Erbguttest am Fötus Lebenslügen

Ein neuer Test verrät Schwangeren alles über das Erbgut ihres Kindes. Eine Chance und eine ungeheuerliche Gefahr

Wird Deutschland eine eugenische Gesellschaft? Ein Land, in dem Menschen weitreichende biologische Verfügungen über die Verfasstheit ihrer Kinder und Enkel treffen wollen und treffen dürfen?

Kaum hat der Bundestag über die Präimplantationsdiagnostik (PID) befunden, über die Untersuchung von im Labor gezeugten Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter, stehen Politik und Gesellschaft vor einer neuen Herausforderung, hervorgerufen abermals durch den Fortschritt der Genomdiagnostik: Mit einer neuen Technik können die Erbinformationen eines Fötus vollständig entschlüsselt werden, ohne jedes Risiko für Mutter und Kind – eine Blutprobe der Schwangeren genügt. Wollten Eltern bisher ein genetisches Risiko ausschließen, blieb nur die Fruchtwasseruntersuchung, mit begrenzter Aussagekraft und verbunden mit dem Risiko einer Fehlgeburt.

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Medizinisch gesehen, ist das neue Verfahren ein bedeutsamer Fortschritt. Aber gefährdet es nicht fundamentale Werte unserer Gesellschaft? Oder entlarvt es sie als Illusion?

Neuer Bluttest
Mediziner können Krankheiten von Kindern nun schon in der 10. Schwangerschaftswoche gefahrlos nachweisen. Was bedeutet das für behindertes Leben?

Mediziner können Krankheiten von Kindern nun schon in der 10. Schwangerschaftswoche gefahrlos nachweisen. Was bedeutet das für behindertes Leben?

Früher und genauer denn je lassen sich künftig Erbschäden aufspüren. Schwangerschaften können abgebrochen werden, bevor die Mutter überhaupt eine Beziehung zum Kind aufgebaut oder die Umwelt die veränderten Umstände registriert hat. Die Konsequenz im Alltag könnte heißen: Erst mal prüfen, ob alles okay ist – eine Schwangerschaft unter Vorbehalt. Müssen wir den Test stoppen? Können wir das überhaupt?

Wollen wir Eugenik? Die Mehrheit hat schon entschieden: Mit Ja

Zunächst: Eine neue Methode wird nicht automatisch gesellschaftliche Normen verschieben. Das Beispiel Downsyndrom lehrt: Mehr als zehn Prozent der Schwangeren entscheiden sich gegen jede vorgeburtliche Untersuchung, sie akzeptieren und begrüßen vielleicht sogar das Schicksalhafte einer Schwangerschaft. Dieses Recht kann und darf ihnen niemand nehmen. Und ohne Zweifel verdienen solche Eltern Respekt und jede nur denkbare Unterstützung, die sich trotz der Diagnose Downsyndrom für ihr Kind entscheiden. In der Mehrheit zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Wird vor der Geburt ein Downsyndrom festgestellt, entscheiden sich in Deutschland neun von zehn Schwangeren für eine Abtreibung.

Chromsomenfehler

Beim Menschen ist die Zeugung ziemlich fehlerbehaftet. Es kommt vor, dass in den Zellen des Nachwuchses eines der 46 Chromosomen fehlt (Monosomie) oder überzählig ist (Trisomie). Solche dramatischen Chromosomenfehler sind meist nicht mit dem Leben vereinbar; die Schwangerschaften enden dann mit einem oft sehr frühen Abort.

Kinder mit Trisomie 18 oder 13 können lebend geboren werden, sterben aber sehr früh. Menschen können mit Abweichungen der Zahl des Geschlechtschromosoms X leben: Frauen mit einer Monosomie X oder Trisomie X und Männer mit zwei X- und einem Y-Chromosom (Klinefeltersyndrom).

Ebenfalls lebensfähig und häufig sind Kinder, bei denen ein überzähliges Chromosom 21 vorhanden ist: Diese Trisomie 21 führt zum Downsyndrom und kommt gegenwärtig in Deutschland bei einer von 500 Schwangerschaften vor.

Risiko einer Trisomie

Das Risiko dafür ist fast ausschließlich vom Alter der Mutter abhängig. Auch bei jüngeren Schwangeren kann der Fötus Merkmale des Downsyndroms haben, die Häufigkeit steigt aber jenseits des 35. Lebensjahres steil an: Sind bei 25-Jährigen noch deutlich unter 0,1 Prozent der Schwangerschaften betroffen, steigt die Gefahr bei Frauen mit 35 auf 0,3 Prozent. Bei Schwangerschaften im Alter von 40 Jahren hat bereits eines von hundert Kindern eine Trisomie 21, mit 48 sind es neun von hundert.

Vorgeburtliche Untersuchungen

Nach Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2004 nutzen 85 Prozent der Schwangeren die Möglichkeit vorgeburtlicher Untersuchungen. Ab 35 Jahren wird ihnen im dritten Monat die sogenannte Ersttrimester-Untersuchung angeboten. Mittels Ultraschall untersucht der Arzt den Fötus auf verschiedene Auffälligkeiten. Dazu gehören etwa die Nackentransparenz, Herzanomalien, die Größe des Kindes und die Fruchtwassermenge. Die verschiedenen Befunde gehen dann in einen Risikowert ein.

Aber selbst wenn das Ergebnis einen Verdacht auf Trisomie 21 nahelegt, trifft dieser nur in fünf bis zwölf Prozent dieser Fälle tatsächlich zu. Deshalb wird den sogenannten Hochrisikoschwangeren zusätzlich eine Punktion des Fruchtwassers angeboten, um in den im Fruchtwasser enthaltenen Zellen des Fötus eine Chromosomenanalyse durchzuführen. Erst diese Analyse liefert dann die definitive Diagnose. Das Risiko der Untersuchung ist allerdings hoch: Bei rund einem Prozent der Eingriffe kommt es zu Komplikationen mit der Folge einer Fehlgeburt.

Es wird Zeit, sich von einer Lebenslüge dieser Gesellschaft zu verabschieden. Auch wenn vor dem Hintergrund unserer Geschichte schon der Gedanke schmerzt: In der Summe der individuellen Entscheidungen Zehntausender Paare pro Jahr findet eugenisches Handeln längst statt. Nicht im Sinne eines – ebenso irrwitzigen wie aussichtslosen – staatlich verordneten Menschenzuchtprogramms. Wohl aber als Eugenik von unten, bei der werdende Eltern allein für sich die Frage beantworten: Soll dieses, ihr gerade erst gezeugtes Kind leben? Oder soll es besser nicht geboren werden, weil es schwer krank oder behindert wäre?

Die Eltern, die betroffenen Familien – sind sie nicht ohnehin die Einzigen, denen das Recht dieser schweren Gewissensentscheidung zusteht? Von der Last, die Eltern behinderter Kinder tragen, wissen die wenigsten in diesem Land, auch nicht von ihrer Angst: Was wird, wenn wir nicht mehr für unser Kind da sein können? Es gibt Menschen, die dieses Schicksal meistern; von den darüber geborstenen Familien, gescheiterten Ehen, zerbrochenen Leben ist selten die Rede. Haben wir als Gemeinwesen, hat die Politik oder die Kirche das Recht, über diese Menschen zu urteilen – juristisch oder moralisch? Wohl kaum.

Wer anders denkt, möge sich jetzt für Verbote aussprechen. Viel Zeit bleibt nicht. Alle anderen zwingt der biotechnische Fortschritt nun dazu, sich zu dem zweifellos heiklen Bekenntnis durchzuringen: Ja, wir sind eine Gesellschaft, die es toleriert, wenn in ihrer Mitte gegen schwer kranke, behinderte Föten entschieden wird.

Mehr noch, der stürmische Vorwärtsdrang in der Genomanalyse nötigt uns immer wieder neue Regeln für den Umgang mit dem neuen Wissen ab. Bis zum Ende dieses Jahres werden weltweit bereits Zehntausende Menschen ihr Erbgut in allen Einzelheiten kennen. Schon bald werden sich zeugungswillige Paare über die genetischen Erkrankungen informieren können, die sie ihren Kindern womöglich vererben werden. Den Gencode eines Ungeborenen können Eltern dann zusammen mit dem ersten Ultraschallbild überreicht bekommen. Sie werden nicht nur erfreuliche Auskünfte erhalten.

Wenn sich nicht viele Menschen der genetischen Prophetie verweigern werden, stehen im Alltag der Familienplanung gewaltige Umbrüche bevor. Dass sie bislang nur in Fachzirkeln wahrgenommen werden, nicht aber in Politik und Öffentlichkeit, ist gefährlich. Zumindest dann, wenn wir noch steuernd eingreifen wollen. Zu diskutieren gäbe es einiges: die Erkenntnis etwa, dass sowohl das erst kürzlich verabschiedete Gendiagnostikgesetz als auch die nagelneue Regelung der PID in weiten Teilen bereits von der Wirklichkeit überholt zu werden drohen.

Vor allem müssen wir uns darüber verständigen, wie weit die Verfügung über unsere Gendaten und die unserer Kinder gehen darf, wie wir sie nutzen – und wo die Grenze verläuft zwischen Erbkrankheiten und bloßen Eigenschaften, zwischen Schicksals- und Geschmacksfragen. Diese Debatte ist ethisch fundamental, sie ist schwierig und macht Angst. Aber wir müssen uns sehr bald entscheiden. Sonst regieren in fünf Jahren in Labor und Alltag längst die dann geschaffenen Realitäten.

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Leser-Kommentare
    • _bla_
    • 23.08.2011 um 14:11 Uhr

    Interessant ist doch wie sich das Ganze entwickelt, bleiben solche Möglichkeiten auf schwerste Behinderungen beschränkt oder werden sie auch genutzt werden um ganz andere Merkmale auszuwählen, bspw. das Geschlecht des Kindes. In den USA gibt es bereits jetzt recht viele Fälle von PID bei denen das Geschlecht der Kinder ausgewählt wird, ohne irgendeinen medizinischen Hintergrund.

    Und was ist mit den Eltern, deren Kinder erst während der Geburt schwer behindert werden, werden sie auf Gleichbehandlung pochen und darauf bestehen, dass man sie doch nicht dazu zwingen kann, ein behindertes Kind anzunehmen?

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    ...Eltern auch heute schon nicht zwingen, ein schwer behindertes Kind anzunehmen. Es sind schon einige Kinder (gesund und behindert) einfach im Krankenhaus zurückgelassen worden. Auf Gleichbehandlung braucht man da nicht pochen. Das Kind kommt dann in Waisenhaus oder Pflegefamilie und wird gegebenenfalls zu Adoption freigegeben.

    ...Eltern auch heute schon nicht zwingen, ein schwer behindertes Kind anzunehmen. Es sind schon einige Kinder (gesund und behindert) einfach im Krankenhaus zurückgelassen worden. Auf Gleichbehandlung braucht man da nicht pochen. Das Kind kommt dann in Waisenhaus oder Pflegefamilie und wird gegebenenfalls zu Adoption freigegeben.

  1. Diese zeigt, dass nationale Verbote nicht helfen, es wird allenfalls zur Geldfrage, ob man sie in Anspruch nehmen kann.

    Wie im Artikel schon herausgestellt, Eugenik ist bereits Konsens. Wird der Druck, sich gegen ein behindertes Kind zu entscheiden für den kleinen Rest der Abweichler nicht übermächtig werden?

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    • _bla_
    • 23.08.2011 um 14:39 Uhr

    "Wie im Artikel schon herausgestellt, Eugenik ist bereits Konsens."

    Einen breiten Konsens gibt es doch nur für schwerste Erkrankungen. Jedem sollte aber klar sein, das ohne Verbote diese Möglichkeiten über kurz oder lang aber auch für ganze andere Selektionen verwendet wird: Für die Auswahl des Geschlechtes, gegen Krankheiten wie Huntington, welche erst nach 40 Jahren ausbrechen, gegen Brustkrebsgene, die evt. zu Brustkrebs führen, usw.

    • _bla_
    • 23.08.2011 um 14:39 Uhr

    "Wie im Artikel schon herausgestellt, Eugenik ist bereits Konsens."

    Einen breiten Konsens gibt es doch nur für schwerste Erkrankungen. Jedem sollte aber klar sein, das ohne Verbote diese Möglichkeiten über kurz oder lang aber auch für ganze andere Selektionen verwendet wird: Für die Auswahl des Geschlechtes, gegen Krankheiten wie Huntington, welche erst nach 40 Jahren ausbrechen, gegen Brustkrebsgene, die evt. zu Brustkrebs führen, usw.

  2. es ist die Frage nach dem Menschen, es ist doch der entfesselte Prometheus, der hier zur Disposition steht. Hat der Mensch ein Recht auf das Eigene, das Humane?
    Ja, der Frevel des Prometheus ist ein notwendiger! Der Mensch hat auch seinen Platz unter den Göttern und in der Natur. Es gibt Wissen und nicht jede Technologie stehen ihm frei, es sei denn um den Preis der Strafe, den der Krug der Pandora so trefflich im Mythos beschreibt.

    Eine Leser-Empfehlung
    • agnost
    • 23.08.2011 um 14:33 Uhr

    Eine Abtreibung ohne Angabe von Gründen ist in Europa seit Jahren möglich und gängige Praxis.

    Wenn jetzt das Wissen über eine Behinderung des Ungeborenen vorliegt, warum soll dann mit eindeutigem Grund nicht abgetrieben werden dürfen?

    13 Leser-Empfehlungen
  3. Herr Bahnsen, was sagen Sie in dem Zusammenhang zum Inzestverbot in Deutschland?

    Eine Leser-Empfehlung
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    Herr Bahnsen, was sagen Sie in dem Zusammenhang zum Inzestverbot in Deutschland?

    Es ist nur der Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern verboten. Nicht verboten ist die künstliche Befruchtung einer Frau mit den Samen ihres Bruders. Das kann auch manuell und unmedizinisch im Schlafzimmer erfolgen. Rechtlich völlig unbedenklich.

    Herr Bahnsen, was sagen Sie in dem Zusammenhang zum Inzestverbot in Deutschland?

    Es ist nur der Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern verboten. Nicht verboten ist die künstliche Befruchtung einer Frau mit den Samen ihres Bruders. Das kann auch manuell und unmedizinisch im Schlafzimmer erfolgen. Rechtlich völlig unbedenklich.

    • _bla_
    • 23.08.2011 um 14:39 Uhr

    "Wie im Artikel schon herausgestellt, Eugenik ist bereits Konsens."

    Einen breiten Konsens gibt es doch nur für schwerste Erkrankungen. Jedem sollte aber klar sein, das ohne Verbote diese Möglichkeiten über kurz oder lang aber auch für ganze andere Selektionen verwendet wird: Für die Auswahl des Geschlechtes, gegen Krankheiten wie Huntington, welche erst nach 40 Jahren ausbrechen, gegen Brustkrebsgene, die evt. zu Brustkrebs führen, usw.

    Eine Leser-Empfehlung
    • Ortra
    • 23.08.2011 um 14:45 Uhr

    Welche Eigenschaften und Krankheiten sind überhaupt definitiv auf das Erbgut zurückzuführen? Und welche Rolle spielen Einflüsse aus der Umgebung?
    Es gibt auch Studien über epigenetische Einflüsse, beispielsweise im Zusammehang mit schweren Ereignissen im Leben der Mutter wie zum Beispiel der Tod eines nahen Verwandten oder Kriegsereignisse, die sich dann sogar noch auf weitere Generationen negativ auswirken im Sinne einer häufigeren Erkrankungsrate (Beispiele: Schizophrenie, Krebs...) Unkontrollierbarer Stress also, im Leben der Eltern oder des Kindes, führt bei vielen Erkrankungen überhaupt erst zum wirklichen Ausbruch der Symptome. Eine eindeutige Zuordnung zu ausschließlich genetischen Ursachen gibt es nur für relativ wenige Erkrankungen, wie Down-Syndom, Phenylcetoneurie und ähnliche.
    Mir fehlt in der Debatte über genetische Beratung noch Information darüber, um welche Erkrankungen es überhaupt geht. Ich vermute, dass bei einer realistischen Einschätzung der tatsächlich eindeutig genetisch verursachten Erkrankungen das ganze Thema etwas niedriger gehängt werden wird.

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    • TDU
    • 25.08.2011 um 11:00 Uhr

    Da könnten Sie Statistiker, Versicherer und Gesundheitsbeauftragte eines Bessren belehren.

    • TDU
    • 25.08.2011 um 11:00 Uhr

    Da könnten Sie Statistiker, Versicherer und Gesundheitsbeauftragte eines Bessren belehren.

  4. Liebe Zeit/ Herr Bahnsen,
    Ein Link zu dieser Technik, der u.a. weitere Informationen bietet wäre hilfreich.
    MfG

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    Redaktion

    Lieber killerhund,

    Im Text ist der Hintergrundartikel zu dem Bluttest verlinkt. Nun auch mit einem Bild (oben links am Anfang des Textes). In dem Stück Sie erfahren mehr über das Verfahren:

    http://www.zeit.de/2011/3...

    Grüße aus der Redaktion

    Redaktion

    Lieber killerhund,

    Im Text ist der Hintergrundartikel zu dem Bluttest verlinkt. Nun auch mit einem Bild (oben links am Anfang des Textes). In dem Stück Sie erfahren mehr über das Verfahren:

    http://www.zeit.de/2011/3...

    Grüße aus der Redaktion

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