Bundesgerichtshof Der unbequeme Richter
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 Die Attacken des Präsidenten stoßen bei vielen auf Unverständnis

Dem 2. Strafsenat könnte wegen Fischer ebenfalls eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans drohen – die so massiv ausfallen soll, dass alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Mitte August dieses Jahres beraumte der Präsident Tolksdorf nämlich eine Präsidiumssitzung an, in der eine Geschäftsplanänderung beraten werden sollte, die von der ehemaligen Vorsitzenden Rissing-van Saan als »Zerschlagung meines Senates« bezeichnet wird. Der vakante Vorsitz des 2. Strafsenats sollte dem Vorsitzenden eines anderen Strafsenats als weiteres Amt übertragen werden und vom umkämpften Spruchkörper nur ein Fragment übrig bleiben – solange Fischers Klage nicht erledigt ist. Die Mehrzahl der Richter und große Teile ihres Zuständigkeitsgebiets sollten auf die anderen vier Strafsenate aufgeteilt werden. Das hat es im BGH in den 61 Jahren seines Bestehens nicht gegeben.

Anlass dafür soll die Sorge des Präsidenten sein, der 2. Strafsenat – für den wegen Fischers Klage kein Vorsitzender ernannt werden darf – könnte ohne Ordentlichen Vorsitzenden nicht mehr richtig besetzt und seine Entscheidungen könnten damit anfechtbar sein. Mancher Bundesrichter registriert aber einen Nebeneffekt dieses Gewaltakts: Fischer, der ja seit Februar faktisch Vorsitzender des 2. Strafsenats ist und mit jedem Tag weitere Tatsachen schafft, könne seine unübersehbare Befähigung für dieses Amt dann nicht länger beweisen.

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Gegen den Angriff auf den 2. Strafsenat haben sich am 10. August 2011 alle seine sieben Richter zur Wehr gesetzt. In einem Brief an das Präsidium des BGH warnen sie vor »gravierenden, rechtlich bedenklichen und organisatorisch kaum kalkulierbaren Eingriffen« in ihren Senat. Dabei berufen sie sich auf einen Fall, der sich 1995 am BGH ereignete: Damals war der Vorsitz des 1. Strafsenats wegen einer Konkurrentenklage neun Monate lang verwaist, und das Präsidium hielt eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans nicht für nötig. Keine einzige Entscheidung des Senats wurde als verfassungswidrig angefochten mit dem Argument, die Runde sei nicht korrekt besetzt gewesen.

Jetzt, so die sieben Richter in ihrem Schreiben, berge der Plan einer Durchmischung der Strafsenate das Risiko, dass zuletzt nicht nur einer, sondern alle fünf Strafsenate des BGH gesetzwidrig besetzt und damit alle ihre Entscheidungen verfassungswidrig seien. Aus einem Ort der rechtsstaatlichen Gewalt würde dann eine Versammlung der Ohnmächtigen.

Wer Richter aus dem 2. Strafsenat anspricht, trifft auf Menschen, die den Attacken des Präsidenten auf Thomas Fischer fassungslos gegenüberstehen. Fischer sei einer der »großen Juristen Deutschlands«, sagt Ralf Eschelbach, der in den neunziger Jahren lange als wissenschaftlicher Mitarbeiter im BGH arbeitete und 2010 als Bundesrichter zurückkehrte. Man müsse kein Michael Kohlhaas sein, um den fragwürdigen Umgang des Präsidenten mit ihm »überprüft und geklärt« sehen zu wollen, wenn nötig von einem Gericht.

Und Bundesrichter Christoph Krehl, der dem Senat seit 2009 angehört, erzählt, dass er 2010 lange krank gewesen sei und Fischer ihn regelmäßig angerufen, Anteil genommen und bei den Kollegen um Verständnis für ihn geworben habe. Das habe er, sagt Krehl, dem Präsidenten im Herbst 2010 persönlich erzählt, ohne zu ahnen, was sich in diesem gegen Fischer zusammenbraute. Der Präsident habe darauf gar nicht reagiert. Nunmehr, sagt Krehl, werde im Zuge des Rechtsstreits der ganze 2. Strafsenat von Fischers Gegnern in ein übles Licht gerückt und dieser vortreffliche Richter »regelrecht demontiert«.

Der große Streit im BGH liegt nun beim kleinen Verwaltungsgericht Karlsruhe. Wie die Sache ausgehen wird, ist offen. Sollte Fischer verlieren, muss er dem neuen Vorsitzenden Platz machen – allerdings dürfte der Strom kritischer Veröffentlichungen aus Fischers Feder deshalb nicht versiegen. Sein Scheitern wird also keine Katastrophe für den Rechtsstaat sein. Nur müsste sich der Bundesgerichtshof dann die Frage gefallen lassen, ob er ein Gericht sein will, das die Besten aussortiert.

 
Leser-Kommentare
  1. Das Beispiel des unangepaßten Bundesrichters Fischer ist bezeichnend für die Situation in unserer Gesellschaft. Welche Schwierigkeiten bekam beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Bosbach, der seinem Gewissen folgte und nicht für den Euro-Rettungsschirm stimmte. Er ist krebskrank und wurde trotzdem persönlich beleidigt. Die Politiker entscheiden über uns und unsere Kinder, ohne dafür verantwortlich gemacht werden zu können.

    Herzliche Grüsse

    Klaus Metzger
    HILDESHEIM

    16 Leser-Empfehlungen
  2. Es ist sehr befremdlich, wenn Insider des sog. "Rechtsstaates"
    gemobbt werden, wenn sie Kritik anmelden.

    Kritik bedeutet nur für manche "Nestbeschmutzung" - für andere bedeutdt Kritik Fortschritt. Man kann in allen Bereichen nur dann zu weiterem Fortschritt gelangen, wenn man bestehende Regelungen laufend, permanent - also immer wieder neu hinterfragt. Kommt man dann zu der Auffassung, dass alles in Ordnung ist, wird man bestätigt. Zeigen sich jedoch Mißstände, in diesem Falle auch gravierende Mißstände, so wird man tunlichst dringendst an der Beseitigung von Mißständen arbeiten.

    Die Grundeinstellung "Nestbeschmutzer" abzuweisen, ist wie ein Garten indem man Unkraut pflegt und ängstlich die Sicht auf den Garten verweigert.

    Da wir in großen Teilen ohnehin zum Ja-Sager Bürger erzogen sind, benötigen wir höchstdringlichst auch Bürger - gerade eben auch Fachleute - welche auch mal den Mut haben, aus der vorgegebenen Norm herauszutreten und einen kritischen Blick auf Bestehendes zu werfen.

    Die hier in dem Artikel angesprochenen Widersprüche treffen ja auch zu. Sind wir in einem solchen System, in dem man Angst haben muss, dass jemand mal genauer hinschaut?

    Außerdem sollen ja Richter nach unserer Verfassung unabhängig sein. Auch wenn das wohl in der Praxis nicht so ist, so muss man dennoch aufrecht erhalten, dass Richter unabhängig bleiben müssen und die Politik keinen Einfluss nehmen kann, nur weil ihnen ein Richter auf die Finger schaut oder sogar haut.

    siehe Verfassung!

    10 Leser-Empfehlungen
    • Kyriae
    • 10.10.2011 um 7:40 Uhr

    anderes gehen wie dem "normalen" Volk?

    Wer sich in diversen Foren - wie hier in der Zeit oder in anderen Online-Magazin-Foren - der Massenmeinung entgegenstellt ist ja auch ein "dreckiger linker Gutmensch" (was auch immer das sein soll). Egal wie gut die Argumente sind, man ist ein/e Vaterlandsverräter/in,linker Gutmensch, männerhassende Feministin/frauenhassender Macho und und und...

    Alles schon selber zu hören bekommen. Und noch mehr...
    Wer keine gute Argumente hat, muss halt auf diese Art und Weise "kämpfen".

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    • Cando
    • 10.10.2011 um 8:24 Uhr

    ... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.

    Das ist freundlich ausgedrückt eine paradoxe Rhetorik, denn dadurch bedienen Sie sich der Mittel, die Sie hier zugleich anprangern. Das lässt Sie im Ergebnis also nicht anders aussehen, als die, denen Ihre Kritik gewidmet war.

    Befassen Sie sich also lieber mit den Argumenten in der Sache anstatt mit Vorwürfen.

    • Cando
    • 10.10.2011 um 8:24 Uhr

    ... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.

    Das ist freundlich ausgedrückt eine paradoxe Rhetorik, denn dadurch bedienen Sie sich der Mittel, die Sie hier zugleich anprangern. Das lässt Sie im Ergebnis also nicht anders aussehen, als die, denen Ihre Kritik gewidmet war.

    Befassen Sie sich also lieber mit den Argumenten in der Sache anstatt mit Vorwürfen.

  3. Das ist eben typisch für das ganze System: nur mit sich selber beschäftigt.

    Viele Behörden könnten auch ohne Untertannen ganz gut auskommen.

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    Mit oder ohne Gesetz: Deals wird es so lange geben, bis der Bürger wieder Lust bekommt, seine Justiz ordentlich auszustatten. Unter heutigen Umständen hat der einschlägige § 257c StPO schon deshalb seine Berechtigung, weil er öffentlich sichtbar macht, was eh' schon längst zum Gerichtsalltag geworden ist.

    Es ist dies der Schatten des zusammengesparten Justizfließbands, das für Einzelaspekte schon lange weder Zeit noch Nerven aufbringen kann. Der stümperhafte Wutbürger schlägt sich die Faust dagegen lieber am Stammtisch wund, statt auch mal Interesse an der Höhe des Justizetats zu zeigen. Ohne Moos, wenig los.

    Was die Personalie anbelagt, kurz: Die Art der Darstellung - besser: des Kommentars - kann nach meinen Maßstäben wohl kaum als seriös durchgehen, weil sie sich mit den Argumenten contra Fischer nicht ernsthaft auseinandersetzt.

    Auch Buchen und selbst "deutsche" Eichen sind dort überflüssig.

    Mit oder ohne Gesetz: Deals wird es so lange geben, bis der Bürger wieder Lust bekommt, seine Justiz ordentlich auszustatten. Unter heutigen Umständen hat der einschlägige § 257c StPO schon deshalb seine Berechtigung, weil er öffentlich sichtbar macht, was eh' schon längst zum Gerichtsalltag geworden ist.

    Es ist dies der Schatten des zusammengesparten Justizfließbands, das für Einzelaspekte schon lange weder Zeit noch Nerven aufbringen kann. Der stümperhafte Wutbürger schlägt sich die Faust dagegen lieber am Stammtisch wund, statt auch mal Interesse an der Höhe des Justizetats zu zeigen. Ohne Moos, wenig los.

    Was die Personalie anbelagt, kurz: Die Art der Darstellung - besser: des Kommentars - kann nach meinen Maßstäben wohl kaum als seriös durchgehen, weil sie sich mit den Argumenten contra Fischer nicht ernsthaft auseinandersetzt.

    Auch Buchen und selbst "deutsche" Eichen sind dort überflüssig.

    • Cando
    • 10.10.2011 um 7:59 Uhr

    Wer Fischer einmal gesehen hat und reden hörte, der muss wahrlich den Eindruck haben, dass er auch mit bloßer Körperkraft eine Lokomotive aufhalten kann. Bei dieser imposanten Gestalt kann es mancher auch mit der Angst zu tun bekommen.

    Ich hatte als Student das Vergnügen Fischer am BGH zu treffen. Das hat mich schon sehr beeindruckt. Nicht nur ob seiner Wortgewalt, sondern auch durch seinen scharfsinnigen und überzeugenden Gedankengang. Fischer ist wahrlich einer der großen deutschen Strafjuristen.

    Doch gleichwohl kann man auch Tolksdorf die Argumente nicht abstreiten. Ein Richter hat sich nur in sehr engen Grenzen politisch zu betätigen. Ein Richter muss nunmal neutral und unbefangen sein. Er darf nicht den Eindruck vermitteln, dass seine persönlichen politischen Überzeugungen in das Urteil einfließen. Anderes gefährdet den Rechtsstaat ebenso wie der Deal im Strafprozess.

    Vielen Dank für diesen tollen Artikel.

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    so sein, das ein Richter unbefangen und neutral sein soll.Allerdings sind auch Richter Menschen die in dieser Welt leben und natürlich auch eine eigene Meinung haben.
    Geben sie sich dem schönen Schein hin das Richter wirklich neutral sind? Sie sind keine Übermenschen. Natürlich wird ihr Rechtsverständnis in ihre Urteilsbegründung einfließen.
    Ich denke Richter Fischer macht nur deutlich und öffentlich, wie alle anderen Richter auch denken und handeln.

    Das sind einfach nur Menschen die ein Richteramt bekleiden.
    Justizia ist nicht blind auch wenn mans gerne hätte.

    Natürlich soll sich ein Richter neutral verhalten. Diese Neutralität bezieht sich aber auf die Parteien, die vor Gericht auftreten. Gegenüber den Gesetzen soll er sich nicht neutral verhalten, sondern diesen Geltung verschaffen. Dass eine klare Rechtsauffassung gerne als Parteinahme ausgelegt wird, sollte nicht weiter verwundern. Wie anders sollte denn die vor Gericht unterlegene Partei ein Urteil anders kritisieren können?

    so sein, das ein Richter unbefangen und neutral sein soll.Allerdings sind auch Richter Menschen die in dieser Welt leben und natürlich auch eine eigene Meinung haben.
    Geben sie sich dem schönen Schein hin das Richter wirklich neutral sind? Sie sind keine Übermenschen. Natürlich wird ihr Rechtsverständnis in ihre Urteilsbegründung einfließen.
    Ich denke Richter Fischer macht nur deutlich und öffentlich, wie alle anderen Richter auch denken und handeln.

    Das sind einfach nur Menschen die ein Richteramt bekleiden.
    Justizia ist nicht blind auch wenn mans gerne hätte.

    Natürlich soll sich ein Richter neutral verhalten. Diese Neutralität bezieht sich aber auf die Parteien, die vor Gericht auftreten. Gegenüber den Gesetzen soll er sich nicht neutral verhalten, sondern diesen Geltung verschaffen. Dass eine klare Rechtsauffassung gerne als Parteinahme ausgelegt wird, sollte nicht weiter verwundern. Wie anders sollte denn die vor Gericht unterlegene Partei ein Urteil anders kritisieren können?

    • Cando
    • 10.10.2011 um 8:24 Uhr

    ... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.

    Das ist freundlich ausgedrückt eine paradoxe Rhetorik, denn dadurch bedienen Sie sich der Mittel, die Sie hier zugleich anprangern. Das lässt Sie im Ergebnis also nicht anders aussehen, als die, denen Ihre Kritik gewidmet war.

    Befassen Sie sich also lieber mit den Argumenten in der Sache anstatt mit Vorwürfen.

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    ... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.

    Ihre Aussage lässt die Vermutung zu, dass sie diesen mächtigen fünfseitigen Artikel nur bis zur zweiten Seite gelesen haben.

    Am Ende erhält man nämlich schon den Eindruck, dass hier ein Herr Tolksdorf einen privaten Feldzug gegen Kritiker durchziehen möchte.

    ... Hier die vorgebrachten Argumente in der Sache und berufen sich darauf, dass Andersdenkende unsachlich diskriminiert werden.

    Ihre Aussage lässt die Vermutung zu, dass sie diesen mächtigen fünfseitigen Artikel nur bis zur zweiten Seite gelesen haben.

    Am Ende erhält man nämlich schon den Eindruck, dass hier ein Herr Tolksdorf einen privaten Feldzug gegen Kritiker durchziehen möchte.

  4. Auch wenn es durch aus sein kann, dass der in diesem Artikel so gepriesene Richter, seine Gegner und die ganze Situation tatsächlich korrekt dargestellt werden, so tropft doch aus jedem Absatz dieses Artikels so deutlich die Parteinahme für Herrn Fischer, dass mir dabei sehr unwohl zumute wird.

    Keiner verlangt, dass ein Autor sich persönlicher Meinungen komplett enthält oder keine Schlussfolgerungen ziehen darf - aber ein von Beginn an unreflektiert mit dem Protagonisten sympathisierender Beitrag (welcher außerdem noch viel zu lang geraten ist) ist nicht das, was man sich von objektivem Journalismus erwartet. Erst die nüchternen Fakten nennen und dann Schlussfolgerungen ziehen, so wird ein Schuh draus - nicht aber schon vom Start weg "der gut, die schlecht" tönen.

    Mit einem etwas distanzierteren Artikel wäre der Sache weit mehr gedient gewesen - es sei denn man hofft vor allem auf leicht beeinflussbares Publikum, das lobende Beiworte nicht als Meinung wertet und unbemerkt als "Fakt" aufnimmt...

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    Vielen Dank. Was hier unausgewogen sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

    Vielen Dank. Was hier unausgewogen sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

    • Atan
    • 10.10.2011 um 8:56 Uhr

    legt sie sich auch noch mit dem BGH an!", aber nach nochmaligem Lesen hat mich der Bericht doch fasziniert und erscheint mir recht ausgewogen, weil sie sowohl dem hervorragenden Juristen auf der einen Seite als auch dem um die richterliche Zurückhaltung besorgten Präsidenten Gerechtigkeit widerfahren lässt. Zudem schildert sie die juristischen Streitpunkte und persönliche Eitelkeiten trennscharf.
    Wirklich eine meisterhafte Justizreportage!

    12 Leser-Empfehlungen
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    • haarry
    • 10.10.2011 um 9:24 Uhr

    Der BGH war schon immer der verlängerte Arm der regierenden Ihr könnt sicher sein Herr Fischer wird wie viele gute Köpfe hinschmeißen und in Rente gehen armes Deutschland

    • haarry
    • 10.10.2011 um 9:24 Uhr

    Der BGH war schon immer der verlängerte Arm der regierenden Ihr könnt sicher sein Herr Fischer wird wie viele gute Köpfe hinschmeißen und in Rente gehen armes Deutschland

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