Werkverträge Es geht noch billiger

Die Regeln der Leiharbeit sind strenger geworden. Unternehmen aus dem Handel und der Industrie wissen sie zu umgehen.

Eine Beschäftigte in einem Supermarkt prüft das Warensortiment im Kühlregal.

Eine Beschäftigte in einem Supermarkt prüft das Warensortiment im Kühlregal.

Der fett gedruckte Titel auf der Tagungseinladung klingt harmlos: Freie Industriedienstleistungen als Alternative zur regulierten Zeitarbeit. Doch in der Branche, die sich an diesem Septembertag in einem Düsseldorfer Nobelhotel trifft, weiß jeder, was diese gestelzte Formulierung zu bedeuten hat: Hier wird sie ausgetüftelt und juristisch festgezurrt – die Methode, mit der Unternehmen ihre ohnehin schon billigen Leiharbeiter durch noch billigere Beschäftigte ersetzen können.

Siemens, BASF, die Deutsche Bahn, Porsche, BMW, Robert Bosch und die Metro AG, sie alle haben sich für die Tagung an diesem Septembertag angemeldet, ebenso wie die Vertreter der Leiharbeitsunternehmen Randstad und Manpower und die Anwälte von Großkanzleien wie der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft. Der Andrang im Holiday Inn ist so groß, dass sich jene, die zu spät kommen, umständlich in die letzte Stuhlreihe zwängen müssen.

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Doch über solch kleine Unannehmlichkeiten murrt keiner der rund 130 Teilnehmer. Denn schon bei der Begrüßung erfüllen sich ihre inhaltlichen Erwartungen: »Es gibt die Chance, den strengen arbeitsrechtlichen Regelungen der Zeitarbeit zu entfliehen«, verspricht Richard Giesen, Arbeitsrechtler vom Münchner Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR), das zur Veranstaltung eingeladen hat.

»Das war eine Anleitung zum Lohndumping«

Mit den »strengen Regelungen«, denen es zu entfliehen gilt, meint der Wissenschaftler ein Gesetzesbündel, das die Bundesregierung im Frühjahr erlassen hat. Durch einen Mindestlohn und eine Reihe weiterer Vorschriften soll unter anderem verhindert werden, dass Leiharbeiter nur dazu benutzt werden, besser bezahltes Stammpersonal zu ersetzen. ZAAR-Direktor Volker Rieble hält davon offenbar nicht viel. Bei der Tagung nennt er die neuen Regelungen jedenfalls ein »Kostenrisiko«, das die Preis- und Flexibilitätsvorteile der Leiharbeit zunichtemache. Er spricht von der »Last der Stammarbeitsverhältnisse«.

Damit gibt der Jurist den Ton vor für diese Veranstaltung, bei der die Arbeitgeber kein Blatt vor den Mund nehmen müssen, weil sie glauben, unter sich zu sein. Allerdings haben einige Gewerkschafter von der Tagung erfahren und sich angemeldet. Wenn Rieble die Arbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes beurteilt, spricht der Hochschullehrer von »kollektiver Bräsigkeit«, über die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di behauptet er: »Ver.di hat doch noch gar nicht gemerkt, dass es ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt.« Im Saal wird gelacht.

Neben solchen Spitzen verteilt Rieble konkrete Hinweise, mit denen die Neuregelungen umgangen werden können. Und zwar mithilfe von Werkverträgen: Unternehmen übertragen wichtige Tätigkeiten auf Subunternehmen, zum Beispiel lagern Supermärkte das Einräumen der Regale aus. Die Subunternehmen werden pro »Werk« bezahlt, beispielsweise für jede Palette Ware, die ihre Mitarbeiter in die Regale räumen. Statt Leiharbeiter reinzuholen, lagern Supermärkte die Arbeiten also aus – juristisch betrachtet, ist das der Grund, warum für die Regaleinräumer nicht einmal die Tarife für Leiharbeiter gelten. Rieble erläutert mehrere Varianten dieser Strategie – als sich ein Tagungsteilnehmer am Ende des Vortrags erstaunt erkundigt, ob ihm hier gerade ein neues Geschäftsmodell beschrieben wird, ruft Rieble in den Saal: »Ja klar!« Dass der Rechtsexperte noch hinzufügt, dass er kein Unternehmensberater sei und nur die Gesetzeslage erörtere, geht im Lachen fast unter.

Über weitere Vorzüge der Werkverträge doziert die Kölner Anwältin Nathalie Oberthür. Im Ton sachlicher Nüchternheit berichtet sie, dass der Grundsatz des »Equal Pay«, also gleicher Lohn für gleiche Arbeit, solange kein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, nur für Leiharbeiter gelte, nicht aber für Werkvertragler. Die Beschäftigten der Subunternehmen müssten auch nicht wie die Leiharbeiter über offene Stellen im Betrieb informiert werden, ihnen stehe zudem kein Zugang zu den Gemeinschaftsräumen zu. Damit aber wird in anderer Form als bisher genau jene Zweiklassenbeschäftigung fortgeschrieben, welche die Bundesregierung im Fall der Leiharbeit abschaffen wollte.

Die Anwältin erklärt den Arbeitgebern präzise, welche juristischen Klippen sie umschiffen müssen, wenn sie Stammpersonal oder Leiharbeiter durch günstigere Werkvertragler ersetzen wollen. Nach ihren Schlussworten klatschen die Manager zufrieden und stecken die ausgedruckte Präsentation ein. Nur ein paar Gesichter im Saal wirken angespannt. »Das war eine Anleitung zum Lohndumping«, kommentiert Dieter Stang, Rechtsanwalt der IG Metall.

Der Einsatz von Werkverträgen ist nicht neu, aber er kommt in Mode, wie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di feststellt. »Wir schätzen, dass die Zahl der Betroffenen im Dienstleistungsbereich in die Hunderttausende geht«, sagt Cornelia Haß von ver.di. Vor allem die Druckindustrie und der Einzelhandel seien betroffen.

Man kann das in der Praxis besichtigen. Ein Supermarkt in Nordrhein-Westfalen. Kurz nach 22 Uhr. Die letzten Kunden haben den Laden verlassen, einen Moment ist es vollkommen still zwischen den grell beleuchteten Regalreihen. Das Grummeln, das die zwölf Regaleinräumer ankündigt, dringt zunächst nur leise aus der riesigen Halle. Schließlich wird es zu einem lauten Rattern, es ist das Geräusch der Einkaufswagen, die jeder Arbeiter vor sich herschiebt. Stumm beziehen sie, gekleidet in einheitliche schwarze Westen, ihre Arbeitsplätze zwischen den Regalen, hier warten schon die Waren, gestapelt auf großen Paletten. Bis zwei Uhr am Morgen werden sie für 6,50 Euro in der Stunde die Packungen einräumen. Einen Nachtzuschlag gibt es nicht. Ihr Stundenlohn liegt unter dem anvisierten Mindestlohn für Leiharbeit im Westen für 7,89 Euro. Der Tarifvertrag im Einzelhandel sieht für solche Tätigkeiten sogar mindestens 11,70 Euro vor, plus Nachtzuschläge.

Einzelhandelsriesen wie Rewe, Real und Rossmann übertragen das Einräumen von Waren per Werkvertrag inzwischen in großem Stil an Subunternehmen. Während sich Rossmann und Rewe auf Nachfrage nicht zu den Praktiken äußern, bestätigte Real, dass Werkvertragler in seinen Märkten die Waren einräumten. Nachdem sich der Betriebsrat eingeschaltet hat, kündigt der Konzern nun immerhin einen Test in mehreren Märkten an. Hierbei sollen von Januar 2012 an wieder feste Real-Mitarbeiter außerhalb der Ladenöffnungszeiten die Regale befüllen.

Vierzehn der Subunternehmen, die Real und Co. mit Werkvertraglern versorgen, haben sich zum Arbeitgeberverband Instore und Service Logistik Dienstleistungen (ILS) zusammengeschlossen. Laut ILS beschäftigt die Branche inzwischen 150.000 Mitarbeiter – überwiegend in Teilzeit. Neben der Warenverräumung werden die Beschäftigten der Werkvertragsunternehmen auch für Lagerarbeiten, Inventuren, Umbauarbeiten und Werbeaktionen eingesetzt. Für 50.000 von ihnen gilt ein Tarifvertrag, der zwischen dem Branchenverband ILS und der christlichen Gewerkschaft DHV geschlossen wurde. Der Vertrag sieht für Regaleinräumer Niedriglöhne vor: im Westen von 6,50 Euro in der Stunde und von 6 Euro im Osten.

Auch in der Industrie sind Werkverträge nicht unbekannt. Laut einer Umfrage der IG Metall unter 5.000 Betriebsräten berichtete jeder dritte Arbeitnehmervertreter, dass in seinem Unternehmen Stammarbeiter durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt werden. Für bestimmte spezialisierte Aufgaben kann das für alle von Nutzen sein. Nicht jeder Werkvertrag bedeute gleich niedrigere Löhne, sagt IG-Metall-Anwalt Dieter Stang. Jedoch würde die Methode auch in der Industrie zunehmend zum Lohndumping eingesetzt. »Insbesondere in der Automobilindustrie und bei den Zulieferern ist diese Praxis schon angekommen.«

Bundesarbeitsministerin von der Leyen sieht keinen Anlass, einzuschreiten

Dass dieser Vorwurf nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt sich bei BMW in Regensburg. Eigentlich gilt für Leiharbeiter beim Münchner Autobauer schon seit April 2008 ein Grundgehalt von 11,61 Euro in der Stunde. »Wir haben die Notwendigkeit erkannt, die Gehaltslücke zwischen Stammpersonal und Zeitarbeitnehmern zu verkleinern«, verkündete der Konzern damals. Doch Schilderungen des Regensburger Betriebsrates sprechen eine andere Sprache. Per Subunternehmen würden am Fließband Mitarbeiter für 7,79 Euro in der Stunde eingesetzt, heißt es aus den Reihen der Arbeitnehmervertreter. »Wir prüfen derzeit den Fall, der mich schockiert«, sagt Horst Lischka, Chef der IG Metall in München. »Ich hätte nie gedacht, dass BMW das Grundgehalt mit Werkverträgen unterläuft. Dagegen werden wir massiv vorgehen und dafür sorgen, dass dies nicht zur Regel wird.«

BMW antwortet auf Nachfrage: »Wir verlangen von allen unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie sich an geltende rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen halten, auch bei der Entlohnung der eingesetzten Arbeitskräfte.« In Regensburg nutze das Unternehmen Dienste von Anbietern aus unterschiedlichen Branchen. »Wir haben für diese Branchen nicht alle Tarifverträge und Entgelttabellen zur Hand«, heißt es aus dem Unternehmen. »Wenn jedoch ein Fall angezeigt wird, in dem der Verdacht besteht, dass sich ein Dienstleister oder Lieferant nicht an diese Verpflichtung hält, dann wird das von uns überprüft, und wenn nötig werden die Konsequenzen gezogen.« Unklar bleibt, wie viele Beschäftigte von Subunternehmen für BMW arbeiten. Nur so viel: Sie erbringen die »unterschiedlichsten Dienstleistungen und sind oft nur auftragsbezogen und deshalb nicht regelmäßig vor Ort«. Wie viele Beschäftigte insgesamt in Deutschland von Niedriglöhnen durch Werkverträge betroffen sind, kann niemand genau sagen. Das sei schlicht nicht meldepflichtig, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit.

Das Bundesarbeitsministerium will von Lohndumpingmethoden nichts wissen. Auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag, die eine Ausweitung der verschärften Leiharbeitsgesetze auch für Werkverträge fordert, antwortete die Bundesregierung kurz angebunden: »Kein Handlungsbedarf«. Es gebe keine Hinweise darauf, heißt es in der im Juli veröffentlichten Stellungnahme, dass es eine »systematisierte missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zur Umgehung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Standards« gebe.

Inzwischen liegen den Mitarbeitern der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen verschiedene Medienberichte vor, die über die angeblich missbräuchliche Praxis bei Großunternehmen wie Rewe oder Ikea berichten. Vorwürfe gegen Ikea, die das Einrichtungshaus auf Nachfrage abstreitet, waren inzwischen sogar Inhalt einer Anfrage an die Bundesregierung. Und obwohl sich auch auf der Teilnehmerliste der Tagung in Düsseldorf die Namen zweier Ministeriumsmitarbeiter befinden, heißt es aus Berlin auf Anfrage, dass zu der bisherigen Position »keine Ergänzungen gemacht werden können«.

Solange die Politik untätig bleibt, nutzen Unternehmer die bestehenden Lücken. Was Wissenschaftler Rieble vom ZAAR bei seinen Schlussworten im Düsseldorfer Nobelhotel jedoch nicht verschweigt: »5,20 Euro Stundenlohn zu zahlen ist kein langfristiges Konzept.« Der Jurist vergleicht das Ringen um die Lohnhöhe und Arbeitnehmerrechte mit einem Schachspiel. Die Werkverträge seien der neueste Zug der Arbeitgeber. »Aber auch der Gegner wird ziehen«, gibt Rieble zu bedenken.

Die Gegner, gemeint sind die Gewerkschaften, Betriebsräte und der Gesetzgeber. »Man muss heute schon überlegen, mit welcher Antwort man in drei bis fünf Jahren rechnen muss«, sagt Rieble. Dumpinglöhne, so der Jurist, könnten öffentliche Kritik erzeugen und so langfristig eine Sogwirkung in Richtung Mindestlohn erzeugen.

 
Leser-Kommentare
  1. 1. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische Äußerungen. Danke, die Redaktion/mo.

  2. ...ein Gesetz zu verabschieden, daß sowas ein für alle mal verhindert.
    Abgesehen davon wundere ich mich, was das für Menschen sind die feiern wenn sie ihre Mitarbeiter bescheissen.

    20 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Für ordentliche Gesetze, die Missbrauch und unberechtigte
    Gewinnabschöpfungen verhindern, benötigt man eben kluge und
    sachkundige Politiker. Wo sind sie denn, denn irgendwann wird erst
    ewig beraten und die Ergebnisse sind wieder mangelhaft.
    Erschreckend für mich ist, dass bei solchen Beratungen zumeist
    der halbe Bundestag leer ist. Da sitzen paar Leute und machen Gesetze
    und treffen wichtige Entscheidungen und dann kommt so etwas raus.

    >>> Es kann doch nicht so schwer sein ein Gesetz zu verabschieden, daß sowas ein für alle mal verhindert. <<<

    Natürlich ist das nicht schwer, aber es ist nicht gewollt. Tatsächlich unterstützt die Bundesregierung den Trend zur Ausbeutung von Menschen im Niedriglohnbereich, ihre einzige Sorge gilt der medialen Außenwirkung.

    "Handlungsbedarf" besteht aus Sicht von Frau von der Leyen und ihren Mitstreitern erst dann, wenn die Umstände der Ausbeutung von Arbeitnehmern durch Werkverträge es, einfach gesagt, auf die Titelseite der "BILD" geschafft haben.

    Solange das nur in parlamentarischen Anfragen und bei zeit.de zu finden ist, solange wird geleugnet und Sekt getrunken mit den Wirtschaftsvertretern.

    • lamara
    • 10.12.2011 um 15:37 Uhr

    allein es fehlt der politische wille. Zitat von P.J: Dunning 1860 „Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit, oder sehr kleinen Profit, wie die Natur von der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv und waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.“

    Für ordentliche Gesetze, die Missbrauch und unberechtigte
    Gewinnabschöpfungen verhindern, benötigt man eben kluge und
    sachkundige Politiker. Wo sind sie denn, denn irgendwann wird erst
    ewig beraten und die Ergebnisse sind wieder mangelhaft.
    Erschreckend für mich ist, dass bei solchen Beratungen zumeist
    der halbe Bundestag leer ist. Da sitzen paar Leute und machen Gesetze
    und treffen wichtige Entscheidungen und dann kommt so etwas raus.

    >>> Es kann doch nicht so schwer sein ein Gesetz zu verabschieden, daß sowas ein für alle mal verhindert. <<<

    Natürlich ist das nicht schwer, aber es ist nicht gewollt. Tatsächlich unterstützt die Bundesregierung den Trend zur Ausbeutung von Menschen im Niedriglohnbereich, ihre einzige Sorge gilt der medialen Außenwirkung.

    "Handlungsbedarf" besteht aus Sicht von Frau von der Leyen und ihren Mitstreitern erst dann, wenn die Umstände der Ausbeutung von Arbeitnehmern durch Werkverträge es, einfach gesagt, auf die Titelseite der "BILD" geschafft haben.

    Solange das nur in parlamentarischen Anfragen und bei zeit.de zu finden ist, solange wird geleugnet und Sekt getrunken mit den Wirtschaftsvertretern.

    • lamara
    • 10.12.2011 um 15:37 Uhr

    allein es fehlt der politische wille. Zitat von P.J: Dunning 1860 „Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit, oder sehr kleinen Profit, wie die Natur von der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv und waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.“

  3. dass es zu einem Ungleichgewicht in der Eurozone kommt. Schuld daran ist auch diese Einstellung deutscher Unternehmen, bzw. der fehlende Gegenwind aus der Politik, die so etwas eigentlich durch klare Gesetzesvorgaben unmöglich machen sollte.

    22 Leser-Empfehlungen
  4. ...und sie werden nicht einfacher werden.

    Im Interesse selbst dieser turbokapitalistischen Aasgeier hoffe ich, dass wir uns endlich dazu durchringen können, mit einer simplen, aber umfassenden Regelung wie dem Mindestlohn für ALLES oder der Abkehr vom "totalen Wachstumsparadigma" der schleichenden Prekarisierung immer weiterer Teile der Gesellschaft entgegen zu wirken.

    Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich gehöre selbst zu den "Besserverdienern". Immer öfter schäme ich mich fast dafür, denn letztlich geht mein Gehalt auch auf Kosten von Menschen, die von solchen Regelungen wie "Werkverträgen" betroffen sind. Ich habe deswegen das Unternehmen und die Branche gewechselt.

    Wer will denn in einem Land leben, in dem immer mehr Menschen von Fulltime Arbeit nicht mehr satt werden? Macht doch auch den Besserverdienern keinen Spaß, permanent fürchten zu müssen, dass ihr Porsche verkratzt oder sogar angezündet wird. Und ich kann es sogar verstehen (ohne es gutzuheißen).

    31 Leser-Empfehlungen
  5. ... ihre Arbeitskraft dem Lohn anpassen. Der Arbeitgeber trickst mit allen Mitteln um nur Dumpinglöhne zahlen zu müssen? Dann sollte der Arbeitnehmer entsprechend bei seiner Arbeit tricksen: Dann wird halt nur noch langsam und schlampig mit vielen Fehlern gearbeitet. Wenn sich alle daran halten, würde sich das Problem von alleine lösen.

    15 Leser-Empfehlungen
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    ...Sabotage würde wirklich Wunder wirken!

    Hier hilft nur Selbsthilfe - wer auf die "Politik", oder gar die "Gewerkschaft" hofft, ist definitiv verlassen!

    P.S. Ein "Netzpranger" und gezielter Boykott wäre der erste Schritt!

    wenn unsere Chefs so tun, als würden sie uns korrekt bezahlen, dann tun wir so, als ob wir arbeiten würden.

    ...bei Werkverträgen ist das nicht möglich. Die werden einfach nicht bezahlt, wenn die Arbeit schlecht gemacht wurde. Dann kannst du als unterbezahlter Regaleinräumer ja gerne mit einem teuren Anwalt kommen...

    ...Sabotage würde wirklich Wunder wirken!

    Hier hilft nur Selbsthilfe - wer auf die "Politik", oder gar die "Gewerkschaft" hofft, ist definitiv verlassen!

    P.S. Ein "Netzpranger" und gezielter Boykott wäre der erste Schritt!

    wenn unsere Chefs so tun, als würden sie uns korrekt bezahlen, dann tun wir so, als ob wir arbeiten würden.

    ...bei Werkverträgen ist das nicht möglich. Die werden einfach nicht bezahlt, wenn die Arbeit schlecht gemacht wurde. Dann kannst du als unterbezahlter Regaleinräumer ja gerne mit einem teuren Anwalt kommen...

    • ludna
    • 08.12.2011 um 9:55 Uhr
    6. Naja,

    irgendwann kommt es zu Szenen wie in London. Hoffentlich trifft es die Richtigen.

    11 Leser-Empfehlungen
  6. Leute, die für einen einzelnen Auftraggeber arbeiten und dessen Weisungen unterworfen sind, sind entweder angestellt oder scheinselbstständig.

    Wieso greift das hier nicht? Die Scheinselbstständigenregelung hat ein ziemliches Palaver für die echten Selbstständigen ausgelöst. Funktioniert das nicht, kann man das auch wieder abschaffen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Der Artikel stellt m.E. das Arbeitsverhältnis sehr missverständlich dar. Ein Werkvertragler arbeitet in direktem Vertrag mit dem Auftraggeber, also nie zu einem Stundenlohn und nie über einen Subunternehmer.

    Was im Artikel gemeint ist, sind Arbeiter eines Subunternehmers, der seinerseits einen Werkvertrag abgeschlossen hat. Das ist nichts anderes als Outsourcing ins kleinste Detail.

    Der Haken liegt woanders: Durch das Outsourcing gehört der Arbeiter einer anderen Branche an, die sich geschickt abseits der durch die bestehenden Gewerkschaften abgedeckten Tätigkeiten definiert.

    Dadurch ist es möglich, entweder Arbeiter außerhalb jeglichen Tarifvertrags im Lohn zu drücken, oder Hungerlöhne mit Pseudogewerkschaften zu vereinbaren, die ggfs. über Strohmänner der Arbeitgeber und mit deren Geld betrieben werden. Diese Gewerkschaften sind dann aber nicht tariffähig, was bereits höchstrichterlich bestätigt wurde.

    Also sollte es helfen, entweder gegen die Gewerkschaft klagen, oder massenweise einzutreten und die Kontrolle zu übernehmen. Letzteres dürfte den Arbeitgebern endgültig die Maske vom Gesicht reißen.

    Das sind keine Scheinselbständigen. Es geht um einen Preis für ein Werk. Im BGB unterscheidet man Dienstverträge und WErkverträge und andere natürlich auch noch. Ein Maler kann ein Portrait von IHnen malen und sagen, er will dafür 400 € haben. Sie können zustimmen oder es lassen. Das Bild ist das WErk. Der ERfolg wird bezahlt, nicht die Arbeit. Und deshalb spielt die Arbeitszeit auch keine Rolle. Braucht der Maler 100 Stunden für das Portrait, dann hat er für 4 € die Stunde gearbeitet. Ist er in 2 Stunden fertig, war sein Stundenlohn 200 €.

    Nach den Hartz-Gesetzen dauerte es 8 Jahre, bis der Gesetzgeber die Ungerechtigkeit der Gesetze erkennen will und vielleicht handeln wird. Bis irgendjaemand unserer gewählten Volksvertreter das Unrecht bei Werkverträgen erkennen will dauert es wieder einige Jahre.

    Schlimm ist, daß sich Menschen zusammenfinden dürfen und einen Anschlag auf verfassungsgemäße Rechte verabreden. Die Würde des Menschen wird seit Jahren verletzt.
    Man arbeitet daran, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten. Warum arbeitt man nicht daran, solche Arbeitgeber zu verbieten.
    [...]

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie bei sachlichen Argumenten. Danke. Die Redaktion/sc

    Der Artikel stellt m.E. das Arbeitsverhältnis sehr missverständlich dar. Ein Werkvertragler arbeitet in direktem Vertrag mit dem Auftraggeber, also nie zu einem Stundenlohn und nie über einen Subunternehmer.

    Was im Artikel gemeint ist, sind Arbeiter eines Subunternehmers, der seinerseits einen Werkvertrag abgeschlossen hat. Das ist nichts anderes als Outsourcing ins kleinste Detail.

    Der Haken liegt woanders: Durch das Outsourcing gehört der Arbeiter einer anderen Branche an, die sich geschickt abseits der durch die bestehenden Gewerkschaften abgedeckten Tätigkeiten definiert.

    Dadurch ist es möglich, entweder Arbeiter außerhalb jeglichen Tarifvertrags im Lohn zu drücken, oder Hungerlöhne mit Pseudogewerkschaften zu vereinbaren, die ggfs. über Strohmänner der Arbeitgeber und mit deren Geld betrieben werden. Diese Gewerkschaften sind dann aber nicht tariffähig, was bereits höchstrichterlich bestätigt wurde.

    Also sollte es helfen, entweder gegen die Gewerkschaft klagen, oder massenweise einzutreten und die Kontrolle zu übernehmen. Letzteres dürfte den Arbeitgebern endgültig die Maske vom Gesicht reißen.

    Das sind keine Scheinselbständigen. Es geht um einen Preis für ein Werk. Im BGB unterscheidet man Dienstverträge und WErkverträge und andere natürlich auch noch. Ein Maler kann ein Portrait von IHnen malen und sagen, er will dafür 400 € haben. Sie können zustimmen oder es lassen. Das Bild ist das WErk. Der ERfolg wird bezahlt, nicht die Arbeit. Und deshalb spielt die Arbeitszeit auch keine Rolle. Braucht der Maler 100 Stunden für das Portrait, dann hat er für 4 € die Stunde gearbeitet. Ist er in 2 Stunden fertig, war sein Stundenlohn 200 €.

    Nach den Hartz-Gesetzen dauerte es 8 Jahre, bis der Gesetzgeber die Ungerechtigkeit der Gesetze erkennen will und vielleicht handeln wird. Bis irgendjaemand unserer gewählten Volksvertreter das Unrecht bei Werkverträgen erkennen will dauert es wieder einige Jahre.

    Schlimm ist, daß sich Menschen zusammenfinden dürfen und einen Anschlag auf verfassungsgemäße Rechte verabreden. Die Würde des Menschen wird seit Jahren verletzt.
    Man arbeitet daran, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten. Warum arbeitt man nicht daran, solche Arbeitgeber zu verbieten.
    [...]

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie bei sachlichen Argumenten. Danke. Die Redaktion/sc

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