Baurecht Anwalts Lieblinge

Mit Bauprozessen verdienen Kanzleien viel Geld. Lobbyisten sorgen dafür, dass das so bleibt.

Schon ein neues Fertighaus kann aus Bauherrn und Handwerkern Feinde fürs Leben machen. Noch konfliktträchtiger sind Großbaustellen wie die Hamburger Elbphilharmonie oder die Wolkenkratzer der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. Mehr als 50.000 Fälle von Zoff am Bau landen alljährlich vor deutschen Gerichten – wo sie dann für lange Zeit liegen bleiben. Drei bis sechs Jahre dauert ein normaler Bauprozess, zehn Jahre und mehr sind keine Seltenheit. Bis hierzulande ein Urteil in letzter Instanz ergeht, muss manch ein Neubau schon zum ersten Mal renoviert werden. Bei einem Streitwert von einer Million Euro kommen zudem schnell 150.000 Euro an Prozesskosten zusammen.

Man hätte das ändern können, die Gelegenheit wäre günstig gewesen. Das Baurecht insgesamt soll derzeit ohnehin vereinfacht werden – und Experten hatten vorgeschlagen, für die Lösung von Rechtsstreitigkeiten eine unbürokratische Methode aus Großbritannien zu übernehmen. Auch dort hatte man sich über zähe und teure Bauprozesse geärgert. Ende der Neunziger wurde daher ein neues Gesetz erlassen, wonach Konflikte in Bausachen prinzipiell in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren geregelt werden müssen. Seither werden dort 98 Prozent aller Streitigkeiten ohne Gericht und Richter und oftmals auch ohne Anwälte beendet. Stattdessen löst ein sogenannter Adjukator den Fall – weniger formal und somit zwar möglicherweise juristisch ungenau, dafür aber innerhalb von vier Wochen.

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Der Deutsche Baugerichtstag hatte 2008 empfohlen, eine schnelle und effiziente Konfliktbewältigung nach britischem Vorbild auch in Deutschland einzuführen. Doch daraus wird nichts. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Auftrag des Justizministeriums Reformvorschläge zum Baurecht erarbeitet, hat diese Alternative zu den Akten gelegt. Beim jüngsten Treffen am vergangenen Dienstag in Berlin wurde kaum noch darüber gesprochen. »Das ist eine fatale Entscheidung mit gravierenden volkswirtschaftlichen Nachteilen«, sagt Moritz Lembcke, der in dem Expertenzirkel für die Adjukation geworben hatte. »Es sieht so aus, als habe sich die Lobby der Anwaltschaft durchgesetzt. An langen und komplizierten Gerichtsverfahren haben Rechtsanwälte ein enormes wirtschaftliches Interesse.«

Scheitert die Entbürokratisierung an den finanziellen Interessen der Anwaltschaft? Lembckes Vorwurf hat Gewicht: Schließlich ist er selbst Rechtsanwalt in Hamburg und profitiert vom Status quo. Er schadet sich also selbst.

Mit seinem Feldzug für die Adjukation hat sich der Anwalt viele Feinde unter seinen Standeskollegen gemacht. Den Vorwurf des Lobbyismus weist der Deutsche Anwaltverein (Selbstdarstellung: »Anwalt der Anwälte«) denn auch zurück und argumentiert streng juristisch gegen die Adjukation. Und auf den ersten Blick sieht es tatsächlich so aus, als sei diese ausschließlich wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gescheitert – und als hätten wirtschaftliche Fragen keine Rolle gespielt.

Ein Adjukator sei nun mal kein Richter, stellten Mitarbeiter des Justizministeriums im Oktober fest. Weil aber das Grundgesetz das Recht auf einen Richter garantiere, sei die Adjukation wohl verfassungswidrig – für die Anwaltschaft war das Thema damit erledigt. »Das Argument ist nur vorgeschoben, denn der Zugang zu den Gerichten bleibt ja erhalten«, kontert Lembcke. »Wer mit der Entscheidung des Adjukators nicht einverstanden ist, kann immer noch klagen. Die Praxis in Großbritannien zeigt aber, dass die meisten ein schnelles und günstiges Verfahren wollen und danach nicht mehr vor Gericht ziehen.«

Es geht ums Geld. Auch bei der Adjukation steht mittlerweile im Vordergrund, wer künftig an der Lösung von Streitfällen verdienen darf. Als das Thema auf dem Baugerichtstag aufkam, gab ein Anwalt das sogar öffentlich zu: »Berufspolitisch, also aus Sicht der Anwaltschaft, wäre eine Einführung von Adjukationsverfahren nach dem englischen Modell nicht zu befürworten«, warnte er, auch weil dann »anwaltliche Aufgaben noch weitergehender substituiert werden, als dies bislang schon erfolgt.«

Im Klartext: Die Anwaltschaft sorgt sich um ihre Pfründe, denn der Gerichtssaal ist ihr Exklusivrevier. Seit vielen Jahren drängen mehr und mehr Juristen in den Anwaltsberuf. Die Konkurrenz ist also groß, da braucht es nicht auch noch den Wettbewerb mit Bauingenieuren und Architekten. Die nämlich suchen ihrerseits nach neuen Einnahmequellen und hätten bei einer Adjukation sogar Entscheidungen fällen dürfen. Ihr Einfluss wäre weit größer gewesen als bei herkömmlichen Bauprozessen vor Gericht – zulasten der Rechtsanwälte.

Im Interesse der Allgemeinheit wäre das, sagt Lembcke: »Die volkswirtschaftlichen Kosten der aktuellen Regelung sind sehr hoch. Ein zweistelliger Milliardenbetrag könnte jedes Jahr durch Adjukation gespart werden.« Ähnlich wie die Bauprojekte selbst sind auch Bauprozesse regelrechte Materialschlachten. Schon die Vorbereitung kann Monate dauern, Sachverständige müssen Baustellen besichtigen, Betonmischungen analysieren und die Beschaffenheit von Bodenplatten selbst dann noch untersuchen, wenn längst Mauern darauf stehen. Das alles kostet Geld. Hinzu kommt der Personalaufwand bei Gericht, Bauprozesse sind so kompliziert, dass sie rund eineinhalbmal so lange dauern wie sonstige Zivilverfahren. Ein weiterer Großposten sind Anwaltshonorare: Spezialisten für Baurecht berechnen üblichwerweise Stundensätze ab 250 Euro aufwärts. Und je länger ein Prozess dauert, desto teurer wird er.

Matthias Sundermeier war also nicht verwundert, was seine Forschungen zur Lösung von Baukonflikten vor einigen Jahren ergaben. Rund 80 Prozent der Bauunternehmen und 70 Prozent ihrer Auftraggeber waren mit den herkömmlichen Verfahren unzufrieden und forderten eine zwingende außergerichtliche Alternative, fand der Ingenieur für die Technische Universität Dortmund heraus. Von den Anwälten konnten sich nur 50 Prozent dafür begeistern; »der mit Abstand niedrigste Wert aller Interessengruppen«, wie Sundermeier bemerkt. Anders war die Stimmungslage, als er nach den Prozesskosten fragte. Die wurden zwar grundsätzlich auch von den Anwälten kritisiert – im Vergleich zu Unternehmen und Bauherren waren sie aber deutlich zufriedener.

Seit die Adjukation vom Tisch ist, diskutieren die Reformexperten einen anderen Vorschlag. Der ist weitaus weniger radikal als Lembckes es fordert und stammt größtenteils von Volkert Vorwerk. Der Anwalt aus Karlsruhe vertritt in der Arbeitsgruppe des Ministeriums die Bundesrechtsanwaltskammer, außerdem gehört er zum Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. »Der Staat hat das Gewaltmonopol aus gutem Grund. Wir sollten das nicht leichtfertig an eine Laienjustiz auslagern«, sagt er. Volkert glaubt, dass Streitereien am Bau noch länger und teurer würden, wenn erst ein Adjukator und dann noch ein Richter entscheiden müsste – auch wenn Lembcke bezweifelt, dass es dazu käme. Mit Lobbyismus habe seine Ablehnung jedenfalls nichts zu tun, sagt Vorwerk. »Bei Bauverfahren besteht ein Grundkonflikt zwischen Schnelligkeit und Gründlichkeit. Meiner Meinung nach sollten wir daran arbeiten, die Verfahren bei staatlichen Gerichten zu beschleunigen.«

Die Anwaltschaft dürfte mit dieser Intention einverstanden sein. Architekten und Ingenieure sind im Gerichtssaal allenfalls als Gutachter geduldet. Und an Arbeit wird es dort bis auf Weiteres nicht mangeln, wie die Elbphilharmonie beweist: Obwohl der Hamburger Prestigebau noch längst nicht fertig ist, sind bereits 5.700 Baumängel aufgetaucht. Um jeden einzelnen kann man sich streiten.

 
Leser-Kommentare
  1. 1. Ach...

    Dass das unsichtbarste Gebäude der Welt (Stuttgart21) fünf mal soviel kosten wird wie das sichtbarste Gebäude der Welt (Burj Khalifa), liegt mit Sicherheit nicht daran, dass die ukrainischen Wanderarbeiter hier 1,8mal teurer sind, als die indischen Wanderarbeiter, sondern einzig an den Verwaltungs- Beamten-, Juristen- und sonstigen Bonzenkosten.

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    Man wird überall (verzeihung) beschissen. Politik wird mittlerweile nur noch für lobbyisten gemacht. Wer immer noch denkt dass es sowas die Demokratie existiert hat die letzen Jahrzehnte verpennt.

    Man wird überall (verzeihung) beschissen. Politik wird mittlerweile nur noch für lobbyisten gemacht. Wer immer noch denkt dass es sowas die Demokratie existiert hat die letzen Jahrzehnte verpennt.

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    Man wird überall (verzeihung) beschissen. Politik wird mittlerweile nur noch für lobbyisten gemacht. Wer immer noch denkt dass es sowas die Demokratie existiert hat die letzen Jahrzehnte verpennt.

  2. Man wird überall (verzeihung) beschissen. Politik wird mittlerweile nur noch für lobbyisten gemacht. Wer immer noch denkt dass es sowas die Demokratie existiert hat die letzen Jahrzehnte verpennt.

    Antwort auf "Ach..."
  3. Man wird überall (verzeihung) beschissen. Politik wird mittlerweile nur noch für lobbyisten gemacht. Wer immer noch denkt dass es sowas die Demokratie existiert hat die letzen Jahrzehnte verpennt.

    Antwort auf "Ach..."
  4. >> Bei Bauverfahren besteht ein Grundkonflikt zwischen Schnelligkeit und Gründlichkeit. Meiner Meinung nach sollten wir daran arbeiten, die Verfahren bei staatlichen Gerichten zu beschleunigen. <<

    ... und Lobbyismus von Seiten der Anwälte kann ich, zumindest was den privaten Bereich betrifft, auch nicht feststellen. Hier wird m.W. nicht nach Aufwand, sondern anhand des Streitwerts abgerechnet. Soweit es den privaten Bereich betrifft, dürfte vielmehr gerade den Bauunternehmern daran gelegen sein, Prozesse in die Länge zu ziehen:

    Die Kosten und die zu erwartende Prozessdauer halten private Bauherren in vielen Fällen davon ab, gerichtlich gegen die Machenschaften der Unternehmer vorzugehen. Das Kostenrisiko ist wegen leerer Kasse nach dem Eigenheimbau einfach zu hoch, also lässt man sich zähneknirschend auf einen windigen Vergleich ein.

    Dieser Zustand sollte nicht auch noch zur Regel erhoben werden. Deshalb liegt die Lösung eben darin, die Prozessdauer zu verkürzen.

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    Sie schreiben: 'Die Kosten und die zu erwartende Prozessdauer halten private Bauherren in vielen Fällen davon ab, gerichtlich gegen die Machenschaften der Unternehmer vorzugehen. Das Kostenrisiko ist wegen leerer Kasse nach dem Eigenheimbau einfach zu hoch, also lässt man sich zähneknirschend auf einen windigen Vergleich ein.'

    Eben dieses gilt auch für viele Bauunternehnen. Leider kommt es immer wieder vor, daß Bauherren mit unlauteren Mitteln Kosten einsparen - ungerechtfertigte Mängelrügen sind hier oft ein probates Mittel. Gerade für kleine Handwerksunternehmen ohne ausreichende Kapitalausstattung kann diese Praxis existenzbedrohend sein. Honorarverzicht ist oftmals billiger.

    Sie schreiben: 'Die Kosten und die zu erwartende Prozessdauer halten private Bauherren in vielen Fällen davon ab, gerichtlich gegen die Machenschaften der Unternehmer vorzugehen. Das Kostenrisiko ist wegen leerer Kasse nach dem Eigenheimbau einfach zu hoch, also lässt man sich zähneknirschend auf einen windigen Vergleich ein.'

    Eben dieses gilt auch für viele Bauunternehnen. Leider kommt es immer wieder vor, daß Bauherren mit unlauteren Mitteln Kosten einsparen - ungerechtfertigte Mängelrügen sind hier oft ein probates Mittel. Gerade für kleine Handwerksunternehmen ohne ausreichende Kapitalausstattung kann diese Praxis existenzbedrohend sein. Honorarverzicht ist oftmals billiger.

  5. Sie schreiben: 'Die Kosten und die zu erwartende Prozessdauer halten private Bauherren in vielen Fällen davon ab, gerichtlich gegen die Machenschaften der Unternehmer vorzugehen. Das Kostenrisiko ist wegen leerer Kasse nach dem Eigenheimbau einfach zu hoch, also lässt man sich zähneknirschend auf einen windigen Vergleich ein.'

    Eben dieses gilt auch für viele Bauunternehnen. Leider kommt es immer wieder vor, daß Bauherren mit unlauteren Mitteln Kosten einsparen - ungerechtfertigte Mängelrügen sind hier oft ein probates Mittel. Gerade für kleine Handwerksunternehmen ohne ausreichende Kapitalausstattung kann diese Praxis existenzbedrohend sein. Honorarverzicht ist oftmals billiger.

    Eine Leser-Empfehlung
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    ... ist das ebenfalls ein Problem. Es ist aber schon so, dass die Mängellisten im Eigenheimbau immer länger werden (so sagen es jedenfalls DEKRA-Zahlen von 07/08) und demnach viele Bauherren wohl zu Recht rügen.

    Wie dem auch sei, die Zahlungsmoral von Bauträgern gegenüber ihren Subunternehmern soll auch nicht die beste sein. Dazu kommen Außenstände, die wegen Insolvenz der Bauunternehmen nicht mehr einzutreiben sind.

    Alles gute Gründe für eine Verkürzung der Prozessdauer.

    ... ist das ebenfalls ein Problem. Es ist aber schon so, dass die Mängellisten im Eigenheimbau immer länger werden (so sagen es jedenfalls DEKRA-Zahlen von 07/08) und demnach viele Bauherren wohl zu Recht rügen.

    Wie dem auch sei, die Zahlungsmoral von Bauträgern gegenüber ihren Subunternehmern soll auch nicht die beste sein. Dazu kommen Außenstände, die wegen Insolvenz der Bauunternehmen nicht mehr einzutreiben sind.

    Alles gute Gründe für eine Verkürzung der Prozessdauer.

    • bkkopp
    • 27.11.2011 um 15:46 Uhr

    Wir sollten nicht vergessen, dass die Effizienz, oder Ineffizienz, mit der Streitfragen gerichtlich geklärt werden können, ein nicht unwesentliches Element auch der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit sind.

    Das gilt natürlich nicht nur für das Baurecht. Vereinfachungen sind öfter dringlich geboten.

  6. ... ist das ebenfalls ein Problem. Es ist aber schon so, dass die Mängellisten im Eigenheimbau immer länger werden (so sagen es jedenfalls DEKRA-Zahlen von 07/08) und demnach viele Bauherren wohl zu Recht rügen.

    Wie dem auch sei, die Zahlungsmoral von Bauträgern gegenüber ihren Subunternehmern soll auch nicht die beste sein. Dazu kommen Außenstände, die wegen Insolvenz der Bauunternehmen nicht mehr einzutreiben sind.

    Alles gute Gründe für eine Verkürzung der Prozessdauer.

    • Ellbro
    • 27.11.2011 um 17:20 Uhr

    Es ist ja so leicht und auch modern, auf den angeblich so toll verdienenden Anwälten herumzuhacken. Aber an diesem Bericht stimmt vieles nicht.
    Anwälte sollen angeblich ein Interesse an langen und komplizierten Verfahren haben. Stimmt nicht. Der Anwalt verdient in jedem Prozeß eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr. Im Falle eines Vergleiches kommt eine Vergleichsgebühr hinzu. Das war es. Zieht sich der Prozeß in die Länge, verdient der Anwalt keinen Cent mehr. Er arbeitet quasi ohne weiteres Entgelt. Seit Wegfall der Beweisgebühr vor einigen Jahren verdient der Anwalt nicht einmal mehr zusätzliche Gebühren, wenn eine (im Baurecht meist umfangreiche) Beweisaufnahme durchgeführt wird. Schaut man also allein auf monetäre Interessen, hat der Anwalt - ebenso wie das Gericht - ein Interesse an einer schnellen vergleichsweisen Erledigung, möglichst im ersten Termin. Der Rest wird nicht bezahlt.
    Dann wird in dem Artikel behauptet, Baurecht sei generell lukrativ. Das mag in wenigen Fällen trotz der obigen Ausführungen der Fall sein, aber Mandate mit hohen Streitwerten sind auch im Baurecht nicht die Regel. Desweiteren besteht so eine Baurechtsprozess im Prinzip aus einer Vielzeit von arbeitsaufwändigen Einzelverfahren, weil jeder einzelne Baumangel einer eigenen rechtlichen Bewertung und rechtlichen Beurteilung bedarf.

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    Lieber/Liebe/Liebes Ellbro,

    vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Ihr Hinweis auf die Gebühren ist zwar korrekt, gleichwohl gilt Ihre Schlussfolgerung "Zieht sich der Prozeß in die Länge, verdient der Anwalt keinen Cent mehr" nur bedingt. Neben der RVG-Variante wird nämlich oft (wie im Text erwähnt, darauf beziehen sich ja auch die Argumente der Kritiker) auf Basis von Stundenhonoraren gearbeitet, vor allem wenn es nicht um Ottonormal-Häuslebauer geht. Eine Stunde mehr Arbeit bedeutet dann auch einen Stundensatz mehr.

    Beste Grüße
    Marcus Rohwetter

    Lieber/Liebe/Liebes Ellbro,

    vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Ihr Hinweis auf die Gebühren ist zwar korrekt, gleichwohl gilt Ihre Schlussfolgerung "Zieht sich der Prozeß in die Länge, verdient der Anwalt keinen Cent mehr" nur bedingt. Neben der RVG-Variante wird nämlich oft (wie im Text erwähnt, darauf beziehen sich ja auch die Argumente der Kritiker) auf Basis von Stundenhonoraren gearbeitet, vor allem wenn es nicht um Ottonormal-Häuslebauer geht. Eine Stunde mehr Arbeit bedeutet dann auch einen Stundensatz mehr.

    Beste Grüße
    Marcus Rohwetter

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