Drohnenangriff: Bünyamins Tod
Ein deutscher Islamist wird in Pakistan Opfer einer US-Drohne – und niemand ermittelt.
Der Tod kam aus der Luft , am Abend des 4. Oktober, unweit des pakistanischen Städtchens Mir Ali. Eine Rakete, abgefeuert von einer amerikanischen Drohne hoch oben im Himmel, tötete Bünyamin E., 20 Jahre alt, Islamist aus Wuppertal. Er ist nicht der erste Gotteskrieger, der in Wasiristan, im von Clans beherrschten Grenzgebiet zu Afghanistan, durch ferngelenkte US-Drohnen exekutiert worden ist. Mit ihm starben mindestens zwei weitere Islamisten, der Franzose Naamen M. und der Iraner Shahab D.
Aber Bünyamin E. ist das erste Drohnenopfer, das einen deutschen Pass besitzt. Das macht seinen Fall so brisant. Er könnte zu einer echten Belastung für das deutsch-amerikanische Verhältnis werden.
Der junge Deutschtürke trainierte in einem Lager der Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU) für den bewaffneten Kampf. Deshalb führte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Verfahren gegen ihn wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach dem neuen Paragrafen 89a des Strafgesetzbuchs – weil er nicht nur in ein Terror-Ausbildungslager gereist war, sondern weil es auch konkrete Hinweise gab, dass E. Anschläge begehen wollte, womöglich auch in seiner Heimat, in Deutschland. Ein solches Szenario fürchten deutsche Ermittler seit Jahren.
E.s Tod wirft zwei Fragen auf. Warum ermittelt auch mehr als ein Vierteljahr später immer noch kein deutscher Staatsanwalt in diesem Fall? Und: Haben Informationen aus Deutschland dazu beigetragen, die unbemannte Kampfmaschine zu ihrem Ziel in Mir Ali zu führen?
Juristisch gesehen liegt der Fall eigentlich ganz klar. Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland bei einer derartigen Gewalttat ums Leben kommt, muss die deutsche Justiz ermitteln. Sie muss Zeugen befragen, Beweise sichern und gegebenenfalls anklagen – vor allem, wenn er augenscheinlich außerhalb eines umkämpften Staates wie Afghanistan getötet wurde. Auch deshalb unterscheidet sich der Fall E. von Bekkay Harrach, einem weiteren deutschen Islamisten, über den dieser Tage bekannt wurde, dass er ein Gefecht in der Nähe der afghanischen Stadt Bagram nicht überlebt haben soll.
Bislang jedoch wurde kein Zeuge vernommen, kein Beweisantrag gestellt. Dabei hat der Hamburger Rechtsanwalt Sven Axel Dubitscher nach ZEIT- Recherchen bereits Mitte Oktober wegen des Falls E. Strafanzeige gegen CIA-Direktor Leon Panetta gestellt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Anzeige nach kurzer Prüfung mangels Zuständigkeit an die Kollegen in E.s Heimatstadt Wuppertal weitergegeben. Noch ist fraglich, ob diese die Angelegenheit übernehmen.
In Betracht käme auch ein Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Dann wäre die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuständig. Die prüft seit Monaten den Vorfall. Eine ganze Reihe von Rechtsfragen müsse geklärt werden, bevor ein Verfahren offiziell eingeleitet werden könne, heißt es von den Bundesanwälten. In Karlsruhe liegt mittlerweile auch die Anzeige eines Richters am Oberlandesgericht Karlsruhe gegen Jörg Ziercke vor, den Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA). Der Richter Thomas Schulte-Kellinghaus wirft Ziercke im Fall E. Beihilfe zum Mord wegen der Weitergabe von Informationen vor. Bundesanwälte prüfen auch diesen Vorgang, Ergebnis offen.
Der Fall E., so scheint es, droht zu versanden. Steckt der Rechtsstaat im Kampf gegen den Terrorismus zurück?
Haben deutsche Behörden dem US-Militär geholfen?
Nach Informationen der ZEIT wissen deutsche Behörden im Fall E. erheblich mehr, als sie öffentlich einräumen. Offiziell wird bis heute an der Darstellung festgehalten, die Identität des Toten sei ungewiss. Es gebe lediglich mittelbare Hinweise aus Pakistan, darunter ein Foto. Tatsächlich hat bislang noch kein Tatortermittler des Bundeskriminalamts die Leiche in Augenschein genommen oder DNA-Material gesichert. Inoffiziell ist aber auch für deutsche Sicherheitsbehörden längst »eindeutig belegt«, dass es sich bei einem der Getöteten um Bünyamin E. und damit um einen deutschen Staatsbürger handelt. Das bestätigen Mitarbeiter der zuständigen Ministerien in Berlin. Eines der größten Hindernisse für Ermittlungen eines deutsche Staatsanwaltes wäre damit aus dem Weg geräumt. Doch die Tatsache wird nicht offen mitgeteilt. Sollen so Ermittlungen verhindert oder zumindest verzögert werden?





[...]
Da ist ein überzeugter Islamist mit deutschem Pass nach Pakistan gereist, um am "heiligen Krieg" teilzunehmen, und es hat ihn erwischt. Warum wird da ein solches Gewese drum gemacht? Der Mann war da schliesslich nicht im Urlaub, und es hat ihn auch keiner gezwungen, sich als Gotteskrieger zu betätigen.
Anm: Bitte achten Sie auf sachliche Beiträge. Danke. Die Redaktion/km
Deutschland schafft sich Dank Menschen wie Ihnen ab !
Was Sie hier fabrizieren könnte man auch als Anti - Deutsch bezeichnen !
Wer hat Sie eigentlich dazu ermächtigt hier im namen aller Deutschen zu reden/schreiben? Sind Sie ein von den Deutschen gewählte Person die weiß was pro und was anti deutsch ist ?
Ich kenne viele Deutsche die SIE als Anti - Deutsch bezeichnen würde.
Ich warte immernoch auf eine logische Antwort, kommt nichts daher der Versuch der Ablenkung, brauchen Sie geistige Hilfe von der Redaktion ?
Anyway, ich will Sie nicht mental überfordern, noch zu der späten Stunde .
Überlegen Sie sich Ihre Antwort, schlafen Sie mal darüber, von mir aus konsultieren Sie ein paar Freunde und holen sich Ratschläge und dann antworten Sie mir mit plausiblen und logischen Sätzen.
MfG
Zülfikar
Entfernt. Bitte diskutieren Sie das Thema des Artikels. Danke. Die Redaktion/ag
Sie haken also nach, wieder polemisch. Freuen Sie sich, dass das so stehen gelassen wurde. Ihr hasserfüllter Ton berechtigt zu der Frage: "Geht es Ihnen gut? Oder eher weniger?"
Wie dem auch sei:
Ich erlaube mir es als Deutscher zum Ausdruck zu bringen, wenn ich Äußerungen als deutschfeindlich empfinde. Wie haben hier(in diesem Lande und, freilich meist sinnvoll eingeschränkt,in diesem Forum) nämlich Meinungsfreiheit.
Deshalb ist Ihre Frage "Wer hat Sie eigentlich dazu ermächtigt hier im namen (sic) aller Deutschen zu reden/schreiben?" völlig gegenstandslos. Es ist daher auch
partout irrelevant, welche Deutschen Sie kennen, die Ihre Meinung - angeblich oder auch tatsächlich - teilen. Jeder Eiferer findet - angeblich oder auch tatsächlich - fast immer Gesinnungsfreunde.
Wir sind hier in einem Forum für Meinungsaustausch. Wir sind nicht in einem Verhörraum. Und wir sind auch nicht verpflichtet, unsere patriotischen Empfindungen demoskopisch abzusichern, bevor wir sie äußern dürfen.
War Ihnen das logisch genug? "Ich will Sie nicht mental überfordern" - Ihre Worte.
Ach ja: "geistige Hilfe von der Redaktion": Sie spielen hier wohl auf meine erfolgreiche Intervention an, die zur Löschung Ihrer Tirade führte. Wissen Sie, die ZEIT-Netiquette hat schon ihren Sinn,auch wenn deren Handhabung
nicht immer unumstritten ist. Ich wurde hier auch schon gelöscht,und manchmal hatte ich auch ein Einsehen. Wäre das nicht auch mal was für Sie? Vielleicht geht es Ihnen dann erst wirklich gut.
Bitte kehren Sie zu einer artikelbezogenen Diskussion zurück. Danke. Die Redaktion/wg
Entfernt. Bitte diskutieren Sie das Thema des Artikels. Danke. Die Redaktion/ag
Sie haken also nach, wieder polemisch. Freuen Sie sich, dass das so stehen gelassen wurde. Ihr hasserfüllter Ton berechtigt zu der Frage: "Geht es Ihnen gut? Oder eher weniger?"
Wie dem auch sei:
Ich erlaube mir es als Deutscher zum Ausdruck zu bringen, wenn ich Äußerungen als deutschfeindlich empfinde. Wie haben hier(in diesem Lande und, freilich meist sinnvoll eingeschränkt,in diesem Forum) nämlich Meinungsfreiheit.
Deshalb ist Ihre Frage "Wer hat Sie eigentlich dazu ermächtigt hier im namen (sic) aller Deutschen zu reden/schreiben?" völlig gegenstandslos. Es ist daher auch
partout irrelevant, welche Deutschen Sie kennen, die Ihre Meinung - angeblich oder auch tatsächlich - teilen. Jeder Eiferer findet - angeblich oder auch tatsächlich - fast immer Gesinnungsfreunde.
Wir sind hier in einem Forum für Meinungsaustausch. Wir sind nicht in einem Verhörraum. Und wir sind auch nicht verpflichtet, unsere patriotischen Empfindungen demoskopisch abzusichern, bevor wir sie äußern dürfen.
War Ihnen das logisch genug? "Ich will Sie nicht mental überfordern" - Ihre Worte.
Ach ja: "geistige Hilfe von der Redaktion": Sie spielen hier wohl auf meine erfolgreiche Intervention an, die zur Löschung Ihrer Tirade führte. Wissen Sie, die ZEIT-Netiquette hat schon ihren Sinn,auch wenn deren Handhabung
nicht immer unumstritten ist. Ich wurde hier auch schon gelöscht,und manchmal hatte ich auch ein Einsehen. Wäre das nicht auch mal was für Sie? Vielleicht geht es Ihnen dann erst wirklich gut.
Bitte kehren Sie zu einer artikelbezogenen Diskussion zurück. Danke. Die Redaktion/wg
Man weiß einfach nichts: Hat der BND versucht, auf diesem Wege einen Agenten, der als militanter Islamist agierte, abzuschalten - und geht das nun doch nicht so einfach, wie gedacht. Oder handelte es sich tatsächlich um einen militanten Islamisten. Angesichts der Begleitumstände scheint mir Version 1 bedauerlicherweise naheliegender. Wer will da schon prüfen? - was wiederum Version 1 indiziert.
Lieber Christian Denso,
Die Sache ist viel komplexer, als Sie es in diesem kurzen Artikel darstellen koennen. Juristisch und moralisch.
Die Frage ist immer, was sonst noch passiert waere. Waere es etwa schoener gewesen, wenn der tote Terrorist nicht von einer Drohne rueckstandsfrei eliminiert worden waere, sondern stattdessen auf dem Hamburger Marktplatz noch 200 Menschen bei einem Selbstmordattentat mit in den Tod gerissen haette?
Das Toeten des deutschen Staatsbuergers war juristisch einwandfrei. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen innerhalb der USA. Moralisch kann man sich immer fragen ob es gut ist Menschen zu toeten. Meiner Ansicht nach ist es das nicht. Aber besser ein Mensch ist tot als 200.
Es ist gut ueber den sinnlosen Tod des Terroristen zu diskutieren. Aber es ist nicht das Schlimmste was haette passieren koennen.
Gleich zwei andere - unerzaehlte - Skandale sind, wie dieser Mensch ueberhaupt die deutsche Staatsbuergerschaft erlangen konnte und warum deutsche Gericht ihn nicht eingesperrt haben. Wenn irgendjemand fuer seinen Tod verantwortlich ist, dann sind es deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften, denn Haft haette diesem jungen Menschen seinen Tod erspart.
Staatsbuerger weil es bis heute nicht souverän ist.
Man muss bei dem Artikel nur den Deutschen durch einen amerikanischen Staatsbuerger ersetzen.
Wir alle wissen was dann passieren wuerde.
Also ganz so eindeutig, wie in dem Artikel dargestellt, scheint mir der Sachverhalt nun nicht zu sein.
Zunaechst einmal hat natuerlich auch ein islamischer Terrorist, genauso wie jeder deutsche Staatsbuerger, ob er Verbrechen begeht oder nicht, Anspruch auf Schutz durch den deutschen Staat. Das bedeutet selbstverstaendlich auch, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, falls ein Anfangsverdacht vorliegt.
Jetzt ist die Sache juristisch gesehen aber wohl doch ein bisschen komplizierter. Zum einen ist mir nicht klar wieso ein terroristisches Ausbildungslager im pakistanischen Grenzgebiet nicht als Kampfzone gerechnet werden soll. Ich bin selber kein Jurist, deswegen waere es vielleicht interessant zu erfahren, wie es sich mit deutschen Soeldnern verhaelt, die im Kampfeinsatz getoetet werden. Wird dann auch wegen Mordes ermittelt?
Zum anderen kann die Staatsanwaltschaft doch durchaus nach 153c StPO von der Verfolgung von Auslandsstraftaten absehen, wenn "wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde oder wenn der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen." Den schweren Nachteil fuer die BRD kann man nun auch nicht von der Hand weisen.
Ganz abgesehen davon wird ja von einer Einstellung noch nichts berichtet. Es entsteht der Eindruck, dass es dem Autor einfach nicht schnell genug geht?
Wie gesagt, ganz so einfach ist die Sache also doch nicht.
'Ich bin selber kein Jurist, deswegen waere es vielleicht interessant zu erfahren, wie es sich mit deutschen Soeldnern verhaelt, die im Kampfeinsatz getoetet werden. Wird dann auch wegen Mordes ermittelt?'
GUTE Frage. Wir sollten schonmal anfangen unsere Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit nach Vietnam und Algerien zu verfrachten. Die haetten wohl noch jahrelang damit zu tun die 'Morde' an deutschen Fremdenlegionaeren aufzuklaeren und zu versuchen die Taeter dann auch zu bestrafen. Wenn dort deutsche Staatsangehoerige in Gefangenschaft brutal gefoltert und dann massakriert wurden, dann handelt sich das eindeutig um ein tausendfaches Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das niemals verjaehrt.
Da wir wohl alle davon ausgehen, dass diese Verbrechen von deutschen Gerichten und Staatsanwaelten niemals verfolgt werden, kann man wohl sagen, dass der Rechtsstaat in diesem Fall eher relativ zu sehen ist.
Was macht also Herrn Bunyamin so besonders, wenn er als ungesetzlicher Kombattant, im Auftrage einer fremden Macht, schwerbewaffnet durch ein Kampfgebiet schleicht und dabei von einer Drohne eliminiert wird?
Eigentlich garnichts. Sein Fall wird so behandelt wie schon tausende aehnliche Faelle vor ihm.
'Ich bin selber kein Jurist, deswegen waere es vielleicht interessant zu erfahren, wie es sich mit deutschen Soeldnern verhaelt, die im Kampfeinsatz getoetet werden. Wird dann auch wegen Mordes ermittelt?'
GUTE Frage. Wir sollten schonmal anfangen unsere Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit nach Vietnam und Algerien zu verfrachten. Die haetten wohl noch jahrelang damit zu tun die 'Morde' an deutschen Fremdenlegionaeren aufzuklaeren und zu versuchen die Taeter dann auch zu bestrafen. Wenn dort deutsche Staatsangehoerige in Gefangenschaft brutal gefoltert und dann massakriert wurden, dann handelt sich das eindeutig um ein tausendfaches Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das niemals verjaehrt.
Da wir wohl alle davon ausgehen, dass diese Verbrechen von deutschen Gerichten und Staatsanwaelten niemals verfolgt werden, kann man wohl sagen, dass der Rechtsstaat in diesem Fall eher relativ zu sehen ist.
Was macht also Herrn Bunyamin so besonders, wenn er als ungesetzlicher Kombattant, im Auftrage einer fremden Macht, schwerbewaffnet durch ein Kampfgebiet schleicht und dabei von einer Drohne eliminiert wird?
Eigentlich garnichts. Sein Fall wird so behandelt wie schon tausende aehnliche Faelle vor ihm.
Da sitzt ein vermeintlich zivilisierter Mensch an einem Computer, sieht sich Bilder an, die aus einem Land stammen, mit dem weder ein Kriegszustand besteht noch eine Vereinbarung, daß man dort einfach nur herumfliegen kann, und entscheidet: das ist ein Terrorist. Da sitzen hier im Forum Leute und kommentieren: das war ein Terrorist. Alle haben nichts geprüft, kennen keine Fakten, höchstens eine Momentaufnahme oder nur die Meinung des Journalisten. Dann wird ein Knopf gedrückt und Menschen sind tot. DAS NENNT MAN MORD. Wenn es hier so widerspruchslos klappt, kann man es auch bald im Inland probieren. Das wird noch ein paar Jährchen dauern. [...]
Anm: Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/km
'Ich bin selber kein Jurist, deswegen waere es vielleicht interessant zu erfahren, wie es sich mit deutschen Soeldnern verhaelt, die im Kampfeinsatz getoetet werden. Wird dann auch wegen Mordes ermittelt?'
GUTE Frage. Wir sollten schonmal anfangen unsere Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit nach Vietnam und Algerien zu verfrachten. Die haetten wohl noch jahrelang damit zu tun die 'Morde' an deutschen Fremdenlegionaeren aufzuklaeren und zu versuchen die Taeter dann auch zu bestrafen. Wenn dort deutsche Staatsangehoerige in Gefangenschaft brutal gefoltert und dann massakriert wurden, dann handelt sich das eindeutig um ein tausendfaches Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das niemals verjaehrt.
Da wir wohl alle davon ausgehen, dass diese Verbrechen von deutschen Gerichten und Staatsanwaelten niemals verfolgt werden, kann man wohl sagen, dass der Rechtsstaat in diesem Fall eher relativ zu sehen ist.
Was macht also Herrn Bunyamin so besonders, wenn er als ungesetzlicher Kombattant, im Auftrage einer fremden Macht, schwerbewaffnet durch ein Kampfgebiet schleicht und dabei von einer Drohne eliminiert wird?
Eigentlich garnichts. Sein Fall wird so behandelt wie schon tausende aehnliche Faelle vor ihm.
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