Kindesmissbrauch Schluss mit dem Täterschutz!
Missbrauchsopfer wollen endlich die Verjährungsfristen kippen. Sie planen jetzt, die Bundesrepublik zu verklagen. Ein Gespräch mit Norbert Denef vom Netzwerk Betroffener.
DIE ZEIT: Herr Denef, wieso wollen Sie die Bundesrepublik Deutschland verklagen?
Norbert Denefl: Weil unsere Regierung nicht bereit ist, ihre politische Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern sexualisierter Gewalt zu erfüllen.
ZEIT: Wie das? Sie hat doch letztes Jahr einen Runden Tisch zum sexuellen Missbrauch gegründet.
ist einer der aktivisten politischen Aufklärer in Sachen sexualisierte Gewalt. Als Sprecher des deutschlandweiten Netzwerks Betroffener streitet er öffentlich für die Rechte der Opfer. Jetzt will der Verein die Bundesrepublik verklagen, weil sie die Verjährungsfristen für Missbrauch nicht aufhebt. Denef, 62, wurde als Kind jahrelang von einem katholischen Priester und einem Kantor missbraucht. Beide Täter gestanden, wurden jedoch nicht belangt, weil ihre Taten verjährt waren. Denef erwirkte 2005 bei der Kirche eine Entschädigungszahlung – als erstes Opfer in Deutschland. Diese Woche veröffentlicht netzwerkB einen Gesetzentwurf zur Aufhebung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verjährungsfristen bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Denef: Ja, aber jetzt ist klar, dass dieser Runde Tisch das entscheidende Aufarbeitungsproblem nicht angepackt hat: die dringend notwendige Aufhebung der Verjährungsfristen. Deshalb halte ich ihn für gescheitert, und so geht es vielen Opfern. Am 30. November tagt das Gremium zum letzten Mal, die abschließenden Vorschläge aller Parteien liegen auf dem Tisch, aber keine unterstützt uns Betroffene bei unserem wichtigsten Anliegen. Deshalb werden wir beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?
ZEIT: Was spricht gegen die Verjährungsregel?
Denef: Dass sie den Charakter der sexualisierten Gewalt vollkommen verkennt. Wir haben es hier mit Taten zu tun, die einer Psychologie des Schweigens folgen. Das Missbrauchserleben ist extrem scham- und angstbesetzt, fast immer haben die Opfer Schuldgefühle. Deshalb können die meisten ihr Leid zunächst nicht artikulieren. Abhängigkeit vom Täter, Traumatisierung und Verdrängung führen dazu, dass viele Betroffene sich, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren zur Klage durchringen. Aktuelle Forschungsergebnisse sagen, dass die Schweigezeit von der Tat bis zum Outing oft Jahrzehnte dauert. Dem trägt weder unser Strafrecht noch unser Zivilrecht Rechnung.
ZEIT: Wie ist die geltende Rechtslage im Strafrecht?
Denef: Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur zehn Jahren – jeweils gerechnet vom vollendeten 18. Lebensjahr des Betroffenen an. Im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen sind es sogar nur fünf Jahre.
ZEIT: Wieso? Sind Minderjährige weniger schutzwürdig?
Denef: Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen definiert. Das ist ein Skandal, gegen den die Justizministerin von Bayern nun schon seit Jahren kämpft.
ZEIT: Und was sagt das Zivilrecht?
Denef: Im Zivilrecht verjähren die Ansprüche Betroffener sexuellen Missbrauchs innerhalb von drei Jahren. Nur wenn Leib und Leben bedroht sind, beträgt die Frist 30 Jahre. Das will der Runde Tisch ändern, sodass auch die Verjährungsfrist für sogenannten leichten Missbrauch auf dreißig Jahre angehoben wird. Allerdings rechnet man dann nicht mehr wie bisher von Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers an, sondern vom Zeitpunkt der Tat an.
ZEIT: Was heißt denn »leichter Missbrauch«?
Denef: Schon der Begriff »Missbrauch« ist falsch, denn es handelt sich bei einem Menschen nicht um einen Gebrauchsgegenstand, den man auch gebrauchen könnte, sondern die Opfer haben Gewalt erlebt. Da diese Verbrechen weder etwas mit Sexualität, noch mit Liebe und Zuneigung zu tun haben, sprechen wir von sexualisierter Gewalt. Leider verwendet der Gesetzgeber immer noch die falschen Wörter, wodurch die Taten bagatellisiert werden, nach dem Motto: Das Opfer soll sich nicht so haben. Oft kann angeblich »leichter Missbrauch« einen Menschen so schädigen, dass er lebenslang darunter leidet oder sich sogar das Leben nimmt. Hier ist die Politik gefragt, endlich die richtigen Wörter zu verwenden, besonders in den Gesetzestexten.
ZEIT: Sind 30 Jahre gar kein Fortschritt?
Denef: Nein, das ist politische Kosmetik. Warum werden die Verjährungsfristen nicht vollständig aufgehoben? Sie setzen Opfer unter Druck, im vorgegebenen Zeitrahmen zu klagen. Im Zivilrecht sind die Fristen besonders absurd, weil es hier auch um Entschädigungszahlungen geht, für die die Spätfolgen der Tat einkalkuliert werden müssen. Spätfolgen zeigen sich nun einmal spät.
ZEIT: Sie haben das am eigenen Leib erfahren.
Denef: Bei mir dauerte es 35 Jahre, bis ich das Schweigen brechen und den Satz sagen konnte: Ich wurde sexuell missbraucht. Da war ich 44 Jahre alt. Ich litt unter Panikattacken, Schlafstörungen und einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung.
- Datum 27.11.2011 - 09:47 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 24.11.2011 Nr. 48
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Allein der Ton gefällt mir nicht, einschliesslich der Generalverdächtiignungen und das oberflächliche Wegschieben der Problematik der Verjährung. Egal, wer da zustimmt.
Aus harmlosen Knutschereien in der Pubertät, sind manchmal persönlich problematisch, könnte dann ja noch was "herausgeholt" werden, wenn einer oder eine! mal genügend Geld hat. Zum Ruinieren des Rufs reicht es alle mal.
Und "machtvolle gesellschaftliche Symbolik" könnte man ja auch für schwere Körperverletzungen wegen ein paar Euro an alten Menschen fordern, über die nahezu täglich in den Zeitungen der Großstädt berichtet wird, und deren Leben dann psychisch oft zu Ende ist.
Und dann warten wir ab, wer sonst noch "machtvolle gesellschaftliche Symbolik" einfordert. Nichts gegen Aufklärung, nichts gegen Kritik an Verharmlosung. Aber auch in deisem Kriminalitätsbereich kann nichts ausserhalb des Rechtssystems gereglt werden. Bestrafung nach Gesinnung lehnen ich ab. Erst recht eine Moralisierung durch die Hintertür.
Sicher ist Verjährung für Opfer und häufig auch für unbeteiligte Beobachter extrem unbefriedigend. Gleichzeitig ist es aber Sinn und Zweck eines Rechtssystems, Rechtsfrieden wiederherzustellen, nicht den Opfern Genugtuung zu geben. Das ist immer unbefriedigend, aber den Angehörigen eines Mordopfers kann man auch den Toten nicht wieder geben. Je länger aber eine Tat zurückliegt, desto ungenauer kann rekonstruiert werden, was konkret vorgefallen ist. Die Aussagen der Opfer allein sind da eben nicht wirklich hilfreich, weil zum einen die menschliche Wahrnehmung per se recht unzuverlässig ist - und erst recht bei traumatischen Erlebnissen. Zum anderen wird sie auch in der Erinnerung eher schlechter als besser. Und dann steht der Rechtsstaat vor der Aufgabe, dass sosehr ehr auch Schuldige zur Verantwortung ziehen möchte, er das eben nur bei Schuldigen tun will, und nicht etwa einen "Schuldigen" finden, nur weil jemand zur Verantwortung gezogen werden soll. Über einen konkreten Zeitpunkt einer Verjährung kann man sicher diskutieren, es muss aber klar sein, dass man irgendwo sagen muss "Der Rechtsstaat kann hier nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit feststellen, dass die Dinge sich so und so verhalten haben."
Lieber DiplChem,
wo die Hexenverbrennung wieder in Mode kommt, sollten Sie besser nicht (mehr) verlangen, daß "der Rechtsfrieden wiederhergestellt" wird. Wenn 95% an Hexen glauben, ist der Rechtsfrieden wiederhergestellt, wenn die Hexen tot sind. Sie könnten verlangen, daß "Gerechtigkeit gewährt wird". Unsere Strafjustiz sollte sich auch endlich umorientieren und sich gegen die Bevölkerungsmehrheit stellen.
Man kann das Beispiel mit den Hexen praktisch ausführen: In den USA ist man politisch immer auf der richtigen Seite, wenn man wieder einen hinrichten läßt: Die Opfer sind glücklich, die Presse gibt Ruhe; die paar Beckmesser, die noch behaupten, die Beweise seien aber sehr dünn gewesen, kann man getrost ignorieren.
Lieber DiplChem,
wo die Hexenverbrennung wieder in Mode kommt, sollten Sie besser nicht (mehr) verlangen, daß "der Rechtsfrieden wiederhergestellt" wird. Wenn 95% an Hexen glauben, ist der Rechtsfrieden wiederhergestellt, wenn die Hexen tot sind. Sie könnten verlangen, daß "Gerechtigkeit gewährt wird". Unsere Strafjustiz sollte sich auch endlich umorientieren und sich gegen die Bevölkerungsmehrheit stellen.
Man kann das Beispiel mit den Hexen praktisch ausführen: In den USA ist man politisch immer auf der richtigen Seite, wenn man wieder einen hinrichten läßt: Die Opfer sind glücklich, die Presse gibt Ruhe; die paar Beckmesser, die noch behaupten, die Beweise seien aber sehr dünn gewesen, kann man getrost ignorieren.
Die aufgehobene Verjährungsfrist bei Mord ist schon problematisch: Wer kann sich z.B. nach 30 Jahren noch richtig erinnern? Bei Kapitalverbrechen helfen gottseidank Spuren, DNA z.B., die man heute auswerten kann.
Aber Mißbrauch? Es darf nicht sein, daß eine Partei behauptet, vllt noch mit geneigten Presseorganen im Rücken, es sei ein Verbrechen geschehen und erwartet, dass ein Gericht gefälligst verurteile, ohne dass belastbare Fakten vorliegen.
Wohin das geführt hat, hat man gesehen: Es hat genug Fälle mit vielen Beteiligten gegeben, bei denen Verurteilungen wegen Mißbrauchs aufgehoben werden mußten.
Gibt es einen Erwartungdruck ans Gericht, trotz langem Zeitablauf und ohne harte Fakten, Mißbrauch zu verurteilen, wird's dann ausschlag gebend sein, ob der Angeklagte sympathisch ist und sich gut darzustellen weiß - oder auch nicht.
Ich bitte sehr darum, sich _entschieden_ einem Wunsch nach Gefälligkeitsjustiz zu verweigern.
Ich schließe mich Ihrer Meinung an, möchte aber noch ergänzen:
Verjährungsfristen dienen nicht der Verhöhnung von Opfern. Sie dienen dem Rechtsfrieden. Einem nicht ungewichtigen Ziel des Strafprozesses. Das mag merkwürdig anmuten, doch das Privileg keine Verjährungsfrist zu haben ist einzig dem schlimmsten Delikt unserer Rechtsordnung vorbehalten: dem Mord.
Wer diese Systematik aufweicht, der relativiert, wenn auch ungewollt die.besondere Verwerflichkeit dieses Delikts. Aus diesem Grund ist der Mord ja auch bis heute das einzige Delikt mit obligatorischer lebenslangen Freheitsstrafe.
Auch die Begrifflichkeiten des Gesetzes dienen nicht der Verharmlosung. Viel mehr dienen sie der Einordnung über die Schwere einer Tat. Wenn da eben von leichten Missbräuchen oder von minder schweren Fällen die Rede ist, so heißt dass doch nicht, dass diese Taten nicht strafwürdig sind.
Ich würde mich allenfalls der Verschärfung des Missbrauchs Minderjähriger und Schutzbefohlener anschließen, da ich keinen Grund für eine Privilegierung sehe.
Ansonsten ist diese Debatte verfehlt. Sie öffnet viel mehr Tür und Tor für eine Wünsch-Dir-Was-Justiz. Die gleiche Diskussion kann man auch bei jedem anderen Delikt führen, denn dem Opfer kann die Strafe fast immer nicht hoch genug sein. Das ist aber nicht Sinn des Strafrechts, daher tritt das Opfer ja auch nur in der Nebenklage auf...
Ich schließe mich Ihrer Meinung an, möchte aber noch ergänzen:
Verjährungsfristen dienen nicht der Verhöhnung von Opfern. Sie dienen dem Rechtsfrieden. Einem nicht ungewichtigen Ziel des Strafprozesses. Das mag merkwürdig anmuten, doch das Privileg keine Verjährungsfrist zu haben ist einzig dem schlimmsten Delikt unserer Rechtsordnung vorbehalten: dem Mord.
Wer diese Systematik aufweicht, der relativiert, wenn auch ungewollt die.besondere Verwerflichkeit dieses Delikts. Aus diesem Grund ist der Mord ja auch bis heute das einzige Delikt mit obligatorischer lebenslangen Freheitsstrafe.
Auch die Begrifflichkeiten des Gesetzes dienen nicht der Verharmlosung. Viel mehr dienen sie der Einordnung über die Schwere einer Tat. Wenn da eben von leichten Missbräuchen oder von minder schweren Fällen die Rede ist, so heißt dass doch nicht, dass diese Taten nicht strafwürdig sind.
Ich würde mich allenfalls der Verschärfung des Missbrauchs Minderjähriger und Schutzbefohlener anschließen, da ich keinen Grund für eine Privilegierung sehe.
Ansonsten ist diese Debatte verfehlt. Sie öffnet viel mehr Tür und Tor für eine Wünsch-Dir-Was-Justiz. Die gleiche Diskussion kann man auch bei jedem anderen Delikt führen, denn dem Opfer kann die Strafe fast immer nicht hoch genug sein. Das ist aber nicht Sinn des Strafrechts, daher tritt das Opfer ja auch nur in der Nebenklage auf...
Beispielen mal durchspielen, welche Folgen eine erweiterte Verjährung gehabt hätte: grundsätzlich hätten sich alle Beteiligten Täter erstmal auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen können und sich ihre "Unschuld" bei einer mangelnden Beweislage dann auch noch vor Gericht bestätigen lassen können. Man kann das recht gut an Mordprozessen beobachten, wo Taten erst nach Jahrzehnten aufgeklärt werden; in der Regel führen fast ausschließlich neue Sachbeweise, wie z.B. analysierte DNA-Spuren, zu Verfahren.
Der Schuldspruch in einem Strafverfahren ist eben an sehr viel härtere Kriterien geknüpft als ein gesellschaftlicher Aufklärungsprozess, der in einem allgemein veränderten politischen und sozialen Bewusstsein mündet, um das Vorkommen solcher Verbrechen zu reduzieren und den Opfern ein zumindest gewisses Maß an Anerkennung und Kompensation zu kommen zu lassen.
"Man kann an den durch Herrn Denef geschilderten Beispielen mal durchspielen, welche Folgen eine erweiterte Verjährung gehabt hätte:"
Dann spielen Sie mal schön weiter...dann wird Ihnen auffallen, dass es Schriftverkehr mit der Kirche gibt, sogar sehr eindeutigen. Klar kann die Kirche ihre Akten verbrennen, aber zumindest in den Beispielen ist klar, welche Folgen eine erweiterte Verjährung gehabt hätte: Die Verurteilung der Täter!
Ich finde es erstaunlich, wie viele offene Symphatie es in den Kommentaren für Sextäter gibt. Das lässt tief blicken!
"Man kann an den durch Herrn Denef geschilderten Beispielen mal durchspielen, welche Folgen eine erweiterte Verjährung gehabt hätte:"
Dann spielen Sie mal schön weiter...dann wird Ihnen auffallen, dass es Schriftverkehr mit der Kirche gibt, sogar sehr eindeutigen. Klar kann die Kirche ihre Akten verbrennen, aber zumindest in den Beispielen ist klar, welche Folgen eine erweiterte Verjährung gehabt hätte: Die Verurteilung der Täter!
Ich finde es erstaunlich, wie viele offene Symphatie es in den Kommentaren für Sextäter gibt. Das lässt tief blicken!
Lieber DiplChem,
wo die Hexenverbrennung wieder in Mode kommt, sollten Sie besser nicht (mehr) verlangen, daß "der Rechtsfrieden wiederhergestellt" wird. Wenn 95% an Hexen glauben, ist der Rechtsfrieden wiederhergestellt, wenn die Hexen tot sind. Sie könnten verlangen, daß "Gerechtigkeit gewährt wird". Unsere Strafjustiz sollte sich auch endlich umorientieren und sich gegen die Bevölkerungsmehrheit stellen.
Man kann das Beispiel mit den Hexen praktisch ausführen: In den USA ist man politisch immer auf der richtigen Seite, wenn man wieder einen hinrichten läßt: Die Opfer sind glücklich, die Presse gibt Ruhe; die paar Beckmesser, die noch behaupten, die Beweise seien aber sehr dünn gewesen, kann man getrost ignorieren.
Ich schließe mich Ihrer Meinung an, möchte aber noch ergänzen:
Verjährungsfristen dienen nicht der Verhöhnung von Opfern. Sie dienen dem Rechtsfrieden. Einem nicht ungewichtigen Ziel des Strafprozesses. Das mag merkwürdig anmuten, doch das Privileg keine Verjährungsfrist zu haben ist einzig dem schlimmsten Delikt unserer Rechtsordnung vorbehalten: dem Mord.
Wer diese Systematik aufweicht, der relativiert, wenn auch ungewollt die.besondere Verwerflichkeit dieses Delikts. Aus diesem Grund ist der Mord ja auch bis heute das einzige Delikt mit obligatorischer lebenslangen Freheitsstrafe.
Auch die Begrifflichkeiten des Gesetzes dienen nicht der Verharmlosung. Viel mehr dienen sie der Einordnung über die Schwere einer Tat. Wenn da eben von leichten Missbräuchen oder von minder schweren Fällen die Rede ist, so heißt dass doch nicht, dass diese Taten nicht strafwürdig sind.
Ich würde mich allenfalls der Verschärfung des Missbrauchs Minderjähriger und Schutzbefohlener anschließen, da ich keinen Grund für eine Privilegierung sehe.
Ansonsten ist diese Debatte verfehlt. Sie öffnet viel mehr Tür und Tor für eine Wünsch-Dir-Was-Justiz. Die gleiche Diskussion kann man auch bei jedem anderen Delikt führen, denn dem Opfer kann die Strafe fast immer nicht hoch genug sein. Das ist aber nicht Sinn des Strafrechts, daher tritt das Opfer ja auch nur in der Nebenklage auf...
"Man kann an den durch Herrn Denef geschilderten Beispielen mal durchspielen, welche Folgen eine erweiterte Verjährung gehabt hätte:"
Dann spielen Sie mal schön weiter...dann wird Ihnen auffallen, dass es Schriftverkehr mit der Kirche gibt, sogar sehr eindeutigen. Klar kann die Kirche ihre Akten verbrennen, aber zumindest in den Beispielen ist klar, welche Folgen eine erweiterte Verjährung gehabt hätte: Die Verurteilung der Täter!
Ich finde es erstaunlich, wie viele offene Symphatie es in den Kommentaren für Sextäter gibt. Das lässt tief blicken!
Würde jemand die Todestrafe fordern, und ich wäre, auch aus Rechtsgründen, dagegen, würden sie mir dann auch eine Sympathie für Mörder unterstellen?.
Da Sie ja keinen Beitrag konkretisiert haben, darf ich mich von Ihnen auch als Sympathisant für Sextäter verdächtigt fühlen.
Sie können sicher sein, ich habe keine, möchte aber auch sicher sein, dass nicht jeder Mann auch noch juristisch sanktioniert, bis zum Beweis des Gegenteils als Sex- und Gewalttäter gilt. Die Regelungen und Begründungen des Herrn Denef sollen ja für die Zukunft gelten.
Und gerade Ihr Kommentar würde, wäre er allgemeingültig, berechtigten Anlass zu dieser Besorgnis geben.
Würde jemand die Todestrafe fordern, und ich wäre, auch aus Rechtsgründen, dagegen, würden sie mir dann auch eine Sympathie für Mörder unterstellen?.
Da Sie ja keinen Beitrag konkretisiert haben, darf ich mich von Ihnen auch als Sympathisant für Sextäter verdächtigt fühlen.
Sie können sicher sein, ich habe keine, möchte aber auch sicher sein, dass nicht jeder Mann auch noch juristisch sanktioniert, bis zum Beweis des Gegenteils als Sex- und Gewalttäter gilt. Die Regelungen und Begründungen des Herrn Denef sollen ja für die Zukunft gelten.
Und gerade Ihr Kommentar würde, wäre er allgemeingültig, berechtigten Anlass zu dieser Besorgnis geben.
Würde jemand die Todestrafe fordern, und ich wäre, auch aus Rechtsgründen, dagegen, würden sie mir dann auch eine Sympathie für Mörder unterstellen?.
Da Sie ja keinen Beitrag konkretisiert haben, darf ich mich von Ihnen auch als Sympathisant für Sextäter verdächtigt fühlen.
Sie können sicher sein, ich habe keine, möchte aber auch sicher sein, dass nicht jeder Mann auch noch juristisch sanktioniert, bis zum Beweis des Gegenteils als Sex- und Gewalttäter gilt. Die Regelungen und Begründungen des Herrn Denef sollen ja für die Zukunft gelten.
Und gerade Ihr Kommentar würde, wäre er allgemeingültig, berechtigten Anlass zu dieser Besorgnis geben.
"Sie können sicher sein, ich habe keine, möchte aber auch sicher sein, dass nicht jeder Mann auch noch juristisch sanktioniert, bis zum Beweis des Gegenteils als Sex- und Gewalttäter gilt. "
Das ist doch Unsinn hoch drei! Das kann auch mit Verjährungsfrist passieren, bleibt aber aus. Zudem, auch Männer können Frauen wegen Mißbrauch anzeigen...
Zudem wird vor Gericht auch nicht geknobelt, sondern Beweisführung getrieben. Die Aufgabe der Verjährungsfrist ermöglicht lediglich eine bessere Handhabe von tatsächlich vorgefallenen Delikten-nur darum geht es und das macht im Fall von Kindesmißhandlung auch durchaus Sinn.
Fragen Sie mal einen Psychologen, wann Gewalt an Kindern zum Problem wird-im Erwachsenenalter. Für Kinder ist Gewalt oder Mißbrauch nämlich der Normalzustand, das das keineswegs normal ist, was ihnen wiederfährt, wird denen erst später klar.
Und bei Mord, Todesstrafe hin oder her, müsste man auch mal diskutieren, weshalb "lebenslänglich" im Regelfall gerade ein knappes Jahrzehnt Haft bedeutet.
Rechtsfrieden und Täterschutz dürfen nicht einziger Inhalt deutscher Justiz werden-ansonsten wird man sie nicht mehr ernstnehmen und die Leute sprechen ihr Recht wieder selbst. Schlimmer werden würde es vermutlich dadurch auch nicht mehr...
Denn ich sehe in der Aufhebung der Verjährung keinerlei negative realistische negative Folgen. Ein Kuss aus dem Teenageralter wird sicherlich nicht belangt werden, da ein normales Gerichtsverfahren geführt werden würde. Also keine Verurteilung ohne Beweise stattfinden würde. Allerdings könnten sich die Opfer so zu dem Zeitpunkt wehren, an dem sie bereit sind. Warum wollen Sie ihnen das verwehren? Und wen haben sie gegen ihren Willen im Teenageralter abgeknutscht? Ich persönlich habe nichts getan, was mich durch eine Aufhebung des Zeitraums unruhig schlafen lassen würde.
Allerdings zielt mein Kommentar nicht nur auf Sie sondern auch auf die anderen Unterstützer des verschweigens. Der Rechtsfrieden macht bei kleineren Schadensfällen Sinn aber Taten wie Vergewaltigung ist es purer Täterschutz. Es erschreckt mich zu sehen welche Meinungen hier teils vertreten werden. Aber vielleicht interessiert diese Thema vor allem Betroffene beider Seiten...
"Sie können sicher sein, ich habe keine, möchte aber auch sicher sein, dass nicht jeder Mann auch noch juristisch sanktioniert, bis zum Beweis des Gegenteils als Sex- und Gewalttäter gilt. "
Das ist doch Unsinn hoch drei! Das kann auch mit Verjährungsfrist passieren, bleibt aber aus. Zudem, auch Männer können Frauen wegen Mißbrauch anzeigen...
Zudem wird vor Gericht auch nicht geknobelt, sondern Beweisführung getrieben. Die Aufgabe der Verjährungsfrist ermöglicht lediglich eine bessere Handhabe von tatsächlich vorgefallenen Delikten-nur darum geht es und das macht im Fall von Kindesmißhandlung auch durchaus Sinn.
Fragen Sie mal einen Psychologen, wann Gewalt an Kindern zum Problem wird-im Erwachsenenalter. Für Kinder ist Gewalt oder Mißbrauch nämlich der Normalzustand, das das keineswegs normal ist, was ihnen wiederfährt, wird denen erst später klar.
Und bei Mord, Todesstrafe hin oder her, müsste man auch mal diskutieren, weshalb "lebenslänglich" im Regelfall gerade ein knappes Jahrzehnt Haft bedeutet.
Rechtsfrieden und Täterschutz dürfen nicht einziger Inhalt deutscher Justiz werden-ansonsten wird man sie nicht mehr ernstnehmen und die Leute sprechen ihr Recht wieder selbst. Schlimmer werden würde es vermutlich dadurch auch nicht mehr...
Denn ich sehe in der Aufhebung der Verjährung keinerlei negative realistische negative Folgen. Ein Kuss aus dem Teenageralter wird sicherlich nicht belangt werden, da ein normales Gerichtsverfahren geführt werden würde. Also keine Verurteilung ohne Beweise stattfinden würde. Allerdings könnten sich die Opfer so zu dem Zeitpunkt wehren, an dem sie bereit sind. Warum wollen Sie ihnen das verwehren? Und wen haben sie gegen ihren Willen im Teenageralter abgeknutscht? Ich persönlich habe nichts getan, was mich durch eine Aufhebung des Zeitraums unruhig schlafen lassen würde.
Allerdings zielt mein Kommentar nicht nur auf Sie sondern auch auf die anderen Unterstützer des verschweigens. Der Rechtsfrieden macht bei kleineren Schadensfällen Sinn aber Taten wie Vergewaltigung ist es purer Täterschutz. Es erschreckt mich zu sehen welche Meinungen hier teils vertreten werden. Aber vielleicht interessiert diese Thema vor allem Betroffene beider Seiten...
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