Plagiat Der Ambition erlegen

Juristische Dissertationen sind thematisch meist eng begrenzt. Aber der Minister wollte den großen Wurf.

Schwer zu sagen, was genau Karl-Theodor zu Guttenberg dazu gebracht hat, seiner Dissertation Internetfunde, Zeitungsartikel und fremde Gedanken unterzumischen. Sein enormer Ehrgeiz wird ihn getrieben haben, womöglich äußerer Erwartungsdruck oder die verbreitete akademische Titelhuberei. Ein Grund aber könnte auch in der Arbeit selbst liegen, in ihrem konzeptionellen Design, ihrem enormen inhaltlichen Anspruch. Guttenbergs Promotionsschrift ist wie ihr Verfasser: extrem ambitioniert.

Viele juristische Dissertationen sind intellektuell eher schmal geschnitten. Sie widmen sich einem Halbsatz aus der Abgabenordnung oder anderthalb Paragrafen aus dem Handelsgesetzbuch, tragen alle verfügbaren Urteile dazu zusammen und kommen mit hundert, maximal hundertfünfzig Seiten aus. Das ist völlig legitim, mitunter sogar erkenntnisfördernd, und vor allem ist es schnell erledigt. Dann ist der »Dr. jur.« gesichert, die Personalchefs der großen Anwaltskanzleien sind zufrieden, und niemand fragt je wieder nach Geist und Gehalt der Arbeit.

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Auch Guttenberg hätte mit solch einem kleinen Wurf zu seinem akademischen Titel kommen können, er hätte sich dafür gewiss nicht sieben Jahre lang quälen müssen – und er hätte die Dissertation wohl kaum je an seine Universität zurückgegeben. Aber Guttenbergs Studie Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU ist eben völlig anders, schon ihr Titel signalisiert einen gewaltigen Anspruch, politisch wie akademisch. Die Arbeit untersucht, sehr kurz gesagt, wie aus der lockeren Föderation der nordamerikanischen Kolonien innerhalb von gut zweihundert Jahren ein mächtiger Bundesstaat entstanden ist, und sie fragt, ob sich aus dieser Entwicklung etwas für den diffizilen Einigungsprozess Europas lernen lässt.

Das ist ein groß, geradezu aberwitzig groß gewähltes Thema, eigentlich Stoff genug für lebenslange Studien, mindestens für eine Habilitationsschrift – und es ist angesichts dieser Fragestellung kein Wunder, dass die Arbeit 475 Seiten und gut 1200 Fußnoten zählt. Es ist aber auch eine spannende Frage, jedenfalls, wenn man einmal für einen Moment von der elenden Trickserei bei der Verfertigung der Arbeit abzusehen versucht. Und das Thema passt bestens zu den Interessen des jungen Außenpolitikers zu Guttenberg, der sich von Beginn seiner politischen Karriere an selbst als Europäer und Transatlantiker verstand. Welche Kräfte, welche Initiativen, welches kulturelle Umfeld braucht es, um aus lauter Einzelstaaten ein Ganzes zu machen – e pluribus unum, »aus vielem eines,« wie das Motto der Vereinigten Staaten lautet (und die unfreiwillige Selbstentlarvung des Plagiators)?

Guttenberg skizziert die Verfassungsentwicklung auf beiden Seiten des Atlantiks, beschreibt die Rolle, die dabei die obersten Gerichte gespielt haben, der Supreme Court in Washington und der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, fragt nach »Grundgedanken und Strukturelementen« des amerikanischen »Verfassungsstaates« und der europäischen »Verfassungsgemeinschaft«, wie er formuliert, und zeichnet schließlich auch noch auf, welche der vielen Verfassungen in Europa und den USA in irgendeiner Form sich auf Gott berufen. Jeder dieser Aspekte allein hätte allemal für eine interessante Dissertation gereicht. Zusammengenommen aber hat die enorme Ambition am Ende womöglich den Autor überwältigt.

 
Leser-Kommentare
  1. Vielleicht bis auf die Formulierung

    "*Guttenberg* skizziert die Verfassungsentwicklung"

    (Hervorhebung von mir)

  2. Handelt es sich bei der Thematik von Guttenbergs Arbeit überhaupt um eine juristische?

    Zudem glaube ich nicht, dass Juristen in wissenschaftlichen Arbeiten besonderst häufig Medien zitieren. Die wissenschaftliche Diskussion bewegt sich meistens auf einem Niveau, dass für Außenstehenden kaum verständlich ist.

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    … was sich mit Juristik und Rechtssprechung beschäftigt, überhaupt keine Wissenschaft, sondern vergleichbar mit einem Lehrberuf? Vielleicht sind deshalb die Rechtswissenschaftler auf eine diffuse und gestelzte Sprache ausgewichen, um als mehr und bedeutend zu erscheinen? Vielleicht ist die gesamte Veranstaltung eher mit dem berühmten Pferderennen in Ascott zu vergleichen – je höher der Hut, desto bedeutender die Person? Vielleicht sollten einige Rechtswissenschaftler die Fakultät wechseln und sich mehr den Vergleichenden Literaturwissenschaften, der Komparatistik, widmen?

    … was sich mit Juristik und Rechtssprechung beschäftigt, überhaupt keine Wissenschaft, sondern vergleichbar mit einem Lehrberuf? Vielleicht sind deshalb die Rechtswissenschaftler auf eine diffuse und gestelzte Sprache ausgewichen, um als mehr und bedeutend zu erscheinen? Vielleicht ist die gesamte Veranstaltung eher mit dem berühmten Pferderennen in Ascott zu vergleichen – je höher der Hut, desto bedeutender die Person? Vielleicht sollten einige Rechtswissenschaftler die Fakultät wechseln und sich mehr den Vergleichenden Literaturwissenschaften, der Komparatistik, widmen?

  3. http://www.bundesregierun...

    Frau Merkel, dann mal auf ins Gefecht

    17 Leser-Empfehlungen
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    sehr schöner Kommentar

    Ihr Link passt ja vortrefflich auf hellblaue Auge!

    Mal sehen, was die Kanzlerin nun auf dem nächsten "Welttag des geistigen Eigentums" zu verkünden hat. Lt.Video-Podcast
    http://www.bundesregierun...
    müsste der am 26.04.2011 von ihr zelebriert werden.

    Die Bundeskanzlerin hatte 2008 "zu einer gesellschaftlichen Diskussion über Urheberrechtsverletzungen im Internet aufgerufen"

    Nicht zuletzt ihr ist es nun zu verdanken (nach fast 3 Jahren) dass sie erfolgreich in Gang gesetzt wird.

    Und da sage noch einer, sie hätte nichts Relevantes im Super-Wahljahr vorzuweisen.

    sehr schöner Kommentar

    Ihr Link passt ja vortrefflich auf hellblaue Auge!

    Mal sehen, was die Kanzlerin nun auf dem nächsten "Welttag des geistigen Eigentums" zu verkünden hat. Lt.Video-Podcast
    http://www.bundesregierun...
    müsste der am 26.04.2011 von ihr zelebriert werden.

    Die Bundeskanzlerin hatte 2008 "zu einer gesellschaftlichen Diskussion über Urheberrechtsverletzungen im Internet aufgerufen"

    Nicht zuletzt ihr ist es nun zu verdanken (nach fast 3 Jahren) dass sie erfolgreich in Gang gesetzt wird.

    Und da sage noch einer, sie hätte nichts Relevantes im Super-Wahljahr vorzuweisen.

  4. Der große Wurf ist nicht gelungen und der gute Name ist dahin.

  5. Und was sagt mir das nun? Überheblichkeit ist nicht dazu da, um alle Anderen hinter das Licht zu führen! Mir war das erhebliche Arbeitsmaß seiner Dissertation von Anfang an klar. Das hätte er mit dem ersten Staatsexamen auch wissen können. Dieser Minister wird mir immer unheimlicher. Ich plädiere auf sofortigen Rücktritt Guttenbergs. Es gibt keine Entschuldigung!

    10 Leser-Empfehlungen
    • hirmer
    • 25.02.2011 um 18:13 Uhr

    Genau auf den Punkt getroffen, Herr Wefing, sage auch ich als Techniker. Karl-Theodor zu Guttenberg hätte es so halten sollen, wie andere vielbeschäftigte Prominente, etwa dieser hier:

    http://www.restauration-t...

    1914
    21. Januar
    Die Juristische Fakultät der Universität Jena
    lehnt Tucholskys Dissertation ab.

    [...]

    1915
    12. Februar
    Promotion an der Universität Jena für die
    überarbeitete Dissertation

    Und worüber hat Tucholsky promoviert: "Die Vormerkung aus §1179 BGB und ihre Wirkungen" ( §1179 BGB hat heute noch das gleiche Thema, betreffend Hypotheken und Grundbuch - sehr spannend ;-) )

    Harald Artur Irmer

    Karlsruhe

  6. Er will immer den großen Wurf. Genau das ist das Problem.

    Wer groß in der Kür seien möchte, muss in der Plicht auch fleissig sein können.

  7. Der angegebene Preis irritiert mich, da ich bei zeit.de las, dass der Verlag die Auslieferung gestoppt hat und keine Neuauflage machen möchte. Das Thema finde ich im übrigen interessant, vermute aber, dass der Autor auf längere Sicht weder Zeit, Lust noch Konzentration dazu hat, das Buch zu überarbeiten.

    Eine Leser-Empfehlung

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