Sicherungsverwahrung: Unter Menschen
Fast dreißig Jahre hat der Sicherungsverwahrte Hans-Peter Müller im Gefängnis gesessen. Dann brachte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ihm und siebzig anderen Verwahrten die Freiheit. In Hamburg versucht Müller seither, in die Gesellschaft zurückzukehren. Aber die will ihn nicht.
Langsam beginnt Hans-Peter Müller* Hamburg zu mögen. Er ist schon mit der Hafenfähre gefahren, er war im Miniatur Wunderland an der Elbe, und im Geiste könnte Müller einen Stadtplan Hamburgs entwerfen, immer entlang kulinarischer Stätten: Da gibt es die Currywurst extrascharf, die er auf der Mönckebergstraße immer isst, da sind die Steaks in Niendorf, die ihm sein Bewährungshelfer manchmal spendiert, »nicht zu lang gebraten, nicht zu teuer«, da ist die Kartoffelbude auf der Reeperbahn. »Bei der stimmt alles«, findet Müller.
Essen ist seine liebste Beschäftigung. Jeden Morgen steht er um sechs Uhr auf, den Hund ausführen, dann kauft er bei Rewe oder Penny ein, anschließend kocht er. Am frühen Abend schaut er, was im Fernsehen läuft, und wenn nichts Passables dabei ist, zockt er auf der Playstation, das Kriegsspiel Socom 3 oder das Autorennen Gran Turismo. Müller übertreibt es nie. Er achtet darauf, dass alles seine Ordnung hat. »Ich zock nicht im Internet«, sagt er, »und bei der Playstation weiß ich, wo der Ausknopf ist.«
Es ist ein kalter Novembermorgen, als Müller mit eiligen Schritten ein Hamburger Einkaufscenter durchmisst. In den Schaufenstern blinkt schon die Weihnachtsdekoration, die Menschen drängen durch die »Fressmeile« zur Rolltreppe in Richtung Ausgang. Nicht nach links schauen, nicht nach rechts. Müller konzentriert sich auf seine Schritte, einen nach dem anderen, fest, nicht zögernd. Immer wieder lauscht er prüfend, ob die vier Zivilpolizisten noch hinter ihm sind. »Ich hab Ohren wie Radarschirme«, sagt Müller. »Das hab ich mir im Knast antrainiert.« Wenn er die Beamten vernimmt, wirkt er beruhigt. Beim Ziehen von Fahrkarten helfen sie ihm manchmal oder beim Bezahlen mit der ec-Karte.
Als Müller 1981 in den Freiburger Knast einfuhr, gab es im Osten Deutschlands noch die DDR, da gab es noch Schreibmaschinen, man telefonierte mit Wählscheibe. Als Müller vergangenes Jahr entlassen wurde, kaufte er sich als Erstes ein Mobiltelefon von E-Plus, hier, in diesem Hamburger Einkaufscenter, das ihm vorkam wie eine gigantische Zeitmaschine. Im Mai 2010 hatte Müller in seiner Zelle gehört, wie Claus Kleber im heute-journal verkündete, dass Sicherungsverwahrte wie er nun freikämen, das hätten die Richter in Straßburg entschieden . Müller, der bis dahin fest davon überzeugt war, dass er »nur noch mit den Füßen zuerst rauskommt«, bat um ein halbes Jahr Vorbereitungszeit. Drei Wochen später war er frei.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die unbefristete Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt – vor allem bei jenen Häftlingen, die vor 1998 verurteilt worden waren, also zu einem Zeitpunkt, als in Deutschland für die Sicherungsverwahrung noch eine Obergrenze von zehn Jahren galt. Ein Jahr später, im Mai 2011, beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass sämtliche »Altfälle« wie Müller entlassen werden müssten. Bundesweit sind es siebzig Männer, die bis Ende dieses Jahres freigekommen sein werden – es sei denn, bei ihnen liegt eine schwere psychische Störung vor.
Seine Gefährlichkeit sei reduziert, sagen die psychiatrischen Sachverständigen, die Müller im Herbst 2011 begutachtet haben, sein Aggressionspotenzial habe sich während der dreißig Gefängnisjahre abgeschliffen. Trotzdem wird Müller, seit er aus der Justizvollzugsanstalt Freiburg entlassen wurde, rund um die Uhr von vier Polizisten überwacht, insgesamt von 24 Beamten. Seit vergangenem Sommer ist er Deutschlands berüchtigster Exhäftling. »Tickende Zeitbombe« nannten ihn Zeitungen: »der Sex-Gangster«, der 1980 in Heilbronn eine Frau vergewaltigte und eine andere sexuell nötigte.
Als Müller im vergangenen Sommer in Hamburg eintraf, wurde er von Medien und Anwohnern quer durch die Stadt gejagt , ein halbes Dutzend verschiedene Wohnsitze hatte er inzwischen, und aus jedem wurde er vertrieben. Monatelang suchte die Stadt nach einer geeigneten Bleibe, doch niemand wollte Müller aufnehmen. Das höchste deutsche Gericht hat Müller zum freien Bürger erklärt, es betrachtet die Wiedereingliederung in die Gesellschaft als das »herausragende Ziel einer Freiheitsstrafe«. Aber die Gesellschaft will Müller nicht. Nicht im Hamburger Stadtteil Harburg, nicht in Niendorf und auch nicht in Jenfeld, wo sich der Protest in diesen Tagen formiert. Man hasst ihn, man verachtet ihn, man fürchtet ihn.
Auf zehn Prozent schätzt einer der Gutachter das Risiko, dass Müller rückfällig werden könnte. Das ist nicht viel. Aber das ist auch nicht nichts. Der Fall Hans-Peter Müller wirft ein Dilemma auf: Was zählt mehr – die Ängste der einen oder das Grundrecht auf Freiheit der anderen? Die zentrale Frage, wie viel Risiko eine Gesellschaft aushalten muss, wird längst von einer zweiten Frage übertönt: Lässt sich über Sicherungsverwahrung überhaupt noch sachlich diskutieren?





Sehr guter, einfühlsamer Artikel.
Ich verweise hier auf die Arbeiten des Neurophysiologen und Rechtsphilosophen Wolf Singer, die sich mit eben jenem Thema beschäftigen.
Es ist schade, das in der verängstigten Hysterie Einiger eine bezahlte Sühne nicht reicht. Die "15 minutes of fame" des Angeklagten durch die Presse machen es ja sogar eher "schick", sich ihm brüskiert entgegenzustellen. "Alle" wissen ja, _wem_ man sich da _warum_ entgegenstellt. So kann man sich in der eigenen Peergroup auf einfache Weise nachhaltig positionieren.
Wie wir aus dem "Fall Mirco" und den Amokläufen an Schulen eigentlich gelernt haben sollten, kann jeder zum Gewalttäter werden, der nur genügend persönliche Frustration erfahren hat. Und zwar ganz schnell. - Sollten wir deshalb nun Angst vor jedem, der uns auf der Straße begegnet, haben? Wohl sicher nicht.
"Es ist schade, das in der verängstigten Hysterie Einiger eine bezahlte Sühne nicht reicht."
...keine "Sühne". Das ist christliche Philosophie, die leider im Strafrecht ein bisschen sehr dominant ist. Leider ist sie unsinnig, einsperren allein bessert (fast) niemanden, schon gar nicht psychisch Gestörte.
Tatsächlich sollte eine Resozialisierung aller Straftäter, wo dies ohne Gefährdung der Bevölkerung möglich ist, durchgeführt werden.
Ich teile aber nicht die implizite Meinung des Artikels, dass die Menschen daran schuld sind, dass diese Integration scheitert. Schon deshalb, weil der Justizapparat schon oft genug seine Unfähigkeit bewiesen hat, Menschen vor Rückfalltätern zu schützen oder die Täter tatsächlich zu integrieren.
Und auch diesmal versagt die Bürokratie ja wieder grandios, wie reagiert sie z.B. auf den Unwillen der Leute? Warum stellt man den Mann z.B. nicht beim Staat an und bringt ihn im offenen Strafvollzug unter, dann wäre er beschäftigt, könnte Kontakt zu anderen Sträflingen aufbauen und bräuchte nur Begleitung, wenn er die Anstalt verlässt? Und billiger als die Rund-um-die-Uhr-Bewachung wäre es vermutlich auch.
"Sollten wir deshalb nun Angst vor jedem, der uns auf der Straße begegnet, haben?"
Es geht hier nicht um potentielle Täter, sondern um Menschen die schon unter Beweis gestellt haben, dass sie Gewaltgrenzen gegebenenfalls überschreiten. Das ist auch im Artikel falsch, es ist eben kein "Wegsperren auf Verdacht".
Sie haben aus diesen Gewalttaten gelernt, dass jeder Amok laufen kann? Wow! Ihr Leben stell ich mir stressig vor!
Es geht nicht um die irgendwelche irrationalen Ängste der Bevölkerung oder Hysterie. Es geht im Kern um die Frage: Sind wir bereit 100 Vergewaltiger wieder freizulassen, damit 90 von ihnen resozialisiert werden können um den Preis, dass 10 weitere Frauen vergewaltigt werden.
Meine Antwort ist klar nein! So wünschenswert die Resozialisierung von ehemals Krminiellen ist, der Preis ist zu hoch. Wer dem widerspricht müsste auch in Kauf nehmen, dass seine Frau, Tochter, Freundin etc. für diesen Zweck vergewaltigt wird.
Eine absurde Vorstellung. Bei Kindesmissbrauch gilt das gleiche.
Dies ist genau der Unterschied zu Diebstahl etc. Ich würde es in Kauf nehmen bestohlen zu werden, wenn es dadurch gelänge 90% der Diebe zu resozialisieren.
Ich finde den Artikel zu einsseitig. Hier geht wieder mal Täterschutz vor (zukünftigem) Opferschutz.
Ich fordere nicht eine dauerhafte Bestrafung von solchen Kriminellen, die dürfen nach ihrer Strafe gerne in einen Luxusknast oder in einem großräumigen geschlossen Arreal ein auskömmliches Leben führen.
Vergewaltigungsopfer leiden ihr GANZES Leben darunter, sie sind härter bestraft als alle Täter, das sollte, man nicht vergessen.
und somit psychisch oder physisch Leben vernichtet, verwirkt meiner Ansicht nach jegliches Recht jemals wieder ein eigenes führen zu dürfen. Es spielt meines Erachtens weder eine Rolle ob im Affekt oder vorsätzlich gehandelt wurde, noch ob Resozialisierung oder Reintegration gelingen mögen oder auch nicht. Der Gedanke der 2. Chance ist lachhaft, dem Opfer und allen damit verbunden Personen wird auch keine 2. Chance gegeben so zu tun als wäre alles nicht passiert. In meiner praktischen Tätigkeit genüge ich in solchen Fällen den formal juristischen Anforderungen genau so lange bis mein Gutachten wieder lautet "abgelehnt", nicht einen aus 1000 Fällen möchte ich mir persönlich als Rückfall ankreiden lassen. Und an die Herren und Damen Verhaltenstherapeuten: da ist kein Topf Gold am Ende des Regenbogens bei Straftätern ohne jegliche Fähigkeit zur Perspektivübernahme.
"Es ist schade, das in der verängstigten Hysterie Einiger eine bezahlte Sühne nicht reicht."
...keine "Sühne". Das ist christliche Philosophie, die leider im Strafrecht ein bisschen sehr dominant ist. Leider ist sie unsinnig, einsperren allein bessert (fast) niemanden, schon gar nicht psychisch Gestörte.
Tatsächlich sollte eine Resozialisierung aller Straftäter, wo dies ohne Gefährdung der Bevölkerung möglich ist, durchgeführt werden.
Ich teile aber nicht die implizite Meinung des Artikels, dass die Menschen daran schuld sind, dass diese Integration scheitert. Schon deshalb, weil der Justizapparat schon oft genug seine Unfähigkeit bewiesen hat, Menschen vor Rückfalltätern zu schützen oder die Täter tatsächlich zu integrieren.
Und auch diesmal versagt die Bürokratie ja wieder grandios, wie reagiert sie z.B. auf den Unwillen der Leute? Warum stellt man den Mann z.B. nicht beim Staat an und bringt ihn im offenen Strafvollzug unter, dann wäre er beschäftigt, könnte Kontakt zu anderen Sträflingen aufbauen und bräuchte nur Begleitung, wenn er die Anstalt verlässt? Und billiger als die Rund-um-die-Uhr-Bewachung wäre es vermutlich auch.
"Sollten wir deshalb nun Angst vor jedem, der uns auf der Straße begegnet, haben?"
Es geht hier nicht um potentielle Täter, sondern um Menschen die schon unter Beweis gestellt haben, dass sie Gewaltgrenzen gegebenenfalls überschreiten. Das ist auch im Artikel falsch, es ist eben kein "Wegsperren auf Verdacht".
Sie haben aus diesen Gewalttaten gelernt, dass jeder Amok laufen kann? Wow! Ihr Leben stell ich mir stressig vor!
Es geht nicht um die irgendwelche irrationalen Ängste der Bevölkerung oder Hysterie. Es geht im Kern um die Frage: Sind wir bereit 100 Vergewaltiger wieder freizulassen, damit 90 von ihnen resozialisiert werden können um den Preis, dass 10 weitere Frauen vergewaltigt werden.
Meine Antwort ist klar nein! So wünschenswert die Resozialisierung von ehemals Krminiellen ist, der Preis ist zu hoch. Wer dem widerspricht müsste auch in Kauf nehmen, dass seine Frau, Tochter, Freundin etc. für diesen Zweck vergewaltigt wird.
Eine absurde Vorstellung. Bei Kindesmissbrauch gilt das gleiche.
Dies ist genau der Unterschied zu Diebstahl etc. Ich würde es in Kauf nehmen bestohlen zu werden, wenn es dadurch gelänge 90% der Diebe zu resozialisieren.
Ich finde den Artikel zu einsseitig. Hier geht wieder mal Täterschutz vor (zukünftigem) Opferschutz.
Ich fordere nicht eine dauerhafte Bestrafung von solchen Kriminellen, die dürfen nach ihrer Strafe gerne in einen Luxusknast oder in einem großräumigen geschlossen Arreal ein auskömmliches Leben führen.
Vergewaltigungsopfer leiden ihr GANZES Leben darunter, sie sind härter bestraft als alle Täter, das sollte, man nicht vergessen.
und somit psychisch oder physisch Leben vernichtet, verwirkt meiner Ansicht nach jegliches Recht jemals wieder ein eigenes führen zu dürfen. Es spielt meines Erachtens weder eine Rolle ob im Affekt oder vorsätzlich gehandelt wurde, noch ob Resozialisierung oder Reintegration gelingen mögen oder auch nicht. Der Gedanke der 2. Chance ist lachhaft, dem Opfer und allen damit verbunden Personen wird auch keine 2. Chance gegeben so zu tun als wäre alles nicht passiert. In meiner praktischen Tätigkeit genüge ich in solchen Fällen den formal juristischen Anforderungen genau so lange bis mein Gutachten wieder lautet "abgelehnt", nicht einen aus 1000 Fällen möchte ich mir persönlich als Rückfall ankreiden lassen. Und an die Herren und Damen Verhaltenstherapeuten: da ist kein Topf Gold am Ende des Regenbogens bei Straftätern ohne jegliche Fähigkeit zur Perspektivübernahme.
für diesen Artikel,
hierzu ist auch der Film "Mad City" zu empfehlen der vor allem auf die Macht der Medien bei solchen Prozessen eingeht.
PS: Kommentar 2 bitte löschen
als bedenklich gemeldet. vllt bringts ja was;)
als bedenklich gemeldet. vllt bringts ja was;)
...Kuscheljustiz kann aber auch nach hinten losgehen. Wie man im Fall Lüttich sieht. Lesen konnte man es ja leider nicht... wäre das nicht eher der Tränendrüsenartikel zu Weihnachten gewesen - die Opfer: Babies, Kinder, Schüler, Rentnerinnen... von denen habe ich nich ein Wort gelesen... namenlose Tote im Zeichen der ideolgischen Doktrin. Da kommen mir die Tränen...
In der Sicherungsverwahrung landet man nunmal nicht ohne Grund. Und bei Sexualstraftätern ist die Rückfallgefahr ziemlich hoch. [...]
Es ist blöd, wenn man einen Fehler gemacht hat und das nicht mehr ändert kann, aber er war es selbst, der diesen Fehler machte. Ja mag sein, vielleicht ist er jetzt ein anderer Mensch, vielleicht nicht. Wer soll das wissen? Es gibt über 80-Millionen Menschen in diesem Land, warum soll man sich vor diesem Hintergrund gerade auf ihn einlassen? Wir sind ein freies Land. Der Staat darf gerne entscheiden, wenn er aus den Gefängnissen lässt und wen nicht. Aber mit wem sich Menschen privat abgeben und mit wem nicht, dürfen sie immer noch selbst entscheiden. Bei den meisten stehen Vergewaltiger nicht ganz oben auf der Liste. Hans-Peter Müller, du hast leider Pech gehabt.
Gekürzt. Bitte verzichten Se auf polemische Aussagen. Danke, die Redaktion/ls
Sehr geehrter Herr Partner,
Ich möchte zu ihrem Kommentar nur einen kleinen Denkanstoss geben: was sie da als vollendete Gerechtigkeit präsentieren, das gerechte Martyrium des HP Müller, ist nichts als reine, willkürliche Selbstjustiz. Unser Rechtsstaat, der nach Regeln und Prinzipien funktioniert, ist eine der wertvollsten Errungenschaften, die die Zivilisation zu bieten hat. HP Müller hat seine Strafe verbüßt. Punkt, aus, da gibt es nichts dran zu rütteln. Wenn sie ihre polemische Hetze fortsetzen wollen, dann bitte gegen den Gesetzgeber und nicht gegen den Menschen, der nur sein Recht wahrnimmt. engagieren sie sich für längere Haftstrafen für Sexualstraftääter, gehen sie in die Politik, in irgendeine widerliche rechtspopulistische Partei. Ihre Ansicht jedoch, die Taten eines einzelnen zum Maße seiner Rechte in der Gesellschaft zu nehmen, unabhängig vom positiven Recht, führt uns in eine barbarische Gesellschaft. Ach und eins noch: Sie haben Recht, niemand wird dazu gezwungen, mit wem er sich abzugeben hat. Doch hat diese regelrechte Menschenjagd, die in Hamburg stattfand, nichts mehr mit freier Meinung zu tun, das ist schlicht und einfach der Bruch mehrer verfassungsgarantierter Rechte des HP Müller, ganz vorne Art. 1 GG. Die Würde des Menschen ist unantastbar und daran wird hoffentlich auch ihre steinzeitliche Auge-um-Auge, Zahn-um-Zahn Philosophie nichts ändern!
Werter "Baron",
vermieten Sie zufällig unter oder ist in der Nähe Ihrer Wohnung /Ihres Hauses eine Wohnung frei? In der Regel sind die Wohnungen, in denen ehemalige Sicherheitsverwahrte untergebracht werden, eher nicht in Wohnvierteln zu finden, in denen die Meinungsmacher, Gutmenschen, Salonsozialisten u.ä. anzutreffen sind.
....ist hoch. Es ist aber nur statistisch. Wollen Sie Gruppen sicherheitsverwahren, wo es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ihre Mitglieder Verbrechen verüben? Das scheint mir etwas schwierig.
Auch ist zu überlegen, ob jemand, der bestraft wurde aber offenbar so krank ist, dass man ihn nicht therapieren kann, hätte bestraft werden dürfen.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Werbung. Dnake, die Redaktion/se
dass Sie weder Mitleid noch Einfühlung lernen mussten? Glück gehabt, dass Sie nicht zufällig so viel Demütigung zu erleiden hatten, dass Sie bis zu Ihrem 15. Lebensjahr inkontinent waren? Glück gehabt, dass Sie nun glauben, sagen zu können "Pech gehabt"? Ich fürchte mich vor Menschen wie Ihnen mehr als vor einem Hans-Peter Müller.
der Gedanke war mir auch gekommen
wen würde ich mehr in meiner Nachbarschaft fürchten, den Mob oder den entlassenen Straftätter.
Im Zweifelsfall der Straftäter, von dem kann ich ausgehen, dass er sich über seine kriminellen Taten Gedanken gemacht hat und bereut hat.
Sehr geehrter Herr Partner,
Ich möchte zu ihrem Kommentar nur einen kleinen Denkanstoss geben: was sie da als vollendete Gerechtigkeit präsentieren, das gerechte Martyrium des HP Müller, ist nichts als reine, willkürliche Selbstjustiz. Unser Rechtsstaat, der nach Regeln und Prinzipien funktioniert, ist eine der wertvollsten Errungenschaften, die die Zivilisation zu bieten hat. HP Müller hat seine Strafe verbüßt. Punkt, aus, da gibt es nichts dran zu rütteln. Wenn sie ihre polemische Hetze fortsetzen wollen, dann bitte gegen den Gesetzgeber und nicht gegen den Menschen, der nur sein Recht wahrnimmt. engagieren sie sich für längere Haftstrafen für Sexualstraftääter, gehen sie in die Politik, in irgendeine widerliche rechtspopulistische Partei. Ihre Ansicht jedoch, die Taten eines einzelnen zum Maße seiner Rechte in der Gesellschaft zu nehmen, unabhängig vom positiven Recht, führt uns in eine barbarische Gesellschaft. Ach und eins noch: Sie haben Recht, niemand wird dazu gezwungen, mit wem er sich abzugeben hat. Doch hat diese regelrechte Menschenjagd, die in Hamburg stattfand, nichts mehr mit freier Meinung zu tun, das ist schlicht und einfach der Bruch mehrer verfassungsgarantierter Rechte des HP Müller, ganz vorne Art. 1 GG. Die Würde des Menschen ist unantastbar und daran wird hoffentlich auch ihre steinzeitliche Auge-um-Auge, Zahn-um-Zahn Philosophie nichts ändern!
Werter "Baron",
vermieten Sie zufällig unter oder ist in der Nähe Ihrer Wohnung /Ihres Hauses eine Wohnung frei? In der Regel sind die Wohnungen, in denen ehemalige Sicherheitsverwahrte untergebracht werden, eher nicht in Wohnvierteln zu finden, in denen die Meinungsmacher, Gutmenschen, Salonsozialisten u.ä. anzutreffen sind.
....ist hoch. Es ist aber nur statistisch. Wollen Sie Gruppen sicherheitsverwahren, wo es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ihre Mitglieder Verbrechen verüben? Das scheint mir etwas schwierig.
Auch ist zu überlegen, ob jemand, der bestraft wurde aber offenbar so krank ist, dass man ihn nicht therapieren kann, hätte bestraft werden dürfen.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Werbung. Dnake, die Redaktion/se
dass Sie weder Mitleid noch Einfühlung lernen mussten? Glück gehabt, dass Sie nicht zufällig so viel Demütigung zu erleiden hatten, dass Sie bis zu Ihrem 15. Lebensjahr inkontinent waren? Glück gehabt, dass Sie nun glauben, sagen zu können "Pech gehabt"? Ich fürchte mich vor Menschen wie Ihnen mehr als vor einem Hans-Peter Müller.
der Gedanke war mir auch gekommen
wen würde ich mehr in meiner Nachbarschaft fürchten, den Mob oder den entlassenen Straftätter.
Im Zweifelsfall der Straftäter, von dem kann ich ausgehen, dass er sich über seine kriminellen Taten Gedanken gemacht hat und bereut hat.
Es ist einfach wunderschön Abends nach hause zu kommen und einen derart gut recherchierten und geschriebenen Artikel zu lesen.
Ausgewogen, menschlich und mutig. Danke an die Autoren und die ZEIT!
finde ich auch. Leider liest man solche Artikel selten, weil die Meute sich lieber an den unreflektierten Artikeln von BILD etc. ergötzt.
Der Rechtsstaat ist eine extrem fragile Geschichte. Es ist unbedingt vonnöten, dass wir ihn verteidigen.
finde ich auch. Leider liest man solche Artikel selten, weil die Meute sich lieber an den unreflektierten Artikeln von BILD etc. ergötzt.
Der Rechtsstaat ist eine extrem fragile Geschichte. Es ist unbedingt vonnöten, dass wir ihn verteidigen.
Danke.
Mich hat der Artikel und das Schicksal von Herrn Müller sehr berührt.
Gleichzeitig sagt mein Verstand: "Du darfst dich nicht berühren lassen, wenn überhaupt dann sei wütend und habe Angst."
Echt schräg. Ich habe keine Wut und keine Angst, sondern bin traurig über das, was den Opfern von Herrn Müller widerfahren ist. Ich bin aber auch traurig darüber, was dem Opfer Herr Müller widerfahren ist und wird.
Gibt es im Leben nicht Situationen, wo so uneindeutiges Denken und Fühlen erlaubt sind?
Es ist verdammt schwer da nach "guten", menschlichen Lösungen zu suchen.
"Es ist verdammt schwer da nach "guten", menschlichen Lösungen zu suchen."
...genauso empfinde ich auch. Mich ärgert auch das gegenseitige Unverständnis.
In diesem Sinne ist der Artikel leider auch wieder nicht sehr ausgewogen. Die Leute werden als überängstliche von der BI*D aufgehetzte Leute diffamiert. Umgedreht diffamiert die BI*D halt mit "Gutmenschentum" zurück.
So schafft man keine Problemlösungs-Athmospähre, sondern nur wütendes Gegeneinander. Die Ängste existieren und man muss sachlich darauf eingehen und Kompromisse finden, statt auf die Statistiken zu klopfen. Die Leute spielen schliesslich auch Lotto mit einer Chance von 1:Millionen, wie hoch muss da eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 10% erscheinen! Und wie egal ist jede Statistik, wenn man selbst oder ein Familienmitglied Opfer wird...
Trotz allem muss es menschliche Möglichkeiten der Unterbringung und Beschäftigung für gefährliche Straftäter geben. Von mir aus sollten die ohnehin nur so untergebracht werden. Das Prinzip "einsperren bessert" war meines Wissens noch nie sehr erfolgreich. Ein Mensch bessert sich immer nur im Umgang mit anderen Menschen und warum sollte man den nicht schon von Anfang an im Strafvollzug etablieren? Mit etwas Glück können die dort ihren Lebensmittelpunkt finden und wollen gar nicht raus, außer mal zum gelegentlichen shoppen.
...Unser Gefühl ist manipulierbar. Dabei ist die Sache ganz einfach: Schade Niemandem, auf dass Dir nicht geschadet wird. Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne. Der Betroffene hat Menschen schwer geschadet, Leben zerstört, in einem Alter, in dem er über seinen freien Willen verfügen konnte, um persönlich Vorteile zu genießen. Wenn ihn die Gesellschaft dafür verachtet und ausschließt ist dies ein vergleichbar kleiner Preis.
"Es ist verdammt schwer da nach "guten", menschlichen Lösungen zu suchen."
...genauso empfinde ich auch. Mich ärgert auch das gegenseitige Unverständnis.
In diesem Sinne ist der Artikel leider auch wieder nicht sehr ausgewogen. Die Leute werden als überängstliche von der BI*D aufgehetzte Leute diffamiert. Umgedreht diffamiert die BI*D halt mit "Gutmenschentum" zurück.
So schafft man keine Problemlösungs-Athmospähre, sondern nur wütendes Gegeneinander. Die Ängste existieren und man muss sachlich darauf eingehen und Kompromisse finden, statt auf die Statistiken zu klopfen. Die Leute spielen schliesslich auch Lotto mit einer Chance von 1:Millionen, wie hoch muss da eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 10% erscheinen! Und wie egal ist jede Statistik, wenn man selbst oder ein Familienmitglied Opfer wird...
Trotz allem muss es menschliche Möglichkeiten der Unterbringung und Beschäftigung für gefährliche Straftäter geben. Von mir aus sollten die ohnehin nur so untergebracht werden. Das Prinzip "einsperren bessert" war meines Wissens noch nie sehr erfolgreich. Ein Mensch bessert sich immer nur im Umgang mit anderen Menschen und warum sollte man den nicht schon von Anfang an im Strafvollzug etablieren? Mit etwas Glück können die dort ihren Lebensmittelpunkt finden und wollen gar nicht raus, außer mal zum gelegentlichen shoppen.
...Unser Gefühl ist manipulierbar. Dabei ist die Sache ganz einfach: Schade Niemandem, auf dass Dir nicht geschadet wird. Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne. Der Betroffene hat Menschen schwer geschadet, Leben zerstört, in einem Alter, in dem er über seinen freien Willen verfügen konnte, um persönlich Vorteile zu genießen. Wenn ihn die Gesellschaft dafür verachtet und ausschließt ist dies ein vergleichbar kleiner Preis.
"Es ist schade, das in der verängstigten Hysterie Einiger eine bezahlte Sühne nicht reicht."
...keine "Sühne". Das ist christliche Philosophie, die leider im Strafrecht ein bisschen sehr dominant ist. Leider ist sie unsinnig, einsperren allein bessert (fast) niemanden, schon gar nicht psychisch Gestörte.
Tatsächlich sollte eine Resozialisierung aller Straftäter, wo dies ohne Gefährdung der Bevölkerung möglich ist, durchgeführt werden.
Ich teile aber nicht die implizite Meinung des Artikels, dass die Menschen daran schuld sind, dass diese Integration scheitert. Schon deshalb, weil der Justizapparat schon oft genug seine Unfähigkeit bewiesen hat, Menschen vor Rückfalltätern zu schützen oder die Täter tatsächlich zu integrieren.
Und auch diesmal versagt die Bürokratie ja wieder grandios, wie reagiert sie z.B. auf den Unwillen der Leute? Warum stellt man den Mann z.B. nicht beim Staat an und bringt ihn im offenen Strafvollzug unter, dann wäre er beschäftigt, könnte Kontakt zu anderen Sträflingen aufbauen und bräuchte nur Begleitung, wenn er die Anstalt verlässt? Und billiger als die Rund-um-die-Uhr-Bewachung wäre es vermutlich auch.
"Sollten wir deshalb nun Angst vor jedem, der uns auf der Straße begegnet, haben?"
Es geht hier nicht um potentielle Täter, sondern um Menschen die schon unter Beweis gestellt haben, dass sie Gewaltgrenzen gegebenenfalls überschreiten. Das ist auch im Artikel falsch, es ist eben kein "Wegsperren auf Verdacht".
Die Sicherungsverwahrung ist ein Wegsperren auf Verdacht, genauer vorsorgliches Wegsperren, auf Grund von Prognosen in die Zukunft.
Drastischer Vergleich wäre die Aussage, man müsse alle Deutschen wegsperren, weil das Dritte Reich unsägliche Verbrechen begangen hat.
Aus dem Vorgehen der "Anwohner" und der "Bild-Presse", sowie sonstiger im Artikel benannter "Protagonisten" zeigt sich ein unsäglicher Egoismus.
Obwohl als Ziel ausgerufen, ist die Resozialisierung - Widereingliedung von Straftätern - sprich Vergebung und Hilfe durch die Gemeinschaft der Menschen, nicht das Papiert wert auf dem es geschrieben wurde.
Unser Strafvollzug und die Bestrafung durch die Gerichte bedürfen dringent der Neuordnung. Unsere heutigen Gefängnisse sind Kerker aus dem Mittelalter und kein überwachter Raum der Hilfe, um menschliche Defizite zu überwinden.
Wir können uns Überwachung und Repression als Gesellschaft leisten, von manch einem motiviert aus Egoismus oder angestachelter Furcht/Angst, jedoch vorliegend keine nachhaltige menschliche Hilfe.
Es gibt viele "Müller" in Deutschland, nicht alle werden verurteilt, insbesondere nicht diejenigen mit Krawatte und Anzug oder Kostüm.
Gewalt ist keine Lösung und finanzieller Betrug ein Kavaliersdelikt.
"Leider ist sie unsinnig, einsperren allein bessert (fast) niemanden, schon gar nicht psychisch Gestörte."
Ich betrachte die Spezialprävention auch nicht als das Maß aller Dinge. Bei diesem Aspekt vergessen sie aber, dass ein wichtiger Augenmerk des Strafrechts auf der Generalprävention liegt. D.h. Vorbeugung von Straftaten durch ein Zeichen an die Allgemeinheit.
"Schon deshalb, weil der Justizapparat schon oft genug seine Unfähigkeit bewiesen hat, Menschen vor Rückfalltätern zu schützen oder die Täter tatsächlich zu integrieren."
Aufgabe der Justiz ist es nicht Menschen lebenslang einzusperren. In einem Rechtsstaat wird jeder nur dafür gerichtet, was er getan hat. Und für jedes Delikt gibt es nun mal im einzelnen festgesetzte Sanktionen, die letztlich nicht durch die Justiz, sondern die Politik bestimmt werden.
Was die Gefährlichkeit und Rückfallquote anbelangt habe ich den Eindruck, dass diese Diskussionen von vielen Menschen mit einem erschreckenden Halbwissen geführt werden. Es ist auch auf dem heutigen Stand der forensischen Psychatrie nicht möglich in einen Menschen hineinzusehen: Weder wird man eine Rückfallgefahr, noch das Gegenteil mit Sicherheit attestieren können. Das stellt ein Gericht dann allerdings auf die Probe: Werden Maßregeln der Sicherung und Besserung angeordnet oder eben nicht?
Das Grundgesetz gebietet es nunmal solche Maßnahmen wenn möglich restriktiv zu handhaben. Unterlässt man es und es passiert dann doch etwas ist das Geschrei wieder groß.
Die Sicherungsverwahrung ist ein Wegsperren auf Verdacht, genauer vorsorgliches Wegsperren, auf Grund von Prognosen in die Zukunft.
Drastischer Vergleich wäre die Aussage, man müsse alle Deutschen wegsperren, weil das Dritte Reich unsägliche Verbrechen begangen hat.
Aus dem Vorgehen der "Anwohner" und der "Bild-Presse", sowie sonstiger im Artikel benannter "Protagonisten" zeigt sich ein unsäglicher Egoismus.
Obwohl als Ziel ausgerufen, ist die Resozialisierung - Widereingliedung von Straftätern - sprich Vergebung und Hilfe durch die Gemeinschaft der Menschen, nicht das Papiert wert auf dem es geschrieben wurde.
Unser Strafvollzug und die Bestrafung durch die Gerichte bedürfen dringent der Neuordnung. Unsere heutigen Gefängnisse sind Kerker aus dem Mittelalter und kein überwachter Raum der Hilfe, um menschliche Defizite zu überwinden.
Wir können uns Überwachung und Repression als Gesellschaft leisten, von manch einem motiviert aus Egoismus oder angestachelter Furcht/Angst, jedoch vorliegend keine nachhaltige menschliche Hilfe.
Es gibt viele "Müller" in Deutschland, nicht alle werden verurteilt, insbesondere nicht diejenigen mit Krawatte und Anzug oder Kostüm.
Gewalt ist keine Lösung und finanzieller Betrug ein Kavaliersdelikt.
"Leider ist sie unsinnig, einsperren allein bessert (fast) niemanden, schon gar nicht psychisch Gestörte."
Ich betrachte die Spezialprävention auch nicht als das Maß aller Dinge. Bei diesem Aspekt vergessen sie aber, dass ein wichtiger Augenmerk des Strafrechts auf der Generalprävention liegt. D.h. Vorbeugung von Straftaten durch ein Zeichen an die Allgemeinheit.
"Schon deshalb, weil der Justizapparat schon oft genug seine Unfähigkeit bewiesen hat, Menschen vor Rückfalltätern zu schützen oder die Täter tatsächlich zu integrieren."
Aufgabe der Justiz ist es nicht Menschen lebenslang einzusperren. In einem Rechtsstaat wird jeder nur dafür gerichtet, was er getan hat. Und für jedes Delikt gibt es nun mal im einzelnen festgesetzte Sanktionen, die letztlich nicht durch die Justiz, sondern die Politik bestimmt werden.
Was die Gefährlichkeit und Rückfallquote anbelangt habe ich den Eindruck, dass diese Diskussionen von vielen Menschen mit einem erschreckenden Halbwissen geführt werden. Es ist auch auf dem heutigen Stand der forensischen Psychatrie nicht möglich in einen Menschen hineinzusehen: Weder wird man eine Rückfallgefahr, noch das Gegenteil mit Sicherheit attestieren können. Das stellt ein Gericht dann allerdings auf die Probe: Werden Maßregeln der Sicherung und Besserung angeordnet oder eben nicht?
Das Grundgesetz gebietet es nunmal solche Maßnahmen wenn möglich restriktiv zu handhaben. Unterlässt man es und es passiert dann doch etwas ist das Geschrei wieder groß.
... und auch weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen wünschen.
Zur Rolle von Bild in diesem Fall antworte ich frei mit den Worten von Günter Wallraff und des Bundesgerichtshofes:
- Bild vermittelt Politik durch "Aufputschen gegen Minderheiten" und durch "Schüren von Haß und Angst".
(und)
- Bild ist eine »Fehlentwicklung im Deutschen Pressewesen« (http://www.zeit.de/2009/3...).
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es vielleicht eine gute Idee wäre Bild unter Sicherungsverwahrung zu stellen.
Der in dem Artikel porträtierte Mann hat hingegen seine Strafe abgesessen, und hat jedes Recht erworben sich in unsere Gesellschaft einzugliedern.
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