Studiengänge: Rechtschaffen notenhörig
Warum das Jurastudium auch weiter ohne Bachelor auskommt – und was sich trotzdem ändert.
Hört man Anna-Maria Pawliczek zu, wie sie von ihrem Rechtsstudium an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) erzählt, dann klingt das zunächst richtig gut gelaunt. Die Viadrina und die Zweigstelle der Universität Posen pflegen eine Kooperation, weshalb Anna-Maria, gebürtige Polin, recht häufig den kurzen Fußweg über die Grenze zum Collegium Polonicum geht, um dort Seminare in der Sprache ihrer Eltern zu hören. Begeistert spricht sie auch von ihrem Schwerpunkt in Europarecht, von ihrem Auslandsjahr im englischen Essex, sie taucht das ganze Studium in leuchtende Farben. Bis die 27-Jährige von ihrem ersten Staatsexamen erzählt. »Das hat mich geprägt, das prägt jeden. Bei der Vorbereitung geht man an seine Grenzen.«
Ein Jahr lang geht Anna-Maria morgens um neun Uhr in die Bibliothek und abends um neun Uhr wieder raus, ihr Leben ordnet sich der großen Prüfung unter. Die Mühe lohnt sich: Anna-Maria Pawliczek bekommt im Examen 9,7 von 18 möglichen Punkten. Das ist in Juristenkreisen eine tolle Note, weil die Skala nach oben hin so gut wie nie ausgeschöpft wird. Das Wohl und Wehe eines Jurastudenten spielt sich seltsamerweise in einem engen Punktekorridor ab. Wer mit sechs Punkten nach Hause geht, hat zwar locker bestanden, kann aber trotzdem Probleme haben, einen Job zu finden.
Vieles ist in den Rechtswissenschaften anders als in anderen Studienfächern. Wer an einer der 43 deutschen juristischen Fakultäten sein Studium aufnimmt, tritt immer noch in eine besondere Gemeinschaft ein. Herausragende Absolventen werden für ihren Lernfleiß und ihre Zähigkeit mit Anerkennung und Geld geadelt. Professor Martin Löhnig ist Studiendekan an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg. Sein Fach habe gerade Konjunktur, sagt er, es kämen mehr Abiturienten ins Studium. »Die Studierenden glauben, dass sie mit Jura eine Qualifikation bekommen, die ihnen ein abgesichertes Leben ermöglicht«, sagt Löhnig. Aber für viele erfülle sich die Annahme nicht.
Löhnig stellt eine grobe Rechnung auf, die viele seiner Kollegen an anderen deutschen Unis im Kern bestätigen: Etwa ein Drittel der Studenten falle durch das Staatsexamen, ein weiteres Drittel erreiche ein ausreichendes Examen, und ein Drittel sei besser als ausreichend. »Das Drittel mit dem ausreichenden Examen muss hart kämpfen. Die arbeiten im Backoffice von Anwaltskanzleien für Stundenlöhne, die sie auch im Frittenverkauf bekommen würden«, sagt Löhnig. Nach wie vor hänge der Erfolg von der Note im Staatsexamen ab.
Woher diese Notenhörigkeit kommt? Die Rechtswissenschaft ist neben der Medizin einer der letzten Monolithe in der deutschen Studienlandschaft . Selbst nach zehn Jahren Hochschulreform steht das Fach fast unverändert da. Noch immer gilt der Anspruch, an allen Universitäten die gleiche Ausbildung zum Einheitsjuristen anzubieten. Wenn die Landesjustizverwaltungen Ausschau nach künftigen Richtern und Staatsanwälten halten, interessieren sie vor allem die Noten in den Staatsexamina. »Daran wird sich nichts ändern«, prophezeit Professor Henning Radtke vom Deutschen Juristen-Fakultätentag. Auch große Anwaltskanzleien wollen vor allem die Note sehen. Jene 15Prozent der Absolventen, die, wie Anna-Maria Pawliczek, mehr als neun Punkte erreichen, sind begehrt. In manchen Kanzleien verdienen sie 80.000 bis 120.000 Euro im ersten Jahr.
Das Beharren auf dem Staatsexamen und einem Notensystem, in dem die Skala nie ausgeschöpft wird, weil – so argumentieren manche Professoren – ein Student während seines Studiums nie die ganze Komplexität des Faches durchdringen könne, wirkt wie eine Schrulle. Aber nur diese Beharrlichkeit, sagen die Professoren, erhalte die Qualität der Ausbildung. Und die Vermittlung einer breiten Wissensgrundlage liegt den Rechtslehrern am Herzen. »Durch die Art der Ausbildung sind die Studenten in der Lage, sich in jede unbekannte Materie einzuarbeiten. Wir lehren einen sehr systematischen Rechtszugang«, sagt Professor Radtke. Die Spezialisierung solle erst im Berufsleben geschehen.
Nun darf man nicht vergessen, dass es vor fünf Jahren bereits eine für die Verhältnisse des Faches erhebliche Reform gab. Seitdem gibt es im ersten Staatsexamen einen Staatsanteil von 70 Prozent und einen Universitätsanteil von 30 Prozent. In Letzterem können Studenten Schwerpunkte in bestimmten Fächern setzen. Professor Radtke erlebt, dass besonders sein Fach, das Strafrecht, viel Nachfrage erfährt. Fast 40 Prozent der Studenten in Hannover wählen die Kriminologie als Schwerpunkt. Das Fallmaterial ist anschaulich, und die Tatsache, dass im Fernsehen viel gemordet wird, erzeugt noch mehr Interesse. Häufig aber wählen Studenten ihren Schwerpunkt nicht nach eigenen Interessen, sondern nach der Reputation eines Professors.







Was macht Hagen dann?
http://www.fernuni-hagen....
Das ist keine Ausbildung zum Volljuristen (auch nicht der Master), sondern eine der auch im Artikel erwähnten verwandten Ausbildungen. Ist natürlich nicht sehr überraschend, dass nicht besonders deutlich auf diesen Makel hingewiesen wird.
... einen Jura-Bachelor zu machen, um dann groß im Unternehmen einzusteigen. Unternehmensjuristen ist in der Realität immer Volljuristen mit zwei Staatsexamen und(!) ein paar Jahren forensischer Erfahrung. Nur wer eben als Rechtsanwalt das Schicksal von Verträgen im Gerichtssaal erlebt hat, kann selbst sinnvolle Vertragsentwürfe machen. Der Bachelor wird immer besserer Sachbearbeiter bleiben, sofern er überhaupt einen Job findet.
Das ist keine Ausbildung zum Volljuristen (auch nicht der Master), sondern eine der auch im Artikel erwähnten verwandten Ausbildungen. Ist natürlich nicht sehr überraschend, dass nicht besonders deutlich auf diesen Makel hingewiesen wird.
... einen Jura-Bachelor zu machen, um dann groß im Unternehmen einzusteigen. Unternehmensjuristen ist in der Realität immer Volljuristen mit zwei Staatsexamen und(!) ein paar Jahren forensischer Erfahrung. Nur wer eben als Rechtsanwalt das Schicksal von Verträgen im Gerichtssaal erlebt hat, kann selbst sinnvolle Vertragsentwürfe machen. Der Bachelor wird immer besserer Sachbearbeiter bleiben, sofern er überhaupt einen Job findet.
Das ist keine Ausbildung zum Volljuristen (auch nicht der Master), sondern eine der auch im Artikel erwähnten verwandten Ausbildungen. Ist natürlich nicht sehr überraschend, dass nicht besonders deutlich auf diesen Makel hingewiesen wird.
Da ist es also das humboldsche Bildungsideal. Nur für sein Fachgebiet büffeln und nicht nach links und rechts schauen. Einen Sinn für Recht und Gerechtigkeit kann man auch nicht entwickeln, denn dafür hat man keine Zeit neben dem Auswendiglernen (und nichts anderes ist das Jurastudium).
Die große Anzahl der Studienanfänger macht jede Qualität zunichte. Deswegen kommt es zu so hohen Abbrecherquoten. Ich kenne unzählige Juristen, die das BGB, StGb, SGB I, II bis X und sämtliche Entscheidungen des BVerfG rezitieren können, doch verstehen tun sie es nicht. Als Anwälte sind sie dann abgehoben und arrogant (man ist ja schließlich nach Abschluss des Studiums etwas besseres), und/oder sie ruhen sich auf ihren Richterpösten aus (man hat ja schließlich schon genug während des Studiums gearbeitet).
Wirklich gute Anwälte gibt es zwar auch, aber diese stellen die absolute Minderheit. Dann kommt noch hinzu, dass dieser Beruf in Deutschland extrem geschützt ist und viele Rechtsfragen und Rechtsinstitute nur mit Anwalt zu lösen sind (Warum brauche ich bei einer Scheidung einen Anwalt?).
Naja es ist eben noch eine der letzten Bastionen des Deutschen Hochschulwesens. In Zeiten, in denen nur der Adel und das reiche Bürgertum studiert hat mag das System ja funktioniert haben, doch in Zeiten, in denen der Jedermann studieren gehen können sollte funktioniert es nichtmehr.
...das Humboldt´sche Bildungsideal nicht verstanden. Die Bildungsreform, die in Preußen durch Humboldt initiiert wurde, und 1810 mit der Gründung der Humboldt Uni in Berlin begann, war dazu gedacht, eben eine umfassende Bildung gemäß dem humanistischen Bildungsideal, welches in dieser Zeit Hochkonjunktur in der öffentlichen Meinung hatte, zu gewährleisten, und eben keine Fachidioten auszubilden.
Anlass gab dazu die Niederlage Preußens in der Schlacht von Jena und Auerstedt, wodurch Preußen im Tilsiter Frieden große Verluste hinnehmen musste, und man sich daraufhin Gedanken machte, wie man das "rückständige Land" reformieren könnte.
Entschuldigung für den kleinen Geschichtsexkurs, aber bitte solche Tatsachen richtig darstellen, und die eigene Argumentation auf historisch richtigen Fakten aufbauen.
Ich nehme an, Sie studieren nicht selbst Jura bzw haben es studiert? Wenn doch, dann wüssten Sie, dass Sie mit Auswendiglernen alleine keinen Blumentopf gewinnen in diesem Fach (vielleicht mal vom Strafrecht abgesehen)^^
Ihr Artikel ist übertrieben. Sozialrecht ist höchstens Schwerpunktstoff. Ein normaler Student wird sich niemals eingehend mit dem SGB beschäftigen können.
Übrigens: Warum nicht mal das Problem bei der Wurzel anpacken und bessere Gesetze machen?
...das Humboldt´sche Bildungsideal nicht verstanden. Die Bildungsreform, die in Preußen durch Humboldt initiiert wurde, und 1810 mit der Gründung der Humboldt Uni in Berlin begann, war dazu gedacht, eben eine umfassende Bildung gemäß dem humanistischen Bildungsideal, welches in dieser Zeit Hochkonjunktur in der öffentlichen Meinung hatte, zu gewährleisten, und eben keine Fachidioten auszubilden.
Anlass gab dazu die Niederlage Preußens in der Schlacht von Jena und Auerstedt, wodurch Preußen im Tilsiter Frieden große Verluste hinnehmen musste, und man sich daraufhin Gedanken machte, wie man das "rückständige Land" reformieren könnte.
Entschuldigung für den kleinen Geschichtsexkurs, aber bitte solche Tatsachen richtig darstellen, und die eigene Argumentation auf historisch richtigen Fakten aufbauen.
Ich nehme an, Sie studieren nicht selbst Jura bzw haben es studiert? Wenn doch, dann wüssten Sie, dass Sie mit Auswendiglernen alleine keinen Blumentopf gewinnen in diesem Fach (vielleicht mal vom Strafrecht abgesehen)^^
Ihr Artikel ist übertrieben. Sozialrecht ist höchstens Schwerpunktstoff. Ein normaler Student wird sich niemals eingehend mit dem SGB beschäftigen können.
Übrigens: Warum nicht mal das Problem bei der Wurzel anpacken und bessere Gesetze machen?
...das Humboldt´sche Bildungsideal nicht verstanden. Die Bildungsreform, die in Preußen durch Humboldt initiiert wurde, und 1810 mit der Gründung der Humboldt Uni in Berlin begann, war dazu gedacht, eben eine umfassende Bildung gemäß dem humanistischen Bildungsideal, welches in dieser Zeit Hochkonjunktur in der öffentlichen Meinung hatte, zu gewährleisten, und eben keine Fachidioten auszubilden.
Anlass gab dazu die Niederlage Preußens in der Schlacht von Jena und Auerstedt, wodurch Preußen im Tilsiter Frieden große Verluste hinnehmen musste, und man sich daraufhin Gedanken machte, wie man das "rückständige Land" reformieren könnte.
Entschuldigung für den kleinen Geschichtsexkurs, aber bitte solche Tatsachen richtig darstellen, und die eigene Argumentation auf historisch richtigen Fakten aufbauen.
Am treffendsten gibt das Zitat im Artikel die Sache wieder:
"Aber nur diese Beharrlichkeit, sagen die Professoren, erhalte die Qualität der Ausbildung." - Nicht weil es stimmen würde, das weiß zu gut, wer selbst Jura studiert hat, sondern weil es stets als eherne Wahrheit wiederholt wird. Sobald jemand den Sinn der bestehenden Juraausbildung in Frage stellt. Das ist wie ein Reflex. Alle notwendige Veränderung scheitert an dieser - meist von Professoren oder den Anwaltsvereinen zitierten - Hypothese. So als wäre in anderen Ländern die Qualität nicht da. Wenn man sich ansieht, wie engstirnig und letztlich auch berufsuntauglich man als Absolvent die juristische Fakultät verlässt (das galt vielleicht ja auch für mich), ist nicht recht zu verstehen, warum DAS nicht mal irgendwer hinterfragt: Ob diese "Qualität der Ausbildung" wirklich besteht und ob das, was die Noten im Studium bestimmt, wirklich so ein guter Gradmesser für die Fähigkeiten einer Person ist. Das jemand - wie hier im Artikel erwähnt - mit 9 Punkten doch zufrieden sein könne, finde ich ärgerlich. Gerade diese Stauchung führt dazu, dass gute Absolventen nicht bekommen was ihnen zusteht und die etwas weniger erfolgreichen, aber vielleicht in der Praxis durchaus talentierten Charaktere in den Sammelbereich der untersten 4 Punkte geschwemmt werden. Denn das Nichtausschöpfen der Notenskala hat zu einer geringen Differenzierung geführt.
Ich nehme an, Sie studieren nicht selbst Jura bzw haben es studiert? Wenn doch, dann wüssten Sie, dass Sie mit Auswendiglernen alleine keinen Blumentopf gewinnen in diesem Fach (vielleicht mal vom Strafrecht abgesehen)^^
Zitat:
"...Wer dagegen Richter oder Staatsanwalt werden will, wird auch in Zukunft, wie Anna-Maria Pawliczek, an seine Lern- und Leistungsgrenzen gehen müssen...."
Das klingt so, als ob man Bachelor-/Masterabschlüsse geschenkt bekommt ^^
Ihr Artikel ist übertrieben. Sozialrecht ist höchstens Schwerpunktstoff. Ein normaler Student wird sich niemals eingehend mit dem SGB beschäftigen können.
Übrigens: Warum nicht mal das Problem bei der Wurzel anpacken und bessere Gesetze machen?
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