Missbrauch Der Ratzinger-Test

Im Umgang mit Missbrauchsopfern zählen Papiere wenig.

Um zu sehen, was die neuen Leitlinien der katholischen Kirche gegen sexuellen Missbrauch taugen, wendet man sie am besten auf den heikelsten derartigen Fall an: In die Causa Peter H. aus Essen war einst der spätere Papst Benedikt XVI. persönlich verwickelt. Hätten die überarbeiteten Richtlinien schon am 1. Februar 1980 gegolten, dann hätte sich Joseph Ratzinger in seiner Eigenschaft als Erzbischof von München und Freising der Vertuschung eines Falls von sexuellem Missbrauch schuldig gemacht. In der Verantwortung des späteren Papstes wurde damals der sexuell gewalttätig gewordene Priester Peter H., der zu Therapiezwecken nach München geschickt worden war, wieder als Seelsorger eingesetzt – obwohl ihm der Kontakt mit Kindern eigentlich untersagt worden war. Kurz darauf missbrauchte er erneut einen Jungen.

Für diese Fälle ungenügender Aufsicht über Missbrauchs-Priester schreiben die neuen Richtlinien unter Punkt 45 künftig die persönliche Verantwortung des Bischofs fest: »Es obliegt dem Diözesanbischof, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verfügten Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden.« In der Theorie ist also klar: Ratzinger war verantwortlich, gleich ob er die fatale Versetzung veranlasste oder nur geschehen ließ.

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Doch sind die neuen Leitlinien auch in der Praxis die »Verschärfung«, als die sie der zuständige junge Bischof Stephan Ackermann preist? Was würde in einem vergleichbaren Fall heute passieren? Als die Causa Peter H. dieses Jahr bekannt wurde, übernahm der seinerzeitige Generalvikar die Schuld für den Fehler bei der Aufsicht über den Mann. Joseph Ratzinger sollte dadurch entlastet werden. Versperrt Punkt 45 der Richtlinien inzwischen diese Ausrede? Oder käme auch ein heutiger Bischof damit durch, seine Verantwortung auf einen nachgeordneten Mitarbeiter abzuwälzen? Die Antwort hängt davon ab, wie die Kirche selbst ihre neuen Richtlinien auslegt. Damit aber offenbart die unscheinbare Ziffer 45 in dem Dokument das Kernproblem der Kirche, Lehren aus dem Missbrauchsskandal der vergangenen Monate zu ziehen: Das neue Regelwerk ist nur so gut, wie die Bereitschaft echt ist, Opferschutz vor Täterschutz zu stellen. Wenn Bischöfe und Klerus nicht entschlossen sind, mit Verdachtsfällen auf Missbrauch künftig anders umzugehen als in der Vergangenheit, dann nützen auch die schönsten Richtlinien nichts.

Exemplarisch zeigt sich das am umstrittensten Punkt der Richtlinien: Soll die Kirche, wenn sich Opfer bei ihr offenbaren, die Täter zwingend bei der Polizei anzeigen? Nicht alle Opfer wollten eine solche Anzeigepflicht, erklärt die Kirche, daher könne auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers darauf verzichtet werden. So nachvollziehbar die Regelung klingt, so leicht kann sie auch gegen die Opfer gewendet werden: Im Interesse der Kirche und des eigenen Rufes, so können Kleriker dem Opfer nahe legen, möge es doch auf eine Anzeige lieber verzichten. Ein irreales Szenario? Belgische Zeitungen berichten diese Woche von einem entsprechenden »Überzeugungsversuch« gegenüber einem Opfer, den der frühere Vorsitzende der dortigen Bischofskonferenz, Kardinal Danneels, unternommen haben soll, obwohl der hochrangige Täter, selbst Bischof, den Missbrauch bereits eingestanden hatte.

Für die Kirche mögen die Leitlinien entscheidend sein, für die Opfer ist die Praxis ausschlaggebend. Ein Maßstab für die Ernsthaftigkeit im Sinneswandel der Kirche ist darum die Bereitschaft, Opfern nicht nur mit Worten, sondern auch mit Schmerzensgeld Genugtuung widerfahren zu lassen. Hier hat hinter den Kulissen offenbar ein erstes Nachdenken eingesetzt. Aber von einer großzügigen Entschädigung sind die 27 deutschen Bischöfe noch weit entfernt.

 
Leser-Kommentare
    • wegw
    • 01.09.2010 um 16:30 Uhr

    Wer sich nicht täglich die Kraft von Gott holt, um die bösen Lüste aus dem eigenen Leben zu widerstehen, der hat mit Glauben nichts zu tun.

    Da man die Sünden, die die Bibel aufzählt, nicht ernst nimmt, ist man wertelos und damit GOTTLOS.

    Gott hat klare Anweisungen gegeben. Wenn man sie verachtet, muß man scheitern.

    Eine Gesellschaft ohne göttliche Maßstäbe ist zum Tode verurteilt.

    1. Korinther 6

    *9 Oder wisset ihr nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht ererben werden? Irret euch nicht! Weder Hurer, noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Weichlinge, noch Knabenschänder,

    *10 noch Diebe, noch Habsüchtige, noch Trunkenbolde, noch Schmäher, noch Räuber werden das Reich Gottes ererben.

    *11 Und solches sind euer etliche gewesen; aber ihr seid abgewaschen, aber ihr seid geheiligt, aber ihr seid gerechtfertigt worden in dem Namen des Herrn Jesus und durch den[A] Geist unseres Gottes.

    *12 Alles ist mir erlaubt, aber nicht alles ist nützlich. Alles ist mir erlaubt, aber ich will mich von keinem überwältigen lassen.

    Eine Leser-Empfehlung
  1. Zitat eines Kommissars: "In Deutschland werden Steuersuender
    haerter bestraft als Kinderschaender". Da muss was passieren, aber ich wuerde mir zweimal ueberlegen, ob ich mein Kind den Anforderungen eines Prozesses aussetzen sollte, wenn ich weiss, das dem Taeter Wiederholungen nur
    noch sehr schwer moeglich sind.
    Als Kompensation fuer Uebergriffe Geld zu nehmen, wuerde ich mir nie erleben und auch meinen Kindern verwehren.

  2. Warum will die ZEIT um jeden Preis dem Papst etwas am Zeug
    flicken? Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

    Eine Leser-Empfehlung
    • honett
    • 01.09.2010 um 17:19 Uhr

    .. diese 'menschlichen' Amtsträger werden in Zukunft wohl weiter neue subtilere Umwege finden, die Opfer unter Druck zu setzen statt ihnen wirkliche Hilfe zu bieten.
    .. und die Täter bekommen trotzdem ihre Pension, evtl. Zahlungen werden von der Kirche geleistet (d.h. vom Steuerzahler).

  3. Sehr geehrter Herr Schwarz,

    so sehr ich ihre Grundaussage teile, dass der Wert der Leitlinien sich erst in der Praxis zeigen muss, so wenig kann ich ihre Ausflucht auf den Fall Peter H. und die Rolle Ratzingers verstehen.
    Ich glaube Ihnen ist da entgangen, dass Josef Ratzinger nichts aber auch gar nichts mit der Entscheidung Peter H. wieder in der Seelsorge zuzulassen zu tun hatte. Und das haben nicht etwa Kirchenleute gesagt, sondern der für H. damals zuständige Psychiater Werner Huth (zitat aus der Süddeutschen): "Soweit ich das beurteilen kann, war Joseph Ratzinger mit dem Fall nicht befasst," sagt Huth. Es waren seine Untergebenen, die glaubten, sie hätten H. im Griff, der Weihbischof, der Generalvikar. (Zitat Ende) (http://www.sueddeutsche.d...)
    Selbst nach den neuen Leitlinien ändert sich nichts. Denn H. kam aus dem Bistum Essen. Insofern läge da die Verantwortung für die Umsetzung der Leitlinien. Das Bistum München-Freising hatte H. damals ja nur für eine Therapie aufgenommen und dem und nur dem hatte Ratzinger zugestimmt.
    Insofern greift ihr Ratzinger Test ins Leere.
    Insgesamt kann ich mich deshalb des Eindrucks nicht erwehren, dass hier offenbar vor allem dem Papst ans Zeug geflickt werden soll, und dafür wieder großzügig Fakten übersehen werden.
    Bleibt mir nur zu hoffen und zu wünschen, dass sie solche Arbeit nicht für sich selbst zum Standard erheben wollen.

    MfG

    Hainer

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Hallo Hainer!

    Wenn Sie sich die die Kampagne gegen, ähem, die "Berichterstattung" über den angeblichen "Fall" Ratzinger in der Zeit Revue passieren lassen, dann ist Ihre Hoffnung wohl leider vergebens...

    Trotzdem herzlichen Gruß,

    Joe

    • Herr-M
    • 01.09.2010 um 19:01 Uhr

    Wieder Ihre „semantischen Tricks“, derhainer! Wie Sie selbst zitieren, sagt Herr Huth „soweit ich das beurteilen kann…“!!! Soweit, aber auch nicht weiter! Das meint nicht die unumstößliche Tatsache, dass Ratzinger „nichts, aber auch gar nichts….zu tun hatte“, wie Sie es sich mal wieder zurechtbiegen!
    Sondern meint nur eine subjektive Meinung, die nicht ausschließt, dass andere das ganz anders beurteilen könnten!

    Hallo Hainer!

    Wenn Sie sich die die Kampagne gegen, ähem, die "Berichterstattung" über den angeblichen "Fall" Ratzinger in der Zeit Revue passieren lassen, dann ist Ihre Hoffnung wohl leider vergebens...

    Trotzdem herzlichen Gruß,

    Joe

    • Herr-M
    • 01.09.2010 um 19:01 Uhr

    Wieder Ihre „semantischen Tricks“, derhainer! Wie Sie selbst zitieren, sagt Herr Huth „soweit ich das beurteilen kann…“!!! Soweit, aber auch nicht weiter! Das meint nicht die unumstößliche Tatsache, dass Ratzinger „nichts, aber auch gar nichts….zu tun hatte“, wie Sie es sich mal wieder zurechtbiegen!
    Sondern meint nur eine subjektive Meinung, die nicht ausschließt, dass andere das ganz anders beurteilen könnten!

  4. Hallo Hainer!

    Wenn Sie sich die die Kampagne gegen, ähem, die "Berichterstattung" über den angeblichen "Fall" Ratzinger in der Zeit Revue passieren lassen, dann ist Ihre Hoffnung wohl leider vergebens...

    Trotzdem herzlichen Gruß,

    Joe

    Antwort auf "Leserbrief"
    • Herr-M
    • 01.09.2010 um 19:01 Uhr

    Wieder Ihre „semantischen Tricks“, derhainer! Wie Sie selbst zitieren, sagt Herr Huth „soweit ich das beurteilen kann…“!!! Soweit, aber auch nicht weiter! Das meint nicht die unumstößliche Tatsache, dass Ratzinger „nichts, aber auch gar nichts….zu tun hatte“, wie Sie es sich mal wieder zurechtbiegen!
    Sondern meint nur eine subjektive Meinung, die nicht ausschließt, dass andere das ganz anders beurteilen könnten!

    Antwort auf "Leserbrief"
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    Sehr geehrter Herr-M,

    na ganz so einfach ist es wohl nicht. Zunächst gibt es wohl niemanden der in diesem Fall etwas mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen könnte. Insofern bemerkt Herr Huth völlig korrekt, dass er nur von dem ausgehen könne, was er mitbekommen habe. Nun fügt es sich aber, dass sich Herrn Huths Eindrücke ziemlich passgenau in die Aussagen aller anderen Beteiligten einfügen. Mehr noch: Sein Gutachten ging erst 1985 ans Ordinariat, als über H. weiteren Einsatz entschieden wurde. Zu dem Zeitpunkt war Ratzinger schon lange in Rom. Dieser Indizienkette steht einzig und allein gegenüber dass Ratzinger an einer Sitzung teilgenommen hat, in der entschieden wurde, H. zu Therapiezwecken in München aufzunehmen und die Sehnsucht mancher Reporter und "Kirchenkritiker" hier eine Verantwortung des derzeitigen Papstes herbeizuwünschen. Und wenn ich diese Wünsche (so à la Hans Küng: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass . . .") der vorhandenen Indizienkette gegenüberstelle, dann ist das Urteil eindeutig: Es gibt keinen einzigen Hinweis auf eine Verantwortlichkeit Ratzingers in dem Fall, dafür aber eine Menge Indizien, die eher dafür sprechen, dass er hier keine Aktien hat. Auch wenn man die kath. Kirche nicht mag, sollte man eben doch die Fakten respektieren.
    Übrigens würde auch der komplett umgedrehte Fall nichts ändern, denn auch dann läge die eigentliche Verantwortung im Sinne Schwarz' immer noch beim Bistum Essen.

    MfG

    Hainer

    Sehr geehrter Herr-M,

    na ganz so einfach ist es wohl nicht. Zunächst gibt es wohl niemanden der in diesem Fall etwas mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen könnte. Insofern bemerkt Herr Huth völlig korrekt, dass er nur von dem ausgehen könne, was er mitbekommen habe. Nun fügt es sich aber, dass sich Herrn Huths Eindrücke ziemlich passgenau in die Aussagen aller anderen Beteiligten einfügen. Mehr noch: Sein Gutachten ging erst 1985 ans Ordinariat, als über H. weiteren Einsatz entschieden wurde. Zu dem Zeitpunkt war Ratzinger schon lange in Rom. Dieser Indizienkette steht einzig und allein gegenüber dass Ratzinger an einer Sitzung teilgenommen hat, in der entschieden wurde, H. zu Therapiezwecken in München aufzunehmen und die Sehnsucht mancher Reporter und "Kirchenkritiker" hier eine Verantwortung des derzeitigen Papstes herbeizuwünschen. Und wenn ich diese Wünsche (so à la Hans Küng: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass . . .") der vorhandenen Indizienkette gegenüberstelle, dann ist das Urteil eindeutig: Es gibt keinen einzigen Hinweis auf eine Verantwortlichkeit Ratzingers in dem Fall, dafür aber eine Menge Indizien, die eher dafür sprechen, dass er hier keine Aktien hat. Auch wenn man die kath. Kirche nicht mag, sollte man eben doch die Fakten respektieren.
    Übrigens würde auch der komplett umgedrehte Fall nichts ändern, denn auch dann läge die eigentliche Verantwortung im Sinne Schwarz' immer noch beim Bistum Essen.

    MfG

    Hainer

  5. Sehr geehrter Herr-M,

    na ganz so einfach ist es wohl nicht. Zunächst gibt es wohl niemanden der in diesem Fall etwas mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen könnte. Insofern bemerkt Herr Huth völlig korrekt, dass er nur von dem ausgehen könne, was er mitbekommen habe. Nun fügt es sich aber, dass sich Herrn Huths Eindrücke ziemlich passgenau in die Aussagen aller anderen Beteiligten einfügen. Mehr noch: Sein Gutachten ging erst 1985 ans Ordinariat, als über H. weiteren Einsatz entschieden wurde. Zu dem Zeitpunkt war Ratzinger schon lange in Rom. Dieser Indizienkette steht einzig und allein gegenüber dass Ratzinger an einer Sitzung teilgenommen hat, in der entschieden wurde, H. zu Therapiezwecken in München aufzunehmen und die Sehnsucht mancher Reporter und "Kirchenkritiker" hier eine Verantwortung des derzeitigen Papstes herbeizuwünschen. Und wenn ich diese Wünsche (so à la Hans Küng: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass . . .") der vorhandenen Indizienkette gegenüberstelle, dann ist das Urteil eindeutig: Es gibt keinen einzigen Hinweis auf eine Verantwortlichkeit Ratzingers in dem Fall, dafür aber eine Menge Indizien, die eher dafür sprechen, dass er hier keine Aktien hat. Auch wenn man die kath. Kirche nicht mag, sollte man eben doch die Fakten respektieren.
    Übrigens würde auch der komplett umgedrehte Fall nichts ändern, denn auch dann läge die eigentliche Verantwortung im Sinne Schwarz' immer noch beim Bistum Essen.

    MfG

    Hainer

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