"Ein höchst unbefriedigendes Urteil"
ZEIT: Haben Sie sich geärgert über die Interviews?
Beyeler: Ich wusste, dass ich das nicht lesen muss.
ZEIT: Sie haben sie nicht gelesen?
Beyeler: Nein. Ich habe gewisse Schutzmechanismen entwickelt. Ich lasse mir zwar erzählen, wo wieder etwas über die Bundesanwaltschaft drinstand. Aber ich will es nicht lesen.
ZEIT: Sie sagen nichts mehr zum Fall Holenweger?
Beyeler: Nein, sicher nicht.
ZEIT: Und was ist Ihr Kommentar zum Holenweger-Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona?
Beyeler: Aus unserer Warte ist es ein höchst unbefriedigendes Urteil. Allein schon der Vorwurf, die Bundesanwaltschaft habe Zwangsmaßnahmen erschlichen, entbehrt jeglicher Grundlage. Das ist geradezu ehrverletzend.
ZEIT: Sie erachten das Bundesstrafgericht als voreingenommen?
Beyeler: Da möchte ich mich jetzt nicht versteigen. Wir sind beides lernende Organisationen.
ZEIT: Belastet ist nicht nur Ihr Verhältnis zum Bundesstrafgericht, sondern auch jenes zu den Kantonen. Es gab immer wieder Probleme bei der Aufgabenteilung.
Beyeler: Bei der Wirtschaftskriminalität hat der Bund eine fakultative Zuständigkeit. Da fürchteten die Kantone anfangs, die Bundesanwaltschaft nehme ihnen die schönsten Fälle weg. Aber in der Zwischenzeit hat der Wind gedreht, die Kantone sind froh, wenn der Bund solche Fälle übernimmt – weil diese kompliziert sind, weil man in den Medien dafür nur kritisiert wird, weil solche Fälle sehr teuer werden können.
ZEIT: Aber ist die Kritik berechtigt?
Beyeler: Ich habe nicht das Gefühl, dass das Verhältnis zu den Kantonen schlecht ist. Es läuft eigentlich sehr gut. Wenn man restlos alle Diskussionen vermindern wollte, müsste man das Gesetz ändern. Es ist ja auch so, dass einzelne Kantone gewisse Fälle ungern hergeben. Das gibt es auch.
ZEIT: Haben Sie überhaupt das Personal, um die komplexen Wirtschaftsfälle zu lösen?
Beyeler: Eigentlich schon. Was mir vorschwebt, wäre eine verstärkte Teamarbeit mit den Kantonen. Das ist ein gesetzgeberisches Problem, einer muss immer zuständig sein. Wir schlugen vor, dass man gemeinsam mit den Kantonen operative Teams bildet, wobei der Bund schließlich anklagen würde. Alles auf 26 Kantone zu verteilen – das ist vorbei.
ZEIT: Ihre Amtszeit als Bundesanwalt läuft demnächst ab. Was tun Sie danach?
Beyeler: Ich habe im Sinn, mich – nach einer Pause – als Anwalt formell zu konstituieren und eintragen zu lassen in Schaffhausen. Dann möchte ich gern beratend tätig sein für Behörden, auch Projekte begleiten. Vielleicht mal als außerordentlicher Staatsanwalt. Oder als Strafverteidiger, wenn ein ganz interessanter Fall kommt.
- Datum 22.12.2011 - 07:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 22.12.2011 Nr. 52
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