Todesursachen Hilfe zum Leben
Mit einem einheitlichen Verzeichnis aller Todesfälle in Deutschland könnten Mediziner Gesundheitsrisiken besser abschätzen.
© David McNew/Getty Images

Leichen in einem Institut für Rechtsmedizin in den USA
Viele Tote nehmen ein Geheimnis mit ins Grab, nämlich ihre genaue Todesursache. War es der zu hohe Cholesterinspiegel, die fehlende Bewegung, die Arbeitsüberlastung? Oder spielte auch die Strahlung eines Mobilfunkmastes oder die Nähe zu einem Atomkraftwerk eine Rolle? Solche Fragen würden Epidemiologen zu gern beantworten. Aus der Summe dieser Gründe ließe sich nämlich erschließen, welche Lebensumstände gefährlich sind. Derzeit allerdings können Mediziner hierzulande darüber nur spekulieren.
»Die Datengrundlage für epidemiologische Studien ist in Deutschland katastrophal«, wettert Ulrich Mueller, Medizinsoziologe von der Universität Marburg. Er fordert daher ein sogenanntes Mortalitätsregister, ein bundesweites Verzeichnis aller Todesfälle. »Ohne dies kann man praktisch kein verlässliches Wissen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung gewinnen«, sagt Mueller. Diese Forderung wird in Deutschland nicht zum ersten Mal laut. In vielen anderen Nationen sind Mortalitätsregister selbstverständlich. Doch in Deutschland konnten sich die Befürworter bisher nicht durchsetzen – wegen datenschutzrechtlicher Bedenken, aber auch aus Gründen des Föderalismus. Denn ein bundesweit einheitliches Verzeichnis aller Todesfälle würde die altgewohnten, unterschiedlichen Systeme der Todesursachendokumentation in den einzelnen Bundesländern infrage stellen.
Deshalb wurde Ulrich Mueller vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten beauftragt, einen detaillierten Vorschlag für die Einführung eines nationalen Sterberegisters auszuarbeiten. Mit seiner Kollegin Sabine Luttmann von der Uni Bremen erstellte er Empfehlungen, die sowohl von seinem Auftraggeber als auch vom Gesundheitsforschungsrat übernommen wurden. Im Februar sollen sie offiziell an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben werden.
Um sich auf die Verhandlungen vorzubereiten, hat sich Muellers Arbeitsgruppe Ratschläge von Rechtsexperten und Kollegen aus Ländern geholt, in denen schon seit Jahrzehnten Mortalitätsregister existieren. Von Großbritannien abgeschaut haben sich die deutschen Epidemiologen beispielsweise das Treuhänder-Modell. Es soll sicherstellen, dass die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen nicht verletzt werden. Kontakt zur Familie oder den Ärzten eines Verstorbenen können Wissenschaftler nur über den Treuhänder aufnehmen, der allein die Adressen kennt. Möchte die Familie mit der Studie nichts zu tun haben, bleibt ihr die Anfrage der Wissenschaftler erspart. Ohne die Genehmigung der Ethikkommission des Registers wird auch kein Forscher an die Daten gelangen.
Die Daten, die Mueller herbeisehnt, werden in Deutschland eigentlich schon lange erhoben: Jeder Arzt, der den Tod eines Menschen feststellt, füllt einen »Leichenschauschein« aus. Darauf muss er die Todesursache ebenso festhalten wie den Namen und die letzte Adresse des Verstorbenen. Das zuständige Gesundheitsamt sammelt die Scheine und gibt die Information über Todesfall und -ursache an das Statistische Landesamt weiter – allerdings erst nachdem persönliche Daten des Arztes und des Verstorbenen entfernt wurden.
Diese Trennung hat weitreichende Folgen. Bereits auf Landesebene kann niemand mehr nachvollziehen, wo ein Verstorbener zuletzt gewohnt hat. Das Bundesamt für Statistik in Wiesbaden und Bonn, wo die Informationen zusammenlaufen, kann nur noch mit den anonymisierten Auswertungen der Landesämter arbeiten. Diese aber sind für bundesweite epidemiologische Studien – die zum Beispiel klären könnten, ob Mobilfunkmasten oder Atomkraftwerke für die Anwohner gefährlich sind – so gut wie wertlos: Ohne Angaben zum Wohnort können die Gesundheitsforscher die Todesfälle keiner bestimmten Region mehr zuordnen; und es bleibt ihnen der Kontakt zum Umfeld des Verstorbenen verwehrt.
- Datum 28.01.2011 - 13:15 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 27.1.2011 Nr. 05
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Zitat: "Wichtig wären aber die Details der medizinischen Vorgeschichte: Ist die Frau an einem Herzinfarkt gestorben, ausgelöst durch eine Verkalkung der Herzkranzgefäße? Oder waren Herzrhythmusstörungen die Todesursache? Welche Medikamente hat die Frau vor ihrem Tod eingenommen? Oft bleiben diese Fragen offen."
Leider hilft hier ein Register nicht weiter. Selbst der behandelnde Arzt wird diese Fragen nicht beantworten können. Die Diagnose "plötzlicher Herztod durch Rhythmusstörungen" ist immmer eine Ausschlußdiagnose. Welche Medikamente verschrieben wurden läßt sich leicht überprüfen. Welche Pillen tatsächlich eingenommen wurden und in welcher Dosierung nur sehr schwer.
da die Leichenschau nicht ohne Grund in beklagenswertem Zustand ist, warum soll die Ursachenermittlung besser dran sein?
Das generiert doch nur Kosten und keine politisch ausschlachtbaren Sachverhalte!
MfG Karl Müller
da die Leichenschau nicht ohne Grund in beklagenswertem Zustand ist, warum soll die Ursachenermittlung besser dran sein?
Das generiert doch nur Kosten und keine politisch ausschlachtbaren Sachverhalte!
MfG Karl Müller
da die Leichenschau nicht ohne Grund in beklagenswertem Zustand ist, warum soll die Ursachenermittlung besser dran sein?
Das generiert doch nur Kosten und keine politisch ausschlachtbaren Sachverhalte!
MfG Karl Müller
Es gab mal einen Fall, da hatte der mit "Herzstillstand" diagnostizierte Tote auf dem Tisch noch das Messer in der Brust stecken.
Ärzte sind verpflichtet, die LeichenSCHAU durchzuführen. Oftmals sind die Verstorbenen nicht dirkete Patienten des Arztes. Da fällt es schon schwer, die Todesursache als Folge eines Grundleidens anzugeben, weil man dies bei einer SCHAU nur schwer erkennen kann.
Des weiteren wird angegeben, ob es sich um einen natürlichen Tod handelt, oder eben nicht. Bei unatürlichen Tod wird die Polizei verständigt und die Leiche kommt zur Obduktion in die Rechtsmedizin. Zwingend.
Bei Tod im Krankenhaus kann die Leiche im Institut für Pathologie untersucht werden, meines Wissens sind solche Obduktionen in den letzten Jahren sehr zurückgegangen.
Wer soll eine genauere Untersuchung bezahlen und zu welchen Ergebnissen soll dies führen bei der Multimorbidität vieler Menschen? Wie rechtlich die Schweigepflicht des Arztes ausgehebelt werden soll, kann ich mir nicht vorstellen, die gilt über den Tod hinaus und kann nur vom Patienten aufgehoben werden.
Viele statistische Erhebungen schaffen nur "Datenartefakte"!
Beispiel: Aufklärungsquote bei Ladendiebstahl: 100%, denn es werden nur die Fälle angezeigt, bei denen die Diebe schon gefasste sind!
Pflichtmäßige Aufklärung aller Todesursachen schafft zusätzliche Verantwortung derjenigen, die z.B. "etwas übersehen" haben. Mein Hausarzt hat mein Vetrauen, weil ich mir sicher bin, dass er kurz vor meinem Tode aber auch danach meine Würde wahrt und zu manchem schweigt.
Letztlich riecht das alles wieder nach einer neuen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen.
... "nina", Sie haben sicherlich recht. Natürlich ist eine "Totenschau" auch weiterhin nötig und sinnvoll. Man kann Verstorbene nicht "einfach so" entsorgen. Aber ein hoch-komplexes Mortalitätsregister ist vom wissenschaftlichen Ansatz her schon eine "fausse bonne idée" (oder Verschlimmbesserung?). Abgesehen von der praktischen Unmöglichkeit korrekter Datenerhebung, ist der Tod ein unvermeidlicher unquantifizierbarer Endzustand, über den man (ausser in ganz krassen Fällen) nur noch Vermutungen anstellen kann. Weit mehr Sinn gäbe, wenn schon Register, ein Morbiditätsregister. Nur müssten die Statistik-Experten dann ohne "endgültige" Wahrheiten auskommen. Aber so ist eben das Leben.
... "nina", Sie haben sicherlich recht. Natürlich ist eine "Totenschau" auch weiterhin nötig und sinnvoll. Man kann Verstorbene nicht "einfach so" entsorgen. Aber ein hoch-komplexes Mortalitätsregister ist vom wissenschaftlichen Ansatz her schon eine "fausse bonne idée" (oder Verschlimmbesserung?). Abgesehen von der praktischen Unmöglichkeit korrekter Datenerhebung, ist der Tod ein unvermeidlicher unquantifizierbarer Endzustand, über den man (ausser in ganz krassen Fällen) nur noch Vermutungen anstellen kann. Weit mehr Sinn gäbe, wenn schon Register, ein Morbiditätsregister. Nur müssten die Statistik-Experten dann ohne "endgültige" Wahrheiten auskommen. Aber so ist eben das Leben.
... "nina", Sie haben sicherlich recht. Natürlich ist eine "Totenschau" auch weiterhin nötig und sinnvoll. Man kann Verstorbene nicht "einfach so" entsorgen. Aber ein hoch-komplexes Mortalitätsregister ist vom wissenschaftlichen Ansatz her schon eine "fausse bonne idée" (oder Verschlimmbesserung?). Abgesehen von der praktischen Unmöglichkeit korrekter Datenerhebung, ist der Tod ein unvermeidlicher unquantifizierbarer Endzustand, über den man (ausser in ganz krassen Fällen) nur noch Vermutungen anstellen kann. Weit mehr Sinn gäbe, wenn schon Register, ein Morbiditätsregister. Nur müssten die Statistik-Experten dann ohne "endgültige" Wahrheiten auskommen. Aber so ist eben das Leben.
sich damit begraben zu lassen.
Was aber vorher verrichtet werden muss - hierzu naeheres
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In dem Zusammenhang frage ich mich immer, gibt es eigentliche ein Protokoll der gegenseitigen Annerkennung von Totenscheinen in der Bundesrepublik und kann ein Verstorbener von München einfach nach Schleswig Holstein überführt werden ohne dass der Totenschein an den Elbbrücken in Frage gestellt wird? Die Formulierungen der Totenscheine sind unterschiedlich.
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