Selbstbestimmung Nicht gegen meinen Willen

Eine Patientenverfügung stärkt psychisch Kranke – aber stürzt Ärzte in Gewissensnöte.

Der Wille des Einzelnen erfährt mehr Gehör oder soll es zumindest. Seit Jahren gilt das unter Politikern, Patienten, aber auch unter Ärzten als erklärtes Ziel. Was aber, wenn es um die Behandlung eines Menschen geht, dem gerade kein Urteilsvermögen zugebilligt wird? In dieses Dilemma wurden Psychiater und Psychologen ausgerechnet durch das neue Patientenverfügungsgesetz gestürzt.

Dessen lang umstrittene Regelung gilt zwar vor allem der Sterbehilfe, etwa für Komapatienten, Krebskranke und Demente, und dreht sich um die Frage, unter welchen Umständen man lebenserhaltende Therapien beenden darf. Aber mit einer Patientenverfügung lassen sich neben selbstbestimmtem Sterben auch andere Eventualitäten vorsorglich regeln. Nach dem Gesetz kann seit einem Jahr jeder rechtskräftig festlegen, ob und wie er behandelt werden möchte, wenn er einmal nicht mehr urteilsfähig sein sollte. Bewusst hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, dieses Recht an bestimmten Krankheiten oder am unmittelbar bevorstehenden Tod festzumachen. Und das feierten manche derjenigen, die ihre Urteilskraft regelmäßig mitten im Leben verlieren.

Anzeige

So wie Thomas Eichel*. Als seine Gedanken sich zum ersten Mal so sehr überschlugen, dass er sich mitten in der Nacht nackt auszog, um vor einer Kaserne zu demonstrieren, wurde er »in Handschellen eingeliefert, ans Bett gefesselt und mit Neuroleptika zugespritzt«, erzählt er. Am nächsten Tag habe man ihn gefragt, was er wolle, aber da konnte er nur noch lallen. Drei Mal passierte ihm Ähnliches. Jetzt hat er eine Patientenverfügung aufgesetzt – geschrieben unter Zeugen und im »Zustand der nichtangezweifelten Normalität«, wie er und die anderen Mitglieder des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener es nennen. Darin stehen Art und Menge der Medikamente, die er bereit ist zu nehmen, und dass seine Freunde ihn immer anrufen und besuchen dürfen. Andere in seinem Verband lehnen Neuroleptika für sich komplett ab oder haben aufgeschrieben, dass nichts gegen ihren akuten Willen geschehen solle – egal, wie ungewöhnlich sich dieser auch äußert.

Die Zahl derer, die gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt wurden, war von Jahr zu Jahr gestiegen, auf fast 80.000 Menschen. Nun könnte sich der Trend umdrehen. Doch das neue selbstbestimmte Handeln verunsichert viele Angestellte psychiatrischer Stationen. Sie sehen in der Patientenverfügung einen Eingriff in ihre Arbeit. Früher entschied nämlich einzig der Arzt, was gut für den Patienten ist. Er hat schließlich studiert, was ein Körper braucht und welche Mittel den Geist beruhigen. Und handelte danach, was grundsätzlich als richtig angesehen wurde: nicht sterben und nicht durchdrehen – und wer gerade das will, sollte erst recht behandelt werden. Die »Wohl-Schranke« nennen Juristen das.

Leser-Kommentare
  1. »Ohne Medikamente sind psychisch Kranke zeitaufwendig und nervig.«

    Das scheint mir in diesem Artikel das zentrale Zitat zu sein, spiegelt es doch die Ansicht vieler Ärzte wieder. Psychisch Kranke, die akut behandelt werden müssen, werden zu oft einfach mit Psychopharmaka vollgepumpt, damit die behandelnden Mediziner ihre Ruhe haben.

    Die Patientenverfügungen sind in ihrer jetzigen Form vielleicht nicht perfekt, aber sie sind eindeutig eine Verbesserung.

  2. http://www.patverfue.de/

    @ Cher.
    Nerven-, Geistesk-, psychische Krankheit, psychische Störung ...
    Was jucken denn die immer neuen Worschöpfungen der Psychiater für die immergleiche biologistische Verleumdungen?
    "wenn ein akuter Zustand vorliegt, in dem eine freie Willensäußerung nicht mehr möglich ist."
    Wer entscheidet denn das?
    Sie?

    @ D. H.
    "dass manche ... lieber durchgeknallt bleiben, als sich adequat behandeln zu lassen"
    Das können Sie getrost den Betreffenden überlassen.
    Sie können ja für sich selbst eine "Positive psychiatrische Vorausverfügung" aufstellen, damit bei Ihnen nichts 'schiefgehen' kann.
    http://www.psychiatrie-er...
    "Fremdgefährdung ist selten, aber Eigengefährdung kann doch nicht ignoriert werden. Wer das wünscht, der hat wirklich ein Rad ab und so jemanden kann man nicht ernst nehmen."
    Hört, hört!!
    Da will wohl jemand am liebsten gleich alle als gesteskrank erklären, die auf die Idee kommen, dass die Zwangspsychiatrie für sie alles andere als Hilfe darstellt.
    Zu Zwangspsychiatrie und Menschenrechten hier ein Text:
    ZWANGSPSYCHIATRIE EIN FOLTERSYSTEM
    http://www.iaapa.de/zwang...
    "Wahnsinn ist ja mitunter ähnlich einem Rauschzustand, und wie es notorische Trinker gibt, gibt es auch notorische Psychotiker. Muss man als "Gesunder" solche Zustände hinnehmen?"
    Was meinen Sie denn mit: "Muss man als "Gesunder" solche Zustände hinnehmen?"
    Wollen Sie Trinkern auch noch das Trinken verbieten?
    Was sind denn Sie für eine/r?

    Antwort auf "Ausprobieren"
  3. Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!

    Für alle, die's noch nicht wussten...

    Die schlaue Patientenverfügung gegen psychiatrischen Zwang:
    http://www.patverfue.de/

    Hier ist das Formular abrufbar:
    http://www.patverfue.de/f...
    http://www.patverfue.de/d...

    Zitat:
    "A ) Unter keinen Umständen darf bei mir irgendeine psychiatrische Diagnose erstellt werden. Ich verbiete hiermit jedem psychiatrischen Facharzt oder Fachärztin, mich zu untersuchen, genauso wie ich jedem anderen approbierten Mediziner untersage, mich hinsichtlich irgendeines Verdachts einer angeblichen „psychischen Krankheit“ zu untersuchen. Allen Ärzten, die mich untersuchen wollen, untersage ich, den Versuch irgendeine der Diagnosen, die im International Code of Deseases (aktuell ICD 10. Revision, German Modification) im Kapitel V mit dem Bezeichnungen von F00 fortlaufend bis F99 als „Psychische und Verhaltensstörungen“ bezeichnet werden, zu stellen ..."
    ...
    "B ) Strikt untersage ich folgende Behandlungen:
    - Behandlungen von einem psychiatrischen Facharzt oder dem sozialpsychiatrischen Dienst.
    - Behandlung in einer psychiatrischen Station eines Krankenhauses oder einer Ambulanz oder einem sog. Krisendienst
    - jede Einschränkung meiner Freiheit z.B. einsperren in einer psychiatrischen Station, jede Fixierung, jede Behandlung gegen meinen geäußerten Willen, jede Zwangsbehandlung egal mit welchen als Medikament bezeichneten Stoffen oder Placebos. .."

    Mit freundl. Grüßen

    Luther Blissett

  4. Zum Artikel von Frau Katrin Zeug gestatte ich mir, drei Dinge anzumerken:

    "... Behandlung eines Menschen ..., dem gerade kein Urteilsvermögen zugebilligt wird? In dieses Dilemma wurden Psychiater und Psychologen ausgerechnet durch das neue Patientenverfügungsgesetz gestürzt."
    Psychiater und Psychologen, werden in kein "Dilemma" "gestürzt", wie Sie schreiben. Das neue Gesetz regelt sehr eindeutig:
    Jede_r Volljährige kann im Vorab schriftlich und verbindlich festlegen, ob sie_er in "Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt"
    http://www.gesetze-im-int...

    "... Regelung gilt zwar vor allem der Sterbehilfe ..."
    Das alte "Mißverständnis" (?) mit der Sterbehilfe. Aktive Sterbehilfe war und bleibt auch mit dem neuen Gesetz eine verboten. Zwei Dinge müssen unterschieden werden:
    1. Die "Ausführung des Patientenwillen", der sich auch in Bezug auf Unterlassen oder Abbruch einer Behandlung äußern kann.
    - Sterbenlassen -
    2. Und es gibt die "aktive Sterbehilfe".
    Das Pateientenverfügungsgesetz hat mit "Sterbehilfe" (physician assisted suicide) nichts zu tun.

    "... Gesellschaft ..., in der jeder einzelne selbst über den Wert des Lebens bestimmen kann."
    Es kann nicht "jeder einzelne selbst über den Wert _des_ Lebens bestimmen".
    Über den Wert seines _eigenen_ Lebens aber sehr wohl.
    Was soll denn daran fraglich sein, wenn jeder einzelne das Recht auf seinen eigenen Körper hat und wahrnehmen kann???

  5. Auch mir sticht ins Auge, dass Geisteskranke als nervig betrachtet werden. Das korreliert sehr gut mit der Haltung, dass man Patienten einfach per Psychopharmaka ruhig stellt, egal, ob es ihnen guttut oder nicht.
    Das Ganze zieht inzwischen auch Kreise außerhalb der deklarierten Psychiatrie. Meine Schwiegermutter war in der Geriatrie und bei klarem Verstand. Damit sie aber schön brav im Bett liegenbleibe, wurde ihr Haldol verabreicht. Die Rolle dieses Umstands bei ihrem schließlichen Tod ist nicht eindeutig zu klären, aber skandalös ist dies auch ohne eine solche Klärung.
    Ich finde es gut, wenn Psychiater und sich so gebärdende Leute zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie ohne Gerichtsbeschluss gegen den Willen des Patienten (meine Schwiegermutter war strikte Gegnerin von Psychophamaka) solche Verabreichungen durchführen und dies eine klare juristische Basis bekommt.

  6. Es stimmt nicht das Psychiatriepatienten darauf reduziert werden könnten, dass sie fremd und selbstgefährdend sind. Eine Vielzahl von Patienten kommen aus ganz anderen Gründen in die Psychiatrie. Die Einnahme von Drogen und ihrer Folgen ist ein Grund in Vielzahl, aber auch etliche mit eher persönlichen seelischen Problemen, sei es Trauer über jemanden oder etwas oder Depressionen.
    Fast Alle erfahren eine sehr einseitige Behandlung in der Psychiatrie. Und es wäre interessant und für die Zeit vielleicht erstrebenswert einmal solche Erfahrungsberichte zu sammeln, deren Absurdität augenscheinlich ist.
    Ich hörte eben auch von einer verzweifelten Mutter, deren Tochter in die Psychiatrie ging, weil man eben hofft das einem dort evtl. geholfen wird. Diese Tochter die ihren Freund bei einem Unfall verlor und Grund genug hatte das es ihr nicht gut ging, bekam nun eine Vielzahl Psychopharmaka. Die Mutter war in größter Sorge als sie feststellte das der Zustand der Tochter sich keineswegs besserte, sondern sich chronifizierte in einer Weise die sie nicht für möglich gehalten hat. So hatte die Tochter plötzlich Ängste, die sie vorher nie hatte! Eine Sache die beflissentlich verschwiegen, besser ignoriert wird, dass nämlich Psychopharmaka Ängste aber auch selbstgefährdendes Verhalten erstmals auslösen können! So versicherte mir ein psychiatrieerfahrener junger Mann der suizidale Anwandlungen hatte, dass er vor dem Aufenthalt in der Psychiatrie nicht im Ansatz suizidal war.

    Eine Leser-Empfehlung

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service