Ärztetag Dem Gewissen folgen
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Die Kontrahenten würden die Angelegenheit vor Gericht bringen

Hier spricht einer, der sich positionieren, einen Kurs abstecken will. Es ist Wahlkampf. Der Ärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe wird in Kiel nach zwölf Jahren sein Amt als oberster Mediziner Deutschlands zur Verfügung stellen. Montgomery selbst bewirbt sich um diesen Posten – und hat gute Chancen, sich gegen die Konkurrenten durchzusetzen. In der Frage um die Sterbehilfe sagt Montgomery nichts Neues. Schon vor Jahren hat er sich dagegen ausgesprochen. Sein erneuertes Bekenntnis macht sich gut. Denn erstens lehnt noch immer die Mehrheit der Ärzte Sterbehilfe in jeder Form ab, zweitens hat der konservativere Gegenkandidat aus Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, gerade heftig und erfolgreich gegen jede Art von Aufweichung des Standesrechtes gewettert. »Wir dürfen uns nicht in eine ethisch freie Zone verabschieden«, sagt Windhorst. Er hatte im Vorfeld des Ärztetages besonders lautstark die Änderung der Musterberufsordnung gefordert, beteuert aber, »mit dem Wahlkampf« habe das alles »nichts zu tun«.

Ohnehin gewinnen in der Sachfrage beide – die Verlierer des Ärztetages werden jene Mitglieder der Zunft sein, die sich vorstellen können, aus Mitgefühl Sterbehilfe zu leisten. Es sind nicht wenige, denen die Bundesärztekammer gegen ihren Willen strikte Zurückhaltung verordnen will. Darf sie das? Eigentlich nicht, ginge es nach der eigenen Berufsordnung. Denn dort steht: »Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus.« Trotzdem will die Bundesärztekammer eine einheitliche Regelung. Das stößt auf Kritik: »Mit dem neu formulierten Paragrafen soll das Gewissen der Ärzteschaft gleichgeschaltet werden«, sagt Michael de Ridder, ein prominenter Befürworter des ärztlich assistierten Suizids in gut begründeten Einzelfällen.

Seit zehn Jahren kämpft der Berliner Mediziner für eine »neue Sterbekultur«. Als Palliativmediziner weiß de Ridder, dass die Behauptung, Palliativmedizin könne jede Qual am Lebensende verhindern, nicht stimmt. In ganz Deutschland dürften einige Hundert Menschen in solch einer Situation sein. De Ridders palliativmedizinische Kollegen schätzen die Lage ähnlich ein – und handeln entsprechend. Viele haben in einer Studie den Sündenfall eingeräumt: In der letzten Lebensphase von Patienten haben sie die Symptome mit hohen Opiatdosen gelindert und damit einen schnelleren Tod in Kauf genommen – oder gar provoziert. Für ein solches Vorgehen scheint selbst die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Verständnis zu haben. Sie warnt davor, die Berufsordnung allzu rigoros zu verschärfen. »Von einer berufsrechtlichen Ächtung der ärztlichen Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid sollte jedoch im begründeten Einzelfall Abstand genommen werden können«, schrieb sie erst kürzlich in einer Stellungnahme.

Doch auch dieser Appell fand kein Gehör. Der Vorstand der Bundesärztekammer hält an der Neuformulierung des Paragrafen fest. Die in letzter Zeit weicher gewordene Haltung des scheidenden Präsidenten Jörg-Dietrich Hoppe wischt Frank Ulrich Montgomery vom Tisch: »Das ist eine honorige und ihm zustehende Meinung, die in den Medien überinterpretiert wurde, aber vom Vorstand dann so nicht getragen worden ist.« Die Tatsache, dass jeder dritte Arzt den assistierten Suizid im Prinzip befürwortet, versteht er nicht als Auftrag, die Berufsordnung zu modernisieren. »Wir diskutieren ja auch nicht über die Todesstrafe, obwohl ich glaube, dass sich eine größere Zahl von Menschen in der Bundesrepublik dafür aussprechen würde.« Sein Kontrahent, Theodor Windhorst, stellt ganz kategorisch die ärztliche Ethik über die individuelle Gewissensentscheidung: »An die Ethik sollten sich Ärzte letzten Endes halten.«

Was mit Ethik gemeint ist, darüber streitet sich die Zunft. »Es ist ein großes Bedürfnis der Ärzteschaft, sich in einem 2000 Jahre alten und für immer gültigen Ethos zu bewegen«, sagt Jochen Vollmann, Arzt und Medizinethiker von der Ruhr-Universität Bochum. Vollmann plädiert dafür, Wertvorstellungen zumindest zu überdenken: »Eine ewig unveränderliche Ethik ist eine Illusion. Und eine Illusion aufzugeben ist immer schmerzlich.«

Ethik ist eine veränderliche Verabredung darüber, wie man sich angemessen verhält. Und tatsächlich: In anderen Ländern hat sich beim Thema Sterbehilfe durch Ärzte viel bewegt. In den Niederlanden, Luxemburg und den US-Bundesstaaten Washington und Oregon ist der ärztlich assistierte Suizid gestattet. In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist auch aktive Sterbehilfe durch den Arzt unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

Manche deutsche Ärzte beklagen zwar lautstark eine »Entsorgungsmentalität wie in den Niederlanden«. Doch eine solche Mentalität existiert bei den Nachbarn mitnichten. Der Anteil ärztlicher Sterbehilfe an allen Todesfällen sank in den Niederlanden seit Einführung der liberalen Sterbehilfe-Gesetze im Jahr 2001 von 2,6 Prozent auf 1,7 Prozent im Jahr 2005. Allein die Möglichkeit zum unterstützten Suizid beruhigt offenbar viele Patienten.

Ein liberaler Wertewandel vollzieht sich auch in Deutschland längst – nur eben außerhalb der Ärzteschaft. Beihilfe zur Selbsttötung ist im deutschen Strafrecht schon lange nicht mehr strafbar. Die revidierte ärztliche Musterberufsordnung wäre also explizit härter formuliert als das aktuelle Strafgesetzbuch. Im Klartext: Was Ärzten künftig verwehrt sein wird, dürfen Laien – anders als etwa in den Niederlanden – hierzulande tun. Mehrere Umfragen zeigen zudem, wie sehr sich die ethischen Prinzipien der Ärzte von denen ihrer Patienten entfernen. Zwischen 60 und 80 Prozent der Bevölkerung sind der Ansicht, dass es Ärzten erlaubt sein sollte, Schwerstkranken auf Wunsch ein tödliches Mittel bereitzustellen.

Die Kontrahenten würden die Angelegenheit vor Gericht bringen

Einmal angenommen: Irgendwann gibt ein deutscher Arzt dem Drängen seines Patienten nach und stellt ihm ein tödliches Medikament auf den Nachttisch. Die Landesärztekammer erfährt davon. Sie leitet ein berufsrechtliches Verfahren ein. Und verurteilt den Delinquenten zur Rückgabe der Approbation. Was passiert dann? Die Ärztekammer wird ihr eigenes Urteil nicht selbst vollstrecken können. Dieses Recht haben nur die Approbationsbehörden. Sie können dem Urteil des ärztlichen Standesgremiums folgen, müssen es aber nicht.

Um diese Abhängigkeit von einer staatlichen Institution weiß auch Frank Ulrich Montgomery. Um bei Verstößen durchgreifen zu können, fordert er, dass die Ärztekammern künftig sowohl das Recht erhielten, die Approbation auszusprechen, als auch, sie wieder einzuschränken oder gar zurückzunehmen. »Sonst haben wir ein relativ zahnloses Instrument in der Hand, um Verstöße gegen den Paragrafen 16 zu ahnden.«

Die drohende Verschärfung der Lage bedrückt Michael de Ridder. Er fühlt sich von den Kollegen alleingelassen. »Ich frage mich, wo die dreißig Prozent Ärzte sind, die sich in Umfragen eine ärztliche Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid vorstellen konnten?« Gerade jetzt täte ihm Beistand gut. Seit eineinhalb Jahren begleitet de Ridder die 42-jährige Katharina S. Sie ist vom Kinn abwärts gelähmt und hat immer wieder angedeutet, dass sie Hilfe zum Suizid haben wolle. »Ich bin bei Frau S. im Wort«, sagt der Arzt, »ich habe ihr ein Versprechen gegeben, dass ich sie nicht verlasse und dass ich ihr helfen werde. Wie sich diese Hilfe dann konkret gestaltet, muss offen bleiben.«

Lange hatte de Ridder auf eine weitere Liberalisierung zum assistierten Suizid gehofft. Nun aber droht auf dem Ärztetag die Revision. Sollte es später – vielleicht im Fall von Frau S. – hart auf hart kommen, dann wird der Arzt möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sein Partner: Wolfgang Putz, jener Rechtsanwalt und Arzt, der schon vor einem Jahr im Sterbehilfeprozess um die durchgeschnittene Magensonde vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen hatte.

Ein solcher höchster Schiedsspruch wäre das einzige Votum, das Frank Ulrich Montgomery akzeptieren würde. »Wenn uns dann ein staatliches Obergericht klar sagt, dass es anders zu sein hat, dann werden wir uns dem unterwerfen – das ist schließlich unsere Pflicht als Staatsbürger.«

Der Ruf der Ärzte würde unangetastet bleiben.

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Leser-Kommentare
  1. ... wünsche ich am Ende ihres Lebens einen langen qualvollen Tod. Dann können sie am eigenen Leib ihre tolle Entscheidung 'genießen'. Meine Güte, was für konservative Kasper.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Chali
    • 30.05.2011 um 10:34 Uhr

    ... mit Morphium (oder was auch immer) eindecken.

    Der qualvolle Tod ist ja nur für Patienten vorgesehen.

    Wieso wünschen Sie jemandem ein qualvolles Lebensende, nur weil der nicht will, daß ein Arzt, den er als Heiler sieht, an der Tötung eines Patienten beteiligt ist?

    Mein Vater, Prostatakrebs, sprach nur von Suizidgedanken, solang er Schmerzen hatte, solang keiner seine verstrahlte Blase behandelte.

    Nun hat wohl die letzte Behandlung angeschlagen. Die Qualen und Ängste sind weg, seine Lebensqualität ist topp.

    Keine Rede von Selbstmord. SHcon seit Monaten nicht.

    Was sie da sagen, ist grausam, aber leider nur allzu wahr.
    Wieder mal ein Verbrechen an der Menschheit von so genannten "Konservativen", die glauben, sie wüßten besser was gut für die Menschen ist, als jene selber.

    • Chali
    • 30.05.2011 um 10:34 Uhr

    ... mit Morphium (oder was auch immer) eindecken.

    Der qualvolle Tod ist ja nur für Patienten vorgesehen.

    Wieso wünschen Sie jemandem ein qualvolles Lebensende, nur weil der nicht will, daß ein Arzt, den er als Heiler sieht, an der Tötung eines Patienten beteiligt ist?

    Mein Vater, Prostatakrebs, sprach nur von Suizidgedanken, solang er Schmerzen hatte, solang keiner seine verstrahlte Blase behandelte.

    Nun hat wohl die letzte Behandlung angeschlagen. Die Qualen und Ängste sind weg, seine Lebensqualität ist topp.

    Keine Rede von Selbstmord. SHcon seit Monaten nicht.

    Was sie da sagen, ist grausam, aber leider nur allzu wahr.
    Wieder mal ein Verbrechen an der Menschheit von so genannten "Konservativen", die glauben, sie wüßten besser was gut für die Menschen ist, als jene selber.

  2. Herr Montgomery sagt: "Auch wir wollen das Recht auf Patientenautonomie stärken«, sagt er, »der Mensch hat ein Recht, sich umzubringen; das ist, im Gegensatz zu Großbritannien, in Deutschland nicht strafbar. Aber er hat kein Recht auf ärztliche Hilfe beim Freitod."

    Das ist unlogisch. Zu meinen Bürgerrechten gehört Bewegungsfreiheit, zum Beispiel, dass ich mich in mein Auto setzen und losfahren kann, wo immer meine Sehnsucht mich hintreibt. Zu dieser Freiheit gehört das Recht, die Arbeit eines Profis in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel, wenn mein Auto kaputt ist und repariert werden muss. Ich selbst kann das nämlich nicht, es würde Stümperei, die mich und vielleicht andere gefährdet. So ist es auch mit der letzten großen Reise, die wir alle irgendwann antreten: Aus diesem Leben heraus. In ein Jenseits. Zur Wiedergeburt in ein neues Leben. Wer weiß? Der mündige Bürger hat das Recht zu entscheiden, wann er sich aufmacht und wessen professionelle Hilfe er dazu in Anspruch nimmt, nachdem das Leben gelebt ist. Das Mittelalter ist vorbei, Herr Montgomery!

    • Chali
    • 30.05.2011 um 10:34 Uhr

    ... mit Morphium (oder was auch immer) eindecken.

    Der qualvolle Tod ist ja nur für Patienten vorgesehen.

  3. Montgomery ganz sicher nicht. Der Mann ist Machtmensch durch und durch.
    Was hier entschieden werden soll, ist ein Desaster für Patienten, für Ärzte, für das deutsche Volk und macht mich fassungslos. Ich frage mich, in welchem Jahrhundert ich lebe, die Zeiten der Inquisition sind doch m.W. vorbei oder fangen sie grad an?

    Die Ärztekammer mit ihren verkrusteten Strukturen gehört abgeschafft, nicht das Recht, Menschen in Not zu helfen.

    Herrn de Ridder kann ich nur sagen, kämpfen Sie weiter, bitte.

  4. Aufgrund der unklaren Situation hatte ich meinen Eltern jedenfalls dringend geraten, keine wie auch immer geartete Patientenverfügung zu unterschreiben, damit sie - womöglich bedingt durch Druck des Kostenträgers und der Krankenhausleitung auf die behandelnden Ärzte - im Krankheitsfall nicht schneller gestorben sind, als ihnen lieb ist.

    Verheerend empfand ich die Aussagen der Ex-EKD-Ratspräsidentin Käßmann, kaum dass sie gewählt war: "Wir müssen noch mal an die Sterbehilfe ran", die aber keine aktive Hilfe sein durfte und die Verantwortung von der Theologie zur Medizin schob.

    Jetzt war eine ärztliche Klarstellung überfällig. Gut, dass sie kommt.

    Wenn die Gesellschaft etwas anderes möchte, gibt es ja die Möglichkeit von klaren Gesetzesänderungen ohne verpfriemelte Grauzonen.

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    war nur die Regelung der Patientenverfügung. Wenn Sie deren Sinn nicht verstanden haben und dem ist anscheinend so, sollten Sie sich doch mal kundig machen. Außerdem gibt es dazu die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht bzw. notariell beglaubigten Generalvollmacht, die Ihnen das absolute Mitspracherecht einräumen würde.

    Ich habe gerade meinen Mann verloren und bin dankbar, dass nicht alle medizinischen Kunststückchen an ihm ausprobiert wurden, auch dank der Patientenverfügung und meiner Vollmacht.

    ... ist Programm und wer anders denkt KANN nicht redlich sein?

    war nur die Regelung der Patientenverfügung. Wenn Sie deren Sinn nicht verstanden haben und dem ist anscheinend so, sollten Sie sich doch mal kundig machen. Außerdem gibt es dazu die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht bzw. notariell beglaubigten Generalvollmacht, die Ihnen das absolute Mitspracherecht einräumen würde.

    Ich habe gerade meinen Mann verloren und bin dankbar, dass nicht alle medizinischen Kunststückchen an ihm ausprobiert wurden, auch dank der Patientenverfügung und meiner Vollmacht.

    ... ist Programm und wer anders denkt KANN nicht redlich sein?

  5. Bitte verzichten Sie auf Polemik und bemühen Sie sich um einen konstruktiven Diskussionsbeitrag. Danke. Die Redaktion/ag

    • brazzy
    • 30.05.2011 um 10:42 Uhr

    Wie schon im Artikel angedeutet: im Zweifelsfall hat der Patient halt so schlimme Schmerzen, daß diese palliativ mit ganz doll viel Morphin gelindert werden müssen - und hoppla, schon liegt er im Koma und die Patientenverfügung greift.

    Aber hauptsache, die Ärzte die es so wollen können sich weiterhin als uneingeschränkte Lebensretter mit der moralisch blütenweißen Weste fühlen. Sind wahrscheinlich die gleichen Leute, die sich vehement gegen die WHO-Operationscheckliste wehren, die erwiesenermaßen viele schweren Behandlungsfehler verhindert (z.b. linke Niere krank, rechte Niere entfernt), aber von ihnen als "Gängelung" und Angriff auf ihre Kompetenz verstanden wird...

  6. war nur die Regelung der Patientenverfügung. Wenn Sie deren Sinn nicht verstanden haben und dem ist anscheinend so, sollten Sie sich doch mal kundig machen. Außerdem gibt es dazu die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht bzw. notariell beglaubigten Generalvollmacht, die Ihnen das absolute Mitspracherecht einräumen würde.

    Ich habe gerade meinen Mann verloren und bin dankbar, dass nicht alle medizinischen Kunststückchen an ihm ausprobiert wurden, auch dank der Patientenverfügung und meiner Vollmacht.

    Antwort auf "Das war überfällig"

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