Migrationspolitik Die verweigerte Integration

Er kann gut Deutsch, er will arbeiten. Aber man lässt ihn nicht. Der Fall des Tschetschenen Kerim zeigt, wie die Schweiz mit Flüchtlingen umgeht.

Hätte er damals nicht versucht, sich umzubringen, wer weiß, ob er heute noch am Leben wäre. Dabei schien gerade alles in Ordnung zu kommen. Der Mann, den wir hier Kerim nennen wollen, war dabei, sein Leben wieder auf die Reihe zu kriegen. Hatte den Entzug gemacht, in Rekordzeit.

Aber dann, es war vor zwei Jahren, stand wieder die Polizei in seiner Wohnung. Es liege ein Auslieferungsgesuch vor. Von welchem Land, erfährt er nicht. Im Gefängnis realisiert er, dass sie ihn tatsächlich ausliefern wollen. Also schneidet sich Kerim die Pulsadern auf. Die Narben ziehen sich auf seinen kräftigen Unterarmen von den Handgelenken bis fast zu den Ellbogen. »Ich musste Zeit schinden«, sagt er. Wenn es wirklich ein Plan war, dann ging er auf. Während Kerim im Spital liegt, wird das Auslieferungsbegehren abgelehnt. Er ist sich sicher: Wäre er ausgeliefert worden, hätten ihn bei der Landung russische Geheimdienstleute in Empfang genommen.

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Die Episode markiert den Tiefpunkt eines Lebens als Kämpfer. Das ist es, was Kerim zu Hause in Tschetschenien war: ein Kämpfer. Und er ist es geblieben, auch nach seiner Flucht in die Schweiz, die ihm hätte Frieden bringen sollen.

F-, C- oder B-Ausländer

Asylsuchende erhalten einen Ausweis mit dem Buchstaben N. Damit sind sie während der Dauer ihres Verfahrens anwesenheitsberechtigt und dürfen unter bestimmten Umständen auch einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Darf ein abgewiesener Asylsuchender aus völkerrechtlichen Gründen nicht zur Ausreise gezwungen werden, kann er als vorläufig Aufgenommener mit Ausweis F in der Schweiz bleiben. Er darf auch arbeiten, wenn er denn eine Anstellung findet. Diese Bewilligung wird jährlich überprüft. Die Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) ist für Drittstaatenangehörige jeweils ein Jahr gültig. Die Ausstellung und die jährliche Verlängerung sind an Bedingungen gekoppelt (Straftaten, Fürsorgeabhängigkeit, Lage auf dem Arbeitsmarkt). In der Praxis wird im Normalfall die Jahresaufenthaltsbewilligung verlängert, solange jemand Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen kann. Ein Anspruch auf Verlängerung der Bewilligung besteht in diesen Fällen indes nicht. Die letzte Stufe ist die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Drittstaatenangehörigen kann sie nach zehn Jahren in der Schweiz erteilt werden. Dieses Aufenthaltsrecht gilt unbeschränkt. Jetzt kann das Schweizer Bürgerrecht beantragt werden.

Kerim hat die Regeln der Schweiz schnell begriffen. Hat Deutsch gelernt, weil er sah, dass die Sprache der Schlüssel zu den Türen dieses Landes ist. Doch sie haben sich nicht geöffnet. Leistung muss sich lohnen? Nicht immer, nicht für alle. Mehr als ein Drittel seines Lebens ist Kerim jetzt hier. Seine Bemühungen um ein geregeltes Leben blieben unbelohnt. Er führt ein Dasein, das von der Schweizer Durchschnittsexistenz kaum weiter entfernt sein könnte. Kerim kämpft. Strauchelt, fällt hin. Steht auf und kämpft weiter, auch jetzt, während die Parlamentarier der humanitären Schweiz darüber diskutieren, wie man sich die potenziellen Flüchtlinge aus Libyen oder Tunesien vom Leibe halten kann, ohne dabei allzu unmenschlich zu wirken. Kerims Schicksal ist beispielhaft.

Kerim tut alles, um in der Schweiz Fuß zu fassen

Als Ende 1994 in Tschetschenien der erste Krieg ausbricht, schließt sich Kerim dem Widerstand an. Er hat die Statur von Wladimir Klitschko, spricht perfekt Russisch und ist nicht auf den Kopf gefallen. Nach ein paar Monaten Training schleust man ihn in eine pro-russische Einheit ein. Heimlich eliminiert er russische Militärs und Geheimdienstler. »Anfangs war das alles ein großes Abenteuer«, sagt Kerim. Sein Deutsch ist flüssig, der herbe Akzent passt zu seinem eindrucksvollen Äußeren.

Zwei Jahre später ist der Krieg vorbei. Kerims Vater ist tot. Er selbst liegt mit Granatsplittern im Schädel im Lazarett. Als er wieder aufstehen kann, hat die Mutter bereits entschieden. Mit ihr und seiner Schwester landet Kerim 1997 in Genf.

Die Fragen der Fremdenpolizei beantwortet er am Flughafen nur zum Teil. »Nach dem, was ich erlebt habe«, sagt er, »vertraust du niemandem mehr.« Die Behörden lehnen die Asylanträge der Familie ab. »Sie sagten, es sei doch alles in Ordnung bei uns, jetzt, wo der Krieg vorbei sei.« Das nächste Jahr verbringt Kerim in Kliniken, er hat einen Bundesordner voller Gutachten und ärztlichen Attesten. Die Folgen seiner Verletzung, sein Posttraumatisches Stresssyndrom, alles fein säuberlich dokumentiert. Im Herbst 1999 bricht der zweite Tschetschenienkrieg aus. Das Thema Rückkehr ist erledigt.

Kerim tut alles, um in der Schweiz Fuß zu fassen. Er besucht die Deutschkurse der Integrationsangebote und lernt schnell. Auf der Arbeitssuche nützt ihm das natürlich wenig. Er bleibt von der Fürsorge abhängig.

Leser-Kommentare
  1. Dieser Einzelfall anhand eines Flüchtlings mit Drogenproblemen soll aufzeigen, wie die Schweiz mit Flüchtligen umgeht? Ich bin selber als Flüchtling in die Schweiz gekommen und habe völlig andere Erfahrungen gemacht. Ich wurde mit offenen Armen empfangen, habe eine Ausbildung machen, erhielt massenhaft schulische Förderung, ja, wenn es mir an etwas nicht fehlte, dann war es Förderung. So erging es auch allen anderen unserer Gruppe.
    Wieso kann die Zeit Schweiz nicht mal einen Artikel schreiben, ohne sämtliche Klischees zu strapazieren?

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