Präimplantationsdiagnostik Die Nachbarn und die PID
Ein Ortstermin beim Deutschen Ethikrat in Berlin
Auf dem Berliner Gendarmenmarkt ist, natürlich, ein Weihnachtsmarkt aufgebaut. Bunte Lichter, durchs Gedränge pfeift eisiger Wind. Nebenan, im Leibniz-Saal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, ist die Stimmung weniger adventlich, aber der Andrang ist so groß, als gäbe es Glühwein gratis. Es tagt der Deutsche Ethikrat .
Er will bis zum Februar 2011 seine Stellungnahme zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) abgeben. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli gelten Gentests am Embryo nicht mehr als verboten, wenn sie zur Vermeidung einer schweren Schädigung des künftigen Kindes vorgenommen werden. Im Frühjahr will der Bundestag ein Gesetz auf den Weg bringen, in dem die PID entweder verboten oder in engen Grenzen erlaubt werden soll . Da könnte der Blick auf Erfahrungen im Ausland helfen.
- PID
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Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) entnehmen Mediziner künstlich im Reagenzglas gezeugten Embryonen einige wenige Zellen, um das Erbgut zu untersuchen. Klicken Sie hier für eine Infografik
Die Tests können einige Erkrankungen prüfen, etwa das Down-Syndrom (Trisomie 21), Chorea Huntington, Cystische Fibrose (Mukoviszidose), die Bluterkrankheiten Hämophilie A und B sowie Sichelzellanämie.
Die PID ermöglicht es auch, einen Embryo mit dem Wunschgeschlecht herauszusuchen. Außerdem können unter mehreren Embryonen jener ausgewählt werden, der für ein bereits lebendes, aber erkranktes Geschwisterkind zum Beispiel als Knochenmarkspender geeignet wäre.
- Verfahren
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Meist werden dem Embryo am dritten Tag Zellen entnommen. Zu diesem Zeitpunkt gelten Zellen als totipotent. Das bedeutet, dass sie sich noch zu einem vollständigen Organismus entwickeln können.
Möglich ist auch die Entnahme von fünf Tage alten Zellen. Diese Zellen sind dann pluripotent. Sie können sich noch in verschiedene Gewebe entwickeln, sind jedoch nicht mehr in der Lage, einen gesamten Organismus zu bilden. So soll eine bessere Auswahl vitaler und einnistungsfähiger Embryonen erreicht werden.
- BGH-Urteil
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Der Berliner Gynäkologe Matthias B. hatte in den Jahren 2005 und 2006 Präzedenzfälle geschaffen und bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen. Anschließend pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Erbdefekt aufwiesen.
Ein solcher Gencheck war nach Auffassung der meisten Juristen und Ärzte in Deutschland verboten. Sie hielten sich an eine strenge Interpretation des Embryonenschutzgesetzes. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft.
Im Juli entschieden die Richter im Fünften Senat des Bundesgerichtshofs, dass die Embryonenauswahl durchaus erlaubt ist. Der Berliner Gynäkologe B. hatte sich selbst angezeigt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Aufgrund der juristischen Brisanz dauerte das Verfahren fast viereinhalb Jahre. B. wurde schließlich freigesprochen.
- PID in anderen Ländern
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Belgien: Seit 1994 testen Mediziner im Reagenzglas erzeugte Embryonen zum Beispiel auf Erbkrankheiten. Eine gesetzliche Regelung für die Forschung an Embryonen wurde 2003 geschaffen. Sie schränkt die PID kaum ein, verbietet aber die rein geschlechtsspezifische Auswahl von Embryonen.
Dänemark: Bei Risiko etwa für genetisch bedingte Krankheiten sind Untersuchungen an befruchteten Eizellen im Reagenzglas erlaubt. Die erste PID wurde 1999 zugelassen.
Frankreich: Die PID ist seit 1997 konkret rechtlich reguliert. Sie ist nur erlaubt, wenn dadurch schwere genetische Krankheiten vermieden werden können, wenn ein Elternteil nachweislich eine Anomalie hat und das Paar mindestens zwei Jahre zusammenlebt. Die erste Lizenz gab es 1999.
Großbritannien: Zur Erkennung schwerer Krankheiten oder spontan auftretender Chromosomendefekte ist die PID erlaubt. Sie wird seit 1990 angewendet. Alle Arbeiten mit embryonalem Gewebe unterliegen der Kontrolle einer speziellen Behörde, die Tests werden an lizenzierten Zentren durchgeführt. Das Anwendungsspektrum gilt allerdings als relativ breit. Im Januar 2009 kam in London das erste Baby Großbritanniens zur Welt, bei dem mittels PID ein Brustkrebsgen ausgeschlossen wurde.
USA: Das Verfahren wird seit 1990 genutzt, inzwischen an einer Vielzahl von Kliniken. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Selbst die Nutzung von PID zu nichtmedizinischen Zwecken wie der Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.
Der Ethikrat hat Fachleute aus den Nachbarländern zur öffentlichen Anhörung geladen. Vom französischen Ethikrat CCNE ist Patrick Gaudray gekommen, aus Großbritannien Emily Jackson , derzeit die Leiterin der Human Fertilisation and Embryology Authority HFEA, aus Belgien der Reproduktionsmediziner Paul Devroey . Sie sollen berichten, wie in ihren Heimatländern die PID gehandhabt wird. Wie beschränkt man ihren Einsatz auf wirklich schlimme Erkrankungen? Etwa durch einen gesetzlichen Indikationskatalog, wie ihn Politiker hierzulande vorschlagen?
Alle Gäste warnen eindringlich vor einer Liste von Krankheiten im Gesetzestext. Zwar gibt es in Frankreich und Großbritannien solche Kataloge, aber es sind »lebende Listen« (Emily Jackson). Jeder einzelne Fall wird im Vereinigten Königreich wie in Frankreich durch mehrere Instanzen geprüft und schließlich durch eine Kommission entschieden.
Wer die Präimplantationsdiagnostik verbietet, sagt nein zum Leben, kommentiert Sven Stockrahm
Und was sonst kann man Deutschland raten? Die Gäste üben sich in diplomatischer Zurückhaltung. Nur Paul Devroey vom belgischen Reproduction Health Centre lässt sich auf Nachfrage entlocken, dass er vom deutschen Nachbarn eine Erlaubnis für die PID erwartet. Er behandle viele deutsche Paare, die in der Heimat keine Hilfe fänden. Dieser PID-Tourismus sei »eine Schande«, demütigend für die Betroffenen und diskriminierend, weil sich nur Vermögende Reise und Behandlung leisten könnten.
Das hätte er besser nicht gesagt. Wieso eigentlich die Zulassung der PID in Deutschland ein Mittel sei, den Missstand zu beenden, hält der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke dem Belgier entgegen. Richtiger sei doch wohl ein anderer Weg. Gemeint ist, die europäischen Nachbarn möchten doch besser ihrerseits die PID verbieten.
Auch Emily Jacksons Darlegung, die öffentliche Debatte über die PID sei in ihrem Land auf die in einer Demokratie einzig mögliche Weise gelöst worden, durch eine Abstimmung im Parlament, erfährt Widerspruch. Ob es nicht ethische Grenzen für das Abstimmungsverhalten eines Parlaments gebe, erkundigte sich der Ethikrat Eberhard Schockenhoff, ein Theologe. Die gibt es natürlich. In Deutschland kann man sie sogar nachlesen: Sie stehen in der Verfassung.
Doch in der Bundesrepublik, diesen Eindruck mussten die drei Gäste aus Großbritannien, Frankreich und Belgien mit nach Hause nehmen, dient das ethische Nachdenken vor allem der Ethik selbst – nicht der Beratung der parlamentarischen Demokratie oder gar dem Menschen.
- Datum 21.12.2010 - 15:32 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 22.12.2010 Nr. 52
- Kommentare 20
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....so debattiert wird um die Moral und auch die absurdesten Vorschläge ernst verhandelt werden.
Ein Gedankenspiel: 5 Embryonen werden hergestellt. Man pflanzt das erste ein. Die anderen werden weg geworfen. Es wird später eine Fruchtwasseruntersuchung gemacht und ... Die Mutter will ein solches Kind nicht und treibt den nun viel größeren (und vermutlich menschlicheren) Zellhaufen ab. 5 Embryonen werden hergestellt. *)
Worin soll das moralischer sein, als zuerst festzustellen welches Embryo gesund ist und so zu vermeiden, dass abgetrieben wird? Schön. Pervers. In einer Gesellschaft, indem man auf Krankenschein ein Kind wegmachen lassen kann, weil es der jungen Frau zu schwierig oder teuer scheint ein Kind zu bekommen? Da werden Große moralische Gedanken dazu gemacht, ob man vor oder nach der Einpflanzung in der Gebährmutter feststellen darf, ob man es haben will? Also da sage Einer wir beschäftigten uns nicht mit den kleinsten Details der Sache.
*)Das Beispiel mag überzogen sein indem man die befruchteten Eier vielleicht aufbewahren würde. Nur so zur Sicherheit.
Es ist laut Embryonenschutzgesetz verboten, mehr Eizellen künstlich zu befruchten, als auch innerhalb eines Zyklus eingepflanzt werden sollen. Auch ist es verboten mehr als drei Embryonen innerhalb eines Zyklus einzupflanzen. Die Vorraussetzung ihres Gedankenspiels existieren daher nicht.
Die Praxis ist daher: Es werden drei Embryonen hergestellt und auch eingepflanzt. Kein Embryo wird weggeworfen.
Wie sie richtig schreiben, kann anschließend eine Fruchtwasseruntersuchung und ggf. Abtreibung durchgeführt werden. Es scheint absurd, das per PID diese Auswahl nicht schon früher durchgeführt werden darf. Meiner Meinung nach gibt es aber selbst dafür ein durchaus bedenkenswerte Begründung:
Obersten Schutz geniesst laut Grundgesetz die Menschenwürde, nicht das Leben selbst, sondern seine Würde. Um zu bestimmen, wann die Würde eines Menschen verletzt wird, wird üblicherweise die Objektformel verwenden. Die Menschenwürde ist demnach verletzt, wenn ein konkreter Mensch zum blossen Objekt gemacht wird. Im Fall der PID erscheint das durchaus naheliegend. Der konkrete Mensch in Form des Embryos wird als reines Objekt gesehen während ein abgetriebener Fötus als individueller Mensch erfasst wird.
Es ist laut Embryonenschutzgesetz verboten, mehr Eizellen künstlich zu befruchten, als auch innerhalb eines Zyklus eingepflanzt werden sollen. Auch ist es verboten mehr als drei Embryonen innerhalb eines Zyklus einzupflanzen. Die Vorraussetzung ihres Gedankenspiels existieren daher nicht.
Die Praxis ist daher: Es werden drei Embryonen hergestellt und auch eingepflanzt. Kein Embryo wird weggeworfen.
Wie sie richtig schreiben, kann anschließend eine Fruchtwasseruntersuchung und ggf. Abtreibung durchgeführt werden. Es scheint absurd, das per PID diese Auswahl nicht schon früher durchgeführt werden darf. Meiner Meinung nach gibt es aber selbst dafür ein durchaus bedenkenswerte Begründung:
Obersten Schutz geniesst laut Grundgesetz die Menschenwürde, nicht das Leben selbst, sondern seine Würde. Um zu bestimmen, wann die Würde eines Menschen verletzt wird, wird üblicherweise die Objektformel verwenden. Die Menschenwürde ist demnach verletzt, wenn ein konkreter Mensch zum blossen Objekt gemacht wird. Im Fall der PID erscheint das durchaus naheliegend. Der konkrete Mensch in Form des Embryos wird als reines Objekt gesehen während ein abgetriebener Fötus als individueller Mensch erfasst wird.
Leider verstehen sich viele deutsche „Berufsethiker“, die dazu eher durch Machtpolitik und undurchschaubare akademische Mechanismen werden als durch Anerkennung durch das „Volk“, als Fundamentalisten, die eindeutig zwischen „richtig“ und „falsch“ zu unterscheiden hätten, statt im Bewusstsein eigener Unzulänglichkeit pragmatische und menschliche Lösungen Vorzuschlagen. Mir ist absolut unbegreiflich, warum PID unethischer sein sollte als ein indizierter Schwangerschaftsabbruch. Ebenso irrational ist es davon auszugehen, Menschen mit Behinderungen würden abgewertet, wenn man versucht, Leiden zu verhindern. Es könnte die gleiche Empathie sein, die PID erlaubt und das Leben behinderter Menschen integriert und nach einem Ausgleich sucht. Die Natur ist weder gerecht, noch ungerecht, weder grausam noch gnädig – moralische Kriterien sind vielmehr auf sie nicht anwendbar. Da stehen wir alleine da und müssen selbst entscheiden mit den best möglichen Argumenten und der größtmöglichen Menschlichkeit.
.....wenig überzeugend, wenn sie eine inkonsistente Moral der Leitkultur definieren.
.....wenig überzeugend, wenn sie eine inkonsistente Moral der Leitkultur definieren.
.....wenig überzeugend, wenn sie eine inkonsistente Moral der Leitkultur definieren.
...verdient seinen Namen nicht. Die Hälfte der dort sitzenden Personen sind ebenso wenig an Ethik interessiert wie ich am Wetter in der Antarktis. Würde ich eine Reise dorthin planen, würde ich mir die Daten mal anschauen. Und danach mich richten. Ansonsten aber ist es mir egal. Ähnlich denken diese Personen. Sie betreiben ein Ethikgeschäft, allenfalls noch zur Durchsetzung eigener moralischer Vorstellungen. Allein von zwei Mitgliedern habe ich persönlich zu hören bekommen, dass sie nur deshalb sich für solche Einrichtungen interessieren, um Dinge, die ihnen nicht gefallen, verhindern zu können. Einer von diesen beiden ergänzte noch, dazu wäre ihm jedes Mittel recht. Er wolle nicht diskutieren, sondern nur Meinungen anderer beeinflussen. Aus Veröffentlichungen anderer Teilnehmer lässt sich Ähnliches ablesen. Einer etwa, der Theologie studierte, beschreibt sein Interesse an Ethik als Suchen von Einrichtungen und Anstreben von Positionen, in denen er seine Auffassungen durchsetzen kann. Das Berufungsschema unterstützt dies noch - ganz zu schweigen von der Parteipolitik. Hier haben sich hauptsächlich Personen eingefunden, die aufgrund eigener, rigider Vorstellungen entsprechend viel Drang nach oben hatten. Ein Ethikrat wäre etwas anderes. Das hier ist nur ein Zulieferer von Argumenten und Rechtfertigungen für blinde, parteipolitische Entscheidungen, die auch moralische Aspekte betreffen können.
Offensichtlich haben Sie ähnliche Erfahrungen wie ich gesammelt. Es wäre hinzuzufügen, dass diese Machtpolitiker/innen weite Teile der akademischen Welt kontrollieren, weil sie als Gutachter/innen bei der DFG, der MPG, dem BMBF, der Bertelsmann-Stiftung u. a. sitzen und sich gegenseitig die Posten/Gelder zuschanzen. Ziel ist eine technokratische Suprastruktur oberhalb der Demokratie zu schaffen und zu erhalten, nicht das Prinzip Kants „Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen …“ zu fördern. Die Konstruktion intellektueller Macht wäre auch ein lohnendes Feld für Wikileaks. Nur ein Beispiel, persönlich verbürgt, am Rande eines Empfangs: DFG-Gutachter zu einem anderen: „Sag Deiner Kandidatin, sie möge sich beeilen, ich habe z. Zt. Einen ähnlichen Antrag zur Bearbeitung auf dem Tisch“ und dann folgten Details.
In Deutschland heißt das "Netzwerk", weiter südlich Korruption ;-)
Es ist laut Embryonenschutzgesetz verboten, mehr Eizellen künstlich zu befruchten, als auch innerhalb eines Zyklus eingepflanzt werden sollen. Auch ist es verboten mehr als drei Embryonen innerhalb eines Zyklus einzupflanzen. Die Vorraussetzung ihres Gedankenspiels existieren daher nicht.
Die Praxis ist daher: Es werden drei Embryonen hergestellt und auch eingepflanzt. Kein Embryo wird weggeworfen.
Wie sie richtig schreiben, kann anschließend eine Fruchtwasseruntersuchung und ggf. Abtreibung durchgeführt werden. Es scheint absurd, das per PID diese Auswahl nicht schon früher durchgeführt werden darf. Meiner Meinung nach gibt es aber selbst dafür ein durchaus bedenkenswerte Begründung:
Obersten Schutz geniesst laut Grundgesetz die Menschenwürde, nicht das Leben selbst, sondern seine Würde. Um zu bestimmen, wann die Würde eines Menschen verletzt wird, wird üblicherweise die Objektformel verwenden. Die Menschenwürde ist demnach verletzt, wenn ein konkreter Mensch zum blossen Objekt gemacht wird. Im Fall der PID erscheint das durchaus naheliegend. Der konkrete Mensch in Form des Embryos wird als reines Objekt gesehen während ein abgetriebener Fötus als individueller Mensch erfasst wird.
....schien er 8 Embryonen untersucht zu haben wovon 4 genetische Defekte aufwiesen.
Ihre Erklärung zum Unterschied der Fruchtwasseruntersuchung um eine Abtreibung und der PID um eine Einpflanzung zu bestimmen habe ich nicht ganz verstanden in Bezug des Unterschieds moralischer Bedenken.
....schien er 8 Embryonen untersucht zu haben wovon 4 genetische Defekte aufwiesen.
Ihre Erklärung zum Unterschied der Fruchtwasseruntersuchung um eine Abtreibung und der PID um eine Einpflanzung zu bestimmen habe ich nicht ganz verstanden in Bezug des Unterschieds moralischer Bedenken.
In meinen Augen ist die moralische Debatte in der Politik bloß vorgeschoben. Das eigentliche Problem sehe ich woanders.
Könnte man mit der PID verhindern ein eventuell nicht lebensfähiges Kind zu bekommen, dann wären alle Menschen die auf natürlichem Wege Kinder bekommen können im Nachteil, denn für sie ist die künstliche Befruchtung mit PID keine Option. Selbst mit einem guten Gehalt ist die künstliche Befruchtung ohne medizinische Indikation kaum finanzierbar.
Würde es legal dann würden viele diese Möglichkeit nutzen wollen. Dafür müsste dann wieder finanzielle Unterstützung her. Oder nur die Reichen hätte von da an die Möglichkeit z.B. eine Totgeburt ohne Abtreibung (die auch nicht risikolos ist) weitesgehend zu verhindern.
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