Ausschaffungsinitiative Unbehagen im Kleinstaat
Die Ausschaffungsinitiative löst kein einziges Problem. Trotzdem hat sie gute Chancen. Was lief da schief?
Die Ausschaffungsinitiative löst kaum ein Problem – schafft aber viele neue. Wichtig ist zunächst: Das geltende Recht lässt konsequentes Vorgehen gegen Ausländerkriminalität durchaus zu. Allerdings in Grenzen. Nicht immer, wenn »das Maß voll« ist, kann ausgeschafft werden, wie es die Initiative wünscht. Doch Recht und Praxis wurden in letzter Zeit verschärft, etwa bei den »Rasern« oder in Fällen von Drogenhandel. Wenn sich heute beispielsweise ein Mann aus dem Balkan mit einem Kollegen ein Autorennen liefert und er danach wegen eines Unfalls zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wird, droht der Verlust des Aufenthaltsrechts – selbst wenn er hier aufgewachsen ist.
Die Initiative will weitergehen. Sie verlangt einen Automatismus: Wenn eines der im Initiativtext genannten Verbrechen oder Vergehen begangen wird – die sogenannte Anlasstat –, greift zwingend die Sanktion; und zwar auch bei bestimmten eher geringfügigen Rechtsverstößen. Wenn jemand in eher bescheidenem Umfang unrechtmäßig Sozialleistungen bezieht, müsste er nach dem Initiativtext ebenfalls das Land verlassen. Die Umstände wären unwichtig. Der Staat soll – das ist der Sinn – nicht umsichtig und angemessen handeln, sondern exemplarisch. Ohne Rücksichtnahme.
Nehmen wir beispielsweise einen geistig etwas zurückgebliebenen Algerier, dessen Eltern als Flüchtlinge in die Schweiz kamen und der hier aufwuchs. Er erschleicht Sozialleistungen, kennt aber weder Algerien, noch hat er dort Integrationschancen, weil er kein Arabisch spricht. Der Automatismus träfe auch ihn. Der Staat müsste hier von einem Grundsatz abweichen, der sehr wichtig ist für unser Vertrauen in ihn: der Verpflichtung auf Kontextsensibilität seines Handelns.
Weiterer Flurschaden käme hinzu. Es gibt »Heimatstaaten«, die foltern. Weiß die Schweiz bei einer Person konkret von einer solchen Gefahr, würde sie sie im Fall einer »Anlasstat« – auch nach Annahme der Initiative – nicht ausschaffen. Denn durch Verträge und Völkergewohnheitsrecht ist sie zur Einhaltung menschenrechtlicher Minimalstandards verpflichtet. Dennoch wäre ein Automatismus in der Verfassung problematisch. Ein zivilisierter Staat sollte nichts in seine Verfassung schreiben, was – konsequent angewendet – Komplizenschaft mit verbrecherischen Staaten bedeuten könnte.
Vielleicht hilft hier am Ende ein Versehen der Initianten weiter. Sie ließen – wohl unbeabsichtigt – ein Schlupfloch offen. Im Text ihrer Verfassungsbestimmung ist nur von »Ausweisung« die Rede, nicht von »Ausschaffung«. Nur letztere bedeutet aber – rechtstechnisch betrachtet – »zwangsweise« Entfernung. Man könnte den Initiativtext also »restriktiv« auslegen, wie Rechtswissenschaftler vorschlagen, und so dem Dilemma mit juristischen Mitteln entkommen. Vertrauen schafft dies nicht.
Die Initiative wäre in einem weiteren Punkt nicht umsetzbar. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU erlaubt es nur beschränkt, die Aufenthaltsrechte von EU-Migranten zu begrenzen: Es braucht dazu eine »Gefährdung der öffentlichen Ordnung«. Das ist eine hohe Hürde: Sie wird nicht bei kleinen Drogendelikten oder unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen überschritten.
Die Initiative ist aus verfassungs- und menschenrechtlicher Sicht vor allem eines: Randale. Das Parlament hat deshalb reagiert. Es schuf einen Gegenentwurf, der das Verschärfungsanliegen aufnimmt, aber auch den Einwänden Rechnung trägt. Dennoch kann die Initiative ernsthaft auf Zustimmung hoffen. Warum droht der als Common-Sense-Land bekannten Schweiz eine erneute Selbstschädigung mittels Volksrechten nur knapp ein Jahr nach der Minarettintiative?
- Datum 21.10.2010 - 12:35 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 21.10.2010 Nr. 43
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„…droht der Verlust des Aufenthaltsrechts – selbst wenn er hier aufgewachsen ist.“
Sie schreiben richtig, es droht der Verlust des Aufenthaltsrechts.
Leider ist es so, dass in der Schweiz die Möglichkeiten selten bis nie ausgeschöpft werden. Oftmals kann sich der/die Delinquent(in) auf mildernde Umstände berufen und erhält eine geradezu lächerliche Strafe. (Ich habe nie verstanden, wieso Alkohol am Steuer eine höhere Strafe nach sich zieht, ein Mord unter Alkoholeinfluss eine mildere! Scheinbar soll man unter Alkoholeinfluss wissen, dass man nicht Auto fahren soll, dass man keinen Meschen töten /verletzten soll wiederum, kann man aus irgendwelchen Gründen scheinbar nicht erwarten!)
Auf jeden Fall ist es so, dass eine Ausschaffung sehr selten angeordnet wird. Wir allerdings haben die Nase voll vom Verständnis für die Täter und deren oftmals ellenlangen Strafregister. Deshalb ist (hoffentlich) die Mehrheit der Schweizer und der anständigen Ausländern für einen Opferschutz, respektive für die Ausschaffung der straffälligen Ausländer. Ist für die meisten Menschen eine logische und richtige Entwicklung, wenn Gäste, die sich nicht an unsere Gesetzte halten das Gastrecht verwirkt haben.
Man kann sich viele Gedanken darüber machen, wie man eine Staatsordnung strukturiert, damit sie sich gedeihlich entwickelt. Letztlich gilt aber: Ein Staat entwickelt sich gut, wenn gute Menschen in ihm leben Aus miesen Typen kann indes selbst die schönste Verfassung kein schönes Land formen.
Kriminelle auszuweisen ist vor diesem Hintergrund nur konsequent. Menschen die etwa ihren Lebensunterhalt durch Einbruchsdiebstahl erwirtschaften, werden niemals unsere Renten bezahlen. Sie werden nach allen Regeln der Stochastik auch keine Kinder erziehen, die irgendwann unsere Renten bezahlen, sondern im Gegenteil, Kinder, die unseren Sozialstaat und die Strafrechtspflege belasten. Je mehr Menschen aus solchen Milieus man aus den Landesgrenzen entfernt, desto besser wird sich die Bevölkerungsstruktur entwickeln. Das ist auch nicht irgendwie unmenschlich und unchristlich: Wenn der Sozialstaat Menschen schon versorgt, dann kann er wenigstens Dankbarkeit erwarten. Schwerkriminelle haben ihren Undank dagegen deutlich genug Ausdruck gebracht. Also hinfort, sollen sie ihr Glück doch wo anders versuchen.
"Aber Bildung ist doch der Schlüssel", so lautet die Lieblingsplattitüde der Wohlmeindenden. Das ist aus zwei Gründen falsch: Erstens wird man nicht gebildet, sondern man bildet sich in erster Linie selbst. Zweitens ist ein freiheitlicher Staat keine Volkserziehungsanstalt, sondern verlangt immer mündige und von sich aus anständige Staatsbürger.
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