktische probleme:
(schon zu dumm, das überhaupt zu erwähnen...):
Missbrauchsgefahr...
der ärztlichen Macht, die Menschen dazu zwingt, weiter zu leben, obwohl sie sich längst auf den Weg gemacht haben. De Ridder beschreibt, dass z.B. Nahrungsverweigerung zum Sterbensprozess gehört. Dagegen werden dann aber Sonden gelegt.
Ich finde die Antwort von Lütkehaus sehr einleuchtend und dieses christliche Geschwafel von "Geschenk des Lebens" empfinde ich im Angesicht mancher Umstände dieses "Geschenkes" als zynisch.
Geschenke kann man auch im übrigen zurück geben, sonst sind sie nämlich kein Geschenk.
Wohlgemerkt, wir reden vor allem von der Entscheidung ein unheilbar krankes Leben auf eigenen Wunsch zu beenden.
Dass man mit einer Selbsttötung aus dem scheinbar gesunden Leben heraus auch Anderen Gewalt antut, ist eine andere Frage. Die wird aber hier nicht verhandelt.
ist sowieso sehr fragwürdig, und wandelt sich im Laufe der Zeit. Vor einhundert Jahren galt es noch als "natürlich" wenn jedes dritte Kind starb - heute wäre es ein Skandal. Und im Bereich der Ethik ist er m.E. sowieso verfehlt. Wie soll aus einem IST-Zustand denn ein SOLL-Zustand abgeleitet werden?
der ärztlichen Macht, die Menschen dazu zwingt, weiter zu leben, obwohl sie sich längst auf den Weg gemacht haben. De Ridder beschreibt, dass z.B. Nahrungsverweigerung zum Sterbensprozess gehört. Dagegen werden dann aber Sonden gelegt.
Ich finde die Antwort von Lütkehaus sehr einleuchtend und dieses christliche Geschwafel von "Geschenk des Lebens" empfinde ich im Angesicht mancher Umstände dieses "Geschenkes" als zynisch.
Geschenke kann man auch im übrigen zurück geben, sonst sind sie nämlich kein Geschenk.
Wohlgemerkt, wir reden vor allem von der Entscheidung ein unheilbar krankes Leben auf eigenen Wunsch zu beenden.
Dass man mit einer Selbsttötung aus dem scheinbar gesunden Leben heraus auch Anderen Gewalt antut, ist eine andere Frage. Die wird aber hier nicht verhandelt.
ist sowieso sehr fragwürdig, und wandelt sich im Laufe der Zeit. Vor einhundert Jahren galt es noch als "natürlich" wenn jedes dritte Kind starb - heute wäre es ein Skandal. Und im Bereich der Ethik ist er m.E. sowieso verfehlt. Wie soll aus einem IST-Zustand denn ein SOLL-Zustand abgeleitet werden?
In Thailand dürfen die ganz Alten Opium rauchen und kein Polizist würde dies riechen oder sehen. Man ist dabei sehr glücklich und in tiefen Frieden, der Hunger ist fort und drei Wochen später ist es meist vorbei. Die Kunst vom glücklichen Selbstmord im ewigen Leben, verkürzt die Wartezeit am Bahnsteig.
http://freigeldpraktiker....
..und sollte mich ein Angehöriger um den Gnadenschuss beten, werde ich sicher nicht zögern.
springen will dann hat er das gottverdammte Recht dazu!
Niemand kann (sollte) ihn dran hindern,ziemlich ist das auch aus seiner Perspektive aufgezwungenes Leben.
oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Warum argumentieren die Autoren so verschieden?
Herr Lütgehaus ist wahrscheinlich der Älteste und deshalb milde. Trifft seine meinung auch zu bei jungen Menschen, die aus dem Leben gehen wollen?
Wie sollte Herr Nagel anders argumentieren, wo er doch von medizininischen Transplantationen und Lebensverlängerungsversprechen leben kann? warum wird uns dieser blendende Heilsversprecher und Kirchentagspräsident immer noch als Saubermann präsendiert?
Gehört Herr Nagel vielleicht sogar dieser neoliberalen Wirtschaftssekte Scientologie an?
Wer kennt nicht einen Fall in der Umgebung, wo ein Totkranker mit Macht (gegen seinen Willen)am Leben gehalten wird und Angehörige dafür noch bezahlt werden?
Kein Schönes Ding für den, der es auflesen muss oder dabei getroffen wird.
der ärztlichen Macht, die Menschen dazu zwingt, weiter zu leben, obwohl sie sich längst auf den Weg gemacht haben. De Ridder beschreibt, dass z.B. Nahrungsverweigerung zum Sterbensprozess gehört. Dagegen werden dann aber Sonden gelegt.
Ich finde die Antwort von Lütkehaus sehr einleuchtend und dieses christliche Geschwafel von "Geschenk des Lebens" empfinde ich im Angesicht mancher Umstände dieses "Geschenkes" als zynisch.
Geschenke kann man auch im übrigen zurück geben, sonst sind sie nämlich kein Geschenk.
Wohlgemerkt, wir reden vor allem von der Entscheidung ein unheilbar krankes Leben auf eigenen Wunsch zu beenden.
Dass man mit einer Selbsttötung aus dem scheinbar gesunden Leben heraus auch Anderen Gewalt antut, ist eine andere Frage. Die wird aber hier nicht verhandelt.
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