Werkverträge Es geht noch billiger

Die Regeln der Leiharbeit sind strenger geworden. Unternehmen aus dem Handel und der Industrie wissen sie zu umgehen.

Eine Beschäftigte in einem Supermarkt prüft das Warensortiment im Kühlregal.

Eine Beschäftigte in einem Supermarkt prüft das Warensortiment im Kühlregal.

Der fett gedruckte Titel auf der Tagungseinladung klingt harmlos: Freie Industriedienstleistungen als Alternative zur regulierten Zeitarbeit. Doch in der Branche, die sich an diesem Septembertag in einem Düsseldorfer Nobelhotel trifft, weiß jeder, was diese gestelzte Formulierung zu bedeuten hat: Hier wird sie ausgetüftelt und juristisch festgezurrt – die Methode, mit der Unternehmen ihre ohnehin schon billigen Leiharbeiter durch noch billigere Beschäftigte ersetzen können.

Siemens, BASF, die Deutsche Bahn, Porsche, BMW, Robert Bosch und die Metro AG, sie alle haben sich für die Tagung an diesem Septembertag angemeldet, ebenso wie die Vertreter der Leiharbeitsunternehmen Randstad und Manpower und die Anwälte von Großkanzleien wie der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft. Der Andrang im Holiday Inn ist so groß, dass sich jene, die zu spät kommen, umständlich in die letzte Stuhlreihe zwängen müssen.

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Doch über solch kleine Unannehmlichkeiten murrt keiner der rund 130 Teilnehmer. Denn schon bei der Begrüßung erfüllen sich ihre inhaltlichen Erwartungen: »Es gibt die Chance, den strengen arbeitsrechtlichen Regelungen der Zeitarbeit zu entfliehen«, verspricht Richard Giesen, Arbeitsrechtler vom Münchner Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR), das zur Veranstaltung eingeladen hat.

»Das war eine Anleitung zum Lohndumping«

Mit den »strengen Regelungen«, denen es zu entfliehen gilt, meint der Wissenschaftler ein Gesetzesbündel, das die Bundesregierung im Frühjahr erlassen hat. Durch einen Mindestlohn und eine Reihe weiterer Vorschriften soll unter anderem verhindert werden, dass Leiharbeiter nur dazu benutzt werden, besser bezahltes Stammpersonal zu ersetzen. ZAAR-Direktor Volker Rieble hält davon offenbar nicht viel. Bei der Tagung nennt er die neuen Regelungen jedenfalls ein »Kostenrisiko«, das die Preis- und Flexibilitätsvorteile der Leiharbeit zunichtemache. Er spricht von der »Last der Stammarbeitsverhältnisse«.

Damit gibt der Jurist den Ton vor für diese Veranstaltung, bei der die Arbeitgeber kein Blatt vor den Mund nehmen müssen, weil sie glauben, unter sich zu sein. Allerdings haben einige Gewerkschafter von der Tagung erfahren und sich angemeldet. Wenn Rieble die Arbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes beurteilt, spricht der Hochschullehrer von »kollektiver Bräsigkeit«, über die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di behauptet er: »Ver.di hat doch noch gar nicht gemerkt, dass es ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt.« Im Saal wird gelacht.

Neben solchen Spitzen verteilt Rieble konkrete Hinweise, mit denen die Neuregelungen umgangen werden können. Und zwar mithilfe von Werkverträgen: Unternehmen übertragen wichtige Tätigkeiten auf Subunternehmen, zum Beispiel lagern Supermärkte das Einräumen der Regale aus. Die Subunternehmen werden pro »Werk« bezahlt, beispielsweise für jede Palette Ware, die ihre Mitarbeiter in die Regale räumen. Statt Leiharbeiter reinzuholen, lagern Supermärkte die Arbeiten also aus – juristisch betrachtet, ist das der Grund, warum für die Regaleinräumer nicht einmal die Tarife für Leiharbeiter gelten. Rieble erläutert mehrere Varianten dieser Strategie – als sich ein Tagungsteilnehmer am Ende des Vortrags erstaunt erkundigt, ob ihm hier gerade ein neues Geschäftsmodell beschrieben wird, ruft Rieble in den Saal: »Ja klar!« Dass der Rechtsexperte noch hinzufügt, dass er kein Unternehmensberater sei und nur die Gesetzeslage erörtere, geht im Lachen fast unter.

Über weitere Vorzüge der Werkverträge doziert die Kölner Anwältin Nathalie Oberthür. Im Ton sachlicher Nüchternheit berichtet sie, dass der Grundsatz des »Equal Pay«, also gleicher Lohn für gleiche Arbeit, solange kein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, nur für Leiharbeiter gelte, nicht aber für Werkvertragler. Die Beschäftigten der Subunternehmen müssten auch nicht wie die Leiharbeiter über offene Stellen im Betrieb informiert werden, ihnen stehe zudem kein Zugang zu den Gemeinschaftsräumen zu. Damit aber wird in anderer Form als bisher genau jene Zweiklassenbeschäftigung fortgeschrieben, welche die Bundesregierung im Fall der Leiharbeit abschaffen wollte.

Leser-Kommentare
  1. 1. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische Äußerungen. Danke, die Redaktion/mo.

  2. ...ein Gesetz zu verabschieden, daß sowas ein für alle mal verhindert.
    Abgesehen davon wundere ich mich, was das für Menschen sind die feiern wenn sie ihre Mitarbeiter bescheissen.

    20 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Für ordentliche Gesetze, die Missbrauch und unberechtigte
    Gewinnabschöpfungen verhindern, benötigt man eben kluge und
    sachkundige Politiker. Wo sind sie denn, denn irgendwann wird erst
    ewig beraten und die Ergebnisse sind wieder mangelhaft.
    Erschreckend für mich ist, dass bei solchen Beratungen zumeist
    der halbe Bundestag leer ist. Da sitzen paar Leute und machen Gesetze
    und treffen wichtige Entscheidungen und dann kommt so etwas raus.

    >>> Es kann doch nicht so schwer sein ein Gesetz zu verabschieden, daß sowas ein für alle mal verhindert. <<<

    Natürlich ist das nicht schwer, aber es ist nicht gewollt. Tatsächlich unterstützt die Bundesregierung den Trend zur Ausbeutung von Menschen im Niedriglohnbereich, ihre einzige Sorge gilt der medialen Außenwirkung.

    "Handlungsbedarf" besteht aus Sicht von Frau von der Leyen und ihren Mitstreitern erst dann, wenn die Umstände der Ausbeutung von Arbeitnehmern durch Werkverträge es, einfach gesagt, auf die Titelseite der "BILD" geschafft haben.

    Solange das nur in parlamentarischen Anfragen und bei zeit.de zu finden ist, solange wird geleugnet und Sekt getrunken mit den Wirtschaftsvertretern.

    • lamara
    • 10.12.2011 um 15:37 Uhr

    allein es fehlt der politische wille. Zitat von P.J: Dunning 1860 „Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit, oder sehr kleinen Profit, wie die Natur von der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv und waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.“

    Für ordentliche Gesetze, die Missbrauch und unberechtigte
    Gewinnabschöpfungen verhindern, benötigt man eben kluge und
    sachkundige Politiker. Wo sind sie denn, denn irgendwann wird erst
    ewig beraten und die Ergebnisse sind wieder mangelhaft.
    Erschreckend für mich ist, dass bei solchen Beratungen zumeist
    der halbe Bundestag leer ist. Da sitzen paar Leute und machen Gesetze
    und treffen wichtige Entscheidungen und dann kommt so etwas raus.

    >>> Es kann doch nicht so schwer sein ein Gesetz zu verabschieden, daß sowas ein für alle mal verhindert. <<<

    Natürlich ist das nicht schwer, aber es ist nicht gewollt. Tatsächlich unterstützt die Bundesregierung den Trend zur Ausbeutung von Menschen im Niedriglohnbereich, ihre einzige Sorge gilt der medialen Außenwirkung.

    "Handlungsbedarf" besteht aus Sicht von Frau von der Leyen und ihren Mitstreitern erst dann, wenn die Umstände der Ausbeutung von Arbeitnehmern durch Werkverträge es, einfach gesagt, auf die Titelseite der "BILD" geschafft haben.

    Solange das nur in parlamentarischen Anfragen und bei zeit.de zu finden ist, solange wird geleugnet und Sekt getrunken mit den Wirtschaftsvertretern.

    • lamara
    • 10.12.2011 um 15:37 Uhr

    allein es fehlt der politische wille. Zitat von P.J: Dunning 1860 „Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit, oder sehr kleinen Profit, wie die Natur von der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv und waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.“

  3. dass es zu einem Ungleichgewicht in der Eurozone kommt. Schuld daran ist auch diese Einstellung deutscher Unternehmen, bzw. der fehlende Gegenwind aus der Politik, die so etwas eigentlich durch klare Gesetzesvorgaben unmöglich machen sollte.

    22 Leser-Empfehlungen
  4. ...und sie werden nicht einfacher werden.

    Im Interesse selbst dieser turbokapitalistischen Aasgeier hoffe ich, dass wir uns endlich dazu durchringen können, mit einer simplen, aber umfassenden Regelung wie dem Mindestlohn für ALLES oder der Abkehr vom "totalen Wachstumsparadigma" der schleichenden Prekarisierung immer weiterer Teile der Gesellschaft entgegen zu wirken.

    Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich gehöre selbst zu den "Besserverdienern". Immer öfter schäme ich mich fast dafür, denn letztlich geht mein Gehalt auch auf Kosten von Menschen, die von solchen Regelungen wie "Werkverträgen" betroffen sind. Ich habe deswegen das Unternehmen und die Branche gewechselt.

    Wer will denn in einem Land leben, in dem immer mehr Menschen von Fulltime Arbeit nicht mehr satt werden? Macht doch auch den Besserverdienern keinen Spaß, permanent fürchten zu müssen, dass ihr Porsche verkratzt oder sogar angezündet wird. Und ich kann es sogar verstehen (ohne es gutzuheißen).

    30 Leser-Empfehlungen
  5. ... ihre Arbeitskraft dem Lohn anpassen. Der Arbeitgeber trickst mit allen Mitteln um nur Dumpinglöhne zahlen zu müssen? Dann sollte der Arbeitnehmer entsprechend bei seiner Arbeit tricksen: Dann wird halt nur noch langsam und schlampig mit vielen Fehlern gearbeitet. Wenn sich alle daran halten, würde sich das Problem von alleine lösen.

    15 Leser-Empfehlungen
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    ...Sabotage würde wirklich Wunder wirken!

    Hier hilft nur Selbsthilfe - wer auf die "Politik", oder gar die "Gewerkschaft" hofft, ist definitiv verlassen!

    P.S. Ein "Netzpranger" und gezielter Boykott wäre der erste Schritt!

    wenn unsere Chefs so tun, als würden sie uns korrekt bezahlen, dann tun wir so, als ob wir arbeiten würden.

    ...bei Werkverträgen ist das nicht möglich. Die werden einfach nicht bezahlt, wenn die Arbeit schlecht gemacht wurde. Dann kannst du als unterbezahlter Regaleinräumer ja gerne mit einem teuren Anwalt kommen...

    ...Sabotage würde wirklich Wunder wirken!

    Hier hilft nur Selbsthilfe - wer auf die "Politik", oder gar die "Gewerkschaft" hofft, ist definitiv verlassen!

    P.S. Ein "Netzpranger" und gezielter Boykott wäre der erste Schritt!

    wenn unsere Chefs so tun, als würden sie uns korrekt bezahlen, dann tun wir so, als ob wir arbeiten würden.

    ...bei Werkverträgen ist das nicht möglich. Die werden einfach nicht bezahlt, wenn die Arbeit schlecht gemacht wurde. Dann kannst du als unterbezahlter Regaleinräumer ja gerne mit einem teuren Anwalt kommen...

    • ludna
    • 08.12.2011 um 9:55 Uhr
    6. Naja,

    irgendwann kommt es zu Szenen wie in London. Hoffentlich trifft es die Richtigen.

    11 Leser-Empfehlungen
  6. Leute, die für einen einzelnen Auftraggeber arbeiten und dessen Weisungen unterworfen sind, sind entweder angestellt oder scheinselbstständig.

    Wieso greift das hier nicht? Die Scheinselbstständigenregelung hat ein ziemliches Palaver für die echten Selbstständigen ausgelöst. Funktioniert das nicht, kann man das auch wieder abschaffen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Der Artikel stellt m.E. das Arbeitsverhältnis sehr missverständlich dar. Ein Werkvertragler arbeitet in direktem Vertrag mit dem Auftraggeber, also nie zu einem Stundenlohn und nie über einen Subunternehmer.

    Was im Artikel gemeint ist, sind Arbeiter eines Subunternehmers, der seinerseits einen Werkvertrag abgeschlossen hat. Das ist nichts anderes als Outsourcing ins kleinste Detail.

    Der Haken liegt woanders: Durch das Outsourcing gehört der Arbeiter einer anderen Branche an, die sich geschickt abseits der durch die bestehenden Gewerkschaften abgedeckten Tätigkeiten definiert.

    Dadurch ist es möglich, entweder Arbeiter außerhalb jeglichen Tarifvertrags im Lohn zu drücken, oder Hungerlöhne mit Pseudogewerkschaften zu vereinbaren, die ggfs. über Strohmänner der Arbeitgeber und mit deren Geld betrieben werden. Diese Gewerkschaften sind dann aber nicht tariffähig, was bereits höchstrichterlich bestätigt wurde.

    Also sollte es helfen, entweder gegen die Gewerkschaft klagen, oder massenweise einzutreten und die Kontrolle zu übernehmen. Letzteres dürfte den Arbeitgebern endgültig die Maske vom Gesicht reißen.

    Das sind keine Scheinselbständigen. Es geht um einen Preis für ein Werk. Im BGB unterscheidet man Dienstverträge und WErkverträge und andere natürlich auch noch. Ein Maler kann ein Portrait von IHnen malen und sagen, er will dafür 400 € haben. Sie können zustimmen oder es lassen. Das Bild ist das WErk. Der ERfolg wird bezahlt, nicht die Arbeit. Und deshalb spielt die Arbeitszeit auch keine Rolle. Braucht der Maler 100 Stunden für das Portrait, dann hat er für 4 € die Stunde gearbeitet. Ist er in 2 Stunden fertig, war sein Stundenlohn 200 €.

    Nach den Hartz-Gesetzen dauerte es 8 Jahre, bis der Gesetzgeber die Ungerechtigkeit der Gesetze erkennen will und vielleicht handeln wird. Bis irgendjaemand unserer gewählten Volksvertreter das Unrecht bei Werkverträgen erkennen will dauert es wieder einige Jahre.

    Schlimm ist, daß sich Menschen zusammenfinden dürfen und einen Anschlag auf verfassungsgemäße Rechte verabreden. Die Würde des Menschen wird seit Jahren verletzt.
    Man arbeitet daran, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten. Warum arbeitt man nicht daran, solche Arbeitgeber zu verbieten.
    [...]

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie bei sachlichen Argumenten. Danke. Die Redaktion/sc

    Der Artikel stellt m.E. das Arbeitsverhältnis sehr missverständlich dar. Ein Werkvertragler arbeitet in direktem Vertrag mit dem Auftraggeber, also nie zu einem Stundenlohn und nie über einen Subunternehmer.

    Was im Artikel gemeint ist, sind Arbeiter eines Subunternehmers, der seinerseits einen Werkvertrag abgeschlossen hat. Das ist nichts anderes als Outsourcing ins kleinste Detail.

    Der Haken liegt woanders: Durch das Outsourcing gehört der Arbeiter einer anderen Branche an, die sich geschickt abseits der durch die bestehenden Gewerkschaften abgedeckten Tätigkeiten definiert.

    Dadurch ist es möglich, entweder Arbeiter außerhalb jeglichen Tarifvertrags im Lohn zu drücken, oder Hungerlöhne mit Pseudogewerkschaften zu vereinbaren, die ggfs. über Strohmänner der Arbeitgeber und mit deren Geld betrieben werden. Diese Gewerkschaften sind dann aber nicht tariffähig, was bereits höchstrichterlich bestätigt wurde.

    Also sollte es helfen, entweder gegen die Gewerkschaft klagen, oder massenweise einzutreten und die Kontrolle zu übernehmen. Letzteres dürfte den Arbeitgebern endgültig die Maske vom Gesicht reißen.

    Das sind keine Scheinselbständigen. Es geht um einen Preis für ein Werk. Im BGB unterscheidet man Dienstverträge und WErkverträge und andere natürlich auch noch. Ein Maler kann ein Portrait von IHnen malen und sagen, er will dafür 400 € haben. Sie können zustimmen oder es lassen. Das Bild ist das WErk. Der ERfolg wird bezahlt, nicht die Arbeit. Und deshalb spielt die Arbeitszeit auch keine Rolle. Braucht der Maler 100 Stunden für das Portrait, dann hat er für 4 € die Stunde gearbeitet. Ist er in 2 Stunden fertig, war sein Stundenlohn 200 €.

    Nach den Hartz-Gesetzen dauerte es 8 Jahre, bis der Gesetzgeber die Ungerechtigkeit der Gesetze erkennen will und vielleicht handeln wird. Bis irgendjaemand unserer gewählten Volksvertreter das Unrecht bei Werkverträgen erkennen will dauert es wieder einige Jahre.

    Schlimm ist, daß sich Menschen zusammenfinden dürfen und einen Anschlag auf verfassungsgemäße Rechte verabreden. Die Würde des Menschen wird seit Jahren verletzt.
    Man arbeitet daran, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten. Warum arbeitt man nicht daran, solche Arbeitgeber zu verbieten.
    [...]

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie bei sachlichen Argumenten. Danke. Die Redaktion/sc

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