Patchworkfamilien Flick-Werk
Wie Patchworkfamilien vermeiden, dass sie zu viel oder zu wenig zur Seite legen.
© Johannes Eisele/AFP/Getty Images

Auch eine Patchworkfamilie: Bundespräsident Christian Wulff (rechts) mit seinem Sohn Linus, daneben Ehefrau Bettina, während des traditionellen Sommerfests auf Schloss Bellevue
Als Christian Wulff im Sommer zum neuen Bundespräsidenten gewählt wurde, war das Medienecho groß. Und das nicht nur, weil er drei Wahlgänge dafür brauchte, auch sein Privatleben stand plötzlich im Fokus.
Mit den Wulffs ist erstmals eine echte Patchworkfamilie ins Schloss Bellevue eingezogen. Wulff ist geschieden und hat mit seiner ersten Frau ein Kind, mit seiner zweiten Frau ein zweites, und diese brachte noch eine Tochter in die Ehe. Eine zusammengewürfelte Familiengemeinschaft, die in Deutschland längst nicht mehr ungewöhnlich ist. Auch wenn es keine offiziellen Zahlen gibt, lebt laut einer aktuellen Umfrage des Familienministeriums etwa jede siebte Familie so zusammen wie die Familie des Bundespräsidenten – oder so ähnlich.
Jede Patchworkfamilie setzt sich anders zusammen, und sie unterscheidet sich darin, wie sie ihren Alltag organisiert. Etwa in der Frage, ob und wie sich Eltern und ihre Kinder absichern und für das Alter vorsorgen. Zwar ist nicht davon auszugehen, dass sich der Bundespräsident angesichts seiner Pensionsansprüche darüber den Kopf zerbricht, doch längst nicht alle Patchworkfamilien, die sich damit beschäftigen sollten, überprüfen ihr Vorsorgekonzept. »Eine Patchworkfamilie ist mit besonderen emotionalen Herausforderungen verbunden. Es ist deshalb verständlich, dass die Familienmitglieder nicht zuerst an ihre Altersvorsorge denken«, sagt Ulf Niklas, Geschäftsführer des Finanzplaners Niklas & Lehmann.
Dabei sollten im neuen Haushalt sofort alle Versicherungen auf den Prüfstand. »Es gilt schließlich, neben einer drohenden Unterabsicherung auch Doppelabsicherungen zu vermeiden«, sagt Niklas. Denn die finanziellen Verhältnisse haben sich in der Regel für die neu entstandene Lebensgemeinschaft grundlegend geändert. »Bei Policen wie Hausrat-, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen bietet sich an, den neuen Partner und die Kinder mit unterschlüpfen zu lassen, sodass man die andere Versicherung kündigen kann«, sagt Stephan Gelhausen vom Verband der Deutschen Versicherungs-Wirtschaft (GDV). Da die gesetzliche und die betriebliche Absicherung weiterlaufen, sollten die Neu-Familien vor allem ihre private Altersvorsorge umplanen. Für Miriam Michelsen vom Finanzdienstleister MLP ist dabei vor allem eine Risikolebensversicherung ein wichtiger Baustein: »Es empfiehlt sich, diese über Kreuz abzuschließen – vor allem bei größeren Vermögen.« Das bedeutet, dass bei der Police des Mannes dieser Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist, seine Partnerin dagegen die versicherte Person – und umgekehrt. Im Todesfall unterliegt die Zahlung damit nicht der Erbschaftsteuer, die dann normalerweise anfällt. Während der persönliche Freibetrag für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften bei 500.000 Euro liegt, beträgt der Freibetrag bei nicht verheirateten Paaren lediglich 20.000 Euro – es sei denn, die Versicherung wird gekreuzt.
Auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten die Lebenspartner nachdenken. »Das ist die wichtigste Versicherung«, sagt Gelhausen vom GDV. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben könne, könne auch seine Familie nicht mehr versorgen. Dabei gelte: »Früh abschließen und eine möglichst hohe Summe vereinbaren.« Der Schutz sei zwar nicht billig, diene aber dazu, den Lebensstandard zu erhalten. 2001 strich der Staat die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle, die nach dem 31. Dezember 1960 geboren wurden, und ersetzte diese durch neue Erwerbsminderungsrenten. Seither zahlt der Staat laut GDV nur noch 38 Prozent des letzten Bruttogehalts. »Wir empfehlen aber nicht nur eine Police für den Versorger, sondern auch für den Partner, der sich um die Kinder kümmert«, sagt Michelsen. Soll eine Hausfrau gegen Berufsunfähigkeit abgesichert werden, sind die maximal versicherbaren Rentenhöhen zu beachten, die je nach Versicherer zwischen 600 und 1500 Euro monatlich schwanken. Und auch mit der Riester-Rente sollte sich die Patchworkfamilie beschäftigen. Zwar können auch nicht erwerbstätige Frauen über ihren sozialversicherungspflichtigen Ehemann riestern und mit einem eigenen Vertrag alle Zulagen kassieren. Die Voraussetzung ist aber, dass beide verheiratet sind. Wenn nicht, muss die Riester-Versicherung eventuell aufgestockt werden.
Gut überlegen sollten sich Familien die vorzeitige Kündigung einer privaten Rentenversicherung: »Meistens ist eine Beitragsfreistellung ökonomisch attraktiver als eine Kündigung«, sagt Vorsorgeplaner Ulf Niklas. Schließlich gehe ein Großteil des angesparten Kapitals durch die Auflösung verloren. Auch deshalb empfiehlt Niklas, die Altersvorsorge flexibel aufzubauen und das Kapital nicht ausschließlich in festen Versicherungsverträgen zu binden. Allerdings breche die persönliche Altersvorsorge auch nicht gleich zusammen, wenn entgegen der üblicherweise verbreiteten Klischees aus Finanzvertrieben ein oder zwei Jahre Ansparzeit verloren gingen, bis sich alle Familienmitglieder an ihre neue Lebenssituation angepasst hätten.
- Datum 24.10.2010 - 18:39 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 21.10.2010 Nr. 43
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...während die Kunden in Mengen daraus flüchten. Über 20% haben Riester und Konsorten schon den Rücken gekehrt. Warum? Man lese die Martenstein-Kolumne!
Ob sich nun etwas im Familienrecht ändert, weil der Bundespräsident eine Scheidung hinter sich hat?
Hätte ich das Problem mir über die Verteilung einer Altersversorgung Gedanken machen zu müssen, dann ginge es mir richtig gut. Zur Zeit versuche ich aber seit fünf Jahren überhaupt den Kontakt zu meiner Tochter zu erreichen.
Mal sehen, ob sich der Bundespräsident an seine Scheidung und die Rechte der Väter erinnert, wenn der Bundestag das Gesetz zur gemeinsamen Sorge vorlegt. Mal sehen ob er dann auch die Gleichstellung einfordert und weder ein Gesetz mit Antragslösung oder Widerspruchslösung unterschreibt, da es Väter diskriminiert.
Sein Vorgänger hatte den Schneid Gesetze nicht zu unterzeichnen, er hat zumindest die Erfahrung einer Scheidung.
Auf jeden Fall werden am 4.12.2010 wieder in der ganzen Bundesrepublik Väter auf die Straße gehen und gegen die Diskrimninierung im Umgangs- und Sorgerecht demonstrieren.
Viele Grüße von
Blauer-Weihnachtsmann.de
Detlef Naumann
Das dann auch noch von den schlimmsten Anbietern im Markt?
Niklas & Lehmann, MLP, GDV, nur DWS von Maschmeyer (Busenfreund von unserem BundesPräsi) fehlt.
Wollte der den den Artikel nicht sponsoren?
Merkwürdige Zeitungswelt.
Zum schnelleren auffinden, hier der Link zum Martenstein:
http://www.zeit.de/2010/4...
auch zerstückeln sich die Erwerbsbiografien so das in Zukunft sowieso noch zu größeren Versorgungslücken auftreten.
Ich rede von einer Verarmung breiter Schichten, die Zeit per Zeitarbeit oder befristeten Verträgen sich ihren Lebensunterhalt verdienen müssen.
In den letzten Wochen fällt DIE ZEIT dadurch auf, daß Artikel zu Geld- und Vermögensfragen immer durch Zitate/Ratschläge von Firmen oder Branchenvertreter kommen. Diese werden auch noch mit Namen/Firma genannt.
Gibt es keine Redakteure mehr, die genügend Kompetenz besitzen, um Antworten geben auf Vermögensfragen, unabhängig von irgendwelchen Produktverkäufern.
Es wäre ehrlicher, wenn diese Firmen Werbung bezahlen und als Pop Up die Leser nerven.
Wer einmal verstanden hat, daß man auf die Ratschläge von auf Provisionsmaximierung getrimmte Vermittler/Berater nichts geben darf, liest solche Beiträge nur vor dem Hintergrund der versteckten Werbung.
Schöne Pressemitteilung... Aber weil's eben Werbung ist, hat sie mit der Realität absolut nichts zu tun. Bei vielen Patchworkfamilien handelt es sich in der Regel um 'working poor', die man nicht auf den ersten Blick erkennt. Unter Juristen gilt der Spruch: eine Scheidung schafft zwei Sozialfälle.
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