Bundesgerichtshof Der unbequeme Richter
Am Bundesgerichtshof geht es zu wie im Vatikan: Nichts soll nach draußen dringen. Der Bundesrichter Thomas Fischer hält sich nicht daran und macht sich mit klaren Ansichten über den Zustand des Rechtsstaats Feinde. Jetzt hat ihn der BGH-Präsident Klaus Tolksdorf fallen lassen. Wie ein fähiger Jurist fertiggemacht wird
Es ist kein Zufall, dass Thomas Fischer sich in diesen Tagen so heftig für die Widersprüche der menschlichen Natur interessiert: Zum Beispiel befremde ihn eine Gesellschaft, die ihre Kinder hemmungslos mit sexuellen Reizen überflute und sich gleichzeitig vorgenommen habe, »Kinderseelen zu retten« und sexuelle Übergriffe gegen Minderjährige »mit Stumpf und Stiel auszurotten«. Schon in den meisten Modejournalen finde sich »ein unverhülltes Kokettieren mit der Überwindung kindlicher Träume durch erwachsene Sexualität«, sagt Fischer in das vor ihm aufgebaute Mikrofon. Das sei unehrlich, widersprüchlich »und natürlich auch widerlich«.
Das ist der unverblümte Stil des Thomas Fischer, der auf einer Tagung zum Thema Kriminalitätsopfer, die im September 2011 an der Universität Bielefeld stattfindet, gerade einen Vortrag über die Ambivalenzen des Sexualstrafrechts hält. Sein Publikum besteht zum Großteil aus Opferanwälten. Da steht er, von einem Deckenstrahler beleuchtet, unbewegt am Rednerpult, wie meistens dunkel gekleidet. Ein Riese, schätzungsweise 190 Zentimeter groß und 120 Kilogramm schwer. Dieser massigen Erscheinung entströmt ein leiser Ton, der schnelle und anspruchsvolle Gedanken ins Publikum transportiert.
Der 58 Jahre alte Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, dem BGH, zählt zu den wichtigsten Strafjuristen im Lande, denn er verschafft sich weit über die Urteile seines Senats hinaus Gehör. In den Fachkreisen von Strafrechtlern ist er, seines Wissens und seiner Originalität wegen, eine Berühmtheit – was für einen Richter ungewöhnlich ist und beim BGH auch nicht jedem gefällt. Fischer ist als Mitglied eines Strafsenats hoher Repräsentant des Strafrechts, nimmt es aber nicht als gottgegeben hin. Er reflektiert und hinterfragt, bildet sich eine eigene Meinung und spricht sie aus, auch wenn das politisch unkorrekt daherkommt oder die Zuhörer ärgert.
In Bielefeld sagt er Sätze wie diesen: »Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt.«
Oder: »Alle verfolgen einträchtig den Kinderschänder – das stiftet einen Gemeinsinn, den es in unserer Gesellschaft schon lange nicht mehr gibt.«
Er appelliert an die Zuhörer: »Die meisten von Ihnen wissen doch noch aus der Jugend, wie leicht man nach fünf Weizenbier und einem Joint in ambivalente Situationen rutschen kann und dass man im Rückblick froh sein muss, damals nicht an den falschen Staatsanwalt geraten zu sein!«
Er stellt bemerkenswerte Thesen auf: »Die Menschen sehen sich globalen und unbeherrschbaren Risiken ausgesetzt und versuchen den eigenen Ängsten dadurch zu entkommen, dass sie im beherrschbaren Kleinraum des Strafrechts Fehlverhalten immer härter geahndet sehen wollen – trotz sinkender Kriminalität.« Auch das: für Fischer nichts anderes als »irrationale Ambivalenz«.
Dass gerade Widersprüchlichkeit sich zu Fischers Lieblingsthema entwickelt hat, könnte auch daran liegen, dass er selbst Gegenstand einiger Ambivalenzen geworden ist: Fischer wehrt sich nämlich seit Mai 2011 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe in einer Klage gegen eine vernichtende dienstliche Beurteilung durch seinen Vorgesetzten, den Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf.
Die Auseinandersetzung der beiden Spitzenjuristen ist mittlerweile eskaliert. Längst geht es nicht mehr um eine bloße Personalie: Der Streit erschüttert Deutschlands oberstes Revisionsgericht. Der BGH befindet über Revisionen gegen Urteile, die Große Strafkammern der Landgerichte als erste Instanz und Oberlandesgerichte in Staatsschutzsachen gefällt haben. Damit ist der BGH das letzte Kontrollorgan der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Strafsachen. Er gilt als Wahrer der Rechtseinheit, er hat eine Leitfunktion, seine Entscheidungen sind für die Gerichte auch in der Zukunft bindend: Der Bundesgerichtshof spricht nicht nur Recht, er stellt es auch her.
Zum BGH gehören zwölf Zivil- und fünf Strafsenate. Fischer ist seit dem Jahr 2000 Mitglied des 2. Strafsenats, 2008 wurde er dessen stellvertretender Vorsitzender. Seit der Pensionierung der früheren Vorsitzenden Ruth Rissing-van Saan im Februar 2011 führt Fischer den Senat kommissarisch. Jedem Strafsenat sind mehrere Oberlandesgerichtsbezirke zugewiesen: Der 2. Strafsenat ist zuständig für die Revisionen aus den Bezirken Frankfurt/Main, Jena, Koblenz und Köln.
Auslöser der Kontroverse mit dem Präsidenten war Fischers Bewerbung auf den frei gewordenen Posten des Vorsitzenden Richters. Wer einem BGH-Senat vorsitzt, hat eines der höchsten Richterämter inne, das die deutsche Justiz zu vergeben hat. Haltung und persönliche Überzeugung eines Vorsitzenden durchdringen die Rechtsprechung des ihm anvertrauten Senats und beeinflussen damit auch die des Bundesgerichtshofs. Umso bestürzender muss es für Fischer – der intern längst als designierter Vorsitzender galt – gewesen sein, als ihm der Präsident im Dezember 2010 überraschend erklärte, er halte ihn für ungeeignet, dieses Amt adäquat auszufüllen. Irgendwann im Verlaufe des Sommers 2010 muss Klaus Tolksdorf sich dazu entschlossen haben, den eigenwilligen Fischer vom Amte des Vorsitzenden fernzuhalten, ohne dass Fischer sagen könnte, aus welchem Grund. Auch auf Anfrage der ZEIT will der Präsident zum Thema Fischer keine Stellung nehmen.
Tolksdorf lässt seither nichts unversucht, Fischer den Weg zum Ordentlichen Vorsitzenden zu versperren. Was zunächst nach einem bloßen Konflikt um einen Posten aussah, wird immer mehr zu einem tiefen Zerwürfnis über das Verständnis der Richterrolle, die Aufgaben des Bundesgerichtshofs und die Frage, wieweit ein Richter in der rechtspolitischen Debatte mit seiner Ansicht hinter dem Berg halten muss.
Fischers beim Verwaltungsgericht erhobene Klage richtet sich gegen seine Dienstherrin, die Bundesrepublik Deutschland. In der Sache geht es gegen den eigenen Präsidenten. Der Reporter, der sich beim Bundesgerichtshof nach Fischer erkundigt, erfährt von zwei gegensätzlichen Perspektiven auf diesen Bundesrichter: Die einen sehen in Fischer schon seit Längerem einen Störenfried, der das hohe Ansehen des Revisionsgerichts aufs Spiel setzt – aus Verbohrtheit oder Geltungssucht oder beidem. Sie halten ihn für einen Besserwisser, der an der Legislative herumnörgelt, Kollegen öffentlich herabsetzt und dessen Ego niemanden gelten lässt – außer Fischer selbst. Und sie begrüßen es, dass Fischer endlich in die Schranken gewiesen wird.
Die anderen verehren den Richter für sein Denkvermögen und seine Entschlossenheit, sich nicht durch Opportunismus von seinen Überzeugungen abbringen zu lassen. Sie bewundern seine Furchtlosigkeit, weil er zu drohenden Fehlgriffen des Gesetzgebers nicht schweigt. Sie halten ihn für einen der intellektuellen Motoren des Bundesgerichtshofs, einen Glücksfall für die Strafjustiz.
- Datum 10.10.2011 - 06:49 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 6.10.2011 Nr. 41
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Das Beispiel des unangepaßten Bundesrichters Fischer ist bezeichnend für die Situation in unserer Gesellschaft. Welche Schwierigkeiten bekam beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Bosbach, der seinem Gewissen folgte und nicht für den Euro-Rettungsschirm stimmte. Er ist krebskrank und wurde trotzdem persönlich beleidigt. Die Politiker entscheiden über uns und unsere Kinder, ohne dafür verantwortlich gemacht werden zu können.
Herzliche Grüsse
Klaus Metzger
HILDESHEIM
Es ist sehr befremdlich, wenn Insider des sog. "Rechtsstaates"
gemobbt werden, wenn sie Kritik anmelden.
Kritik bedeutet nur für manche "Nestbeschmutzung" - für andere bedeutdt Kritik Fortschritt. Man kann in allen Bereichen nur dann zu weiterem Fortschritt gelangen, wenn man bestehende Regelungen laufend, permanent - also immer wieder neu hinterfragt. Kommt man dann zu der Auffassung, dass alles in Ordnung ist, wird man bestätigt. Zeigen sich jedoch Mißstände, in diesem Falle auch gravierende Mißstände, so wird man tunlichst dringendst an der Beseitigung von Mißständen arbeiten.
Die Grundeinstellung "Nestbeschmutzer" abzuweisen, ist wie ein Garten indem man Unkraut pflegt und ängstlich die Sicht auf den Garten verweigert.
Da wir in großen Teilen ohnehin zum Ja-Sager Bürger erzogen sind, benötigen wir höchstdringlichst auch Bürger - gerade eben auch Fachleute - welche auch mal den Mut haben, aus der vorgegebenen Norm herauszutreten und einen kritischen Blick auf Bestehendes zu werfen.
Die hier in dem Artikel angesprochenen Widersprüche treffen ja auch zu. Sind wir in einem solchen System, in dem man Angst haben muss, dass jemand mal genauer hinschaut?
Außerdem sollen ja Richter nach unserer Verfassung unabhängig sein. Auch wenn das wohl in der Praxis nicht so ist, so muss man dennoch aufrecht erhalten, dass Richter unabhängig bleiben müssen und die Politik keinen Einfluss nehmen kann, nur weil ihnen ein Richter auf die Finger schaut oder sogar haut.
siehe Verfassung!
anderes gehen wie dem "normalen" Volk?
Wer sich in diversen Foren - wie hier in der Zeit oder in anderen Online-Magazin-Foren - der Massenmeinung entgegenstellt ist ja auch ein "dreckiger linker Gutmensch" (was auch immer das sein soll). Egal wie gut die Argumente sind, man ist ein/e Vaterlandsverräter/in,linker Gutmensch, männerhassende Feministin/frauenhassender Macho und und und...
Alles schon selber zu hören bekommen. Und noch mehr...
Wer keine gute Argumente hat, muss halt auf diese Art und Weise "kämpfen".
... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.
Das ist freundlich ausgedrückt eine paradoxe Rhetorik, denn dadurch bedienen Sie sich der Mittel, die Sie hier zugleich anprangern. Das lässt Sie im Ergebnis also nicht anders aussehen, als die, denen Ihre Kritik gewidmet war.
Befassen Sie sich also lieber mit den Argumenten in der Sache anstatt mit Vorwürfen.
... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.
Das ist freundlich ausgedrückt eine paradoxe Rhetorik, denn dadurch bedienen Sie sich der Mittel, die Sie hier zugleich anprangern. Das lässt Sie im Ergebnis also nicht anders aussehen, als die, denen Ihre Kritik gewidmet war.
Befassen Sie sich also lieber mit den Argumenten in der Sache anstatt mit Vorwürfen.
Das ist eben typisch für das ganze System: nur mit sich selber beschäftigt.
Viele Behörden könnten auch ohne Untertannen ganz gut auskommen.
Mit oder ohne Gesetz: Deals wird es so lange geben, bis der Bürger wieder Lust bekommt, seine Justiz ordentlich auszustatten. Unter heutigen Umständen hat der einschlägige § 257c StPO schon deshalb seine Berechtigung, weil er öffentlich sichtbar macht, was eh' schon längst zum Gerichtsalltag geworden ist.
Es ist dies der Schatten des zusammengesparten Justizfließbands, das für Einzelaspekte schon lange weder Zeit noch Nerven aufbringen kann. Der stümperhafte Wutbürger schlägt sich die Faust dagegen lieber am Stammtisch wund, statt auch mal Interesse an der Höhe des Justizetats zu zeigen. Ohne Moos, wenig los.
Was die Personalie anbelagt, kurz: Die Art der Darstellung - besser: des Kommentars - kann nach meinen Maßstäben wohl kaum als seriös durchgehen, weil sie sich mit den Argumenten contra Fischer nicht ernsthaft auseinandersetzt.
Auch Buchen und selbst "deutsche" Eichen sind dort überflüssig.
Mit oder ohne Gesetz: Deals wird es so lange geben, bis der Bürger wieder Lust bekommt, seine Justiz ordentlich auszustatten. Unter heutigen Umständen hat der einschlägige § 257c StPO schon deshalb seine Berechtigung, weil er öffentlich sichtbar macht, was eh' schon längst zum Gerichtsalltag geworden ist.
Es ist dies der Schatten des zusammengesparten Justizfließbands, das für Einzelaspekte schon lange weder Zeit noch Nerven aufbringen kann. Der stümperhafte Wutbürger schlägt sich die Faust dagegen lieber am Stammtisch wund, statt auch mal Interesse an der Höhe des Justizetats zu zeigen. Ohne Moos, wenig los.
Was die Personalie anbelagt, kurz: Die Art der Darstellung - besser: des Kommentars - kann nach meinen Maßstäben wohl kaum als seriös durchgehen, weil sie sich mit den Argumenten contra Fischer nicht ernsthaft auseinandersetzt.
Auch Buchen und selbst "deutsche" Eichen sind dort überflüssig.
Wer Fischer einmal gesehen hat und reden hörte, der muss wahrlich den Eindruck haben, dass er auch mit bloßer Körperkraft eine Lokomotive aufhalten kann. Bei dieser imposanten Gestalt kann es mancher auch mit der Angst zu tun bekommen.
Ich hatte als Student das Vergnügen Fischer am BGH zu treffen. Das hat mich schon sehr beeindruckt. Nicht nur ob seiner Wortgewalt, sondern auch durch seinen scharfsinnigen und überzeugenden Gedankengang. Fischer ist wahrlich einer der großen deutschen Strafjuristen.
Doch gleichwohl kann man auch Tolksdorf die Argumente nicht abstreiten. Ein Richter hat sich nur in sehr engen Grenzen politisch zu betätigen. Ein Richter muss nunmal neutral und unbefangen sein. Er darf nicht den Eindruck vermitteln, dass seine persönlichen politischen Überzeugungen in das Urteil einfließen. Anderes gefährdet den Rechtsstaat ebenso wie der Deal im Strafprozess.
Vielen Dank für diesen tollen Artikel.
so sein, das ein Richter unbefangen und neutral sein soll.Allerdings sind auch Richter Menschen die in dieser Welt leben und natürlich auch eine eigene Meinung haben.
Geben sie sich dem schönen Schein hin das Richter wirklich neutral sind? Sie sind keine Übermenschen. Natürlich wird ihr Rechtsverständnis in ihre Urteilsbegründung einfließen.
Ich denke Richter Fischer macht nur deutlich und öffentlich, wie alle anderen Richter auch denken und handeln.
Das sind einfach nur Menschen die ein Richteramt bekleiden.
Justizia ist nicht blind auch wenn mans gerne hätte.
Natürlich soll sich ein Richter neutral verhalten. Diese Neutralität bezieht sich aber auf die Parteien, die vor Gericht auftreten. Gegenüber den Gesetzen soll er sich nicht neutral verhalten, sondern diesen Geltung verschaffen. Dass eine klare Rechtsauffassung gerne als Parteinahme ausgelegt wird, sollte nicht weiter verwundern. Wie anders sollte denn die vor Gericht unterlegene Partei ein Urteil anders kritisieren können?
so sein, das ein Richter unbefangen und neutral sein soll.Allerdings sind auch Richter Menschen die in dieser Welt leben und natürlich auch eine eigene Meinung haben.
Geben sie sich dem schönen Schein hin das Richter wirklich neutral sind? Sie sind keine Übermenschen. Natürlich wird ihr Rechtsverständnis in ihre Urteilsbegründung einfließen.
Ich denke Richter Fischer macht nur deutlich und öffentlich, wie alle anderen Richter auch denken und handeln.
Das sind einfach nur Menschen die ein Richteramt bekleiden.
Justizia ist nicht blind auch wenn mans gerne hätte.
Natürlich soll sich ein Richter neutral verhalten. Diese Neutralität bezieht sich aber auf die Parteien, die vor Gericht auftreten. Gegenüber den Gesetzen soll er sich nicht neutral verhalten, sondern diesen Geltung verschaffen. Dass eine klare Rechtsauffassung gerne als Parteinahme ausgelegt wird, sollte nicht weiter verwundern. Wie anders sollte denn die vor Gericht unterlegene Partei ein Urteil anders kritisieren können?
... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.
Das ist freundlich ausgedrückt eine paradoxe Rhetorik, denn dadurch bedienen Sie sich der Mittel, die Sie hier zugleich anprangern. Das lässt Sie im Ergebnis also nicht anders aussehen, als die, denen Ihre Kritik gewidmet war.
Befassen Sie sich also lieber mit den Argumenten in der Sache anstatt mit Vorwürfen.
... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.
Ihre Aussage lässt die Vermutung zu, dass sie diesen mächtigen fünfseitigen Artikel nur bis zur zweiten Seite gelesen haben.
Am Ende erhält man nämlich schon den Eindruck, dass hier ein Herr Tolksdorf einen privaten Feldzug gegen Kritiker durchziehen möchte.
... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.
Ihre Aussage lässt die Vermutung zu, dass sie diesen mächtigen fünfseitigen Artikel nur bis zur zweiten Seite gelesen haben.
Am Ende erhält man nämlich schon den Eindruck, dass hier ein Herr Tolksdorf einen privaten Feldzug gegen Kritiker durchziehen möchte.
Auch wenn es durch aus sein kann, dass der in diesem Artikel so gepriesene Richter, seine Gegner und die ganze Situation tatsächlich korrekt dargestellt werden, so tropft doch aus jedem Absatz dieses Artikels so deutlich die Parteinahme für Herrn Fischer, dass mir dabei sehr unwohl zumute wird.
Keiner verlangt, dass ein Autor sich persönlicher Meinungen komplett enthält oder keine Schlussfolgerungen ziehen darf - aber ein von Beginn an unreflektiert mit dem Protagonisten sympathisierender Beitrag (welcher außerdem noch viel zu lang geraten ist) ist nicht das, was man sich von objektivem Journalismus erwartet. Erst die nüchternen Fakten nennen und dann Schlussfolgerungen ziehen, so wird ein Schuh draus - nicht aber schon vom Start weg "der gut, die schlecht" tönen.
Mit einem etwas distanzierteren Artikel wäre der Sache weit mehr gedient gewesen - es sei denn man hofft vor allem auf leicht beeinflussbares Publikum, das lobende Beiworte nicht als Meinung wertet und unbemerkt als "Fakt" aufnimmt...
Vielen Dank. Was hier unausgewogen sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Vielen Dank. Was hier unausgewogen sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
legt sie sich auch noch mit dem BGH an!", aber nach nochmaligem Lesen hat mich der Bericht doch fasziniert und erscheint mir recht ausgewogen, weil sie sowohl dem hervorragenden Juristen auf der einen Seite als auch dem um die richterliche Zurückhaltung besorgten Präsidenten Gerechtigkeit widerfahren lässt. Zudem schildert sie die juristischen Streitpunkte und persönliche Eitelkeiten trennscharf.
Wirklich eine meisterhafte Justizreportage!
Der BGH war schon immer der verlängerte Arm der regierenden Ihr könnt sicher sein Herr Fischer wird wie viele gute Köpfe hinschmeißen und in Rente gehen armes Deutschland
Der BGH war schon immer der verlängerte Arm der regierenden Ihr könnt sicher sein Herr Fischer wird wie viele gute Köpfe hinschmeißen und in Rente gehen armes Deutschland
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