Organspende Streit um Organe

Gesundheitsminister Daniel Bahr will die Krankenkassen verpflichten, mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte Informationen zur Organspende zu verschicken.

In Deutschland soll die Zahl der Organspenden erhöht werden. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die Krankenkassen verpflichten, mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte Informationen zur Organspende zu verschicken. Alle Versicherten ab 16 Jahren sollen gebeten werden, sich zu entscheiden, ob sie Organe spenden wollen. Dies soll zunächst in einen Ausweis eingetragen werden, später könnte die Gesundheitskarte selbst als Ausweis dafür dienen. Die Versicherten könnten neben Zustimmung und Ablehnung auch ankreuzen, dass sie sich nicht entscheiden wollen. Bahr will dabei auch sanften Druck ausüben: Von Zeit zu Zeit sollen die Kassen bei den Versicherten nachfragen, wie sie zur Organspende stehen.

Andere Vorschläge gehen noch weiter. Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU im Bundestag, Frank-Walter Steinmeier und Volker Kauder, haben eine Entscheidungspflicht ins Gespräch gebracht: Jeder Bürger solle einmal in seinem Leben erklären, wie er zur Organspende stehe, zum Beispiel bei der Ausgabe des Personalausweises oder des Führerscheins. Auch der Deutsche Ärztetag hatte zunächst eine Resolution verabschiedet, wonach jeder Bürger zu einer klaren Aussage für oder gegen die Organspende verpflichtet werden soll. Nachdem sie sich mit Verfassungsjuristen beraten hatten, sind die Ärzte jedoch zu dem Schluss gekommen, dass eine Entscheidungspflicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Sie widerspreche dem Recht auf Selbstbestimmung. »Wir haben es zu akzeptieren, dass ein Mensch keine Entscheidung über die Organspende treffen möchte«, sagt Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer.

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Ablauf einer Organspende

Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.

Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.

Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle "Eurotransplant" geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.

Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.

Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.

Zustimmung

Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Das ist am einfachsten mit einem Organspendeausweis möglich. Darin kann jeder festlegen, ob er generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich aber auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.

Wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hat, wird nach seinem Tod mit den Angehörigen gesprochen und gefragt, ob sie einer Spende zustimmen.

In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.

Gesetzeslage

In Deutschland regelt seit 1997 das Transplantationsgesetz die Organspende sowohl für Spenden während des Lebens als auch nach dem Tod. Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann allerdings nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden.

Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist.

Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.

Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.

Kritiker stoßen sich daran, dass die Entscheidung für eine Organspende als die moralisch höherwertige dargestellt werde, was sich schwer mit der Vorstellung von Freiwilligkeit vereinbaren lasse. So hatte das Vorgängergremium des Deutschen Ethikrats schon 2007 erklärt: Auch wenn die Organspende »keine moralische Pflicht im strikten Sinne« sei, könne die Verweigerung »nicht voll und ganz in das Belieben des Einzelnen« gestellt werden.

Eine Entscheidung gegen die Organspende wird oft als irrational oder unaufgeklärt dargestellt oder der Bequemlichkeit der Menschen zugeschrieben. Dem hält die Philosophin Weyma Lübbe entgegen, »dass man respektable Gründe haben kann, sich in der Frage der eigenen postmortalen Organspende zu Lebzeiten oder in bestimmten Phasen seines Lebens nicht zu äußern«.

Gute Gründe für eine ablehnende Haltung würden in der Öffentlichkeit fast gar nicht thematisiert. Solche Gründe können zum Beispiel Zweifel an der Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod des Menschen sein. Es können Bedenken sein, ob die Krankenkassenbeiträge in der Transplantationsmedizin transparent und effektiv eingesetzt werden. Es kann auch der Wunsch sein, ohne Intensivmedizin zu sterben. Eine Organspende setzt aber Intensivtherapie voraus, die Behandlung eines Hirntoten vor einer Transplantation ist aufwendig.

 
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