Prozess Der Fall Gaerte

Jetzt geht es ums Ganze: Ein deutscher Diplomat zieht gegen das Buch "Das Amt" vor Gericht.

Das Buch "Das Amt" arbeitet die Geschichte des Auswärtigen Amts auf

Das Buch "Das Amt" arbeitet die Geschichte des Auswärtigen Amts auf

Felix Gaerte, Jahrgang 1918, ist in mehrfacher Hinsicht eine herausragende Persönlichkeit der Zeitgeschichte. Seine Erinnerungen erschienen unter dem aufsehenerregenden Titel Auch im Westen pfeift der Wind. Vom Fallschirmjäger zum Diplomaten im heißen und im kalten Krieg 2001 im Grazer Leopold Stocker Verlag – eine Rarität, die ihresgleichen sucht unter den Memoiren deutscher Diplomaten. Folgt man dem Klappentext, so ist der Autor »besonders geeignet« gewesen, »am Aufbau des deutschen Auswärtigen Dienstes mitzuwirken und als Diplomat der ersten Stunde Akteure der Weltpolitik im diplomatischen Schachspiel persönlich kennenzulernen. Als Generalkonsul [...] in vier Erdteilen bekam er Einblick in brisante Politikmanöver und war für Generationen von führenden Politikern hoch geschätzter Diskussionspartner und Ratgeber.«

Die Frage, weshalb gerade der ehemalige Fallschirmjägerleutnant und spätere SS-Untersturmführer Gaerte »besonders geeignet« gewesen sei für den Aufbau des Auswärtigen Dienstes der Bundesrepublik, ist zurzeit Gegenstand juristischer Nachprüfung – rund 60 Jahre nach Gründung des Auswärtigen Amtes in Bonn an den Iden des März 1951.

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Seit Januar 2011 bemüht sich Gaerte mithilfe seines Anwalts in Bonn, eine einstweilige Verfügung zu erwirken gegen die Verlagsgruppe Random House, in deren Karl Blessing Verlag der Bericht der internationalen Historikerkommission zur NS-Geschichte des Auswärtigen Amtes unter dem Titel Das Amt und die Vergangenheit erschienen ist. Die geforderte Unterlassungsverpflichtung wendet sich insbesondere gegen die Darstellung, der zufolge Gaerte als SS-Führer »unter Angabe falscher Personalien im AA wiederbeschäftigt worden« sei.

Außerdem wurde die Verlagsgruppe aufgefordert, sich »rechtsverbindlich zu verpflichten, in die noch nicht ausgelieferten Exemplare des Buches einen Einleger einzulegen, mit dem die falschen Behauptungen korrigiert werden und der Verlag sich für diese Falschdarstellung entschuldigt«, sowie die Einleger an »sämtliche Buchhandlungen« mit der Bitte zu versenden, diese Information in die noch nicht verkauften Bücher einzulegen. Außerdem soll die Verlagsgruppe »eine abgestimmte korrigierende Pressemitteilung« veröffentlichen, die auf ihren Homepages erscheinen und allen Nachrichtenagenturen übersandt werden soll.

Wegen der angeblichen »schuldhaften massiven Verletzung der Persönlichkeitsrechte« Gaertes, der es in seinem hohen Alter habe hinnehmen müssen, in einem als Bestseller verkauften und angesehenen Buch als »SS-Untersturmführer« dargestellt zu werden, stehe ihm eine Entschädigung zu. Erschwerend komme hinzu, dass ihm fälschlich vorgeworfen worden sei, er habe gegenüber dem Amt falsche Personalien angegeben. Auf diese Weise sei das »Lebenswerk eines erfolgreichen Beamten [...] gezielt zerstört« worden. Gaertes Anwalt hält einen »Entschädigungsbetrag in Höhe von 15000 € für eine angemessene und zurückhaltende Forderung«.

Der Fall trägt exemplarische Züge. Das Verfahren wirft noch einmal ein bezeichnendes Schlaglicht auf die Nachkriegsgeschichte des Auswärtigen Amtes und der Bundesrepublik insgesamt. 

Quellengrundlage der inkriminierten Darstellung im Buch waren verschiedene sach- und personenbezogene Akten im Politischen Archiv des AA in Berlin beziehungsweise in den National Archives in Washington. Hält die Darstellung einer erneuten Prüfung stand? Wer war Felix Gaerte vor und nach 1945? Wie verlief seine Karriere?

Felix Otto Gaerte wurde am 2. Juni 1918 in Birnbaum (Provinz Posen) geboren. Sein Vater, Alfons Gaerte, war Amtsanwalt, später Kanzler im Auswärtigen Dienst. So wurden – und werden noch heute – die geschäftsführenden Beamten des gehobenen Dienstes in den deutschen Konsulaten und Botschaften genannt. Ihnen unterstehen die mittleren Beamten und Angestellten sowie die Ortskräfte in den Auslandsvertretungen. Während sein Vater in der Schweiz tätig war, gründete der Gymnasiast und HJ-Rottenführer Felix Gaerte in Basel die erste Jungvolkgruppe, deren Leitung er bis 1934 innehatte.

Nach dem Abitur in Potsdam (Frühjahr 1937) trat er der NSDAP bei und wurde Mitglied Nr.4910278. Von April bis Oktober 1937 absolvierte er seine Pflichtzeit im Reichsarbeitsdienst. Kurz vor Beginn des Jurastudiums, das er 1940 mit der Ersten Staatsprüfung abschloss, hatte er sich bei der Allgemeinen SS beworben, die ihn noch im Oktober 1937 als Mitglied Nr. 312719 in ihre Reihen aufnahm. Von Mai 1940 bis Oktober 1944 leistete er freiwilligen Wehrdienst bei der Fallschirmtruppe, die damals zur Luftwaffe gehörte, seit Anfang Dezember 1942 als Leutnant. Am 14.Oktober 1944 wurde der Leutnant (der Reserve) aus der Luftwaffe entlassen und als SS-Untersturmführer (der Waffen-SS) dem Reichssicherheitshauptamt (Stabskompanie) zugeteilt.

Gegen diese angeblich »falsche Tatsachenbehauptung« wendet sich Gaerte in erster Linie. Er sei kein SS-Angehöriger und kein Untersturmführer gewesen. Er wurde, so heißt es in der Klageschrift, »im Mai 1940 in die Wehrmacht eingezogen und war bis September 1944 Fallschirmjäger bei der Luftwaffe und anschließend bis Kriegsende bei der Abwehr und damit Angehöriger der Wehrmacht.« Auch die Behauptung, er habe »falsche Personalien im AA« angegeben, sei eine »freie Erfindung«.

Nach nochmaliger Prüfung entpuppt sich die vermeintliche »Erfindung« indes als erhellende Tatsachenbehauptung: Im April 1950 wurde der Jurist Gaerte zu dem ersten Lehrgang für Anwärter des höheren Auswärtigen Dienstes einberufen und nach erfolgreichem Abschluss im September 1951 der Rechtsabteilung in der Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten zugewiesen. Zur selben Zeit erschienen die ersten Vorwürfe gegen Gaerte in der Frankfurter Rundschau wegen seiner Mitgliedschaft in der SS und Zugehörigkeit zum Reichssicherheitshauptamt.

Amtsinternen Ermittlungen trat er entgegen mit dem Hinweis, dass er als Fallschirmjäger »zwangsweise« der Waffen-SS zugeteilt worden sei. Weitere Zweifel an Gaertes Angaben zu seiner Biografie tauchten nach 1957 auf, ausgelöst durch publizistische Attacken der DDR gegen »Kriegs- und Naziverbrecher« in der Bundesrepublik.

Daraufhin beauftragte das AA den Historiker Kurt Rheindorf, den Vorwürfen nachzugehen. Seinen intensiven Forschungen lagen Personalunterlagen der NSDAP und SS zugrunde, die im Berlin Document Center überliefert waren – und seit 1990 im Bundesarchiv Berlin aufbewahrt werden. Auf Basis der SS-Führer-Stammkarte und der 1944 entstandenen Sippenakte (Heiratsakte im Rasse- und Siedlungs-Hauptamt der SS) bestätigte Rheindorf die Zugehörigkeit Gaertes zur NSDAP und SS. Wegen des Verdachts nicht wahrheitsgetreuer Angaben beim Eintritt in den Auswärtigen Dienst wurde ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Gaerte eingeleitet, das mit einer mehrjährigen Beförderungssperre endete.

Nach neuen Erkenntnissen der Historikerin Annette Weinke (Jena) wurde Gaerte nicht so sehr seine NSDAP- und SS-Zugehörigkeit vorgeworfen. Entscheidend sei vielmehr gewesen, »daß er in seinen Gesuchen und Bewerbungen gegenüber der Behörde, bei der er tätig zu werden begehrte, nicht bei der Wahrheit blieb und seine unrichtigen Angaben trotz vieler Vorhaltungen und Belehrungen Jahre hindurch aufrechterhielt«. Dadurch habe er die Vertrauensbasis, die Grundlage sei für den Bestand eines Beamtenverhältnisses, empfindlich gestört. Das Urteil der Bundesdisziplinarkammer wurde 1958 rechtskräftig. Gaertes Gnadengesuch lehnte Außenminister Heinrich von Brentano 1960 ab.

Dennoch bekam der gemaßregelte Diplomat kurz darauf schon eine zweite Chance. Die Initiative ging vom Personalchef aus, der dem Minister vorschlug, Gaerte als Ständigen Vertreter des Generalkonsuls nach Bombay zu entsenden. Sehr bemerkenswert ist die Begründung: »Schwierigkeiten für Herrn Gaerte aus seiner Zugehörigkeit zur NSDAP und SS sind dort kaum zu erwarten.«

1961 ging Gaerte an das Generalkonsulat Bombay, 1964 folgte seine Beförderung zum Legationsrat I. Klasse in der Zentrale (Referat Abrüstung und Sicherheit) und 1968 die Ernennung zum Generalkonsul in Melbourne. Die Initiative des Personalchefs entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, da dieser (als vormaliger Staatsanwalt) 1937 der NSDAP beigetreten war und zwischen 1941 und 1945 als Kriegsgerichtsrat bei Divisionsgerichten der Luftwaffe fungierte. Honi soit qui mal y pense!

Die Verlagsgruppe Random House hat die von Gaertes Anwalt verlangten Erklärungen nicht abgegeben. Stattdessen hat sie erste Belege für die braune Vergangenheit des Exdiplomaten vorgelegt und angekündigt, Schadensersatz zu verlangen, falls Gaerte aufgrund falscher Angaben einen gerichtlichen Vertriebsstopp durchsetzen würde. Tatsächlich hatte Gaerte beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer Verbotsverfügung gestellt, beschränkt auf zukünftige Auflagen. Das Gericht entsprach dem Antrag. Dagegen legte der Verlag umgehend Widerspruch ein. Am 8. April wird das Gericht in Hamburg darüber öffentlich verhandeln.

Der Autor ist Historiker und lehrt an der Universität Osnabrück. Aus seiner Feder stammen die Standardwerke »Das Auswärtige Amt im Dritten Reich« und »Verschworene Gesellschaft – das Auswärtige Amt unter Adenauer zwischen Neubeginn und Kontinuität«

 
Leser-Kommentare
  1. Die Entführungslegende oder wie kam Eichmann nach Jerusalem?

    http://www.dradio.de/dlf/...

    Der Fall Eichman, Israel, Deutschland und die NS Diaspora in Süd Amerika. Das volle Programm!

    MFG

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