Innere Sicherheit Daten gegen Terror
Der Rechtsstaat erlaubt es, Informationen auf Vorrat zu speichern. Aber nur, um Leib und Leben zu schützen.
Auf den ersten Blick die bekannten Fronten, verschärft durch die jüngsten Terrorwarnungen: Hier die konservativen Staatsschützer (sprich: die Unionsparteien) – dort die fortschrittlichen Bürgerrechtler (also die Liberalen). Während die einen fordern, endlich die Vorratsdatenspeicherung gerichtsfest einzuführen, verweigert sich die liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf ganzer Linie; und endlich kann die FDP einmal für etwas anderes eintreten als nur für Steuersenkungen oder die Verhinderung spätrömischer Dekadenz.
Doch leider stimmt dieses althergebrachte, einfache Bild nicht – jedenfalls dann nicht, wenn man sich die Sache näher ansieht. Gewiss, man kann versuchen, die Geschichte wie folgt zu erzählen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gehörte mit anderen Erzliberalen wie Gerhart Baum und Burkhard Hirsch zu den Klägern, die am 2. März dieses Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz der weiland Großen Koalition obsiegt hatten, mit dem die Vorratsdatenspeicherung eingeführt worden war. (Demnach sollten ursprünglich alle Kommunikationsdienstleister sämtliche Kontaktdaten für sechs Monate speichern, um sie nötigenfalls den Behörden zur Verbrechensbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Nun mussten sie allesamt gelöscht werden.) Weshalb sollte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, kaum von den harten Oppositionsstühlen in den Ministersessel gewechselt, ihre Siegestrophäe wieder abgeben?
Sammelei per Schleppnetz erlauben die Karlsruher Richter nicht
Gute Frage – wenn man das Urteil aus Karlsruhe nicht genau gelesen hat. Man kann die Geschichte nämlich auch anders erzählen: Die Karlsruher Richter haben die Vorratsdatenspeicherung im Prinzip erlaubt – und die liberalen Kläger sind in der Hauptsache unterlegen. Die Vorratsdatenspeicherung sei mit dem Grundgesetz »nicht schlechthin unvereinbar«. Oder etwas ausführlicher in der Sprache juristischer Technokratie: »Eine vorsorgliche anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten zur späteren anlassbezogenen Übermittlung an die ... zuständigen Behörden ... darf der Gesetzgeber zu Erreichung seiner Ziele als geeignet ansehen.« Oder gar: »In einem Rechtsstaat darf auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden.«
Es ging den Richtern bei ihrem Veto gegen das alte Gesetz aus schwarz-roten Zeiten ausschließlich um fehlende Sicherungen und Schranken, für die Stichworte wie Datensicherheit, Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten stehen; vor allem aber die Eingrenzung »nur zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr« – wenn man darin tatsächlich eine enge Begrenzung erkennen will.
Der Mut der Justizministerin zur Konsequenz ist allemal zu bewundern. Man muss nur fragen, worauf sich ihre Konsequenz bezieht – auf das Urteil der Richter oder auf ihre persönliche Auffassung. Wenn schon die Richter die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Instrument zur Terrorbekämpfung halten, müsste die Justizministerin eigentlich aktiv mitwirken an einem Gesetz, das die Grenzen und Sicherungen vorbildlich festlegt. Sagt sie aber, und sei es in einer blau-gelben Identitätskrise, nur kategorisch njet, dann hat sie zwar die eigene politische Ansicht auf ihrer Seite, nicht aber das Verfassungsrecht; und nicht einmal den Bundesdatenschützer. Und sie müsste politisch den Kopf hinhalten, wenn es sich eines Tages ergeben sollte, dass eine Ermittlung oder gar die Verhinderung eines Anschlags an den fehlenden Daten gescheitert ist.
Nun kann man das Zögern der Justizministerin immerhin insoweit verstehen, als es dem Gesetzgeber zur Zeit der Großen Koalition beileibe nicht nur um die Terrorbekämpfung gegangen war. Man wollte damals durchaus noch eine ganze Reihe anderer Straftaten mit unter den Rettungsschirm der Datenspeicherung bringen. Daher die laxen Eingrenzungen. Daher auch das Diktum des innenpolitischen Sprechers der SPD, Dieter Wiefelspütz, der seinerzeit den Skeptikern seiner Fraktion entgegentrat und heute wieder wirbt: »Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.«
Eine solche Schleppnetz-Sammelei für fast alles und jedes widerspräche tatsächlich den Vorgaben aus Karlsruhe. Solange die Schleppnetz-Fischer sich nicht wenigstens prinzipiell auf die richterlichen Vorgaben sozusagen der bürgerlichen und politischen »Existenzsicherung« einlassen (Leib, Leben, Freiheit der Bürger, Sicherheit der Republik), ergibt es keinen Sinn, über ein neues Gesetz zu reden. Drehen sie aber endlich bei, steht auch die Justizministerin unter Mitwirkungspflicht. Dabei muss man gar nicht der Illusion huldigen, dass der Terrorismus allein mit der zeitlich begrenzten Datenspeicherung in die Knie gezwungen werden könnte. Schon ein Beitrag dazu wäre den Schweiß der Edlen und die Mühen einer präzisen Gesetzgebung wert.
Dies auch deshalb, weil weder der Terrorismus noch die Vorratsdatenspeicherung an den deutschen Landesgrenzen haltmachen, ebenso wenig wie unsere Telekommunikationen. Wer grenzüberschreitend kommuniziert, dessen Daten geraten jedenfalls in den Nachbarländern in die Vorratsspeicher. Dann doch lieber – und wenigstens – ein nationales Gesetz, das Mindeststandards für Kontrolle und Auskunft festlegt.
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- Datum 25.11.2010 - 14:55 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 25.11.2010 Nr. 48
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Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Beiträgen und verzichten Sie auf Doppelpostings. Danke. Die Redaktion/km
Richtig. Die Ermittlungsbehörden hatten die Chance bei Anhörungen vor Gericht, Fälle zu nennen, um die Sinnhaftigkeit einer Vorratsdatenspeicherung zu belegen. Die Fälle konnten nicht gefunden werden.
Für die konservativen Politiker dreht sich's wieder mal darum, möglichst alle Gesetze zu haben, die denkbar sind. Ob die Gesetze Sinn ergeben, spielt keine Rolle. Auf die Art werden über die Jahre die Freiheitsrechte gänzlich sinnlos reduziert.
Konkret: Wenn eine Gefahr für Leib und Leben erkennbar wird, kann man die Daten auch ganz normal per TK-Gesetz abhören.
Wenn keine Gefahr erkennbar ist, darf man laut Urteilsspruch eh nicht Datenspeichern.
Der Fall liegt klar. Der Artikel versucht Unklarheiten zu aufzuzählen wo keine sind.
Richtig. Die Ermittlungsbehörden hatten die Chance bei Anhörungen vor Gericht, Fälle zu nennen, um die Sinnhaftigkeit einer Vorratsdatenspeicherung zu belegen. Die Fälle konnten nicht gefunden werden.
Für die konservativen Politiker dreht sich's wieder mal darum, möglichst alle Gesetze zu haben, die denkbar sind. Ob die Gesetze Sinn ergeben, spielt keine Rolle. Auf die Art werden über die Jahre die Freiheitsrechte gänzlich sinnlos reduziert.
Konkret: Wenn eine Gefahr für Leib und Leben erkennbar wird, kann man die Daten auch ganz normal per TK-Gesetz abhören.
Wenn keine Gefahr erkennbar ist, darf man laut Urteilsspruch eh nicht Datenspeichern.
Der Fall liegt klar. Der Artikel versucht Unklarheiten zu aufzuzählen wo keine sind.
Es dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass das Bild von den Liberalen als "Bürgerrechtspartei" genauso ins Land der Märchen zu verweisen ist, wie die angebliche "Sozialdemokratisierung der Union".
Die FDP hat wesentliche Anteile daran, dass das BKA-Gesetz und das SWIFT-Abkommen, dass uns, die Bürger an fremde Mächte verrät, letztendlich verabschiedet wurden.
Ich will ja nicht ausschliessen, dass es unter 70000 FDP-Mitgliedern nicht noch ein paar wenige Verfechter von Bürgerrechten gibt, aber der überwiegende Rest versteht unter "liberal" nur noch "neoliberal" und die würden für mehr Steuergeschenke ihre eigene Großmutter verkaufen.
Ich fühle mich durch eine Vorratsdatenspeicherung ungleich behandelt. Mein DSL-Anschluss ist unter meinem Namen und meiner Adresse angemeldet. Alles was ich zusammensurfe kann dahin verfolgt werden.
Auf der anderen Seite sind die bösen Terroristen, die ins Internetcafé gehen, oder sogar noch geschicktere Wege haben die Vorratsdatenspeicherung für sie unrelevant zu maachen.
Na ja, vielleicht überzeugt mich die nächste Bombenattrappe dass die Vorratsdatenspeicherung doch wieder losgehen muss.
Bitte nicht!!!!!!
Bitte nicht!!!!!!
...wieviele terroristische Anschläge gab es in den letzten 30 Jahren in Deutschland? Keinen!
Hätte es welche gegeben, hätte man sie durch Vorratsdatenspeicherung verhindern können? Weiß keiner. Hätte man wenigstens die Täter ermitteln können? Weiß auch keiner.
Es geht hier letztlich nur um die Frage ob man es verhältnismäßig findet, die Verkehrsdaten ALLER Bürger dauerhaft zu speichern (und sei es auch nur für ein halbes Jahr) um MÖGLICHERWEISE einen terroristischen Anschlag verhindern zu können. Ich für meinen Teil sehe das nicht als verhältnismäßig an. Und erfreulicherweise bin ich mit meiner Ansicht nicht alleine.
Ach ja, und zu dieser Aussage von Ihnen:
"Dies auch deshalb, weil weder der Terrorismus noch die Vorratsdatenspeicherung an den deutschen Landesgrenzen haltmachen, ebenso wenig wie unsere Telekommunikationen. Wer grenzüberschreitend kommuniziert, dessen Daten geraten jedenfalls in den Nachbarländern in die Vorratsspeicher. Dann doch lieber – und wenigstens – ein nationales Gesetz, das Mindeststandards für Kontrolle und Auskunft festlegt."
möchte ich doch noch folgendes anmerken:
WENN wir tatsächlich ein nationales Gesetz hätten, würden dann die Nachbarländer nicht mehr nach ihrem Gutdünken und nach ihren Regeln speichern? Wohl doch, nicht wahr? Ob wir jetzt ein Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung erlassen oder nicht, ist doch dem Ausland völlig wurscht.
Nun, wenn wir von den Anschlägen der RAF bis in die frühen 90er Jahre, die neonazistischen Gruppierungen Kameradschaft Süd, Skinheads Sächsische Schweiz, die in jedem Fall das Equipment für Anschläge besaßen und diese(im Falle der Müncher Synagoge auch planten), sowie die Versuch der Sauerland-Gruppe, und der Koffer-Bomber von Köln hinzu ziehen, sieht die Lage der sicheren und anschlagsfreien Republik nicht mehr ganz so rosig aus.
Wiewohl ich ihnen recht gebe; durch eine Vorratsdatenspeicherung haben sich insbesondere letztgenannte Ereignisse sicher nicht verhindern lassen(die Kofferbomben sowieso nicht), sondern durch gezielte Überwachung und Recherche!
Nun, wenn wir von den Anschlägen der RAF bis in die frühen 90er Jahre, die neonazistischen Gruppierungen Kameradschaft Süd, Skinheads Sächsische Schweiz, die in jedem Fall das Equipment für Anschläge besaßen und diese(im Falle der Müncher Synagoge auch planten), sowie die Versuch der Sauerland-Gruppe, und der Koffer-Bomber von Köln hinzu ziehen, sieht die Lage der sicheren und anschlagsfreien Republik nicht mehr ganz so rosig aus.
Wiewohl ich ihnen recht gebe; durch eine Vorratsdatenspeicherung haben sich insbesondere letztgenannte Ereignisse sicher nicht verhindern lassen(die Kofferbomben sowieso nicht), sondern durch gezielte Überwachung und Recherche!
"Wenn schon die Richter die Vorratsdatenspeicherung für ein geeignetes Instrument zur Terrorbekämpfung halten"
Die Richter sollen nur die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz feststellen, nicht die Wirksamkeit. Also was soll dieser Zusammenhang, der keiner ist?
Im Gegensatz zur Rasterfahndung des Vorrats zielt der Freeze auf anlassbezogene Datenspeicherung. Bei der technischen Abwicklung des Freeze werden in etwa die gleichen Themenfelder berührt wie beim Vorratsdatenspeicher.
Ich habe hier die Systeme Bundes Autonomy und den Crypto Sniffer ins Feld geführt, um die Eingriffe bei den privaten Anbietern auf ein Minimum zu reduzieren und mit Hilfe dieser neuen Technik, sowohl die Prinzipien des Lauschangriff (Berechtiungssystem durch Staatsanwälte), Reportingstrukturen (Open Data) und sehe den Betrieb beim BMI und den LKA's.
Unser Politiker finden auch immer neuere Vorwände, um uns zu kontrollieren, bevormunden und zu gängeln. Einmal ist die Umwelt, dann die Gesundheit und nun mal wieder die Innere Sicherheit. Das hatten wir schon einmal vor ca. 30 Jahren, was hatte es gebracht, nichts, außer das mehr und mehr Daten von uns Bürgern gespeichert und archiviert wurden. Mich würde einmal interessieren, was über mich so alles gespeichert wurde und wird.
1984 ist längst gängige Praxis, vielleicht etwas unauffälliger und subtiler.
...."Unser Politiker finden auch immer neuere Vorwände, um uns zu kontrollieren, bevormunden und zu gängeln." kann ich nicht sagen. Richtig ist jedoch sicher, dass sie Mittel verlangen, die dazu geeignet sind in falschen Händen und nicht zögern -siehe Verwendung illegal beschaffter Bankdaten- sie auch einzusetzen. Daher ist mir so rätselhaft, dass man nicht bespricht, wie man die Politiker robuster kontrollieren kann. Da scheint mir das grösste Risiko für diese unsere Demokratie zu liegen.
...."Unser Politiker finden auch immer neuere Vorwände, um uns zu kontrollieren, bevormunden und zu gängeln." kann ich nicht sagen. Richtig ist jedoch sicher, dass sie Mittel verlangen, die dazu geeignet sind in falschen Händen und nicht zögern -siehe Verwendung illegal beschaffter Bankdaten- sie auch einzusetzen. Daher ist mir so rätselhaft, dass man nicht bespricht, wie man die Politiker robuster kontrollieren kann. Da scheint mir das grösste Risiko für diese unsere Demokratie zu liegen.
Ich hab nichts zu verstecken. Mit ist es lieber die Daten landen beim Staat, als bei Konzernen (z.B.:Paybacksystem, hat aber auch keiner geschnallt). Jedoch wurde ich eine uneingeschränkte Einzelüberwachung befürworten.
Mir stellt sich die Frage nicht. Terrorbekämpfung sollte komplett dem BND überlassen werden. Was, wen, wie und wieviel dieser dann im Einzelfall ausspäht, geht mich nichts an.
Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich und im Rahmen der Netiquette. Danke. Die Redaktion/km
So wie in Großbritannien, reihenweise. Oder sie werden wie die Meldedaten verhökert. Beim Paybacksystem muss ich wenigstens nicht mitmachen, die Vorratsdatenspeicherung wird mir aufgezwungen.
Ich habe jede Menge zu verstecken. Mir ist es am allerliebsten, die Daten landen weder beim Staat noch bei Konzernen. Nur kann ich es bei Konzernen wenigstens teilweise aktiv vermeiden (Keine Paybackkarte, kein Facebook, kein Xing), beim Staat aber nicht.
Der von Ihnen zitierte Beitrag wurde in der Zwischenzeit moderiert. Danke. Die Redaktion/km
Danke dass mir hier den Wegbereiter für einen Einwand geben:
Der Staat hat sich in Sachen IT Kompetenz in letzter Zeit des öfteren blamiert - sie sagen sie haben nichts zu verbergen.
Nun, nehmen wir an die Protokolle und das daraus resultierende "Netzwerk" landet im Internet - wären sie darüber erfreut?
Wo sich Datenberge befinden und angreifbar sind werden Begehrlichkeiten geweckt - und eine aktive Vorratsdatenspeicherung wird nur per Verknüpfung über das Internet funktionieren.
In dem Sinne ist es schon besser wenn die Daten bei Unternehmen sind - die Luftansa weiß wohin ich mit ihnen fliege - aber nicht mit wem ich rede, oder was ich kaufe.
Meine Bank weiß was ich kaufe aber nicht mit wem ich rede.
Mein Telefonanbieter weiß mit wem ich rede, aber nicht was ich kaufe - und auch nicht wohin ich reise. (außer bei Mobilfunk)
Stellen sie sich alle diese Daten in einer Behörde vor - der gläserne Bürger wäre Wirklichkeit - und solche Daten werden Begehrlichkeiten wecken - ob Marketing oder Kriminelle - sie werden an die Öffentlichkeit kommen.
So wie in Großbritannien, reihenweise. Oder sie werden wie die Meldedaten verhökert. Beim Paybacksystem muss ich wenigstens nicht mitmachen, die Vorratsdatenspeicherung wird mir aufgezwungen.
Ich habe jede Menge zu verstecken. Mir ist es am allerliebsten, die Daten landen weder beim Staat noch bei Konzernen. Nur kann ich es bei Konzernen wenigstens teilweise aktiv vermeiden (Keine Paybackkarte, kein Facebook, kein Xing), beim Staat aber nicht.
Der von Ihnen zitierte Beitrag wurde in der Zwischenzeit moderiert. Danke. Die Redaktion/km
Danke dass mir hier den Wegbereiter für einen Einwand geben:
Der Staat hat sich in Sachen IT Kompetenz in letzter Zeit des öfteren blamiert - sie sagen sie haben nichts zu verbergen.
Nun, nehmen wir an die Protokolle und das daraus resultierende "Netzwerk" landet im Internet - wären sie darüber erfreut?
Wo sich Datenberge befinden und angreifbar sind werden Begehrlichkeiten geweckt - und eine aktive Vorratsdatenspeicherung wird nur per Verknüpfung über das Internet funktionieren.
In dem Sinne ist es schon besser wenn die Daten bei Unternehmen sind - die Luftansa weiß wohin ich mit ihnen fliege - aber nicht mit wem ich rede, oder was ich kaufe.
Meine Bank weiß was ich kaufe aber nicht mit wem ich rede.
Mein Telefonanbieter weiß mit wem ich rede, aber nicht was ich kaufe - und auch nicht wohin ich reise. (außer bei Mobilfunk)
Stellen sie sich alle diese Daten in einer Behörde vor - der gläserne Bürger wäre Wirklichkeit - und solche Daten werden Begehrlichkeiten wecken - ob Marketing oder Kriminelle - sie werden an die Öffentlichkeit kommen.
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