Stuttgart 21 Basisdemokratische Mogelpackung

Volksbegehren, Plebiszite und Referenden sind kein Allheilmittel gegen Bürgerwut.

Aktivisten des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland protestieren in Potsdam gegen die Errichtung neuer Braunkohlentagebaue (Archivbild).

Aktivisten des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland protestieren in Potsdam gegen die Errichtung neuer Braunkohlentagebaue (Archivbild).

Ein Volksbegehren! Das klingt für viele wie das Versprechen einer »echten« Demokratie; alle anderen Entscheidungsformen der Res publica dagegen stehen latent im Verdacht der »Politik«, des mehr oder weniger unreinen Geschäfts – »ein garstig Lied« eben. Erst Athen, jetzt Stuttgart: Als vor wenigen Wochen der damalige griechische Ministerpräsident Papandreou einen (schnell wieder abgeblasenen) Volksentscheid über das europäische Hilfs- und Forderungspaket ankündigte, fühlten sich manche an die hohen Zeiten der attischen Demokratie erinnert. Am kommenden Wochenende soll in Baden-Württemberg ein Volksentscheid Klarheit über das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 bringen. Was aber hat man von der plebiszitären Demokratie zu halten? Bringen Plebiszite mehr Demokratie, mehr Legitimität, bessere Entscheidungen?

Stichwort Demokratie: Nicht jeder Volksentscheid ist schon ein urdemokratischer Akt. Es kommt darauf an, wer unter welchen Umständen eine solche Entscheidung in Gang setzen kann, wer also über die Entscheidungsmöglichkeit – und damit auch über das Volk – verfügt. In Frankreich zum Beispiel kann allein der Staatspräsident ein Referendum ausschreiben. Das heißt, das Plebiszit zählt in Frankreich zum exklusiven exekutiven Repertoire des Staatspräsidenten: ein Plebiszit von oben! Kein Wunder, dass dann die Bürger in solchen Referenden de facto oft gar nicht über den zur Abstimmung gestellten Gegenstand votieren, sondern über den Präsidenten selber. So auch, als im Mai 2005 die Franzosen die Volksabstimmung über den an sich nicht unpopulären EU-Verfassungsvertrag dazu nutzen, den allerdings sehr unpopulären Präsidenten Chirac abzustrafen.

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Immerhin sind die präsidentiellen Volksentscheide in Frankreich bindend. Bei der kurz nach dem französischen Votum über den EU-Vertrag in den Niederlanden abgehaltenen Abstimmung handelte es sich hingegen nur um eine nicht bindende »konsultative Volksbefragung«, die zudem in der Verfassung der Niederlande gar nicht vorgesehen war.

In all solchen und ähnlichen Fällen des exekutiven Plebiszits hat man es also nicht mit einer »basisdemokratischen« Initiative des Volkes zu tun, sondern mit einem Instrument in der Hand der Regierenden, das sie benutzen, um aus gouvernementaler Opportunität ihre Politik abzusichern oder ihre Verantwortung zu verlagern.

Ganz deutlich wurde dies bei dem abgeblasenen griechischen Referendum, das so ebenfalls nicht in der Verfassung vorgesehen war: Das griechische Volk hätte die Abstimmung weder verlangen noch deren Absetzung verhindern können.

Stichwort Stuttgart 21: Besonders konfus ist nun die gegenwärtige Lage in Baden-Württemberg. Zwar kennt die dortige Landesverfassung durchaus das Instrument der Volksgesetzgebung – und zwar sowohl in direkter als auch in indirekter Gestalt.

Demnach reicht im Südweststaat ein Sechstel der Wählerstimmen aus, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen; übernimmt der Landtag diesen Entwurf nicht unverändert, entscheidet eine Volksabstimmung – insofern eine Möglichkeit einer echten Volksinitiative.

Leser-Kommentare
    • dth
    • 26.11.2011 um 15:39 Uhr

    Die Entscheidende Wirkung von Volksentscheiden ist meines erachtens nicht, dass die Entscheidungen im Einzelfall besser werden, sondern dass die Politik zu mehr transparenz und mehr öffentlicher Debatte gezwungen ist.
    Sind Volksbegehren realistisch möglich (die Unterrschriften von 1/6 der Wahlberechtigen in in Ämtern ausliegenden Listen verhindern das in BaWü absolut zuverlässig), steht die Politik unter Druck so zu arbeiten, dass sie sich auch jederzeit einer solchen Abstimmung stellen könnte.
    Parlamente sind offensichtlich nicht in der Lage, diese Offenheit zu garantieren. Sonst würden Projekte wie S21 oder auch der EnbW-Deal nicht in Hinterzimmern ausgehandelt werden und dann ohne ernsthafte Debatte durchs Parlament geboxt werden können.

    Dass an dem Volksentscheid in BaWü sehr vieles krankt, ist offenkundig. Allerdings funktioniert die Vortentwicklung eines Staatswesens eben nicht so geplant, dass man ein neues Instrument in perfekter Weise in die Verfassung aufnimmt und dann anwendet.
    Gelegentlich sind Experimente dieser Art notwendig. Es ist natürlich zu hoffen, dass das zu Änderungen von Landesrecht und -verfassung führt.

    10 Leser-Empfehlungen
  1. Es ist unglaublich, wie wenig Durchblick und Information die Medien (hier vor allem das SWR-Fernsehen mit dem unsäglichen Clemens Bratzler) hinsichtlich der Abstimmung morgen bislang geboten haben. Man hielt sich in fast jedem Artikel/Bericht mit dem Thema auf, wie "paradox" es doch sei, dass Bahnhofsbewürfworter morgen "Nein" ankreuzen müssen, und wie verwirrend das doch sei! Wenn man natürlich als Wähler schon mit solchen "Herausforderungen" Schwierigkeiten hat, sollte man vielleicht gar nicht erst zur Wahl gehen.
    Der Artikel macht endlich deutlich (für viele vermutlich zu spät), dass die Abstimmung morgen eine Farce ist. Man hätte sie sich getrost sparen können, sie ist lediglich ein Placebo für Wutbürger, die die Legitimität des Projektes und den Rechtsstaat nicht akzeptieren.
    Das Quorum wird nie und nimmer erreicht. Nur zynische Politiker sprechen jetzt von einem "offenen Ausgang". Jedem ist klar: S21 kommt. Die Proteste werden natürlich dennoch weitergehen [...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Provokationen. Danke. Die Redaktion/sc

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    Die Fragestellung ist sichr verwirrend. Doch die Bevölkerung im Ländle dürfte inzwischen wissen, dass Nein eine Zustimmung zu Stuttgart21 bedeutet und dass Ja für einen Ausstieg des Landes steht.
    Formalitäten sind die eine Seite, ein deutliches Votum der Baden-Württemberger die andere. Vielleicht wird durch das morgige Abstimmungsergebnis manche Mär ad absudum geführt, wonach die Mehrheit der Baden-Württemberger gegen den Tiefbahnhof ist.

    Ja, diese Mär wird morgen endgültig vom Tisch sein. Das wäre dann doch ein positiver Nebeneffekt dieser Abstimmungs-Farce.

    • ribera
    • 26.11.2011 um 21:17 Uhr

    Ergänzender Link zur Farce der Volksabstimmung und weiteren rechtlichen Fragen:

    http://www.lto.de/de/html...

    Die Fragestellung ist sichr verwirrend. Doch die Bevölkerung im Ländle dürfte inzwischen wissen, dass Nein eine Zustimmung zu Stuttgart21 bedeutet und dass Ja für einen Ausstieg des Landes steht.
    Formalitäten sind die eine Seite, ein deutliches Votum der Baden-Württemberger die andere. Vielleicht wird durch das morgige Abstimmungsergebnis manche Mär ad absudum geführt, wonach die Mehrheit der Baden-Württemberger gegen den Tiefbahnhof ist.

    Ja, diese Mär wird morgen endgültig vom Tisch sein. Das wäre dann doch ein positiver Nebeneffekt dieser Abstimmungs-Farce.

    • ribera
    • 26.11.2011 um 21:17 Uhr

    Ergänzender Link zur Farce der Volksabstimmung und weiteren rechtlichen Fragen:

    http://www.lto.de/de/html...

    • TDU
    • 26.11.2011 um 16:03 Uhr

    Kompliment zu dieser Arbeit. Unabhängig vom Gegenstand der Entscheidung oder ob man den Bahnhof mag oder nicht, wurde die Problematik des "Volksentscheids" herausgearbeitet. Insbesondere die Versuchung: "Delegation" von Verantwortung. Eben die "Zeit" und warum ich sie lese.

  2. Zitat"... aber was, wenn zwar eine Mehrheit dagegen stimmt, aber eben das Quorum eines Drittels aller Wahlbürger nicht erreicht wird? Mit Sicherheit würden dann einige Grüne auftreten und sagen, dann sei der Weiterbau zwar legal, aber eben doch nicht legitim..."

    Wie in selbigem Artikel oben schon erwähnt: Bei dieser seltsamen Volksabstimmung geht es nicht um den Weiterbau und schon gar nicht um dessen Legitimität. Es geht einzig darum, dass die Landesregierung sich auf die Suche nach Kündigungsrechten begeben darf.
    Ein bizzares Ergebnis nach einem solchen Wirbel!
    Und der Weiterbau steht eben überhaupt nicht in Frage und ist durchaus legal!!

    Bei dieser ganzen Geschichte können wir besichtigen, was passiert, wenn sich eine Partei - Die Grünen - mit falschen Wahlversprechungen an die Macht lügt, von denen sie mit Sicherheit schon vorher gewusst hat, dass diese - vor allem mit diesem Koalitionspartner - schon rein technisch nicht einlösbar sind. Sie windet sich wie ein Aal zwischen Wahllügen und Halblegalität.

    Aus der Sicht armer Länder, die sich solche Projekte bei weitem nicht leisten können, sind dies peinliche Luxusprobleme. Wir bekommen hier einen warmen Geldregen und tausende von Arbeitsplätzen und Teile der Bevölkerung lehnen es ab, weil sie sich ungefragt fühlen. Mann o Mann, Euch muss es ja gut gehen!

    Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/mk

  3. Morgen wird der höchste Souverän, das Volk, über die Zukunft des Bahnhofsbau entscheiden.

    Und diese Entscheidung ist dann verbindlich für alle.

    Und wer diese Entscheidung anzweifelt, der muss dich fragen lassen, welches Demokratieverständnis er (nicht) hat.

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    Soweit ich mich erinnere, finanziert nicht nur das Land BW und die Stadt Stuttgart S21, sondern auch der Bund in nicht unerheblichen Maße!

    Wer ist also der Souverän, der gefragt werden soll?
    Die Stuttgarter, die die S21-Baumassnahmen für mindestens ein Jahrzehnt ertragen müssen,
    die Baden-Württemberger, weil auch die Streckensanierung Richtung Ulm Teil des Projekts ist, oder eben auch alle anderen Bundesbürger, weil auch sie mit ihren Steuern S21 mitbezahlen.

    Also, welcher Souverän sollte entscheiden?

    Es geht doch eigentlich nur darum, ob BW und Stuttgart Geld dazugeben dürfen oder nicht. Wenn die DB will, dann kann sie in jedem Fall bauen, da alle Genehmigungen dazu erteilt sind; und nebenbei verklagt sie BW zur Zahlung von Entschädigungen. Ich wünsche BW und Stuttgart einen modernen und zeitgemässen Tief-Bahnhof. Derzeit hat Stuttgart ein Relikt aus Kaisers Zeiten.

    Soweit ich mich erinnere, finanziert nicht nur das Land BW und die Stadt Stuttgart S21, sondern auch der Bund in nicht unerheblichen Maße!

    Wer ist also der Souverän, der gefragt werden soll?
    Die Stuttgarter, die die S21-Baumassnahmen für mindestens ein Jahrzehnt ertragen müssen,
    die Baden-Württemberger, weil auch die Streckensanierung Richtung Ulm Teil des Projekts ist, oder eben auch alle anderen Bundesbürger, weil auch sie mit ihren Steuern S21 mitbezahlen.

    Also, welcher Souverän sollte entscheiden?

    Es geht doch eigentlich nur darum, ob BW und Stuttgart Geld dazugeben dürfen oder nicht. Wenn die DB will, dann kann sie in jedem Fall bauen, da alle Genehmigungen dazu erteilt sind; und nebenbei verklagt sie BW zur Zahlung von Entschädigungen. Ich wünsche BW und Stuttgart einen modernen und zeitgemässen Tief-Bahnhof. Derzeit hat Stuttgart ein Relikt aus Kaisers Zeiten.

  4. Die Fragestellung ist sichr verwirrend. Doch die Bevölkerung im Ländle dürfte inzwischen wissen, dass Nein eine Zustimmung zu Stuttgart21 bedeutet und dass Ja für einen Ausstieg des Landes steht.
    Formalitäten sind die eine Seite, ein deutliches Votum der Baden-Württemberger die andere. Vielleicht wird durch das morgige Abstimmungsergebnis manche Mär ad absudum geführt, wonach die Mehrheit der Baden-Württemberger gegen den Tiefbahnhof ist.

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    Warum muss man mit "Nein" antworten, wenn man "JA" meint.

    Die Frage sollte lauten:
    Soll der neue Bahnhof gebaut werden?

    Da ist doch unmissverständlich, denke ich mal.

    Warum muss man mit "Nein" antworten, wenn man "JA" meint.

    Die Frage sollte lauten:
    Soll der neue Bahnhof gebaut werden?

    Da ist doch unmissverständlich, denke ich mal.

  5. ist durch Volksentscheide nicht zu lösen:

    1. MANGELHAFTE GEWALTENTEILUNG.

    2. Monopolisierung des Staates durch die Parteien.

    3. Herauslösung der "Volksvertreter" aus aller Verantwortung gegenüber dem Wähler bei gleichzeitiger Einbindung in verfassungsrechtlich bedenkliche Fraktionszwänge und Zwangsfraktionen.

    4. Mit der Verselbständigung des Parteienstaates einhergehende Züchtung von Berufspolitikern, die vom Leben derer, die sie angeblich repräsentieren, schon deshalb oft keine Ahnung mehr haben, weil sie nicht mehr an ihm teil haben (fehlende Berugspraxis außerhalb der Politik, Sonderrechte für Politiker etc.).

    5. Das Wahlrecht erlaubt dem Wähler nur die Wahl zwischen von den Parteien vorgelegten Einheitslisten.

    6. Staats- und Regierungsoberhäupter werden NICHT vom Volk gewählt.

    7. Gesetzesinitiativen aus dem Wahlvolk heraus sind weitgehend, auf Bundesebene vollkommen unmöglich.

    8. Die Justiz untersteht dank der Hoheit der Politik über Personalentscheidungen faktisch der Politik.

    9. Beängstigend ist das Verschwinden politischer Vielfalt: Alle Parteien vertreten - mit leichten Nuancierungen - dasselbe und streiten nuir noch darüber, wer dies besser tut.

    10. Noch beängstigender ist das Verschwinden der Meinungsvielfalt aus der Presselandschaft. Der Erfolg der Kommentarseiten im Netz beruht sicher auch darauf: Einmal von Standpunkten aus argumentieren dürfen, für die kein Presseorgan sich mehr zuständig fühlt...

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    • joG
    • 26.11.2011 um 17:43 Uhr

    ....und führen einige jener Mängel des hiesigen demokratischen Systems an. Dass wir eine neue Verfassung brauchen ist offensichtlich. Wer die Aufgabe allerdings übernehmen sollte ist dies nicht. Lediglich kann man vermuten, dass ein Verfassungskonvent nicht aus der Gruppe Personen und Parteimitglieder rekrutiert werden dürfte, die den Staat nun verwalten. Was dabei herauskommt zeigt die EU Verfassung: Nichts Gutes.

    Sie haben absolut recht Herr Dr. Michael Neunmüller.

    Die ersten gravierenden Fehlentwicklungen wurden 1948 mit dem Grundgesetz gelegt. Die Parteien haben sich gewollt selbst die absolute Macht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht mit in den Parteienklüngel einzubeziehen war auch gewollt. Der nutzlose Posten des Bundespräsidenten war auch eine Fehlleistung.

    Wir müssten von den Iranern lernen und das Bundesverfassungsgericht als Wächterratsgremium definieren. Natürlich dürfte dem Bundesverfassungsgericht kein Parteipolitiker angehören. Dann müsste man die Parlamentssitze auf 49% Parteimitglieder beschränken.

    Viele Schnellschwätzer sagen jetzt sicher: Das wird nicht funktionieren. Dann muss die Gegenfrage erlaubt sein: Wie funktioniert das heute? Denken sie doch nur an das
    EU-Schrottgefüge und an das Debakel. Und was wird uns das alles noch kosten?

    Einer Reform oder Veränderung werden wir aber nicht mehr erleben. Das Partengefüge würde sehr sehr viel Macht, Vorteile und Geld verlieren darum weicht es keinen Deut.
    Die bleiben im Bunker bis zum letzten Atemzug, auch wenn auf der Bunkerdecke schon die Katastrophe steht und Explosionen stattfinden.

    Ist irgendwie eine deutsche Dummheit.

    Ich weiss, es gibt sehr viel intelligente, gute Deutsche und es versteht sich, dass ich die damit absolut nicht meine.

    • joG
    • 26.11.2011 um 17:43 Uhr

    ....und führen einige jener Mängel des hiesigen demokratischen Systems an. Dass wir eine neue Verfassung brauchen ist offensichtlich. Wer die Aufgabe allerdings übernehmen sollte ist dies nicht. Lediglich kann man vermuten, dass ein Verfassungskonvent nicht aus der Gruppe Personen und Parteimitglieder rekrutiert werden dürfte, die den Staat nun verwalten. Was dabei herauskommt zeigt die EU Verfassung: Nichts Gutes.

    Sie haben absolut recht Herr Dr. Michael Neunmüller.

    Die ersten gravierenden Fehlentwicklungen wurden 1948 mit dem Grundgesetz gelegt. Die Parteien haben sich gewollt selbst die absolute Macht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht mit in den Parteienklüngel einzubeziehen war auch gewollt. Der nutzlose Posten des Bundespräsidenten war auch eine Fehlleistung.

    Wir müssten von den Iranern lernen und das Bundesverfassungsgericht als Wächterratsgremium definieren. Natürlich dürfte dem Bundesverfassungsgericht kein Parteipolitiker angehören. Dann müsste man die Parlamentssitze auf 49% Parteimitglieder beschränken.

    Viele Schnellschwätzer sagen jetzt sicher: Das wird nicht funktionieren. Dann muss die Gegenfrage erlaubt sein: Wie funktioniert das heute? Denken sie doch nur an das
    EU-Schrottgefüge und an das Debakel. Und was wird uns das alles noch kosten?

    Einer Reform oder Veränderung werden wir aber nicht mehr erleben. Das Partengefüge würde sehr sehr viel Macht, Vorteile und Geld verlieren darum weicht es keinen Deut.
    Die bleiben im Bunker bis zum letzten Atemzug, auch wenn auf der Bunkerdecke schon die Katastrophe steht und Explosionen stattfinden.

    Ist irgendwie eine deutsche Dummheit.

    Ich weiss, es gibt sehr viel intelligente, gute Deutsche und es versteht sich, dass ich die damit absolut nicht meine.

  6. Warum muss man mit "Nein" antworten, wenn man "JA" meint.

    Die Frage sollte lauten:
    Soll der neue Bahnhof gebaut werden?

    Da ist doch unmissverständlich, denke ich mal.

    Antwort auf "Formalitäten"
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    Weil Juristen und Berufspolitiker solche Formulierungen wählen. Das zeigt doch bereits wie weit diese Kaste vom normalen Bürger entfernt ist.

    Die Frage sollte lauten:
    Soll der neue Bahnhof gebaut werden?

    Vielleicht sollte die Frage so lauten, doch dann müsste die Bahn selbst zur Abstimmung aufrufen. Denn alleine die Bahn ist Bauherr.

    Das Land kann freilich nur über etwas abstimmen lassen, über was dessen Regierung auch entscheiden kann. Und das ist der finanzielle Beitrag zum Projekt, nicht mehr.

    Weil Juristen und Berufspolitiker solche Formulierungen wählen. Das zeigt doch bereits wie weit diese Kaste vom normalen Bürger entfernt ist.

    Die Frage sollte lauten:
    Soll der neue Bahnhof gebaut werden?

    Vielleicht sollte die Frage so lauten, doch dann müsste die Bahn selbst zur Abstimmung aufrufen. Denn alleine die Bahn ist Bauherr.

    Das Land kann freilich nur über etwas abstimmen lassen, über was dessen Regierung auch entscheiden kann. Und das ist der finanzielle Beitrag zum Projekt, nicht mehr.

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