Deutschlandkarte: Geschützte Naturgebiete
Zwischen Naturpark und Biosphäre verliert der Naturfreund schnell den Überblick. Dabei gibt es offiziell nur zwei Bezeichnungen für schützenswerte Gebiete.
Ähnlich wie der Milchtrinker, der nicht mehr so genau weiß, welches Biolabel nun das sorgloseste Kuhleben garantiert, kann auch der Spaziergänger in der Natur die Übersicht verlieren – von so vielen verschiedenen Arten schützenswerter Gebiete ist er umgeben.
Statt Umweltschützer- oder Bürokratenschelte hier etwas Licht ins Dickicht: Es gibt nur zwei Grundtypen solcher Zonen. Naturschutzgebiete (dort darf der Mensch nichts bauen oder ernten, eigentlich) und Landschaftsschutzgebiete (dort darf er noch ziemlich viel). (Um die Karte zur vergrößern, klicken Sie bitte hier)
Die anderen sind Kombinationen der beiden Grundtypen, wobei die Biosphärenreservate besser geschützt sind als die Naturparks. Biosphärenreservate werden von der Unesco ausgewählt, Naturparks dürfen die Landkreise selbst benennen. Man erhofft sich davon auch: Touristen. Für die Anwohner ist das Ganze eigenartig: gestern noch in einer ganz normalen Stadt, heute schon in einem Naturpark oder, noch käseglockenartiger, in einem Biosphärenreservat. Da fühlt man sich selbst schon als Eule.








Die Vielfalt der Schutzgebiete ist deutlich größer als im Artikel erwähnt. So gibt es Nationalparks, aber auch FFH- und Vogelschutzgebiete und "am unteren Ende" z.B. geschützte Landschaftsbestandteile. Wer sucht, findet auch ganz neu im Angebot Nationale Naturmonumente! Es handelt sich keineswegs um Kombinationen aus Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten. Ein Blick in's Gesetz (in diesem Fall das Bundesnaturschutzgesetz) hilft bei der Aufklärung.
Dass das Ganze leider sehr unübersichtlich ist, ist nicht zu bestreiten. Eine Straffung war bislang leider nicht möglich. Stattdessen hat man bei der letzten Novelle noch das Nationale Naturmonument dazu gepackt.
Es gibt als "geschützte Naturgebiete" gemäß BNatSchG: Naturschutzgebiete (NSG), Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiet (LSG), Naturparke, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte Biotope sowie auch die FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete des Netzes Natura 2000. Das diese verschiedenen - und natürlich auch alle offiziellen - Gebiete mit verschiedenen Bezeichnungen alle aus LSG und NSG bestehen, ist in erheblichem Umfang falsch. Darüber hinaus fallen unter den fachlich unglücklich gewählten Begriff "geschützte Naturgebiete" weiterhin: Wasserschutzgebiete (WHG), Geotope (nach Landesrecht), Vorranggebiete Naturschutz (ROG), Schutzwald (BWaldG), Welterbestätten (Weltnaturerbe der UNESCO), Ramsar-Gebiete (Ramsar-Konvention), ... .
Schutzgebiete sind keine "Zonen" sondern sind oftmals in mehr als nur zwei unterschiedliche Schutzzonen unterteilt. Die Verwendung dieser Begriffe im Artikel ist unzutreffend und irreführend.
Die Vielfalt der Schutzgebietsarten hat durchaus einen Sinn und versucht der Komplexität von Natur, Landnutzungen und Schutzerfordernissen gerecht zu werden. Nur noch Autobahnen und Landstraßen - und keine Kategorie mehr dazwischen - würde wohl auch keiner befürworten?
Dieser Text, der "etwas Licht ins Dickicht" bringen möchte, beinhaltet mehrere zentrale falsche Aussagen sowie fachlich unsauber verwendete Begriffe und wird seinem Anspruch damit nicht gerecht - im Gegenteil.
Für "schützenswerte Gebiete" - wie im Untertitel bezeichnet - gibt es im Übrigen noch viel mehr offizielle Bezeichnungen als nur die mindestens 17 "geschützten Gebiete", die ich im Kommentar oben erwähnt habe.
Für "schützenswerte Gebiete" - wie im Untertitel bezeichnet - gibt es im Übrigen noch viel mehr offizielle Bezeichnungen als nur die mindestens 17 "geschützten Gebiete", die ich im Kommentar oben erwähnt habe.
Für "schützenswerte Gebiete" - wie im Untertitel bezeichnet - gibt es im Übrigen noch viel mehr offizielle Bezeichnungen als nur die mindestens 17 "geschützten Gebiete", die ich im Kommentar oben erwähnt habe.
Problematisch ist in der Praxis, dass dieselbe Fläche mehreren Gebietskategorien angehören kann, z.B. sowohl FFH-Gebioet wie auch Naturschutzgebiet sein kann. Die Flächengrenzen weichen dann aber z.T. voneinander ab, die Schutzziele erst recht. Dem tatsächlichen Schutz nutzt das dann allerdings wenig, es erhöht nur den Verwaltungsaufwand.
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Dänemark hat das meines Wissens in einheitliche (EU-konforme) Schutzkategorien umgestellt, also offenbar die bisherigen Schutzgebiete dort einsortiert.
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