RAF: Gefangen in der Geschichte
Wie Michael Buback von der Suche nach dem Mörder seines Vaters zermürbt wird.
Er will den Beweis. Jetzt, endlich, nach 34 Jahren. Michael Buback springt auf, als der Zeuge den Gerichtssaal verlässt, er folgt ihm hinaus auf den lichtdurchfluteten Gang und läuft schweigend neben ihm her. Fünf Meter gehen sie so nebeneinander, zehn Meter, ohne ein Wort. Buback will nicht reden. Er will nur sehen, wie groß der Mann ist. »Eine kleine Person« habe am Gründonnerstag 1977 auf seinen Vater, den Generalbundesanwalt Siegfried Buback, geschossen, vom Rücksitz des Motorrads, dem Sozius, aus. So sollen es Zeugen immer wieder ausgesagt haben.
Michael Buback ist 1,80 Meter groß. Wer auch immer der Mörder seines Vaters ist , er müsste kleiner sein. Jedenfalls wenn die Aussagen stimmen.
Der Mann, neben dem Buback herläuft, ist Stefan Wisniewski. In der RAF nannten sie ihn »Fury«, die Furie. Wisniewski war an diesem Morgen als Zeuge vor das Oberlandesgericht Stuttgart geladen. Manche halten ihn für den wahren Mörder von Bubacks Vater. Auch die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn, bislang ergebnislos. Nun sieht Michael Bubacks Ehefrau Elisabeth auf dem Gerichtsgang aus einiger Entfernung, dass »Fury« etwas größer ist als ihr Mann. Größer als 1,80 Meter. Gewiss keine kleine Person. »Seitdem«, sagt Michael Buback, »ist für uns klar, dass Wisniewski es nicht gewesen sein kann.«
Wer hat meinen Vater erschossen? Es gibt verschiedene Wege, wie Angehörige über den gewaltsamen Tod eines nahen Verwandten hinwegkommen. Jahrelang beschäftigte das Attentat die Familie Buback nur noch an den Gedenktagen. Sie versuchte, auf stille Weise den schmerzlichen Verlust des Vaters zu verarbeiten. »Wir hatten abgeschlossen mit der Sache.« Aber dann, vor vier Jahren, rief der Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock bei Buback an und sagte, keiner der dafür verurteilten RAF-Terroristen habe die Tat begangen. Seitdem treibt Buback diese Frage um. Er nahm den Faden auf und ließ ihn nicht mehr los. Die Suche nach dem wahren Mörder wurde zum Lebensinhalt. Längst geht es um mehr als die Frage: Wer schoss?
Seit vergangenem Herbst verhandelt der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker . Die heute 58-Jährige ist wegen Beihilfe zum Mord an Siegfried Buback angeklagt. 1980 wurde in der Sache schon einmal gegen Becker ermittelt, aber das Verfahren eingestellt, aus Mangel an Beweisen. Nun unternimmt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die Behörde, der Siegfried Buback einst vorstand, einen zweiten Anlauf . Die Bundesanwälte sind sich sicher, dass Becker diesmal unter Aktenzeichen 6-2 StE 2/10 verurteilt werden wird. Als Mittäterin. Nicht als Todesschützin.
Michael Buback ist der zweite Ankläger in diesem Fall. Der juristische Laie ermittelt, als wäre er selbst Bundesanwalt, wie einst sein Vater. Er hat die gleiche hohe Stirn, das gleiche runde Gesicht. Der Sohn hat die Zeugen von damals ausfindig gemacht, ist mit ihnen noch einmal alle Orte abgegangen. Er kämpft um sein Recht, zu erfahren, wer den Vater ermordet hat. Und er kämpft für den Rechtsstaat, in dem ein Mord nicht ungesühnt bleiben darf.
Michael Buback glaubt, die Wahrheit in diesem Fall zu kennen. Aber es ist eine völlig andere Wahrheit als die der Bundesanwälte. Buback ist jetzt sicher, dass eine zierliche Frau seinen Vater ermordet habe. Höchstwahrscheinlich Verena Becker. Mehr noch: Für ihn, so erklärt er, deute viel darauf hin, dass bis heute eine »schützende Hand« über Becker gehalten werde. Vermutlich weil sie mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. Und dies schon weit früher als bislang bekannt, vielleicht sogar schon vor der Tat 1977. Wussten die Behörden gar von dem bevorstehenden Anschlag? Es wäre ein Staatsskandal ohne Beispiel. Für Michael Buback ist die ungeheuerliche These längst »denknotwendig«, wie er sagt: »Die jetzt bekannt gewordenen Zeugenaussagen sprechen eine klare Sprache.«
Wie aber kommt es, dass die Bundesanwaltschaft diese Aussagen so völlig anders versteht als er?
Niemand, dem die RAF den Vater oder den Ehemann genommen hat, ist so weit gegangen wie Buback. Aber er ist längst nicht mehr der einzige Hinterbliebene, der Jahre nach der Tat zu ergründen sucht, was damals, im Deutschen Herbst, wirklich geschah. Der an eine andere als die offizielle Wahrheit glaubt. Am deutlichsten formuliert das mittlerweile Corinna Ponto, die Tochter des 1977 ermordeten Vorstandssprechers der Dresdner Bank Jürgen Ponto. In ihrem Buch Patentöchter schreibt sie von der »inneren Gewissheit« ihrer Familie, dass die bisherige Deutung der unaufgeklärten Morde der dritten RAF-Generation ein »Mythos« sei: »Die spurenlose Perfektion bestärkt uns in unserem Verdacht, dass die Terroristen von östlichen Geheimdiensten gelenkt wurden.«
Es ist eine bittere Pointe der RAF-Geschichte: Ausgerechnet die Ehefrauen, Töchter und Söhne der Ermordeten verdächtigen den Staat, er halte die Wahrheit über die Terroristen zurück. Ponto und Buback stehen mittlerweile in regem Kontakt.
»Ich erhoffe mir zufriedenstellende und nachvollziehbare Antworten. Wenn ich sie nicht erhalte, dann könnte es sein, dass eine Welt für mich zusammenbricht«, schrieb Michael Buback im Frühjahr 2007 in der Süddeutschen Zeitung . Damals stand er am Anfang seiner Suche. Er hatte Respekt, Mitgefühl und Verständnis auf seiner Seite. Und er hatte Hoffnung.
Buback sitzt fast jeden Tag im Gerichtssaal. Er ist Nebenkläger, er darf die Akten einsehen, Fragen und Anträge stellen. Er ist stets akribisch vorbereitet, protokolliert genau und führt ein eigenes Blog. Seine Frau, auch sie Kind eines Bundesanwalts, sitzt meist neben ihm. Sogar ihren 40. Hochzeitstag hat sie mit ihm dort verbracht. Dass es überhaupt zu diesem neuen Verfahren kam, war wesentlich auf Bubacks Beharrlichkeit zurückzuführen. Für ihn ist der Prozess »vermutlich die letzte Chance, das Verbrechen vor Gericht aufzuklären«.
Aber das Verfahren in Stuttgart hat schnell eine erstaunliche Schieflage entwickelt. Die Ankläger agieren als Verteidiger ihrer Anklage und Buback als Ankläger der Ankläger. Die zwei Verteidiger von Verena Becker halten sich da meist im Hintergrund.
Auch nach gut 50 Verhandlungstagen haben die Richter in Stuttgart so gut wie keine neuen Einsichten zutage gefördert. Dabei gibt sich der 6. Senat alle Mühe. Er ist dem Nebenkläger weit entgegengekommen und verhandelte in den ersten Monaten über Fragen, die gar nicht in der Anklage stehen, etwa über das Geschehen zur Tatzeit am Tatort. Mit immensem Aufwand hat das Gericht Dutzende Zeugen vernommen, die Buback benannt hatte. Ihre Aussagen sollten beweisen, dass Verena Becker auf dem Sozius des Motorrads saß. So will eine Zeugin aus etwa 50 Metern Entfernung an den Oberschenkeln der Person auf dem Sozius erkannt haben, dass es sich um eine Frau gehandelt habe. Buback bedankt sich danach bei der Zeugin: »Sie waren großartig!«
Buback braucht solche Zeugen. Denn wenn er die fragt, die besser wissen könnten, wer seinen Vater ermordet hat, dann bekommt er keine Antworten. Wohin Buback sich auch wendet, an die Ehemaligen der RAF, an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, an das Innenministerium in Berlin oder an den Verfassungsschutz, überall trifft er auf Schweigen, Skepsis, Ablehnung. Manchmal sogar auf Hohn.
Merkwürdig unbeteiligt lässt Verena Becker das Stuttgarter Verfahren an sich vorüberziehen, wie eine Zuschauerin. Sie sagt kein Wort. Sie ist auf freiem Fuß, fliegt morgens aus Berlin ein und fährt im Taxi mit ihren Verteidigern zu Gericht. Sie lächelt ehemaligen Komplizen zu. Ansonsten – Schweigen. Wird noch einmal der Moment kommen, an dem sie sich selbst zur Sache äußert, wie es ihre Verteidiger zu Beginn angedeutet hatten, an dem sie den Spuk beendet? Es wäre ein Akt menschlicher Größe. Er ist nicht zu erwarten.
Fünfzehn ehemalige RAF-Mitglieder hat das Gericht als Zeugen geladen. Sie tauchen auf wie blasse Gespenster aus einer vergangenen Zeit. Eindringlich appelliert der Vorsitzende Richter an jeden von ihnen, sie sollten doch bitte aussagen, »im Namen der Gesellschaft und der Angehörigen«. Aber vergeblich.
Der Zeuge Wisniewski trägt bei seiner Vernehmung einen schwarzen Kapuzenpullover. Darauf steht in großen weißen Buchstaben der polnische Satz Scigajcie ten slad, zu Deutsch »Verfolge die Spur«. Dann folgt eine siebenstellige Zahl. Es wirkt wie ein letzter, zynischer Versuch der Rechtfertigung, warum die RAF vor 34 Jahren den Generalbundesanwalt ermordet hat. 8179469, das ist die NSDAP-Mitgliedsnummer von Siegfried Buback. Wisniewski sagt dann nicht einmal, wann er aus der Haft entlassen wurde. Geschweige denn, wie groß er ist.
Aber auch in der Bundesanwaltschaft hat Buback keinen Verbündeten, im Gegenteil. Die Karlsruher Ermittlungsbehörde hielt Bubacks Theorie der »schützenden Hand« von Beginn an für »abwegig«, und sie tut das in Saal 153 deutlich kund. Die Bundesanwälte nennen Bubacks Vorgehen »laienhaft«. Sie demontieren von ihm benannte Zeugen, als wären die Ankläger gewiefte Verteidiger.
Ende November eskaliert die Situation, als eine Bundesanwältin die Aussage eines auf Bubacks Drängen geladenen Tatzeugen »völlig absurd« nennt. Buback reagiert empört, als die Oberstaatsanwältin erklärt, die Nebenklage trete mit derartigen Zeugen »die Wahrheit mit Füßen«. Außer sich vor Wut, ruft Buback: »Wollen Sie behaupten, dass ich lüge?« Dann stürmt er aus dem Saal. Während der Jahrespressekonferenz wenige Tage später erklärt dazu Generalbundesanwältin Monika Harms, eine von Siegfried Bubacks Nachfolgern, nicht umsonst sei »die Strafverfolgung dem Staat und nicht den Betroffenen selbst anheimgestellt«. Und sie fügt ungefragt hinzu: »Einem wie auch immer gearteten überschießenden Genugtuungsinteresse eines Nebenklägers, der seine Hypothesen unabhängig von der strafrechtlichen Beweisbarkeit postuliert, kann und darf die Bundesanwaltschaft nicht unbesehen nachgeben.« Harms wirkt kalt.
Der Bundesanwaltschaft war seit Jahrzehnten bekannt, dass Verena Becker mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet hat, offiziell seit 1980, nachdem sie in Haft zusammengebrochen war. Den Angehörigen der Opfer aber hatten die Karlsruher Ermittler davon nichts angedeutet. Mittlerweile kennt Buback Beckers Aussage beim Verfassungsschutz, in der sie angeblich Wisniewski als Buback-Mörder bezeichnet. Die gerichtliche Verwertung der Verfassungsschutzakten aber hat das Bundesinnenministerium bis heute verweigert. Eine Veröffentlichung würde »dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten« – Quellenschutz vor Aufklärung.
»Was«, fragt Michael Buback, »ist so viel bedeutsamer als die Klärung eines Mordes?«
Buback gibt sich immer pflichtbewusst, nie emotional. Nur selten bricht es aus ihm heraus. Aber er schwankt. Er frage sich manchmal, sagt er, ob er sich all das nicht ersparen solle. Die mühsamen Fahrten zum Gericht frühmorgens von Göttingen nach Stuttgart, die zähen Verhandlungstage. Buback ist 66 Jahre alt, er ist ein angesehener Chemie-Professor. Er braucht keine Nebentätigkeit als Ermittler. »Ich habe einen anspruchsvollen und zeitaufwendigen Beruf.«
Seine Entwicklung vom CDU-nahen Bildungsbürger zu einem, der den Glauben an Gewissheiten verloren hat, bezeichnete er selbst einmal als einen »ungeheuer schmerzlichen Prozess«. Er habe ihn »über eine Grenze hinweggeführt«. Der Faden, den er aufnahm, hat sich für ihn zu einem Dickicht von Merkwürdigkeiten versponnen.
Dass Buback auf eine Tragödie zusteuert, scheint er nicht wahrzunehmen. Er jagt einem Verdacht hinterher, dem Staatsskandal, den er nicht beweisen kann und den es allem Anschein nach auch nicht gab. Immer mehr verheddert sich der Sohn in dem Versuch, Details zu beweisen, die staatliche Ermittler vermeintlich unterdrücken wollten. Er präsentiert Zeugen, die heute, nach 34 Jahren, sagen, dass neben einem Rettungshubschrauber ein zweiter, mysteriöser Hubschrauber nur Minuten nach der Tat am Tatort gelandet sei. Fünf Männer seien ausgestiegen, hätten Fotos gemacht, mit Polizisten gesprochen und seien dann wieder abgeflogen – Verfassungsschützer?
Je länger das Verfahren dauert, desto überzeugter gibt sich Buback. »Zu 99 Prozent«, sagt der Nebenkläger mittlerweile, sei er sicher, »wie es gelaufen ist«.
Der Sohn hat sogar die Ermordung seines Vaters nachgestellt, mit seinem eigenen Kombi und dem Motorrad eines Nachbarn daheim auf einem Parkplatz in Göttingen.
Nachher ist er überzeugt, der Täter habe nicht nur von der Beifahrerseite auf den Dienstwagen gefeuert, sondern die Motorrad-Besatzung habe den Dienst-Mercedes seines Vaters auch noch umrundet. Und dazu, da ist sich Michael Buback sicher, hätte es eine motorraderfahrene Sozia gebraucht. Wie Verena Becker.






Auch wenn alle Welt weiß, dass Buback einen aussichtslosen Kampf kämpft - mein Respekt und meine Hochachtung ist ihm sicher. Aussichtslos, nicht nur wegen des lang zurückliegenden Tatgeschehens, sondern auch wegen des infamen Schweigekartells der Linksterroristen. Keine Reue, nichts. Kennen wir das nicht auch von Herrn Breivik?
Aussichtslos aber auch wegen anderer, tatsächlicher merkwürdiger und ungeklärter Umstände.
Es ist meiner Meinung nach kein Hirngespinst einer "schützenden Hand", sondern durchaus real und möglich, dass bestimmte Personen des öffentlichen Interesses damals wie auch heute ihre Hände im Spiel gehabt haben. Aber so wie Kurras enttarnt wurde, wird auch früher oder später hier die Wahrheit ans Licht kommen. Warum verweigern zB. Kohl und Schäuble Akteneinsicht bei der Stasi-behörde?
Ich wünsche Herrn Buback weiterhin viel Kraft. Er wird sie brauchen...
Es tut mir aufrichtig leid für Herrn Buback, dass er seinen Vater verloren hat, aber was da passiert ist schon beinahe krankhaft.
Er hat "Beweise" wie eine Identifikation über einen Oberschenkel und vermutet einen Staatskomplott, das könnte alles von diversen Verschwörungstheoretikern kommen.
Es wäre besser für ihn und seine Familie, wenn er das alles endlich auf sich beruhen lässt.
alles so hinnehmen, wie es einem serviert wird, nicht wahr?!
Ich bewundere Menschen, die es wagen, das Undenkbare zu denken.
Menschen, die nicht ruhen können, bis die WAHRHEIT zweifelsfrei bewiesen ist.
Das sind nämlich die Menschen, die uns alle weiter bringen.
Hätte es z.B. Galileo damals einfach mal gut sein lassen um des lieben Friedens willen...wer weiß, wo wir heute wären?!
Schreckliche Vorstellung!
Genau diesen Eindruck will der Artikel ja, mehr oder weniger unterschwellig, transportieren.
Sie haben Ihre Lektion gelernt und sind ein braver Bürger, der denkt, was von ihm verlangt wird.
Zum Glück ist Buback aus anderem Holz geschnitzt.
Da Sie das offensichtlich nicht nachvollziehen können, berechtigt Sie noch lange nicht, mit Begriffen wie "Paranoid" oder "krankhaft" gegen das bürgerschaftsrechtliche Engagement Bubacks zu polemisieren.
Bubacks Prozess geht uns alle an, denn viele, die wie er erstmals mit dem sogenannten "Rechtsstaat" in Berührung kamen, sind wie er, vom Glauben abgefallen
falls es dir nicht aufgefallen ist, kein einziger mord der RAF dritte generation ist aufgeklärt.
da ist man nicht paranoid, sondern muss nur den dreisatz beherrschen.
so blind ist keine ermittlungsbehörde, außer es wird befohlen.
und damit stellt sich zuert die frage, gab es die RAF dritte generation überhaupt oder war das nicht längst ein instrument der geheimdienste, die entschieden wo es lang ging.
dabei bitte aber nicht an östliche denken ...
alles so hinnehmen, wie es einem serviert wird, nicht wahr?!
Ich bewundere Menschen, die es wagen, das Undenkbare zu denken.
Menschen, die nicht ruhen können, bis die WAHRHEIT zweifelsfrei bewiesen ist.
Das sind nämlich die Menschen, die uns alle weiter bringen.
Hätte es z.B. Galileo damals einfach mal gut sein lassen um des lieben Friedens willen...wer weiß, wo wir heute wären?!
Schreckliche Vorstellung!
Genau diesen Eindruck will der Artikel ja, mehr oder weniger unterschwellig, transportieren.
Sie haben Ihre Lektion gelernt und sind ein braver Bürger, der denkt, was von ihm verlangt wird.
Zum Glück ist Buback aus anderem Holz geschnitzt.
Da Sie das offensichtlich nicht nachvollziehen können, berechtigt Sie noch lange nicht, mit Begriffen wie "Paranoid" oder "krankhaft" gegen das bürgerschaftsrechtliche Engagement Bubacks zu polemisieren.
Bubacks Prozess geht uns alle an, denn viele, die wie er erstmals mit dem sogenannten "Rechtsstaat" in Berührung kamen, sind wie er, vom Glauben abgefallen
falls es dir nicht aufgefallen ist, kein einziger mord der RAF dritte generation ist aufgeklärt.
da ist man nicht paranoid, sondern muss nur den dreisatz beherrschen.
so blind ist keine ermittlungsbehörde, außer es wird befohlen.
und damit stellt sich zuert die frage, gab es die RAF dritte generation überhaupt oder war das nicht längst ein instrument der geheimdienste, die entschieden wo es lang ging.
dabei bitte aber nicht an östliche denken ...
Sie schreiben auf der ersten Seite, Frau Becker würde als "Mittäterin" angeklagt - jedoch zuvor ist die Rede von "Beihhilfe zum Mord".
Das sind juristisch zwei ganz unterschiedliche Begriffe:
Der Mittäter ist der, der eine Tat mit einem anderen gemeinschaftlich begeht. Es würde also da gar keinen Unterschied machen ob Todesschützin oder nicht.
Der Gehilfe ist lediglich ein Teilnehmer, der in irgendeiner Form Hilfe zur Tatbegehung leistet.
Das Strafmaß ist hier jeweils ein ganz erheblich anderes.
... und die eigentliche Aussage sein sollte:
Der Mittäter ist auch Täter und wird auch genauso bestraft.
... und die eigentliche Aussage sein sollte:
Der Mittäter ist auch Täter und wird auch genauso bestraft.
Bubacks... (requiescant in pacibus).
... und die eigentliche Aussage sein sollte:
Der Mittäter ist auch Täter und wird auch genauso bestraft.
oder welche "Staatsräson" dahinter steht, wenn die Akten systematisch nicht freigegeben und "gemauert" wird, was eher für doch vorhandene erhebliche "Ungereimtheiten" spricht.
Natürlich kann sich Herr Buback auch "verrannt" haben - aber dafür gibt es offensichtlich sehr viele Gründe, die möglichst nicht ans Licht der Öffentlichkeit kommen sollen.
Ich wünsch Herrn Buback alles Gute auf seinem dornenreichen Weg.
alles so hinnehmen, wie es einem serviert wird, nicht wahr?!
Ich bewundere Menschen, die es wagen, das Undenkbare zu denken.
Menschen, die nicht ruhen können, bis die WAHRHEIT zweifelsfrei bewiesen ist.
Das sind nämlich die Menschen, die uns alle weiter bringen.
Hätte es z.B. Galileo damals einfach mal gut sein lassen um des lieben Friedens willen...wer weiß, wo wir heute wären?!
Schreckliche Vorstellung!
dieser Mann nicht mehr nach der Wahrheit sucht, sondern krankhaft jemandem die Schuld geben will.
Im Gegensatz dazu konnte Galilei seine Erkenntnisse zweifelsfrei beweisen und hat sich keinen Hirngespinsten hingegeben. Hier ist es genau andersrum, der Mann kann nichts beweisen, obwohl die Richter mit ihm kooperieren.
dieser Mann nicht mehr nach der Wahrheit sucht, sondern krankhaft jemandem die Schuld geben will.
Im Gegensatz dazu konnte Galilei seine Erkenntnisse zweifelsfrei beweisen und hat sich keinen Hirngespinsten hingegeben. Hier ist es genau andersrum, der Mann kann nichts beweisen, obwohl die Richter mit ihm kooperieren.
dieser Mann nicht mehr nach der Wahrheit sucht, sondern krankhaft jemandem die Schuld geben will.
Im Gegensatz dazu konnte Galilei seine Erkenntnisse zweifelsfrei beweisen und hat sich keinen Hirngespinsten hingegeben. Hier ist es genau andersrum, der Mann kann nichts beweisen, obwohl die Richter mit ihm kooperieren.
Alle Zeugen berichteten von einer kleinen zierlichen Person auf dem Sozius - möglicherweise eine Frau.
Das sich fremde Geheimdienste, BND, Verfassungsschützer und Polizei nicht nur gelegentlich sehr tief in solche Szenen begeben und verstricken, was oft auch auf staatliche Ankläger (weisungsgebunden) und Richter durchschlägt, ist nun wirklich nichts neues und schon zigmal bewiesene Realität (nicht nur) in Deutschland.
Die Frage bleibt, warum die diesbezüglichen Akten zur Klärung nicht offen gelegt werden. Solange dies nicht in nachvollziehbarer und vollständiger Form geschehen ist, bleibt der begründete Verdacht zumindest einer Duldung, der Mitwisserschaft oder gar Mittäterschaft staatlicher Stellen.
Zumindest ähnliches gilt m.E. auch für die nicht aufgeklärten Ermordungen Rohwedders und Herrhausens, aber auch im Umfeld der Berliner Bankenkrise gab es mindestens einen Toten und was mit der Berliner Richterin Heisig wirklich geschehen ist - darüber kann man nur spekulieren.
Das berühmte "qui bono" führt meist auf ein wichtige Fährte (wenn wirklich alle möglichen Nutzniesser ersichtlich berücksichtigt werden), bleibt aber natürlich ebenso immer spekulativ.
Alle Zeugen berichteten von einer kleinen zierlichen Person auf dem Sozius - möglicherweise eine Frau.
Das sich fremde Geheimdienste, BND, Verfassungsschützer und Polizei nicht nur gelegentlich sehr tief in solche Szenen begeben und verstricken, was oft auch auf staatliche Ankläger (weisungsgebunden) und Richter durchschlägt, ist nun wirklich nichts neues und schon zigmal bewiesene Realität (nicht nur) in Deutschland.
Die Frage bleibt, warum die diesbezüglichen Akten zur Klärung nicht offen gelegt werden. Solange dies nicht in nachvollziehbarer und vollständiger Form geschehen ist, bleibt der begründete Verdacht zumindest einer Duldung, der Mitwisserschaft oder gar Mittäterschaft staatlicher Stellen.
Zumindest ähnliches gilt m.E. auch für die nicht aufgeklärten Ermordungen Rohwedders und Herrhausens, aber auch im Umfeld der Berliner Bankenkrise gab es mindestens einen Toten und was mit der Berliner Richterin Heisig wirklich geschehen ist - darüber kann man nur spekulieren.
Das berühmte "qui bono" führt meist auf ein wichtige Fährte (wenn wirklich alle möglichen Nutzniesser ersichtlich berücksichtigt werden), bleibt aber natürlich ebenso immer spekulativ.
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