Extremismusklausel Amtliches Misstrauen

Das Land braucht eine breite Front gegen Nazis, nicht nur am 13. Februar. Daher ist eine Extremismusklausel gefährlich.

Die Hoffnung darauf, dass im Nachkriegsdeutschland eine Erfahrung ausreichen könnte, um nie wieder Gesinnungsschnüffelei gegen die eigene Bevölkerung zu ermöglichen, hat sich nicht erfüllt. Nein, hier geht es nicht um die Stasi der DDR. In den siebziger Jahren war es die von Willy Brandt geführte Koalition von SPD und FDP, die in der Republik West ausgerechnet auf Vorschlag des damaligen Innenministers Hans-Dietrich Genscher (FDP) den »Radikalenerlass« einführte. Mit diesem wurde jeder beschnüffelt, der im öffentlichen Dienst war oder hineinwollte, vom Postboten bis zum Lokomotivführer. Und Zweifel daran, dass ein Lehrer oder Polizist nicht mit Leib und Seele und mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung stehen und für das Grundgesetz einstehen mochte, bedeuteten oft das Ende jeder Toleranz im öffentlichen Dienst. Rausschmiss.

Das war die Kehrseite des Grundlagenvertrages mit der DDR. Es war eine empfindliche Verletzung des Freiheitsversprechens, wie es im Grundgesetz niedergelegt ist, das nun für das vereinigte Deutschland verfassungsrechtliche Grundlage ist. Der Radikalenerlass führte zu einer tiefen Entfremdung vieler politisch engagierter junger Leute mit ihrem Staat. Später entschuldigte sich Willy Brandt für diesen Irrweg – und der damals frisch gekürte Ministerpräsident Gerhard Schröder schaffte ihn 1991 für Niedersachsen ab, nicht ohne sich damit heftiger Kritik aus dem konservativen Lager auszusetzen. Irgendwann siegte dann bessere Einsicht, das Monstrum »Radikalenerlass« wurde Geschichte.

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Und heute? Es ist die Regierung des Freistaates Sachsen, die eilfertig einen ähnlich gearteten Erlass umsetzt, den ausgerechnet die Bundesministerin für Familie, Jugend und Senioren in die Welt gesetzt hat. Damit liegt ein Sprengsatz in der politischen Landschaft, der großen Schaden anrichten kann. Worum geht es? Initiativen, die eine Mitfinanzierung aus Bundes- oder Landesmitteln beantragen, sollen eine Erklärung gegen Extremismus unterzeichnen. Sonst gibt es keine Fördergelder. Der Freistaat stellt zwei Millionen Euro zur Verfügung – über sein Programm »Weltoffenes Sachsen«. Der Bund gibt 24 Millionen Euro. Das Haus der Familienministerin Kristina Schröder finanziert solche Projekte zu 50 Prozent – und dies auch nur dann, wenn die andere Hälfte gegenfinanziert ist. Das heißt, die Initiativen müssen sich bemühen, Sponsoren zu finden, die sie ebenfalls von ihren Projekten zu überzeugen haben.

Allein dies sind doch wohl ausreichende Voraussetzungen dafür, die Seriosität der Programme sicherzustellen. Nicht so für das Berliner Ministerium. Entweder die Erklärung wird unterzeichnet, oder es gibt keine Fördergelder. In der Erklärung soll man zunächst bestätigen, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Wenn jemand (wie ich) selbst bereits einen Eid auf die Verfassung ablegen musste, dann ist die Absurdität dieses Vorganges besonders deutlich.

Allerdings wird es brandgefährlich, wenn damit die Verpflichtung verbunden ist, »im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung Sorge zu tragen dafür, dass die als Partner ausgewählten Organisationen und Referenten sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten«. Das aber ist etwas völlig anderes als das Bekenntnis, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Denn der zweite Absatz der Erklärung fordert die Initiativen dazu auf, die Verfassungstreue von Partnerorganisationen sicherzustellen und gegebenenfalls durch Anfragen beim Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Zum einen werden so Aufgaben des Verfassungsschutzes auf Nichtregierungsorganisationen übertragen. Gegebenenfalls sind die Partner bei »Verdacht« auch noch zu melden. Die Zusammenarbeit sei dann aufzukündigen. Zu allem Überfluss und zur eigenen Absicherung muss alles nachvollziehbar dokumentiert werden. Das ist ungeheuerlich. Hier wird schlicht dazu aufgefordert, Menschen zu bespitzeln.

Leser-Kommentare
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    Bitte formulieren Sie Ihre Beiträge sachlich. Danke. Die Redaktion/er

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    Antwort auf "Kristina Schröder"
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    Er ist ja auch ständig hier bei ZEIT ONLINE zu spüren.
    Und eine "Extremismusklausel" ist schon garnicht ausreichend. "Welche Naivität, denn unterschreiben kann man vieles; die Frage ist doch, ob dieses Bekenntnis in der Praxis eingehalten wird." (Alexander von Stahl)

    Er ist ja auch ständig hier bei ZEIT ONLINE zu spüren.
    Und eine "Extremismusklausel" ist schon garnicht ausreichend. "Welche Naivität, denn unterschreiben kann man vieles; die Frage ist doch, ob dieses Bekenntnis in der Praxis eingehalten wird." (Alexander von Stahl)

  3. Hoffentlich nicht. Soviel netter war Buchenwald unter Sowjet-Regie nicht, als daß wir darauf verzichten sollten, Kommunisten auszugrenzen. Auch die Bewertung des Radikalen-Erlasses zeigt eine typisch sozialdemokratische Naivität.
    Ich sehe hier aber wie der Autor den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. So weit, daß wir die verwaltungsrechtliche Keule schwingen müssen, ist es doch noch nicht.

    13 Leser-Empfehlungen
    • zirf2
    • 20.02.2011 um 16:13 Uhr

    also, mir scheint das sich im Hintergrund der alte Konflikt aus den 20ger jahren, der von den Nationalsozialisten für sich entschieden wurde, erweitert. Nach dem Krieg, war die Rotfront in der BRD zum schweigen verurteilt, die Altnazis ebenfalls,toterklärte waren aber nicht Tot.
    Die Antifa, ist doch die Rote Kamfabteilung und ist den System ein nützlicher Erfüllungsgehilfe. Man fragt sich inzwischen welche Gruppierung als gefährlicher anzusehen ist. Es ist nicht gut, wie die Geschichte im nahen Osten zeigt, falsche Systeme zu fördern um vermeintlich schlimmereszu verhindern. Seit längerer Zeit ist es tatsächlich so,das dem System alle Verbündeten recht sind, wenn es darum geht, die Ultarechte in Deutschland klein zuhalten.In diesem Schatten, erstarkt aber auch eine ultralinke Chaotentruppe, die schon heute sehr wirksam arbeitet.
    Bitte argumentieren Sie differenziert. Danke. Die Redaktion/wg

  4. Hier liegt tatsächlich Hysterie vor. Aus den zitierten Passagen kann ich beim besten Willen keine "Anleitung zum Schnüffeln" erkennen. Unter Schnüffeln verstehe ich das Einsehen von Informationen, die nicht mit normalen Mitteln ersichtlich sind, beispielsweise, in dem man Aktenschränke aufbricht, Archive hackt, Telefone anzapft, oder vertrauliche Informationen von Internen Leuten kauft.

    Nennt mich blauäugig, aber ich kann aus den Passagen lediglich die Aufforderung herauslesen, sich vorher oberflächlich Erkundigungen einzuholen, beispielsweise, indem man sich mal die Website des Gegenübers durchliest oder sich ausgiebig miteinander unterhält. So wie es beispielsweise unter künftigen Geschäftspartnern in der Wirtschaft Gang und Gebe ist. Auch im Zweifelsfall einmal beim Verfassungsschutz auf Bekanntheit anzufragen, halte ich nicht für etwas verwerfliches.

    Der Autor hat in seiner Grundannahme nur zum Teil Recht: es braucht im Kampf gegen Rechtsextremismus eine breite Front - aber eben auch eine vernünftige und legitime Front. Solche, die in Camps den Kampf gegen die Polizei trainieren, oder die (wie gestern, aus friedlichen Demonstranten heraus) Steine werfen, gehören nicht dazu!

  5. Ich kann hier keine schlüssige Argumentation für die angebliche Gefährlichkeit der Extremismusklausel erkennen.
    Wenn der Staat Gelder verteilt, kann er von den Empfängern Gesetzestreue verlangen. Diese Art der Zweckbindung kann man wohl getrost von jedem Almosenempfänger verlangen.
    Der Grund für die Einführung dieser Klausel wird hier natürlich verschwiegen: eine linksextremistische Organisation mit eher antidemokratischen Tendenzen hatte Gelder erhalten. Dies soll in Zukunft verhindert werden.
    Die stärksten Proteste gegen die Klausel kommen jetzt wieder aus der Ecke, die gern den "demokratischen" Sozialismus wieder einführen möchte.

    10 Leser-Empfehlungen
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    Auch SPD, Grüne, Zentralrat der Juden und Zentralrat der Muslime zetern ebenfalls. Das finde ich machtpolitisch hochinteressant.

    Auch SPD, Grüne, Zentralrat der Juden und Zentralrat der Muslime zetern ebenfalls. Das finde ich machtpolitisch hochinteressant.

  6. Er ist ja auch ständig hier bei ZEIT ONLINE zu spüren.
    Und eine "Extremismusklausel" ist schon garnicht ausreichend. "Welche Naivität, denn unterschreiben kann man vieles; die Frage ist doch, ob dieses Bekenntnis in der Praxis eingehalten wird." (Alexander von Stahl)

    Antwort auf "Hysterie?"
  7. "Und Zweifel daran, dass ein Lehrer oder Polizist nicht mit Leib und Seele und mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung stehen und für das Grundgesetz einstehen mochte, bedeuteten oft das Ende jeder Toleranz im öffentlichen Dienst. Rausschmiss."

    Das ist auch heute noch so, da sollte Herr Heye auch mal ne Träne vergießen...wer heute bspw. ne islamkritische Partei unterstützt gilt doch auch sofort als "rechtsradikal" und mit dem Lehrerberuf is dann gleich vorbei! Aber gegen "rechts" hat man mit Radikalenerlassen natürlich keine Probleme, da soll ein Schornsteinfeger (Lutz Battke) nicht mehr fegen dürfen weil angeblich seine Verfassungstreue in Frage steht...so ein Armutszeugnis, welche Begründung!

    Und das "Gutachten" vom Battis kann man vergessen...ein ausgewiesener Linker, der auch noch die ausgewiesene Linksradikale Franziska Drohsel an seinem Lehrstuhl beschäftigt!!

    http://battis.rewi.hu-ber...

    Leute, durchschaut die Spiele die hier gespielt werden!

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    • Otto12
    • 22.02.2011 um 17:31 Uhr

    Die beiden gleichen sich wie P.. und C....
    Na, da habt ihr ja was Schönes entdeckt, Fräulein Doktor
    D. als Mitarbeiterin! Gratuliere zu dieser Veröffentlichung!

    • Otto12
    • 22.02.2011 um 17:31 Uhr

    Die beiden gleichen sich wie P.. und C....
    Na, da habt ihr ja was Schönes entdeckt, Fräulein Doktor
    D. als Mitarbeiterin! Gratuliere zu dieser Veröffentlichung!

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