Abschiebung Familie, von Amts wegen zerrissen
Mutter weg, Vater hier, Kinder verteilt: der Fortgang einer Abschiebung aus dem Landkreis Hildesheim
© Holger Hollemann/dpa

Ein gemeinsames Foto mit seiner Frau Gazale Salame präsentiert Ahmed Siala am 06.10.2011 in Salzgitter-Barum.
Heiko Kauffmann braucht lange, um diesen Brief zu schreiben. Tagsüber schiebt er die Sätze im Kopf herum, nachts liegt er wach und wägt die Wörter ab. Schließlich tippt er: »An den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn David McAllister«. Am Ende wird er fünf Seiten gefüllt haben. Er wird auf ihnen das Schicksal von vier Kinder erzählen.
Es geht oft um Kinder im Leben von Heiko Kauffmann, meist um die Söhne und Töchter von Flüchtlingen. Kauffmann ist 63 Jahre alt, er hat Pädagogik studiert, hat lange für das Kinderhilfswerk Terre des Hommes gearbeitet, später ist er Sprecher der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl gewesen. Man kann sagen, er hat den jahrzehntelangen Streit, ob Deutschland nun ein Einwanderungsland ist oder nicht, in vorderster Reihe miterlebt. Oft hat er sich eingemischt, wenn er das Gefühl hatte, dass die Auseinandersetzungen um vermeintliche Wirtschaftsflüchtlinge und angebliche Asylbetrüger auf Kosten der Kinder gingen.
Jetzt schreibt er an den CDU-Politiker McAllister: »In all diesen Jahren habe ich noch kein Familienschicksal wie das hier vorliegende erlebt.«
Es beginnt am 10. Februar 2005 in einem Dorf bei Hildesheim. Morgens um halb neun Uhr hält ein Polizeiwagen mit zehn Beamten vor der Wohnung von Ahmed Siala und Gazale Salame, einem Mann und einer Frau, die knapp zwanzig Jahre zuvor, damals selbst noch Kinder, mit ihren Eltern aus dem libanesischen Bürgerkrieg in die Bundesrepublik geflohen waren. Hier, in Niedersachsen, hatten sie einander später kennengelernt und drei Kinder bekommen.
Dann aber fand das Ausländeramt heraus, dass Gazale Salames Familie damals von Beirut über die Türkei, die Heimat ihrer Vorväter, nach Deutschland gelangt war, mithilfe türkischer Pässe. Daraus folgerte die Behörde, dass die Salames nicht, wie von den Eltern angegeben, staatenlose Kurden aus dem Libanon seien, sondern Türken. Weshalb jetzt, an diesem 10. Februar 2005, die Polizei kommt.
Ahmed Siala bringt gerade die beiden älteren Töchter in die Schule. Seine schwangere Frau ist allein mit der dritten Tochter, der einjährigen Schams. Die Beamten teilen ihr mit, sie werde jetzt in die Türkei abgeschoben, und verfrachten sie samt Tochter ins nächste Flugzeug, obwohl sie seit 17 Jahren in Deutschland lebt, kein Türkisch spricht, und ihren Mann und zwei Kinder zurücklassen muss (ZEIT Nr. 38/07 und Nr. 08/09).
Heute, fast sieben Jahre später, ist die Familie noch immer getrennt. Gazale Salame, inzwischen 31 Jahre alt, lebt, an Depression erkrankt, mit den beiden jüngeren Kindern in einem ärmlichen Viertel der türkischen Stadt Izmir. Ahmed Siala, 32, wohnt mit den älteren Töchtern weiterhin in der Nähe von Hildesheim. Mit den Behörden führt er einen öffentlichen Kampf, von vielen unterstützt.
Siala will seine Frau und die Kinder nach Deutschland zurückholen. Das kann nur gelingen, wenn er eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhält. Die bekommt er nicht, im Gegenteil, auch ihn will das Ausländeramt abschieben. Obwohl Sialas Familie damals direkt von Beirut nach Deutschland kam, beruft sich der Landkreis Hildesheim darauf, dass auch seine Vorfahren aus der Türkei stamme
Siala erhob Klage gegen die Behörde. Anderthalb Jahre nach der Abschiebung seiner Frau entschied das Verwaltungsgericht in Hannover zu seinen Gunsten. Die Rückkehr Gazale Salames und der beiden Kinder aus der Türkei schien nur noch eine Formsache zu sein. Doch auf Geheiß des niedersächsischen CDU-Innenministers Uwe Schünemann legte der Landkreis Berufung ein.
Ein weiteres Jahr verging, dann schlug sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg auf die Seite der Ausländerbehörde. Siala ging in Revision. Nach noch einmal anderthalb Jahren, Anfang 2009, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das OVG-Urteil für ungültig und verwies den Fall zurück an das OVG. Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts sagte damals, der Fall schreie nach einem Vergleich, einer politischen Lösung jenseits der Paragrafen.
Zu dieser Lösung ist es bis heute nicht gekommen. Der Landkreis Hildesheim und das niedersächsische Innenministerium berufen sich weiterhin auf jahrzehntealte türkische Melderegister. Auf die Trennung der Familie angesprochen, entgegnet Innenminister Schünemann stets, Siala könne seine Frau schon morgen wiedersehen, er müsse nur in die Türkei ausreisen.
Natürlich könne er das, sagt Siala. Aber wovon solle die Familie dort leben? Er spricht kein Wort Türkisch, wie solle er in der ihm fremden Türkei eine Arbeit finden, wie die Kinder ernähren? In den vergangenen sieben Jahren lebte Gazale Salame von dem Geld, das Siala als Geschäftsführer einer kleinen Schlachterei in Deutschland verdiente, sowie von Spenden, die der niedersächsische Flüchtlingsrat für die Familie sammelte.
Wann das Gericht aufs Neue urteilt, ist nicht abzusehen. Sollte Gazale Salame nach Deutschland zurückkehren dürfen, wäre es fraglich, wie viel von der Familie nach all den Jahren noch übrig wäre.
Wenn ein Mann einen Mord begeht, verbietet es das deutsche Gesetz, seine Kinder und Enkel zu bestrafen. Macht aber ein Bürgerkriegsflüchtling bei seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland falsche Angaben, müssen mehr als zwanzig Jahre später noch die Kinder und Kindeskinder darunter leiden.
Besonders fragwürdig erscheint dieses Rechtsverständnis angesichts der Tatsache, dass die Eltern von Gazale Salame nicht abgeschoben wurden, obwohl sie die Einzigen sind, denen man ein Fehlverhalten vorwerfen könnte. Sie hatten es mit dem Ausländeramt eines anderen Landkreises zu tun, das davon absah, das körperlich und psychisch kranke Paar des Landes zu verweisen. Gazale Salames Sachbearbeiter aber war der Meinung, man könne auch eine schwangere Frau von ihrer Familie trennen. Deshalb wachsen nun zwei Kinder in Niedersachsen ohne Mutter auf und zwei Kinder in der Türkei ohne Vater.
Diese Kinder sind es, die Heiko Kauffmann im Kopf hat, als er seinen Brief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten schreibt. Er bittet McAllister, der Familie ein Bleiberecht in Deutschland zuzugestehen, und verweist auf Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach bei gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl dieser Kinder »vorrangig zu berücksichtigen ist«. Auch die Bundesrepublik hat diese Konvention unterzeichnet. Nur hält sie sich nicht immer daran.
Vor zwei Wochen hat Kauffmann seinen Brief an McAllister abgeschickt. Die Antwort steht noch aus.
- Datum 27.12.2011 - 19:15 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 22.12.2011 Nr. 52
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Entfernt. Verzichten Sie auf polemische Äußerungen. Die Redaktion/mak
und seine Familie ernaehren kann, sollte man ihm Bleibe-
recht und auf Wunsch auch die deutsche Staatsbuergerschaft
gewaehren. Wenn die Familie aber auf Kosten des Sozial-
amts lebt, dann sollte man diese Verpflichtung an die
Tuerkei abgeben.
Wenn keine Verfolgung vorliegt gibt es auch keinen Grund für Asyl, das Gesetz ist nicht gedacht weltweit Armutsflüchtlinge aufzunehmen, zumal sich die sozialen Bedingungen für die hier berechtigt im Land lebenden Armen immer weiter verschlechtern.
Die Folgen falscher Asylpolitik kann man hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/w...
was mich mehr entsetzt, Ihr Kommentar oder die 14 Leserempfehlungen dazu.
Wie sähe Ihr Kommentar wohl aus, wären Sie in der Sahelzone geboren.
was mich mehr entsetzt, Ihr Kommentar oder die 14 Leserempfehlungen dazu.
Wie sähe Ihr Kommentar wohl aus, wären Sie in der Sahelzone geboren.
Entfernt da unsachlich. Die Redaktion/mak
...wenn die Einreise - legal oder illegal sei dahingestellt - vor 20 Jahren statt fand, dann war Gazale Salame damals ein Kind.
Wie kann man sie für ein eventuelles Vergehen ihrer Eltern verantwortlich machen?
Ist das legal in Deutschland?
Ich dachte Sippenhaftung ist gegen die Menschenrechte?
Das hat meiner Ansicht nach nichts mit Sippenhaft zu tun. Abgeschoben wurde weil Sie ihrer Herkunft/Abstammung wegen (oder wie auch immer die Behörden das begründen) kein Aufenthalts-/Asylrecht haben und nicht weil sich ihre Eltern irgeneines Vergehens schuldig gemacht haben.
Zum Thema an sich: Das man nach 17 Jahren in Deutschland in einer funktionierenden und integrierten Familie keinen Anspruch auf Einbürgerung hat ist schon seltsam. Diese Abschiebung mag rechtens gewesen sein (Man kann daruaf hoffen das die Gerichte irgendwann anders entscheiden) moralisch vertretbar ist sie meiner Meinung nach nicht.
Das hat meiner Ansicht nach nichts mit Sippenhaft zu tun. Abgeschoben wurde weil Sie ihrer Herkunft/Abstammung wegen (oder wie auch immer die Behörden das begründen) kein Aufenthalts-/Asylrecht haben und nicht weil sich ihre Eltern irgeneines Vergehens schuldig gemacht haben.
Zum Thema an sich: Das man nach 17 Jahren in Deutschland in einer funktionierenden und integrierten Familie keinen Anspruch auf Einbürgerung hat ist schon seltsam. Diese Abschiebung mag rechtens gewesen sein (Man kann daruaf hoffen das die Gerichte irgendwann anders entscheiden) moralisch vertretbar ist sie meiner Meinung nach nicht.
immer wieder dieselben Geschichten. Und immer wieder der Anspruch der von Abschiebung betroffenen, "bitte nicht mit uns, bitte Sonderregelung". Also, entweder man hat Asyl -und Abschiebungsgesetze , oder man hat sie nicht. Die Leute sind freiwillig gekommen. Welche Schuld hat jetzt der Staat ?
Also das Fluechtlinge vor Kriegen freiwillig kommen... ich lache, ich wuerde Sie mal gern sehen - in Deutschland ist es ja wie im Schlaraffenland und Sie hatten Glueck in Deutschland geboren zu werden ..... kein Fuenckchen Mitleid? nein, nein, nein ... schlimm
Also das Fluechtlinge vor Kriegen freiwillig kommen... ich lache, ich wuerde Sie mal gern sehen - in Deutschland ist es ja wie im Schlaraffenland und Sie hatten Glueck in Deutschland geboren zu werden ..... kein Fuenckchen Mitleid? nein, nein, nein ... schlimm
... dass sich Herr McAllister von seinem Gewissen leiten lässt, und sich nicht am [sorry, aber dies muss ich hier einmal loswerden] asozialen Verhalten von Seiten Herrn Schünemanns und des damals zuständigen Sachbearbeiters orientiert.
Wenn das Abschieben schwangerer Frauen dem deutschen Wertekanon entstammt, dann schäme ich mich Deutscher zu sein.
Das ist nicht der deutsche Wertekanon, sondern der Wertekanon des deutschen Beamtentums. Meines Erachtens nach sind das alle staatlich sanktionierte Terroristen.
Acuh wenn jetzt der Zensor kommt!
sagen Sie mir jetzt nicht, dass es Ihnen leid tut!
Das ist nicht der deutsche Wertekanon, sondern der Wertekanon des deutschen Beamtentums. Meines Erachtens nach sind das alle staatlich sanktionierte Terroristen.
Acuh wenn jetzt der Zensor kommt!
sagen Sie mir jetzt nicht, dass es Ihnen leid tut!
... Herrn Uchatius und Herrn Kauffmann sei's gedankt. Wenigstens gibt es hier noch eine gewisse Anzahl Menschen, die sich nicht sarrazinieren ließen.
Wenn ich allerdings an die vielen ähnlich gelagerten Fälle denke, die dem Beamtenapparat zur Entscheidung vorgelegt werden, ohne dass jemand wirksam für die Betroffenen spricht, wird mir schlecht.
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